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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28829
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22 (https://dejure.org/2022,28829)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.09.2022 - L 2 BA 6/22 (https://dejure.org/2022,28829)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. September 2022 - L 2 BA 6/22 (https://dejure.org/2022,28829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 7a SGB IV; § 33 SGB VIII; § 193 SGG
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegemutter; Ehrenamtliche Tätigkeit; Finanzielle Anerkennung als verdeckte Entlohnung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Statusfeststellungsverfahren einer Pflegeperson für Minderjährige - Klägerin begehrt Anerkennung als Beschäftigte des Jugendamtes - Klage und Berufung hatten keinen Erfolg - beauftragte Pflegemutter nimmt ihre Tätigkeit im sozialrechtlichen Sinne ehrenamtlich wahr - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pflegemutter - abhängige Beschäftigung - ehrenamtliche Tätigkeit - pauschalierte Aufwandsentschädigung

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegemutter; Ehrenamtliche Tätigkeit; Finanzielle Anerkennung als verdeckte Entlohnung

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Zwar ist die Entgeltlichkeit kein absolut zwingendes Kriterium abhängiger Beschäftigung, jedoch ist sie Typus bildend für die abhängige Beschäftigung, denn regelhaft liegt der Ausübung einer Beschäftigung ein Erwerbszweck zugrunde (vgl. zum Ehrenamt: BSG, Urteil v. 16.8.2017, Az: B 12 KR 14/16 R - BSGE = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 31).

    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2500 § 7 Nr. 31, RdNr 17).

    Finanzielle Zuwendungen in Form von Aufwendungsersatz für konkrete oder pauschal berechnete Aufwände einschließlich eines Ausgleichs für die übernommene Verpflichtung und einer gewissen Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit hindern die Sozialversicherungsfreiheit nicht (BSG, Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 30 ff).

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG, Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 34).

    Die dort entwickelten Grundsätze sind entsprechend bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit heranzuziehen (BSG, Urteil v. 16.08.2017, Az: B 12 KR 14/16 R -, BSGE 124, 37, Rn. 32).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe zuletzt: BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R -, BSGE 132, 97-105, SozR 4-2400 § 7 Nr. 55, Rn. 13 - 14 mwN) setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Rn. 22 Aus der monatlichen Zahlung fester Beträge folgt nicht die Zuordnung der Pflegetätigkeit zum rechtlichen Typus der Beschäftigung (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R -, BSGE 132, 97-105, SozR 4-2400 § 7 Nr. 55, Rn. 27 - 34).

    Eine sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit erhält demgegenüber ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R -, BSGE 132, 97, Rn. 27 mwN).

    Rn. 25 Die Erwerbsmäßigkeit beurteilt sich bei der Bewertung der konkreten Tätigkeit nicht aus der subjektiven Sicht des Einzelnen; das ehrenamtliche Engagement ist objektiv abzugrenzen (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urteil v. 27.04.2021, Az: B 12 KR 25/19 R, BSGE 132, 97, Rn. 29 mwN).

    Bei dieser Ausgangslage ist eindeutig festzustellen, dass mit diesen Zahlungen bei verständiger Würdigung lediglich eine "gewisse (finanzielle) Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit" bewirkt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 27.04.2021, Az: B 12 KR 25/19 R -, BSGE 132, 97, Rn. 27) und nicht etwa ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis begründet werden sollte.

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 AL 1/17 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Rn. 21 Eine Beschäftigung im Rechtsverhältnis zum Beigeladenen kommt von vornherein deshalb nicht in Betracht, weil die Pflegetätigkeit der Klägerin keine zu Erwerbszwecken ausgeübte Tätigkeit ist (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R -, BSGE 126, 109-118, SozR 4-4300 § 28a Nr. 11, SozR 4-2400 § 7 Nr. 38, Rn. 20 - bezogen auf eine mit einem Stipendium geförderte Forschungstätigkeit).

    Auch wenn die sozialgerichtliche Rechtsprechung nicht an die Beurteilung der Finanzverwaltung gebunden ist und in verfahrensrechtlicher Hinsicht keine Bindung der Träger der Sozialversicherung an die Verwaltungsakte der Steuerbehörden und die Entscheidungen der Finanzgerichte besteht (BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R -, BSGE 126, 109-118, SozR 4-4300 § 28a Nr. 11, SozR 4-2400 § 7 Nr. 38, Rn. 32), stützt die Annahme der Finanzverwaltung dennoch die hiesige Einschätzung einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nach objektiven Maßstäben bei einer Pflege von bis zu sechs Kindern.

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Ehrenamtliche Tätigkeiten führen regelmäßig nicht zu der in § 7 Abs. 1 SGB IV umschriebenen persönlichen Abhängigkeit (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, BSGE 131, 266-277, SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, Rn. 17 - bezogen auf eine ehrenamtlich wahrgenommene organschaftliche Stellung).

