Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunft eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers - Aufforderung zur Kostensenkung durch Sozialhilfeträger - keine Übernahme von Mietschulden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 5 S. 2 SGB II; § 44 SGB X; § 8 WoGG; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
Darlehensweise Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit; Anspruch auf rückwirkende Erstattung der Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe und der angefallenen Mietrückstände durch den Sozialträger; Übernahme der überhöhten Kosten zur ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme von Mietschulden bei unangemessener Unterkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitslosengeld II: Behörde muss Mietschulden für zu teure Wohnung nicht übernehmen - Übernahme der Mietschulden wäre Aushöhlung des Grundsatzes, dass Kosten für unangemessene Wohnung nicht übernommen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlehensweise Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit; Anspruch auf rückwirkende Erstattung der Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe und der angefallenen Mietrückstände durch den Sozialträger; Übernahme der überhöhten Kosten zur ...
Verfahrensgang
- SG Hannover, 21.12.2006 - S 21 AS 1932/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2007 - L 7 AS 22/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07
Eine erneute Aufforderung zur Kostensenkung war nicht erforderlich (BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06
Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07
Rn. 18 Mit der hier vertretenen Auffassung weicht der Senat im Ergebnis nicht vom Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER - ab. - OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 M 756/99
Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten; Garagenkosten; Kündigungsfrist; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07
Rn. 14 Die Übernahme von Mietrückständen ist gemäß § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II grundsätzlich nicht gerechtfertigt, um eine unangemessen teuere Unterkunft zu sichern (OVG Niedersachsen vom 24.03.1999 - 4 M 756/99 - Sozialgericht Hannover vom 15.11.2005 - S 51 SO 693/05 ER -).
- LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
Grundsätzlich scheidet eine Übernahme von Schulden aus, wenn es wiederholt zu Mietrückständen gekommen ist und ein Wille des Hilfebedürftigen, sein Verhalten zu ändern, nicht erkennbar ist (siehe Hess. LSG vom 12. Mai 2005, L 7 SO 3/05 sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Februar 2007 L 7 AS 22/07 ER sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 2. März 2007 L 5 B 173/07 ER). - SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
Übernahme von Mietschulden ist nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für …
Eine Leistungserbringung nur dann als ausgeschlossen anzusehen, wenn die Hilfe suchende Person sich auf andere Weise, insbesondere unter Einsatz seines Schonvermögens helfen kann, wird dem Wortlaut und der gesetzgeberischen Intention nicht gerecht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).Eine Übernahme in diesen Fällen liefe auf eine Aushöhlung der Grundnorm des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II hinaus, wonach nur angemessene Kosten zu übernehmen sind, und würde letztendlich als Ergebnis haben, dass die (unangemessenen) tatsächlichen Unterkunftskosten zu berücksichtigen wären (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).
Dieses Verhalten, nämlich der zweckfremde Einsatz der bewilligten Kosten der Unterkunft, führt ebenfalls dazu, dass eine Übernahme der Mietrückstände nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2008 - L 7 B 180/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Zudem kommt eine Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung über die Regelung des § 22 Abs. 5 SGB II auch deswegen nicht in Betracht, da über diese Regelung nicht letztendlich die Sicherung einer nicht angemessenen Unterkunft und damit eine Aushebelung der Regelung des § 22 Abs. 1 SGB II vorgenommen werden soll (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2008 - L 5 B 510/08 AS ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 26 B 23/07 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER -).
- LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12 Dies ist in der Regel dann nicht der Fall, wenn der Leistungsempfänger in einer nicht kostenangemessenen Unterkunft wohnt, da diese nach einer angemessenen Übergangszeit ohnehin aufgegeben werden müsste (LSG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2008, Az.: L 5 B 122/08 ER AS; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.8.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschluss vom 2.6.2008, Az.: L 7 SO 14/08 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.2.2007; Az.: L 7 AS 22/07 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.3.2007, Az.: L 28 B 269/07 AS ER;… Berlit, in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 36 Rn. 12;… Schellhorn, in: Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 34 Rn. 10;… Link, in: jurisPK-SGB XII, § 36 SGB XII i.d.F. vom 24.3.2011 Rn. 38).
