Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 96 Abs 1 SGG, § 99 Abs 3 SGB 3, § 325 Abs 3 SGB 3 vom 20.12.2011, § 325 Abs 3 SGB 3 vom 20.05.2020, § 27 Abs 5 SGB 10
Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines Klageverfahrens - Wirksamkeit der Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Postübermittlungsrisiko - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die Ablehnung von Leistungsanträgen auf Kurzarbeitergeld wird gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens über die Aufhebung der Feststellung, dass ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, soweit ...
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Anerkennungsbescheides über das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III Anforderungen an die Einbeziehung der Ablehnung von Leistungsanträgen auf Kurzarbeitergeld in das ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Folgen der Regelung von mehreren Klagebegehren einer sozialhilfeberechtigten Gesellschaft in unterschiedlichen Bescheiden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 04.05.2022 - S 3 AL 900/21
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (26)
- LSG Hamburg, 18.01.2023 - L 2 AL 17/22
Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Zweistufige Ausgestaltung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Denn das Verfahren für die Gewährung von Kug ist zweistufig ausgestaltet (vgl. BSG…, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris Rn. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 26).Im vorliegenden Fall beinhaltet der Verfügungssatz des Bescheids vom 01.04.2020 nach seinem Wortlaut und auch vom Empfängerhorizont aus deutlich erkennbar lediglich die Feststellung des Vorliegens eines erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 26 zur Auslegung einer gleichlautenden Formulierung in der Bescheidvorlage der Bundesagentur für Arbeit).
Der Antrag ist eine empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung und wird gemäß § 130 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Empfänger, hier also der Beklagten zugeht (LSG Hamburg, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 24).
Die Vorschrift ist auf das Kug, das nach § 324 Abs. 2 Satz 2 SGB III nachträglich zu beantragen ist, nicht anzuwenden (LSG Hamburg, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 28 m.w.N.).
- BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Denn das Verfahren für die Gewährung von Kug ist zweistufig ausgestaltet (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris Rn. 16; LSG Hamburg…, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 26).Rn. 36 Der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist eröffnet (zur Aufhebbarkeit von Anerkennungsbescheiden nach § 99 Abs. 3 SGB III unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X vgl. BSG, Urteile vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R - juris, Rn. 20, und - B 7 AL 29/09 R - juris, Rn. 19).
Die Beklagte hat damit festgestellt, dass im Zeitraum "ab 01.03.2020 …, längstens jedoch bis 28.02.2021" ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind." Diese Verfügung (Elementenfeststellung) bindet die Beklagte (BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris, Rn. 17) im Hinblick auf die rechtliche Bewertung des Sachverhalts in Bezug auf die Erheblichkeit des Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen (…Kühl, in: Brand, SGB 111, 9. Auflage 2021, § 99 Rn. 15).
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89
Leisungsverweigerung - Klageart
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Mit Rücksicht auf das zweistufig ausgestaltete Verfahren der Gewährung von Kug (s.o.) hat das BSG bereits entschieden, dass die Ablehnung der Leistung von Kug gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens über die Ablehnung der Anerkennung der betrieblichen Voraussetzungen wird (BSG, Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 22/89 - juris, Rn. 16).Die Ablehnung des Leistungsantrags ersetzt nämlich, soweit die Leistungsentscheidung reicht, die Ablehnung der Anerkennung, weil die Ablehnung eines geltend gemachten Leistungsantrags zwingende Folge der Ablehnung des Anerkennungsantrags ist (BSG, Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 22/89 - juris, Rn. 16).
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG…, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R - juris, Rn. 12;… LSG Hamburg, a.a.O., Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10 - juris, Rn. 23).Deshalb kann sie auch keine pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für diese Monate beanspruchen (vgl. Senatsurteil vom 23.09.2022 - L 8 AL 2469/21 - nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21 -, juris, Rn. 39 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10 - juris, Rn. 24).
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21
Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige über den Arbeitsausfall - Verlust auf dem …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Rn. 23 Im Verfahren über die Gewährung von Kug ist grundsätzlich die Betriebsvertretung gemäß § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG notwendig beizuladen, weil die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BSG…, Urteil vom 14.02.1989 - 7 Rar 18/87 - juris, Rn. 22 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21 - juris, Rn. 25 ).Deshalb kann sie auch keine pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für diese Monate beanspruchen (vgl. Senatsurteil vom 23.09.2022 - L 8 AL 2469/21 - nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21 -, juris, Rn. 39 ; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10 - juris, Rn. 24).
- BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Rn. 40 Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass die mit Bescheiden vom 10.02.2021 verfügten Ablehnungen der Leistungsanträge der Klägerin auf Kug für die Monate Mai 2020 und Juni 2020 nicht in einem Vorverfahren überprüft worden sind, da diese Verwaltungsakte nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden sind (zur Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens in den von § 96 Abs. 1 SGG erfassten Fällen vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R - juris, Rn. 21; BSG…, Urteil vom 06.10.1977 - 7 Rar 82/76 - juris, Rn. 30).Die Formulierung "nach Klageerhebung" verlangt für die Einbeziehung eines neuen Verwaltungsakts lediglich, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R - juris, Rn. 21, offen gelassen lediglich für den Fall einer wegen Verfristung unzulässigen Klage).
- BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R
Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Es fehlt insoweit das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung einer jeden Klage vom Rechtsmittelgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG…, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R - juris, Rn. 24 m.w.N.; BSG, Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R - juris, Rn. 23 - dazu auch im Folgenden). - BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R
Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R - juris, Rn. 12;… LSG Hamburg, a.a.O., Rn. 27; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10 - juris, Rn. 23). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - L 20 AL 109/20
Kurzarbeitergeld: Etappensieg für Malta Air Ltd.
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Aufgrund der im Anerkennungsbescheid geregelten Feststellung über das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls und die Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen erfolgt gerade noch keine Leistungsgewährung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.09.2020 - L 20 AL 109/20 B ER - juris, Rn. 29). - BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21.02.1991 - 7 RAr 74/89 - juris, Rn. 30). - BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R
Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung …
- BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …
- BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4115 - …
- BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des …
- BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld
- BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des …
- BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R
Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten …
- BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale - …
- BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94
Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 12/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Honorarberichtigung wegen …
- BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines …
- BSG, 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung …
- VGH Bayern, 09.03.2015 - 12 ZB 12.1640
Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts im Wege der Wiederaufnahme
- BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72
Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 12 A 337/12
Gerichtliche Geltendmachung der Aufhebung eines erledigten Verwaltungsakts durch …
- BSG, 05.06.2024 - B 11 AL 3/23 R
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - …
Rn. 30 aa) Das LSG verweist zur Begründung seiner Auffassung auf das von einem Ausschluss der Wiedereinsetzung ausgehende Urteil des BSG zum Wintergeld vom 5.2.2004 (…B 11 AL 47/03 R - SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris RdNr 12 ff; so auch LSG NRW vom 16.1.2002 - L 12 AL 228/00 - juris RdNr 15 ff), dem auch die bisherige Rechtsprechung zum Kug in den (Pandemie-)Jahren 2020 und 2021 weitgehend gefolgt ist (vgl etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 8.11.2023 - L 18 AL 17/23 - juris RdNr 19; LSG Baden-Württemberg vom 21.7.2023 - L 8 AL 1648/22 - juris RdNr 44; LSG Hamburg vom 14.6.2023 - L 2 AL 2/23 D - juris RdNr 22; Hessisches LSG vom 16.9.2022 - L 7 AL 193/21 - juris RdNr 33; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.8.2019 - L 7 AL 124/18 - juris RdNr 15). - BSG, 04.06.2025 - B 11 AL 2/24 R
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - …
Es bedarf deshalb auch nach einer entsprechend langen Unterbrechung einer neuen Arbeitsausfallanzeige, denn die Arbeitsausfallanzeige ist nach § 95 Satz 1 Nr. 4 SGB III eine der Anspruchsvoraussetzungen (…vgl Müller-Grune in jurisPK-SGB III, 3. Aufl 2023, § 104 RdNr 31, Stand 8.1.2025; Bieback in BeckOGK, § 104 SGB III RdNr 37, Stand Mai 2025; im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg vom 21.7.2023 - L 8 AL 1648/22 - RdNr 37 f). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2026 - L 9 AL 144/25 Auf dieser Grundlage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis auf Erteilung eines Anerkennungsbescheides, wenn ein Leistungsantrag gem. §§ 323 Abs. 2 Satz 1, 324 Abs. 2 Satz 2, 325 Abs. 3 SGB III nicht innerhalb der dreimonatigen Ausschlussfrist für den jeweils betroffenen Monat nachträglich gestellt worden ist (Urteil des Senats vom 11.12.2025 - L 9 AL 140/24; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22 Rn. 42; Sächsisches LSG Beschluss vom 04.01.2024 - L 3 AL 81/22 B unter Anwendung von § 39 Abs. 2 SGB X).
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