Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111a) |
| Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109) |
| Dritter Titel - Leistungsumfang (§§ 104 - 106a) |
(1) 1Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens zwölf Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. 2Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber gezahlt wird.
(2) Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum.
(3) Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt worden ist, drei Monate vergangen und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erneut vor, beginnt eine neue Bezugsdauer.
(4) 1Saison-Kurzarbeitergeld wird abweichend von den Absätzen 1 bis 3 für die Dauer des Arbeitsausfalls während der Schlechtwetterzeit von der Agentur für Arbeit geleistet. 2Zeiten des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld werden nicht auf die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld angerechnet. 3Sie gelten nicht als Zeiten der Unterbrechung im Sinne des Absatzes 3.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2016 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften | 21.12.2015 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 30.12.2008 | Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung | 22.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 104 SGB III
145 Entscheidungen zu § 104 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 04.06.2025 - B 11 AL 2/24 R Corona
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - ...
Zum selben Verfahren:
- SG Nordhausen, 11.01.2022 - S 18 AL 660/21 Corona
Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - Nichtzahlung von ...
- SG Nordhausen, 11.01.2022 - S 18 AL 660/21 Corona
- SG Landshut, 29.10.2021 - S 16 AL 66/21
Ablehnung von Kurzarbeitergeld: Fehlende Anzeige von Kurzarbeit nach ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22 Corona
Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines ...
- SG Darmstadt, 07.10.2024 - S 8 AL 131/21
Arbeitslosenversicherung
- SG Dortmund, 19.07.2021 - S 28 AL 889/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2025 - L 9 AL 140/24
Zum selben Verfahren:
- SG Lüneburg, 22.07.2020 - S 32 SO 57/18
Anrechnung von Ausbildungsgeld gem. der Teilhabe behinderter Menschen am ...
- LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Kurzarbeitergeld - ...