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| OVG Berlin, 07.06.2004 - 2 S 27.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- LKV 2005, 227
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen, 28.10.2019 - 1 B 7/19
Nutzungsuntersagung; Baugenehmigung; Wohnnutzung; Nutzungsaufgabe; Zeitmodell
Rn. 52 Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 7. Juni 2004 (- 2 S 27.04 -, juris Rn. 15) die Heranziehung des Zeitmodells als Orientierungshilfe im Ergebnis offen gelassen. - OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von …
OVG, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 719, juris; OVG Berlin Beschluss vom 7.6.2004 - 2 S 27.04 -, LKV 2005, 227, juris; vgl. hierzu allgemein auch Schmaltz, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, Nds. Bauordnung, Kommentar, 8. Aufl., 2007, § 77 Rdn. 19 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05
Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
Die Frage, welche Folge eine mehrjährige Unterbrechung der Nutzung hat, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls i.S. einer Orientierungshilfe in Anlehnung an das vom Bundesverwaltungsgericht zu § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG (jetzt: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) entwickelte und auch bei anderen Fallgestaltungen zur Anwendung gebrachte so genannte Zeitmodell (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 65.90 -, BVerwGE 64, 42; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235; vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2003 - OVG 2 B 24.98 - Beschluss vom 7. Juni 2004 - 2 S 27.04, LKV 2005 227; VGH Kassel, Urteil vom 15. Februar 2001 - 4 UE 1481.96 -, ESVGH 51, 141; a.A. OVG Münster, Urteil vom 14. März 1997 - 7 A 5179/95 -, BRS 59 Nr. 149; OVG Weimar, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658.99 -, BauR 2000, 719).
- VG Ansbach, 25.10.2019 - AN 3 K 19.01921
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und …
Dies gilt grundsätzlich auch für die Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung (vgl. Koch/Molodovsky/Famers, Bayer. Bauordnung, Art. 77 Anhang 2.2; eingehend BayVGH vom 20.2.2003 BayVBl 2003, 626; ebenso OVG Berlin vom 7.6.2004 LKV 2005, 227 und ThürOVG vom 29.11.1999 NVwZ-RR 2000, 578 für das jeweilige Landesrecht; Graf, ZfBR 2006, 215/219). - VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 597/24
Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, Geltungsbereich der …
Im zweiten Jahr besteht die widerlegbare Regelvermutung, dass die Verkehrsauffassung mit der Fortsetzung der Nutzung rechnet, und im dritten Jahr der Nutzungsunterbrechung besteht die umgekehrte Regelvermutung; hier muss der Bauherr besondere Gründe dafür darlegen, dass die Nutzung nicht endgültig aufgegeben ist (…BVerwG, Urt. v. 21. August 1981 - 4 C 65.80 -, juris Rn. 16;… Urt. v. 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 15;… Beschl. v. 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - juris Rn. 4;… Beschl. v. 2. Oktober 2007 - 4 B 39.07 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - OVG 10 S 4.05 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 7. Juni 2004 - OVG 2 S 27.04 -, juris Rn. 15;… krit. Thüringer OVG, Beschl. v. 29. November 1999 - 1 EO 658/99 -, juris Rn. 27ff.). - OVG Berlin, 23.08.2004 - 2 N 171.04
Planungsrechtliche Zulässigkeit einer ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe in …
Sollte im Folgenden nach Erteilung der das Vorhaben und seine Nutzung konkretisierenden Baugenehmigung dieses Betriebskonzepts gleichwohl mit negativen Auswirkungen auf die Umgebung nicht eingehalten werden, und sollten sich etwa derartige störende Verhaltensweisen der Benutzer der Einrichtung nicht mit Hilfe betriebsinterner Ordnungsmaßnahmen oder gegebenenfalls polizeilichen Einschreitens in Einzelfällen beherrschen lassen, so bestände noch immer die Möglichkeit, nachträglich durch Auflagen und Einschränkungen zur Baugenehmigung bis hin zur (teilweisen) Rücknahme der Genehmigung den Schutzbelangen der Bevölkerung dieses Gebiets Rechnung zu tragen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 7. Juni 2004 - OVG 2 S 27.04 -).
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