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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 07.11.2003

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.09.2003 - 5 B 116/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10004
OVG Sachsen, 02.09.2003 - 5 B 116/03 (https://dejure.org/2003,10004)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.09.2003 - 5 B 116/03 (https://dejure.org/2003,10004)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. September 2003 - 5 B 116/03 (https://dejure.org/2003,10004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 9 Abs. 2 S. 1, § 17 Abs. 1 und 4, § 18 Abs. 1; SächsWG § 62 Abs. 1 S. 1

  • Judicialis

    SächsKAG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 4; ; SächsKAG § 18 Abs. 1; ; SächsWG § 62 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Einrichtung, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung, Vorteil, Abwasserbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 52 (Kurzinformation)

    §§ 9, 17, 18 SächsKAG; § 62 SächsWG
    Differenzierung zwischen unterschiedlichen Einrichtungen und Beitragssätzen für Abwasserbeseitigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen; Festlegung eines einheitlichen Beitrags trotz Vermittlung unterschiedlicher Vorteile; Trennung des Einrichtungsbegriffs in Abwasserbeseitigung insgesamt und Schmutzwasserbeseitigung mit unterschiedlichen Beitragssätzen; Bedeutung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 228
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2003 - 5 B 116/03
    Dieses Vorbringen verkennt, dass das Oberverwaltungsgericht in den genannten Normenkontrollurteilen im Anschluss an den von der Beklagten ebenfalls zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.6.1972 (DÖV 1972, 722) eine 12 % - Grenze nur im Zusammenhang mit der Anwendung des Frischwassermaßstabs auf eine Abwassergebühr zugrunde gelegt, sich bei seinen Ausführungen zum Abwasserbeitragsrecht aber nur zu der seinerzeitigen Fallsituation geäußert hat, die dadurch geprägt war, dass bei der Beitragsberechnung keinerlei Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt waren.
  • OVG Sachsen, 26.03.2003 - 5 B 638/02

    Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2003 - 5 B 116/03
    Auch unter Zugrundelegung des neuerdings ergangenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 26.3.2003 (5 B 638/02) liegt kein Fall einer (nachträglichen) Divergenz vor.
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …

    Diese unterschiedliche Vorteilslage erfordert keine Trennung von Entwässerungseinrichtungen in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassereinrichtung, wenn nicht von allen Grundstücken im Entsorgungsgebiet das gesamte Abwasser abgenommen wird (anders die Rechtsprechung insbesondere in Sachsen, vgl. die ständige Rechtsprechung des SächsOVG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 D 720/98 - SächsVBl. 2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - SächsVBl. 2001, 189 ff., ausdrücklich bestätigt durch Beschluss vom 02.09.2003 - 5 B 116/03 - LKV 2004, 228 und Urteil vom 28.04.2004 - 5 D 31/02 - zitiert nach Juris; kritisch hierzu: Birk, Sachsenlandkurier 2001, 401).
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung, …

    Bei der danach gebotenen zusammenfassenden Betrachtung lässt sich die öffentliche Einrichtung, auch wenn die Anlagen technisch getrennt sein sollten (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG), mit der Selbstverwaltungsaufgabe als solcher bezeichnen (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2003, SächsVBl. 2004, 12 f.).
  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als …

    Diese unterschiedliche Vorteilslage erfordert keine Trennung von Entwässerungseinrichtungen in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassereinrichtung, wenn nicht von allen Grundstücken im Entsorgungsgebiet das gesamte Abwasser abgenommen wird (anders die Rechtsprechung insbesondere in Sachsen, vgl. die ständige Rechtsprechung des SächsOVG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 D 720/98 - SächsVBl. 2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - SächsVBl. 2001, 189 ff., ausdrücklich bestätigt durch Beschluss vom 02.09.2003 - 5 B 116/03 - LKV 2004, 228 und Urteil vom 28.04.2004 - 5 D 31/02 - zitiert nach Juris; kritisch hierzu: Birk, Sachsenlandkurier 2001, 401).
  • OVG Sachsen, 26.04.2005 - 5 BS 31/04

    Abwasserbeitrag, Vorteilsgrundsatz, Einrichtungen, Kleinkläranlagen, Abflusslose …

    Da nach der zitierten Rechtsprechung des Senats der mögliche Gegenstand einer Einrichtung der Abwasserbeseitigung aus § 14 Abs. 1 SächsGemO in Verbindung mit § 63 Abs. 1 SächsWG abzuleiten ist (s.a. Beschl. v. 2.9.2003, SächsVBl. 2004, 12 = LKV 2004, 228), bestehen gegen diese Art der Einrichtungsbildung keine Bedenken.
  • OVG Sachsen, 04.03.2004 - 5 BS 119/02

    Abwasserbeitrag, Vorläufiger Rechtsschutz, Teilzweckverband, Ungleichbehandlung, …

