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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4497
LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08 (https://dejure.org/2010,4497)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08 (https://dejure.org/2010,4497)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08 (https://dejure.org/2010,4497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgeldanspruch - minderjähriges Kind in Vollzeitpflege - zeitweise Bedarfsgemeinschaft bei Aufenthalt im Elternhaus- Auszahlung Pflegegeld an Pflegefamilie - keine Kostenerstattung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege auf Sozialgeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft im Elternhaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege auf Sozialgeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft im Elternhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 587
  • FamRZ 2010, 1776
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Es handle sich um eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Umgangsrecht (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -).

    Der Beiladung steht insoweit auch nicht die Beteiligung des Beigeladenen an der beklagten Arbeitsgemeinschaft (§ 44b SGB II) entgegen, weil es sich um unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Funktionen ohne einheitliche gemeinsame vorgesetzte Behörde handelt (vgl. BSGE 97, 242).

    Gegenstand des Verfahrens ist somit ein Anspruch auf Sozialgeld gemäß § 28 SGB II; Anspruchsinhaber ist insoweit das mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in (hier: zeitweiser) Bedarfsgemeinschaft lebende Kind (vgl. BSGE 97, 217; 97, 242), hier also der Kläger.

    Das BSG hat bereits mit Urteilen vom 7. November 2006 ( BSGE 97, 242 , 252) und vom 2. Juli 2009 (FamRZ 2009, 1997; vgl. weiter aus der obergerichtlichen Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - L 13 AS 2559/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B - ) entschieden, dass die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nach ihrem Wortlaut ("dem Haushalt angehörend") kein dauerhaftes "Leben" der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verlangt, wie es etwa für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in den Tatbeständen des § 7 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 SGB II vorausgesetzt wird.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Materiellrechtliche Grundlage für die Auslegung des Prozessrechts ist, dass das SGB II keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher, die keine juristische Person darstellt, kennt, sondern dass - außer bei ausdrücklichem gesetzlichen Ausschluss - Anspruchsinhaber jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind, selbst wenn dies in den Bescheiden nicht deutlich zum Ausdruck kommt (BSGE 97, 217 m.w.N.).

    Gegenstand des Verfahrens ist somit ein Anspruch auf Sozialgeld gemäß § 28 SGB II; Anspruchsinhaber ist insoweit das mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in (hier: zeitweiser) Bedarfsgemeinschaft lebende Kind (vgl. BSGE 97, 217; 97, 242), hier also der Kläger.

    Die vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung und Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen; dazu gehört insbesondere auch die Einlegung eines Widerspruchs durch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (BSGE 97, 217 m.w.N.).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Das BSG hat bereits mit Urteilen vom 7. November 2006 ( BSGE 97, 242 , 252) und vom 2. Juli 2009 (FamRZ 2009, 1997; vgl. weiter aus der obergerichtlichen Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - L 13 AS 2559/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B - ) entschieden, dass die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nach ihrem Wortlaut ("dem Haushalt angehörend") kein dauerhaftes "Leben" der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verlangt, wie es etwa für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in den Tatbeständen des § 7 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 SGB II vorausgesetzt wird.

    Zwar ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder dem jeweiligen Kind als Einkommen anzurechnen; dies gilt jedoch nur, wenn sowohl der Kindergeldberechtigte als auch das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, der Bedarfsgemeinschaft angehören (BSG FamRZ 2009, 1997), was hier - bezogen auf die zwischen dem Kläger und seiner Mutter bestehende zeitweise Bedarfsgemeinschaft - nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Anknüpfungspunkt für die Sozialhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen, also sein - tatsächliches - Unvermögen, sich die Mittel zu beschaffen, die eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (Faktizitätsprinzip; vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 21, 208 ; 55, 148 ; 67, 163 ; 108, 36; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20;… ebenso BSG …">82%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 zum SGB XII; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerwG, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht besteht, wenn mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten "bereite Mittel" zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 ; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Zwar handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 9/09 - m.w.N.) bei dem im Pflegegeld enthaltenen Sachkostenzuschuss (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) nicht um Einkommen der Pflegeperson, sondern des Personensorgeberechtigten; auch wenn der Sachkostenzuschuss an die Pflegeperson zur treuhänderischen Verwaltung ausgezahlt worden ist, dürfte sich an dieser rechtlichen Wertung nichts ändern, wenn das Pflegekind die Zuwendung bestimmungsgemäß erhalten hat ( BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, a.a.O.).

    Der ebenfalls im Pflegegeld enthaltene Erziehungsbeitrag ist anders als der Sachkostenzuschuss von vorneherein als Einkommen der Pflegeperson zu werten (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Ansprüche bzw. Rechte sind dabei nur dann in angemessener Zeit realisierbar, wenn sie rechtzeitig zur Deckung des Bedarfs durchgesetzt werden können (vgl. z.B. BVerwGE 55, 148 ), etwa im Wege der einstweiligen Verfügung ( BVerwGE 67, 163 ).

