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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39158
OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10 (https://dejure.org/2013,39158)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2013 - 1 A 823/10 (https://dejure.org/2013,39158)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2013 - 1 A 823/10 (https://dejure.org/2013,39158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 80 S. 1, § 70 Abs. 2; BauGB § 31 Abs. 2
    Bauaufsichtliches Einschreiten, Beseitigungsanordnung, intendiertes Ermessen, Befreiung, Nachbarbeteiligung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 2; SächsBO §§ 80 Satz 1, 70 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Gebotenheit des Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn aufgrund des Verstoßes eines Bauvorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorhaben verstößt gegen nachbarschützende Vorschriften: Baubehörde muss einschreiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften liegt intendiertes Ermessen hinsichtlich Beseitigung der Störung vor

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften liegt intendiertes Ermessen hinsichtlich Beseitigung der Störung vor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebotenheit des Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn aufgrund des Verstoßes eines Bauvorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 209
  • BauR 2014, 978
  • LKV 2014, 84 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 A 62/08

    Untätigkeitsklage; Bauaufsichtliches Einschreiten; Befreiung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    In den Entscheidungsgründen seines rechtskräftigen Berufungsurteils vom 13. Mai 2009 - 1 A 62/08 - führte der erkennende Senat aus, dass die Geländeaufschüttungen auf dem Grundstück der Beigeladenen bereits Gegenstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens waren, das durch den Bescheid des Landratsamts M........................ vom 22. Juli 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 21. August 2000 abschließend - bestandskräftig - entschieden wurde, was die mit dem Klageantrag begehrte Verpflichtung des Beklagten zur nochmaligen Entscheidung ausschließt.

    Rn. 26 Auf den Antrag der Kläger hat der Senat mit Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 1 A 353/09 - die Berufung insoweit zugelassen, als sich die Klage gegen den Beklagten (vormals Beklagten zu 2) richtet, weil das Verwaltungsgericht abweichend von den Feststellungen im rechtskräftigen Senatsurteil vom 13. Mai 2009 - 1 A 62/08 - von einer Bestandskraft der erteilten Befreiung ausging.

    Rn. 44 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (5 Bände), die beigezogene Gerichtsakte der Verfahren 1 B 654/07 und 1 A 62/08 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und die vorgelegten Behördenakte (5 Heftungen einschließlich der 2 Bauakten der Beigeladenen) verwiesen.

    Bereits im vorangegangenen Berufungsverfahren der Kläger gegen den Freistaat Sachsen hat der erkennende Senat dazu im rechtskräftigen Urteil vom 13. Mai 2009 - 1 A 62/08 - auf Seite 8 des Abdrucks ausgeführt:.

    Im Urteil vom 13. Mai 2009 (a. a. O.) hat der erkennende Senat dazu ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 19.02.2008 - 1 B 182/07

    Beseitigungsverfügung; intendiertes Ermessen; nachbarschützende Vorschrift

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Verstößt ein Bauvorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, ist ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen vom Einschreiten rechtfertigen können (wie Senatsurt. v. 19. Februar 2008 - 1 B 182/07 -).

    Von einem Einschreiten darf die Behörde nur beim Vorliegen einer atypischen Fallkonstellation absehen, also etwa dann, wenn der Nachbar trotz der Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht spürbar beeinträchtigt wird (Senatsurt. v. 19. Februar 2008 - 1 B 182/07 -, juris Rn. 26 m. w. N. und Leitsatz).

    Ein auf die Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen, wie es in der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 19. Februar 2008 a. a. O.) anerkannt ist, setzt voraus, dass ein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts vorliegt.

  • OVG Sachsen, 24.01.2008 - 1 B 654/07

    Verfahrensverstoß; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Schriftformerfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Die auf Antrag der Kläger vom Senat durch Beschluss vom 24. Januar 2008 - 1 B 654/07 - zugelassene Berufung blieb erfolglos.

    Rn. 44 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (5 Bände), die beigezogene Gerichtsakte der Verfahren 1 B 654/07 und 1 A 62/08 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und die vorgelegten Behördenakte (5 Heftungen einschließlich der 2 Bauakten der Beigeladenen) verwiesen.

