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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,77491
LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10 (https://dejure.org/2011,77491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 5 R 1004/10 (https://dejure.org/2011,77491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 5 R 1004/10 (https://dejure.org/2011,77491)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (21)

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Sie bezweckten insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm Entlastung zu erteilen (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11, BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).

    Dem Interesse der Versicherten, das Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung durch Beitragsnachforderungen in angemessenen Grenzen zu halten, wird bereits durch die kurze Verjährungsregelung des § 25 SGB IV hinreichend Rechnung getragen (vgl. BSG, Urt. vom 30.11.1978, - 12 RK 6/76 - auch Senatsurteil vom 3.3.2010, - L 5 KR 3066/09 -).

    Ein bloßes Unterlassen kann schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung des Rechts auf Nacherhebung von Beiträgen und Umlagen führen, wenn der Arbeitgeber das Nichtstun nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (vgl. BSG, Urt. vom 30.11.1978, - 12 RK 6/76 -).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Sie bezweckten insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm Entlastung zu erteilen (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11, BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).

    Bei untertariflicher Bezahlung sind Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze und Beitragshöhe nach dem tariflich zustehenden und nicht lediglich nach dem zugeflossenen Arbeitsentgelt zu beurteilen (BSG, Urt. v. 14.7.2004 - B 12 KR 1/04 R - und - B 12 KR 7/04 R-).

    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteile entstehen würde (vgl. etwa BSG, Urt. vom 14.7.2004, - B 12 KR 1/04 R - sowie Senatsurteile vom 29.9.2010, - L 5 KR 5138/08 - und vom 3.3.2010, - L 5 KR 3066/09 - ).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Bei untertariflicher Bezahlung sind Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze und Beitragshöhe nach dem tariflich zustehenden und nicht lediglich nach dem zugeflossenen Arbeitsentgelt zu beurteilen (BSG, Urt. v. 14.7.2004 - B 12 KR 1/04 R - und - B 12 KR 7/04 R-).

    Auch den Prüfberichten kommt keine andere Bedeutung zu (BSG, Urt. v. 14.7.2004, - B 12 KR 7/04 R - auch Bayerisches LSG, Urt. v. 29.9.2009, - L 5 R 715/08 - LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6.7.2007, - L 3 AL 64/06 -, m. w. N. zur Rspr. der LSGe).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …

    Nur wenn im Nachforderungsbescheid ausdrücklich eine Einzelfallregelung dahingehend getroffen wird, dass es mit der verfügten Nachforderung für den Prüfzeitraum sein Bewenden haben und eine weitere Nachforderung nicht stattfinden soll, kann anderes gelten (LSG Baden-Württemberg 13.04.2011, L 5 R 1004/10, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verjährung - Hemmung - Ausdehnung des …

    Nur wenn im Nachforderungsbescheid ausdrücklich eine Einzelfallregelung dahingehend getroffen wird, dass es mit der verfügten Nachforderung für den Prüfzeitraum sein Bewenden haben und eine weitere Nachforderung nicht stattfinden soll, kann anderes gelten (LSG Baden-Württemberg 13.04.2011, L 5 R 1004/10, juris).Dies gilt auch in kleinen Betrieben.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2018 - L 5 KR 4676/16

    Krankenversicherung - Beendigung der Familienversicherung wegen Nichtvorlage von …

    Als Verwaltungsakte mit sowohl belastender wie begünstigender Mischwirkung (…dazu etwa Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 11.07.2013, - 5 C 24/12 -, in juris Rdnr. 31 ff.; auch Senatsurteil vom 13.04.2011, - L 5 R 1004/10 -, in juris Rdnr. 38) können sie (entgegen der im Widerspruchsbescheid vom 09.12.2015 zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung der Beklagten) auch im Wege der (nach Maßgabe der entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch durchzuführenden) Auslegung nicht eingestuft werden.
  • LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12

    Beitragsprüfungsbescheid - Durchbrechung der Bestandskraft - Rücknahme - …

    Rn. 27 Etwas Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, dem folgend zB LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.04.2011 - L 5 R 1004/10 Rz 41 - zitiert nach JURIS) dem Arbeitgeber der Weg zugewiesen wurde, für abgegrenzte (Beitrags-) Sachverhalte Vertrauensschutz durch Verwaltungsakt durch die Herbeiführung gesonderter Entscheidungen der Prüf- oder Einzugsstellen nach § 28 h SGB IV zu erlangen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2013 - L 1 R 238/09

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Erhebung von …

    Nur wenn im Nachforderungsbescheid ausdrücklich eine Einzelfallregelung dahingehend getroffen wird, dass es mit der verfügten Nachforderung für den Prüfzeitraum sein Bewenden haben und eine weitere Nachforderung nicht stattfinden soll, kann anderes gelten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 2011 - L 5 R 1004/10 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (vgl. Senatsurteil vom 13.4.2011, - L 5 R 1004/10 - m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
    Sie hielten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und hätten nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 2011, - L 5 R 1004/10 - Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012, - S 6 R 74/12 ER - Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2012, - S 10 R 1000/12 ER -, alle in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5665/11
    Ein bloßes Unterlassen kann schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung des Rechts auf Nacherhebung von Beiträgen und Umlagen führen, wenn der Arbeitgeber das Nichtstun nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (vgl. Senatsurteil vom 13.4.2011, - L 5 R 1004/10 -).
  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für …

    Eine solche Prüfungsmitteilung ist deshalb in Abgrenzung von Entscheidungen der Rentenversicherungsträger zur Versicherungs- und Beitragspflicht - z.B. über die tatsächliche Nachforderung von Beiträgen, die nach den Feststellungen der Betriebsprüfung geschuldet werden (…zu einem solchen Fall vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 18. Januar 2011 - Az.: L 5 R 752/08 - Rn. 34; vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13. April 2011 - Az.: L 5 R 1004/10 - Rn. Rn. 39; beide zitiert nach juris) - kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X (…im Ergebnis ebenso Neidert/Scheer, Betriebsprüfung: Kein Handlungsbedarf bei Eingriff in abgeschlossene Prüfungszeiträume - Erwiderung auf Rittweger, DB 2011 S. 2146 in: Der Betrieb 2011, S. 2547 - 2550, S. 2547 unter II. ;… a.A. wohl Rittweger, Beitragsprüfung, Prüfbescheid und Bestandschutz in der Sozialversicherung in: Der Betrieb 2011, S. 2146 - 2149, S. 2148 unter IV. 2. bzw. S. 2149 unter VI. ).
  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von …

    Sie halten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (vgl. BSG, Urteil vom 14.7.2004, B 12 KR 7/04 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2011, L 5 R 1004/10; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 6116/09
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 R 3255/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 5 KR 3800/11
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