Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12 |
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Verfahrensgang
- SG Köln, 10.05.2012 - S 25 AS 3192/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
- BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10
Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren: …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Außerdem handele es sich - wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 22.03.2011 Az. VI ZR 63/10 ausdrücklich entschieden habe - bei § 10 RVG um eine Schutzvorschrift zu Gunsten des Auftraggebers gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt, nicht jedoch gegenüber erstattungspflichtigen Dritten.Insoweit sei höchstrichterlich bereits entschieden, dass ein Gegner bei einem materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch nicht einwenden können soll, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet sei, weil ihm keine Berechnung vorgelegt wurde, die den Anforderungen des § 10 RVG entspreche (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011, VI ZR 63/10).
Aus dem Urteil des BGH vom 22.03.2011 Az. VI ZR 63/10 folge nichts anderes.
Rn. 35 Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 SGG) gerichtet auf die Freistellung des Klägers von dem Vergütungsanspruch seines Bevollmächtigten zulässig (BGH Urteil vom 22.03.2011 Az. VI ZR 63/10).
Zum anderen kann der Beklagte sich nicht auf die Vorschrift des § 10 RVG berufen, da diese nur im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant Anwendung findet, nicht jedoch gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten (BGH Urteil vom 22.03.2011 Az. VI ZR 63/10).
Ein erstattungspflichtiger Dritter kann hingegen nicht einwenden, dass er wegen eines Verstoßes gegen § 10 RVG nicht zur Zahlung verpflichtet sei (BGH Urteil vom 22.03.2011 a.a.O. für einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Er verweist auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 04.03.2013, Az. L 19 AS 85/13, die er für zutreffend hält.Rn. 37 Die Klage ist auch nicht wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (entgegen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13).
Rn. 48 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Unterscheidung zwischen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüchen und verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsansprüchen (entgegen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13).
Während der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch auf einer materiell-rechtlichen Grundlage (Vertrag, unerlaubte Handlung etc.) beruht und ohne vorherige Kostenentscheidung geltend gemacht werden kann, folgt ein verfahrensrechtlicher Kosterstattungsanspruch - zu dem auch § 63 SGB X gehört - dem Grunde nach aus einer behördlichen Kostenlastentscheidung (Bundessozialgericht Urteil vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R; BGH Urteil vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 a.a.O.).
Dies ergibt sich nicht aus den von dem Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13 zitierten Entscheidungen.
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89
Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Während der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch auf einer materiell-rechtlichen Grundlage (Vertrag, unerlaubte Handlung etc.) beruht und ohne vorherige Kostenentscheidung geltend gemacht werden kann, folgt ein verfahrensrechtlicher Kosterstattungsanspruch - zu dem auch § 63 SGB X gehört - dem Grunde nach aus einer behördlichen Kostenlastentscheidung (Bundessozialgericht Urteil vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R; BGH Urteil vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89;… Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 a.a.O.).Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R und die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89 befassen sich in der jeweiligen Fallgestaltung mit der Frage, ob eine Forderung inhaltlich einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch darstellt oder einem verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch zuzurechnen ist und dem sich hieraus ergebenden Konkurrenzverhältnis zwischen materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch und verfahrensrechtlichem Erstattungsanspruch, wobei Ersterer nur dann geltend gemacht werden könne, wenn Letzterer ausgeschöpft sei (BGH Urteil vom 24.04.1990 a.a.O. zur Übernahme von Detektivkosten).
- BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 23/99 R
Keine Kostenerstattung für Unterhaltsprozeß gemäß § 63 SGB X
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Während der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch auf einer materiell-rechtlichen Grundlage (Vertrag, unerlaubte Handlung etc.) beruht und ohne vorherige Kostenentscheidung geltend gemacht werden kann, folgt ein verfahrensrechtlicher Kosterstattungsanspruch - zu dem auch § 63 SGB X gehört - dem Grunde nach aus einer behördlichen Kostenlastentscheidung (Bundessozialgericht Urteil vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R; BGH Urteil vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89;… Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 a.a.O.).Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R und die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89 befassen sich in der jeweiligen Fallgestaltung mit der Frage, ob eine Forderung inhaltlich einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch darstellt oder einem verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch zuzurechnen ist und dem sich hieraus ergebenden Konkurrenzverhältnis zwischen materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch und verfahrensrechtlichem Erstattungsanspruch, wobei Ersterer nur dann geltend gemacht werden könne, wenn Letzterer ausgeschöpft sei (…BGH Urteil vom 24.04.1990 a.a.O. zur Übernahme von Detektivkosten).
- BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Es fehlt, wenn das Ziel auf einfacherem Weg erreicht werden kann (Bundessozialgericht Urteil vom 28.03.2013 Az. B 4 AS 42/12 R). - BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R
Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz kann ein Rechtsschutzinteresse jedoch nur dann verneint werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die das subjektive oder objektive Interesse an der Durchführung des Rechtstreites entfallen lassen (Bundessozialgericht Urteil vom 12.07.2012 Az. B 14 AS 35/12 R). - BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind regelmäßig erstattungsfähig (Bundessozialgericht Urteil vom 21.12.2009 Az. B 14 AS 83/08 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 13/08
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
In diesen Fällen kann er verlangen, von der Vergütungsforderung freigestellt zu werden (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 05.05.2009 Az. L 1 AL 13/08 unter Hinweis auf § 257 BGB).
- SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18 Rn. 23 Hinsichtlich der Geltendmachung einer Kostenerstattung für die Kosten abgeschlossener Widerspruchsverfahren nach § 63 SGB X ist die (kombinierte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG statthaft, wenn lediglich die Höhe der zu ersetzenden Kosten streitig ist (…vgl. BSG, Urt. v. 12.06.2013 B 14 AS 68/12 R, juris, Rn. 12;… Bayerisches LSG, Urt. v. 29.01.2015 L 7 AS 833/14, juris, Rn. 19;… Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2012 L 3 AS 1118/11, juris, Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.10.2013 L 7 AS 1139/12, ju-ris, Rn. 33;… offengelassen noch: BSG, Urt. v. 27.01.2009 B 7/7a AL 20/07 R, juris, Rn. 9).
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von …
Rn. 20 Unerheblich ist, dass den Klägern bislang keine Kosten entstanden sind, die erstattet werden könnten, weil noch keine Zahlung an die Bevollmächtigten geleistet wurde (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 7 AS 1139/12 -, juris).Rn. 25 Weil die Kläger die Gebührenrechnung gegenüber ihrer Prozessbevollmächtigten bislang nicht beglichen haben, ist nicht von einem Zahlungs- sondern von einem Freistellungsanspruch der Kläger gegen den Beklagten in geltend gemachter Höhe auszugehen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2009 - L 1 AL 13/08 -, juris; Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 7 AS 1139/12 -, juris; nachgehend BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R -, juris; BGH, Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10 -, juris).
Rn. 29 Offen bleiben kann insoweit, ob es sich bei Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X um einen Schadenersatzanspruch gegen die sich nicht rechtmäßig verhaltende Behörde nach einem erfolgreichen Widerspruch (vgl. Hessisches Landessozialgericht…, Urteil vom 29. Oktober 2012, a.a.O; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., jeweils unter Bezugnahme auf Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 63 Rn 8) oder um einen Aufwendungsersatz handelt (in diesem Sinne wohl BSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2012 - L 19 AS 312/12 B -, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 3 K 4247/09 -, juris zu dem § 63 SGB nachgebildeten § 77 EStG) weil der Bürger - unabhängig von dem Verschulden der Behörde - Kosten der Rechtsberatung aufwenden muss, um sich gegen ein rechtswidriges Handeln der Behörde zu wehren (…vgl. Mutschler, a.a.O., Rn. 2a).