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Die für Baunachbarstreitigkeiten im "nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis" nach Treu und Glauben regelmäßig zu wahrende Jahresfrist (§ 70 i. V. m. § 58 Abs. 2 VwGO) für den Widerspruch gegen eine nicht amtlich bekannt gegebene baurechtliche Gestattung wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn der Nachbar "zuverlässige Kenntnis" von der angegriffenen baurechtlichen Gestattung erlangt oder zumindest hätte erlangen müssen (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974, BVerwGE 44, 294, Leitsatz 2).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Bei der Befreiung von nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans (etwa zur Art der baulichen Nutzung) führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, Beschlussabdruck S. 2) und des erkennenden Senats (…Urt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, Rn. 31; zur Veröffentlichung vorgesehen) jeder Fehler zur Aufhebung der erteilten baurechtlichen Gestattung.
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Bei der Befreiung von nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans (etwa zur Art der baulichen Nutzung) führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, Beschlussabdruck S. 2) und des erkennenden Senats (…Urt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, Rn. 31; zur Veröffentlichung vorgesehen) jeder Fehler zur Aufhebung der erteilten baurechtlichen Gestattung.
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Dies folgt - auch für Verpflichtungsklagen (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 13. November 1981 - 1 C 69.78 -, juris Rn. 21 ff.) - aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, der verdeutlicht, dass Ausgangs- und Widerspruchsbescheid prozessual als einheitliche Verwaltungsentscheidung behandelt werden, bei der der Widerspruchsbescheid das "letztes Wort der Verwaltung" in der Sache darstellt.
  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 247/12

    Vereinbarkeit eines Freigängerhauses mit 60 Gefangenenplätzen mit der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Bei der Befreiung von nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans (etwa zur Art der baulichen Nutzung) führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, Beschlussabdruck S. 2) und des erkennenden Senats (Urt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, Rn. 31; zur Veröffentlichung vorgesehen) jeder Fehler zur Aufhebung der erteilten baurechtlichen Gestattung.
  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid inhaltliche Mängel aufweist, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren (Senatsurt. v. 18. April 2001, SächsVBl. 2001, 292, 293 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2020 - 1 A 1194/17

    Grenzgarage; Abstandsfläche; Luftwärmepumpe; Rücksichtnahmegebot; Abweichung; …

    Rn. 25 Davon ausgehend besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn die bauliche Anlage nicht durch eine wirksame Baugenehmigung gedeckt wird, die Anlage materiell rechtswidrig ist und den klagenden Nachbarn in seinen Rechten verletzt, dieser seine Abwehrrechte nicht verwirkt hat und das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 a. a. O., juris Rn. 32 ff. und Urt. v. 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris Rn. 57 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22

    Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe; …

    Im Baurecht wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des polizeilichen Einschreitens und spürbarer Beeinträchtigung Dritter ein Einschreiten im Regelfall geboten ist (sog. intendiertes Ermessen, SächOVG, Urt. v. 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris Rn. 60;… Beschl. v. 9. Oktober 2009 - 1 A 225/09 -, juris Rn. 6;… Urt. v. 19. Februar 2008 - 1 B 182/07 -, LKV 2009, Ls. u. Rn. 26; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher …

    Rn. 35 Davon ausgehend besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn die bauliche Anlage nicht durch eine wirksame Baugenehmigung gedeckt wird, die Anlage materiell rechtswidrig ist und den klagenden Nachbarn in seinen Rechten verletzt, dieser seine Abwehrrechte nicht verwirkt hat und das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist (vgl. Senatsurteile v. 18. Oktober 2018, a. a. O., juris Rn. 32 ff., v. 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris Rn. 57 ff. und v. 20. August 2020 - 1 A 1194/17 -, juris jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 1 A 84/16

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Nachbarschutz; Beseitigungsanordnung; Brandwand; …

    Ein Absehen vom Einschreiten ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Nachbar trotz der Verletzung nachbarschützender Vorschriften ausnahmsweise tatsächlich nicht spürbar beeinträchtigt ist (…Senatsurt. v. 19. Februar 2008 - 1 B 182/07 -, juris Rn. 26 m. w. V. auf die Rspr.; Senatsurteil v. 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris Rn. 60;… Senatsbeschl. v. 23. Januar 2014 - 1 A 624/12 -, juris Rn. 8).
  • VG Köln, 06.05.2026 - 8 L 560/26
    Rn. 46 Vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris, Rn. 60.
  • OVG Sachsen, 18.09.2023 - 1 B 90/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Nutzungsuntersagung; Rücksichtnahmegebot; …