    Es genügt dagegen nicht, wenn Abhilfe allenfalls im Wege eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens möglich ist (BVerwGE 55, 148 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Die damit verbundene Rechtsfrage ist vielmehr im Rahmen eines Erstattungsanspruchs gegen den (bei Zugrundelegung eines Anspruchs nach § 39 SGB VIII wohl gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vorrangig verpflichteten) Jugendhilfeträger zu klären (vgl. zum Fehlen bereiter Mittel für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, wenn diese erst im gerichtlichen Hauptsacheverfahren erstritten werden müssen, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2008 - L 20 B 3/08 AS ER - sowie FamRZ 2009, 257).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 3/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Die damit verbundene Rechtsfrage ist vielmehr im Rahmen eines Erstattungsanspruchs gegen den (bei Zugrundelegung eines Anspruchs nach § 39 SGB VIII wohl gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vorrangig verpflichteten) Jugendhilfeträger zu klären (vgl. zum Fehlen bereiter Mittel für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, wenn diese erst im gerichtlichen Hauptsacheverfahren erstritten werden müssen, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2008 - L 20 B 3/08 AS ER - sowie FamRZ 2009, 257).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber im Rahmen des § 7 Abs. 4 SGB II ausdrücklich an den Begriff der Erwerbsfähigkeit anknüpfen will (BSGE 99, 88; vgl. auch BSG Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 16/08 R - ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
    Ansprüche bzw. Rechte sind dabei nur dann in angemessener Zeit realisierbar, wenn sie rechtzeitig zur Deckung des Bedarfs durchgesetzt werden können (vgl. z.B. BVerwGE 55, 148 ), etwa im Wege der einstweiligen Verfügung ( BVerwGE 67, 163 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 7 A 10443/08

    Jugendhilfe; Verpflegungskosten bei Aufenthalt im Elternhaus; ergänzende …

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …

  • SG Karlsruhe, 27.07.2009 - S 16 AS 1115/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungshilfebezug - …

  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2008 - L 13 AS 2559/08

    Annahme einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft während Ausübung des Umgangsrechts …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - L 5 AS 97/09

    Zeitweise Bedarfsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind bei Wahrnehmung des …

  • SG Koblenz, 02.11.2009 - S 16 AS 1190/09

    Sozialgeld - zeitweise Bedarfsgemeinschaft - keine Anwendbarkeit des § 7 Abs 4 …

  • VG Dresden, 19.11.2004 - 6 K 2607/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08

    Anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche bei Vater

    Es hat eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich für jeden Kalendertag angenommen, an dem sich das Kind überwiegend - in der Regel länger als zwölf Stunden bezogen auf den Kalendertag - dort aufhält (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az.: L 7 AS 5263/08, Rdn. 31).

    Hieraus folgt, dass er in dieser Zeit das Sozialgeld nicht bestimmungsgemäß erhalten hat (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az.: L 7 AS 5263/08, Rdn. 33).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des …

    Rn. 12 Höchstrichterlich entschieden ist, dass minderjährige Kinder, die wegen Unterbringung in einer Einrichtung eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern oder einem Elternteil bilden, Anspruch auf Sozialgeld für die Tage haben, an denen sie sich mehr als 12 Stunden bei dem bedürftigen Elternteil aufhalten (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08).
  • SG Augsburg, 13.02.2012 - S 11 BK 37/11

    Voraussetzungen für den Anspruch einer alleinerziehenden Mutter auf Gewährung von …

    Die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II verlangt kein "dauerhaftes Leben" im Haushalt des Hilfebedürftigen, es genügt vielmehr ein dauerhafter Zustand in der Form, dass das Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei dem anspruchsberechtigten Elternteil wohnt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az: L 7 AS 5263/08).

    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung auch auf sonstige Fälle, in denen sich das Kind bei ansonsten auswärtiger Unterbringung lediglich zeitweise im Haushalt der hilfebedürftigen Eltern aufhält, übertragen (z.B. zur Unterbringung in einer Pflegefamilie, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az: L 7 AS 5263/08; zur Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, vgl. SG Koblenz, Urteil vom 08.02.2010, Az: S 16 AS 1168/09).

  • SG Potsdam, 18.04.2012 - S 35 AS 3511/09

    Voraussetzungen für die Gewährung zusätzlicher Leistungen zur Sicherung des …

    Das LSG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2010 überzeugend dargelegt, dass auch hinsichtlich einer Vollzeitpflege durch Unterbringung in einer Pflegefamilie ein anteiliger Anspruch als temporäre Bedarfsgemeinschaft für die Zeit des Aufenthalts bei den Eltern zustehe (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, AZ: L 7 AS 5263/08).
  • VG Aachen, 23.11.2010 - 2 K 1767/09

    Übernahme der Nachzahlungsforderung des Energieversorgungsunternehmens und einer …

    Rn. 34 z.B aus der neueren Judikatur: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08 - juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. September 2010 - 4 K 4896/09 -.
  • VG Gelsenkirchen, 30.09.2010 - 2 K 4896/09

    Kinder- und Jugendhilfe, Umgangskontakte, Unterhalt, Kosten, vorübergehende …

    Rn. 29 vgl. dazu z.B. die zusammenfassende Darstellung in Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08 -, Juris-Dokument, Rnrn.
  • SG Landshut, 04.06.2018 - S 7 AS 606/16

    Rechtsgrundlage, Ausnahmefall, Aufwendungen, Elektronischer Rechtsverkehr, …

    Der Kläger ist aber aufgrund seines Alters überhaupt nicht erwerbsfähig, § 7 Abs. 1 SGB II. Somit ist § 7 Abs. 4 SGB II nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht auf den Kläger anwendbar (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08).
  • SG Münster, 27.01.2012 - S 5 BK 22/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Das Gericht weicht aus den vorstehenden Erwägungen heraus ab von anderen sozialgerichtlichen Entscheidungen, die von einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II auch dann ausgehen, wenn das Kind stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist und sich besuchsweise bei den Eltern aufhält (SG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.2009, S 16 AS 1115/08; SG Koblenz, Urteil vom 8.2.2010, S 16 AS 1168/09; SG Reutlingen, Urteil vom 16.10.2008, S 3 AS 3528/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.5.2010, L 7 AS 5263/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2012 - L 12 AS 2842/11
    Anspruchsinhaber seien jedoch die Kläger Ziff. 2 - 4, nicht jedoch der Kläger Ziff. 1 (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08 -).
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