    Auf deren Grundlage kann eine Evidenzkontrolle Aufschluss darüber geben, ob noch eine ehrenamtliche Entschädigung zum Ausgleich von Beschwernissen und Einbußen angenommen werden kann oder eine solche offensichtlich überschritten ist und damit eine verdeckte Entlohnung vorliegt (vgl.: BSG, Urteil v. 23.02.2021, Az: B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 Rn. 35, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 29/11

    Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Auch die Höhe des jeweils vereinbarten Tagessatzes lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 249, 1, BStBl II 2017, 432: Tagessatzhöhe von 83, 82 EUR im Fall einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII).
  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 27/18

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen, die für die vollzeitige Betreuung von …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Die Annahme einer erwerbsmäßigen Betreuung ist im Zusammenhang mit einer Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in den eigenen Haushalt -- wie in den Fällen der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII -- nur dann gerechtfertigt, wenn andere Umstände, wie z.B. die Anzahl der durch die Pflegeperson betreuten Kinder bzw. Jugendlichen, für einen Vergütungscharakter der gezahlten Gelder sprechen (BFH, Urteil vom 14. Juli 2020 - VIII R 27/18 -, BFHE 270, 113, BStBl II 2021, 672, Rn. 25).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Rn. 36 Dementsprechend ist auch im vorliegenden Zusammenhang die Rechtsprechung heranzuziehen, wonach der Höhe der gewährten Zuwendung namentlich in Form einer erheblich untertariflichen Bezahlung jedenfalls eine Indizwirkung zukommt (BSG, Urteil v. 17.12.2002, Az.: B 7 AL 34/02 R -, Rn. 15, juris).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Nach Maßgabe der Vorgaben aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.2017, Az: B 12 R 7/15 R, läge eine selbständige Tätigkeit vor.
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Die Tätigkeit muss ausgeübt werden, um Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. diesbezüglich auch zum Ehrenamt: BSG, aaO, Rn. 33, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 499/11 - BAGE 143, 77).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22
    Vielmehr stellt der BFD von seiner Konzeption her eine freiwillige Betätigung für das Allgemeinwohl dar (vgl.: § 1 BFDG) und ist damit einem Ehrenamt ähnlich (so: BSG, Urteil v. 26.07.2016, Az: B 4 AS 54/15 R = SozR 4-4225 § 1 Nr. 3, Rn. 26, wonach der BFD auch keine Erwerbstätigkeit im Sinne des SGB II ist;… vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil v. 12.12.2017, Az: B 11 AL 26/16 R = SozR 4-4300 § 44 Nr. 1, Rn. 23).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 26/16 R

    Berufliche Eingliederung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Anbahnung einer …

  • SG Dresden, 15.11.2016 - S 33 R 773/13

    Bereitschaftbetreuung ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

  • SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 2581/14
  • BSG, 25.03.2025 - B 12 KR 2/23 R

    Ist der im Pflegegeld nach § 39 SGB VIII enthaltene Erziehungsbeitrag als …

    Dabei ist insbesondere der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand in Beziehung zur Höhe des Erziehungsgelds zu setzen (…zur Abgrenzung von Beschäftigung und Ehrenamt nach der Entgeltlichkeit vgl zB BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - BSGE 131, 266 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, RdNr 31 ff; zur Einordnung von Bereitschaftsdiensten einer Pflegemutter als Ehrenamt vgl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 7.9.2022 - L 2 BA 6/22 - juris RdNr 27 ff mit zust Anmerkung Stäbler NZS 2023, 159;… zur Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von der familienhaften Mithilfe bei der Pflege nach Art und Umfang der Gegenleistung vgl BSG Urteil vom 19.2.1987 - 12 RK 45/85 - SozR 2200 § 165 Nr. 90, juris RdNr 15;… zur fehlenden Erwerbsmäßigkeit von Pflegepersonen bei Erhalt eines Pflegegelds iS von § 37 SGB XI vgl die Regelung des § 3 Satz 2 SGB VI, dazu BSG Urteil vom 31.1.2002 - B 13 RJ 7/01 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 16, juris RdNr 36, 38; zur Abgrenzung von Vollzeitpflege gegenüber erwerbsmäßig betriebener erzieherischer Arbeit in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform vgl BSG Urteil vom 24.6.2020 - B 4 AS 12/20 R - juris RdNr 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22

    Abhängige Beschäftigung; Ehrenamt; Entlohnung; Unterhaltungsverband; …

    Auf deren Grundlage kann eine Evidenzkontrolle Aufschluss darüber geben, ob noch eine ehrenamtliche Entschädigung zum Ausgleich von Beschwernissen und Einbußen angenommen werden kann oder eine solche offensichtlich überschritten ist und damit eine verdeckte Entlohnung vorliegt (vgl.: BSG, Urteil v. 23.02.2021, Az: B 12 R 15/19 R, aaO, Rn. 35, vgl. zum Vorstehenden auch Senatsurteil vom 7. September 2022 - L 2 BA 6/22 -, Rn. 25, juris).
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