- LSG Baden-Württemberg, 06.03.2018 - L 7 SO 149/18 Grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist die Übernahme von Mietrückständen, wenn die Unterkunftskosten unangemessen hoch sind und keine dem § 35 Abs. 2 SGB XII vergleichbare Fallgestaltung vorliegt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2007 - L 7 AS 22/07 ER).
- SG Aurich, 14.03.2008 - S 35 AS 144/08 Eine Übernahme von Mietschulden ist grundsätzlich nur für eine angemessene Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II gerechtfertigt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vorn 21.02.2007, AZ: L 7 AS 22/07 ER).
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Rechtsprechung
| LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 60 Abs 1 SGB 3, § 60 Abs 2 S 2 SGB 3
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - abstrakte Förderungsfähigkeit nach § 60 SGB 3)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für Auszubildende
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei gleichzeitigem Vorliegen der Förderungsfähigkeit einer beruflichen Zweitausbildung; Erreichen der Kongruenz des Leistungssystems nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und von die Ausbildung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 21.12.2006 - S 29 AS 1261/06
- LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a. a. O.).
- LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Rn. 16 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , SGG, § 86b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit , info also 2005, 3, 8).
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Rn. 21 "Dem Grunde nach förderungsfähig" im Sinne der Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II bedeutet entgegen der Auffassung der Antragstellerin, wie bereits nach der vormaligen Regelung des § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und der jetzigen Parallelvorschrift des § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe (SGB XII), dass die Ausbildung an sich förderungsfähig sein muss, unabhängig davon, ob aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen ihm eine Förderung seiner Ausbildung konkret nicht zusteht, sie etwa aus Gründen des Ausbildungs- oder Fachrichtungswechsels versagt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2006 - L 10 AS 545/06 AS;… Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II-Kommentar, 1. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 43).
- LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 AS 200/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Rn. 21 "Dem Grunde nach förderungsfähig" im Sinne der Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II bedeutet entgegen der Auffassung der Antragstellerin, wie bereits nach der vormaligen Regelung des § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und der jetzigen Parallelvorschrift des § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe (SGB XII), dass die Ausbildung an sich förderungsfähig sein muss, unabhängig davon, ob aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen ihm eine Förderung seiner Ausbildung konkret nicht zusteht, sie etwa aus Gründen des Ausbildungs- oder Fachrichtungswechsels versagt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 7. November 2006 - L 7 AS 200/06 ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2006 - L 10 AS 545/06 AS;… Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II-Kommentar, 1. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 43). - BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2006 - L 6 AS 136/06
Antrag auf Förderung einer Ausbildung als Umschulung; Zweitausbildung als von …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - LSG Thüringen, 22.09.2005 - L 7 AS 635/05
Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2006 - L 2 B 32/06
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II während Zweitausbildung
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - SG Hamburg, 25.08.2005 - S 51 AS 896/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für …
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - SG Dresden, 05.08.2006 - S 23 AS 1202/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für Auszubildende
Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 5. August 2006 - S 23 AS 1202/06 ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 -L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23. November 2005 - S 94 AS 10647/05 ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 1993 -5 B 82/92 zur damaligen Regelung des § 26 Satz 1 BSHG; a.A. Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005 -S 51 AS 896/05 ER; Brühl in LPK-Kommentar zum SGB 11, 2. - SG Berlin, 23.11.2005 - S 94 AS 10647/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für …
- LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1264/07
Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Grundsicherung nach dem …
Damit unvereinbar ist es, während einer Ausbildung, die für sich gesehen nach § 60 Abs. 1 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber konkret keine Förderung erhält, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt, Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22. September 2007 - Az.: L 7 AS 635/05 ER und 11. Juni 2007 - Az.: L 7 AS 423/07 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: L 7 AS 22/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - Az.: L 6 AS 136/06 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2006 - Az.: L 7 AS 6/05; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2007 - Az.: L 2 B 233/07).Mit diesem Zweck unvereinbar ist es, während einer Ausbildung, die für sich gesehen nach § 60 Abs. 1 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber konkret keine Förderung erhält, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt, gleichwohl Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren (vgl. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Beschlüsse vom 22. September 2007 - Az.: L 7 AS 635/05 ER und 11. Juni 2007 - Az.: L 7 AS 423/07 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: L 7 AS 22/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - Az.: L 6 AS 136/06 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2006 - Az.: L 7 AS 6/05; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2007 - Az.: L 2 B 233/07, alle nach juris).