    Maßgeblich ist nicht der Umfang der betroffenen Nutzungsfläche, sondern die Auswirkung des Fehlers auf die Beitragshöhe (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 4.2.2003 - 5 B 640/02;… Urt. v. 26.3.2003 - 5 B 638/02 - rechtskräftig seit BVerwG, Beschl. v. 13.11.2003 - 9 B 61.03; Beschl. v. 2.9.2003, SächsVBl 2004, 12).
  • OVG Sachsen, 23.07.2004 - 5 B 262/03
    Ihr liegt mit der Globalberechnung mit Stand Januar 2002 eine nunmehr ordnungsgemäße Ermittlung der Flächenseite zugrunde, wie sie auch mit der Rechtsprechung des Senats über die Bildung von öffentlichen Einrichtungen für die Schmutz- und für die Niederschlagswasserbeseitigung (jüngst: SächsOVG, Beschl. v. 4.3.2004 - 5 B 119/02; Beschl. v. 2.9.2003, SächsVBl. 2004, 12) in Einklang steht.
  • OVG Sachsen, 12.11.2003 - 5 D 46/00

    Beitragsmaßstab, Grundbeitrag, Nutzungsflächenmaßstab, Vorteilsprinzip

    Maßgeblich ist nicht der Umfang der betroffenen Nutzungsfläche, sondern die Auswirkung des Fehlers auf die Beitragshöhe (…vgl. Sächs- OVG, Urt. v. 4.2.2003 - 5 B 640/02;… Urt. v. 26.3.2003 - 5 B 638/02; Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 116/03).
  • VG Leipzig, 24.01.2006 - 6 K 719/05
    Daraus folgt, dass der Satzungsgeber unterschiedliche öffentliche Einrichtungen der Abwasserbeseitigung bilden muss, wenn er im Satzungsgebiet in unterschiedlichem Umfang die Abwasserbeseitigung wahrnimmt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 26.4.2005 - 5 BS 31/04 - SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2003, SächsVBl. 2004, 12;… SächsOVG, Urt. v. 24.2.2003 - 5 B 640/02-; ferner BVerwG, Urteil vom 29.9.2004, DVBl. 2005, 255).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11584
OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsLPlG vom 04.07.1994 § 8 Abs. 5, § 12; SächsLPlG vom 14.12.2001 § 8 Abs. 2, § 24 Abs. 1; ROG § 10

  • Judicialis

    SächsLPlG i.d.F. v. 04.07.1994 § 8 Abs. 5; ; SächsLPlG i.d.F. v. 04.07.1994 § 12; ; SächsLPlG i.d.F. v. 14.12.2001 § 8 Abs. 2; ; SächsLPlG i.d.F. v. 14.12.2001 § 24 Abs. 1; ; ROG § 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Satzung eines Braunkohlenplans für den Tagebau; Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens; Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Bericht eines Braunkohlenausschusses an die Verbandsversammlung eines Regionalen Planungsverbandes; Ermittlungsfehler ...

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Sie macht geltend, ihr Antrag sei nach der Rechtsprechung des Senats (NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84) ungeachtet dessen zulässig, dass sie von einer Anfechtung der Plangenehmigung sowie der Verbindlicherklärung der Grundsätze und Ziele der Regionalplanung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SächsLPlG) abgesehen habe.

    Der fristgerecht gestellte Antrag ist statthaft, weil der Braunkohlenplan gemäß § 7 Abs. 7 SächsLPlG vom 24.6.1992 i.d.F. des Gesetzes vom 4.7.1994 (SächsGVBl. S. 1261; im Folgenden SächsLPlG a.F.) als Satzung beschlossen und bekanntgemacht gemacht wurde (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84 [87]).

    Insbesondere war die Antragstellerin nicht etwa gehalten, zunächst die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Braunkohlenplans oder die Verbindlicherklärung seiner Grundsätze und Ziele anzufechten, wie der Antragsgegner meint (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO, S. 88).

    Die fehlerhafte Zusammenstellung des Abwägungsmaterials durch den Antragsgegner führt zur Rechtswidrigkeit seiner planerischen Entscheidung, weil bei verständiger Würdigung aller Umstände die konkrete Möglichkeit bestand, dass der Braunkohlenplan ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (zu diesem - ungeschriebenen - Erfordernis SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO, S. 91; Kraft, UPR 2003, 367 [369]).

    Die über § 12 SächsLPlG a.F. mit ihrer bloßen Rügefrist hinausgehenden Planerhaltungsvorschriften des § 8 Abs. 2 SächsLPlG n.F. sind hier nicht anwendbar, weil das Verfahren zur Aufstellung des Braunkohlenplans vor dem In-Kraft-Treten des SächsLPlG n.F. am 13.3.2002 begonnen worden ist, vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 SächsLPlG n.F. (vgl. zu dieser Übergangsregelung bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84 [87]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214) geltend gemacht hat, die Auslegung der genannten Gutachten sowie weiterer Unterlagen sei jedenfalls im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung erforderlich gewesen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Nur ausnahmsweise kann es für besonders gelagerte Einzelfälle im Hinblick auf die grundrechtsschützende Funktion des Verfahrensrechts veranlasst sein, vorhandene Gutachten zu einzelnen Fragestellungen eines Planentwurfs auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 [224 f.]).