- SG Berlin, 22.03.2017 - S 204 AS 2252/14
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von …
Selbst wenn man bei der letzten Formulierung des Klageantrags von einer Erweiterung des ursprünglichen Klagebegehrens ausgehen würde, handelte es sich gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht um eine Klageänderung (vgl. zur Änderung des Antrags auf Zahlung in einen Antrag auf Freistellung SG Köln, Urteil vom 10. Mai 2012, Az. S 25 AS 3192/11, nach LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013, Az. L 7 AS 1139/12, Rn. 21, juris).Danach besteht zumindest die Möglichkeit, dass die Kläger als Adressaten dieses sie belastenden Verwaltungsaktes in ihren Rechten verletzt sein können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013, Az. L 7 AS 1139/12, Rn. 35, juris, bestätigt durch BSG…, Urteil vom 2. Dezember 2014, Az. B 14 AS 60/13 R, Rn. 14 a. E., juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 18 R 1072/15 Rn. 23 Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage statthaft, § 54 Abs. 1 und 4 SGG (so auch LSG NRW, Urt v 17.10.2013, Az L 7 AS 1139/12; LSG Berlin-Brandenburg, Urt v 23.4.2008, Az L 7 KA 2/07).
In diesen Fällen kann er jedenfalls verlangen, von der Vergütungsforderung freigestellt zu werden (LSG NRW, Urt v 17.10.2013, Az L 7 AS 1139/12;… LSG NRW, Urt v 5.5.2009, Az L 1 AL 13/08, Rn. 34, juris; vgl zum Befreiungsanspruch § 257 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
- SG Nordhausen, 26.10.2015 - S 31 AS 818/14
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Erstattung von …
Danach kann derjenige, der berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 2013, Az.: L 7 AS 1139/12, recherchiert bei Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Dieser Beschluss stützt sich auf die Entscheidung des nämlichen Senats vom 17.10.2013, L 7 AS 1139/12, die Gegenstand des Verfahrens vor dem BSG, B 14 AS 60/13 R, ist. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - L 7 AS 1773/13 Rn. 8 Soweit das Sozialgericht die Ablehnung der Bewilligung des Prozesskostenhilfeantrages damit begründet hat, der Bevollmächtigte des Klägers habe diesem gegenüber keine im Sinne des § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ordnungsgemäße Abrechnung erteilt, so dass dem Bevollmächtigten gegenüber dem Kläger keine Forderung zustünde, die der Beklagte begleichen müsse, handelt es sich jedenfalls nicht um eine einfache und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärte Rechtsfrage (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.10.2013 Az. L 7 AS 1139/12 (noch nicht rechtskräftig) entgegen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13), so dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht bereits aufgrund einer eventuell unzureichenden Rechnungsstellung durch den Bevollmächtigten des Klägers verwehrt werden kann.
- SG Bayreuth, 21.03.2019 - S 17 AS 68/17
Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts bzgl. Kosten des Widerspruchsverfahrens …
Hierzu wies die Klägerin mit Schreiben vom 27.01.2017 auf eine rechtskräftige Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2013, Az. L 7 AS 1139/14 (gemeint wohl: L 7 AS 1139/12) hin, wonach die Gleichartigkeit der Forderungen deshalb nicht gegeben sei, weil die Leistungsberechtigten einen Freistellungsanspruch hätten, der jedoch mit dem Zahlungsanspruch nicht identisch sei. - SG Berlin, 16.05.2019 - S 150 AS 17766/15
Pro bono; Aufrechnung; Aufrechnungserklärung; Aufrechnungslage; …
Dies ist jedoch erforderlich für einen Kostenerstattungsanspruch gem. § 63 SGB X (vgl. hierzu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 7 AS 1139/12 -, Rn. 39, juris, m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - L 14 AS 1760/15 So handele es sich beim Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X um einen rein verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch (LSG Baden Württemberg…, Urteil vom 24. Januar 2012, L 13 AS 831/11, juris, Rn. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013, L 7 AS 1139/12, juris, Rn. 46).
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