- LSG Hamburg, 06.05.2008 - L 5 B 70/08
Systematische Verankerung der Erstausbildung als Förderungsvoraussetzung i.S.d. § …
Die Frage, ob eine Ausbildung eine Zweitausbildung darstellt, ist dabei eine Frage des konkreten Einzelfalles, die an der abstrakten Förderungsfähigkeit der Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III nichts ändert (…OVG Bremen, Beschl. v. 20.8.2007 - S 1 B 68/07 - NDV-RD 2007, S. 109 f., 110); LSG Hessen, Beschl. v. 15.3.2007 - L 7 AS 22/07 ER - NDV-RD 2007, S. 101 ff., 103; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.5.2006 - L 6 AS 136/06 ER - Juris Rn. 10-12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.5.2006 - L 2 B 32/06 AS ER - Juris Rn. 23; LSG Thüringen, Beschl. v. 22.9.2005 - L 7 AS 635/05 ER - FEVS 57, S. 542 ff., 543). - OVG Bremen, 20.08.2007 - S1 B 68/07
Arbeitslosengeld II
Die Frage, ob eine Ausbildung für den jeweiligen Betroffenen eine Zweitausbildung darstellt, ist dabei eine Frage des konkreten Einzelfalles, die an der abstrakten Förderungsfähigkeit der Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III nichts ändert (vgl. Landessozialgericht Thüringen, Beschl. v. 22.09.2005 - Az.: L 7 AS 635/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 05.05.2006 - Az.: L 6 AS 136/06 ER; Landessozialgericht Hessen, Beschl. v. 15.03.2007 - Az.: L 7 AS 22/07 ER).
- LSG Bayern, 19.08.2008 - L 11 B 658/08
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld …
Die Tatsache, dass es sich um eine Zweitausbildung handelt, stellt einen in der Person des Klägers liegenden Grund dar (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Beschluss vom 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER -). - SG Leipzig, 08.08.2007 - S 19 AS 1570/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss für Auszubildende
Andere (Landes-) Sozialgerichte vertreten diese Auffassung ebenso, vgl. zB aus letzter Zeit bei einer "beruflichen Zweitausbildung" Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2007 - L 7 AS 22/07 ER (mwN aus der Rechtsprechung). - SG Augsburg, 24.07.2007 - S 6 AS 463/07 Die andere Rechtsauffassung hierzu überzeugt dagegen nicht (siehe z.B. Beschluss des LSG Hessen vom 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER mit weiteren Nachweisen).
- SG Aachen, 20.06.2008 - S 8 (15) AS 155/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Diese Unterscheidung gilt aufgrund der Verweisung in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II auch für den Leistungsausschluss nach dem SGB II. Die Absolvierung einer Zweitausbildung schließt daher den Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht aus (im Ergebnis ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2007 - L 2 AS 82/06 - SG Leipzig, Beschluss vom 08.08.2007 - S 19 AS 1570/07-; SG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2005 - S 51 AS 896/05 ER - abweichend LSG Hessen, Beschluss vom 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2006 - L 2 B 32/06 AS ER -, an dieser Rechtsauffassung hat der 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt im o. a. Beschluss vom 24.05.2007 ausdrücklich nicht festgehalten). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 32 B 903/08 Damit wäre es unvereinbar, wenn während einer Ausbildung, die an sich zwar nach § 60 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber keine Förderung erhält, weil sie für ihn eine Zweitausbildung darstellt und er die Förderungsvoraussetzungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III nicht erfüllt, dennoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt würden (vgl. LSG Berlin- Brandenburg vom 28.03.2007 L 28 B 430/07 ASER und Hessisches LSG vom 15.03.2007 L 7 AS 22/07 ER).
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