    Für die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang geforderte Mindestfrist von einem Monat nach Veröffentlichung der - gesetzlich nicht vorgeschriebenen - Gutachten bestand auch unter dem Gesichtspunkt der fairen Verfahrensgestaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214) keine Veranlassung.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Besondere Umstände, die das allgemeine Rechtsschutzinteresse ausnahmsweise entfallen lassen könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869), liegen nicht vor.

    Für die vergleichbare Problematik der Wiederholung des Beteiligungsverfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869 [871] a.E.) entschieden, dass eine erneute Anhörung von Gemeinden von Verfassungs wegen unverzichtbar ist, wenn nachträgliche Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang der gemeindlichen Zielbindung auswirken.

    Rechtsnormen, die in verfahrensfeherhafter Weise zustandegekommen sind oder inhaltlich gegen höherrangiges Recht verstoßen, sind nichtig, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Sonderregelungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869 [872]) anderes gilt.

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nicht anders als beim Erlass eines Bebauungsplans (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -) ist die Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen bei einem Braunkohlenplan untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Werden die zum Planentwurf vorgebrachten Einwendungen - namentlich die, für die mit dem Einwender in Wahrheit und entgegen dem zur Beschlussfassung vorgelegten Bericht keine Einigung erzielt werden konnte - nicht in die abschließende Abwägung eingestellt, liegt ein Ermittlungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2001, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

    Anhand der dem Senat vorgelegten Planunterlagen zeichnet sich die erkennbare Möglichkeit ab, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, BRS 57 Nr. 22;… SächsOVG, NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216 [218]; NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nicht anders als beim Erlass eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118 [125 f.];… SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -) ist die Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen bei einem Braunkohlenplan untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Werden die zum Planentwurf vorgebrachten Einwendungen - namentlich die, für die mit dem Einwender in Wahrheit und entgegen dem zur Beschlussfassung vorgelegten Bericht keine Einigung erzielt werden konnte - nicht in die abschließende Abwägung eingestellt, liegt ein Ermittlungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2001, BVerwGE 110, 118 [125 f.];… SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Ihre Absätze 1 und 2 entsprächen inhaltlich - teilweise sogar wörtlich - den Regelungen zur Braunkohlenplanung in § 24 Abs. 1 und 2 LPLG NRW, deren Verfassungsmäßigkeit der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 9.6.1997 (DVBl. 1997, 1107) zu Recht bejaht habe.

    Die Antragstellerin, deren gesamtes Gemeindegebiet nach dem von ihr zu beachtenden (§ 5 Abs. 4 ROG a.F., § 4 Abs. 1 ROG n.F., § 1 Abs. 4 BauGB) Braunkohlenplan zur Devastierung vorgesehen ist, ist im Hinblick auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 82 Abs. 2 SächsVerf) auch ohne weiteres antragsbefugt i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 9.6.1997, DVBl. 1997, 1107; Degenhart, DVBl. 1996, 773 [777 f.]).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33, 125 [156]) liege der Sinn einer Verleihung von Satzungsautonomie darin, gesellschaftlichen Gruppen die eigenverantwortliche Regelung solcher Angelegenheiten zu überlassen, die sie selbst beträfen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen könnten, um den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern.
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Soweit die Antragstellerin die Vereinbarkeit des Braunkohlenplans mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht bezweifle, sei mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 11.10.1994, BVerfGE 91, 186 [206]) daran festzuhalten, dass das Interesse an einer Stromversorgung heute so allgemein sei D wie das Interesse am täglichen Brot".
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Anhand der dem Senat vorgelegten Planunterlagen zeichnet sich die erkennbare Möglichkeit ab, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, BRS 57 Nr. 22;… SächsOVG, NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216 [218];… NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Die Abweichungen zwischen dem von der Verbandsversammlung beschlossenen und dem später bekannt gemachten Text des Braunkohlenplans beruhen auf Maßgaben in der Anlage zum Genehmigungsbescheid vom 8.9.1998, die als rein redaktionelle Änderungen keiner erneuten Beschlussfassung der Verbandsversammlung - in Form eines sog. "Beitrittsbeschlusses" - bedurften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.1989, DVBl. 1989, 1105 zur entsprechenden Problematik bei der Genehmigung von Bebauungsplänen).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95

    Braunkohlenplan Garzweiler II

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung …

  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 1 D 63/99

    Abwägungsgebot im Verwaltungsverfahren; Antragsbefugnis bei einem …

  • VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe, …

    Diese Vorgaben gelten auch für den auf der Grundlage des SächsLPlG a.F. ergangenen Regionalplan (…Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO; NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [294]).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist ein solcher Einfluss anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. schon Senat, NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [295 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 119-VIII-04

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Inanspruchnahme der …

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  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; …

    Das erkennende Gericht habe einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Heuersdorf gegen den Braunkohlenplan für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im Normenkontrollurteil vom 7. November 2003 - 1 D 51/00 - auch ohne vorherige Anfechtung des damaligen Landesentwicklungsplans als zulässig angesehen.
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