    Rn. 18 Davon ausgehend besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn die bauliche Anlage nicht durch eine wirksame Baugenehmigung gedeckt wird, die Anlage materiell rechtswidrig ist und den klagenden Nachbarn in seinen Rechten verletzt, dieser seine Abwehrrechte nicht verwirkt hat und das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist (vgl. Senatsurteile v. 18. Oktober 2018, a. a. O., Rn. 32 ff., v. 30. August 2013 - 1 A 823/10 -, juris Rn. 57 ff. und v. 20. August 2020 - 1 A 1194/17 -, juris jeweils m. w. N.).
  • VG Leipzig, 25.06.2014 - 4 K 342/12

    Anordnung und Einschreiten der Behörde bzgl. Errichtung eines Notdachs auf einem …

    Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall nicht frei, sondern ein grundsätzlich auf die Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen (…SächsOVG, Urt. v. 19.2.2008, LKV 2009, 30 [OVG Sachsen 19.02.2008 - 1 B 182/07] ; Urt. v. 30.8.2013, BauR 2014, 978 m. w. N.;… OVG NRW, Urt. v. 15.11.2007 - 10 A 3015/05 -, juris Rn. 53 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 27.11.2001, BRS 64 Nr. 117 ;… OVG Saarland, Urt. v. 23.4.2002 - 2 R 7/01 -, juris Rn. 52;… OVG LSA, Beschl. v. 7.11.2003 - 2 L 10/03 -, juris Rn. 6; a. A. BayVGH, Beschl. v. 24.11.2005 - 26 ZB 05.591 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 6.3.2003, NVwZ-RR 2003, 484).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17241
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13 (https://dejure.org/2013,17241)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2013 - 5 S 3.13 (https://dejure.org/2013,17241)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 5 S 3.13 (https://dejure.org/2013,17241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 TierSchG, § 2a TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG, § 16a S 1 TierSchG, § 16a S 2 Nr 1 TierSchG
    Untersagung des Haltens und Betreuens von Pferden; vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 2 TierSchG, § 2a TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG, § 16a S 1 TierSchG, § 16a S 2 Nr 1 TierSchG, § 16a S 2 Nr 3 TierSchG
    Tierschutz; Pferde (ca. 160); Untersagung des Haltens und Betreuens von Pferden; Auflösung des Pferdebestandes; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Feststellungen des Amtstierarztes; Anstellungsverhältnis zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Nutztiere - Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2014, 84
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2012 - 5 S 2.12
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13
    Rn. 8 Bei der Einschätzung u.a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, ist von Bedeutung, dass beamteten Tierärzten insoweit vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (§§ 15 Abs. 2, 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2012 - OVG 5 S 2.12 -, vom 25. Mai 2012 - OVG 5 S 22.11 - …und vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris Rn. 4;… vgl. ferner Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 15 TierSchG, Rn. 10a).

    Das angegriffene Haltungs- und Betreuungsverbot, dem ausweislich der angegriffenen Bescheide eine umfassende Abwägung zugrundeliegt, berücksichtigt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil es dem aus Art. 20 a GG ableitbaren Auftrag des Staates zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Tieren Rechnung trägt und auf der amtstierärztlich unterlegten Einschätzung beruht, dass die Antragstellerin nicht in der Lage ist, in absehbarer Zeit eine tierschutzgerechte Haltung der Pferde zu gewährleisten (hierzu vgl. auch Beschluss des Senats vom 11. Juni 2012, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2010 - 5 S 28.09

    Tierschutzrechtliche Maßnahmen; Wegnahmeanordnung und generelles …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13
    Rn. 8 Bei der Einschätzung u.a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, ist von Bedeutung, dass beamteten Tierärzten insoweit vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (§§ 15 Abs. 2, 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2012 - OVG 5 S 2.12 -, vom 25. Mai 2012 - OVG 5 S 22.11 - und vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris Rn. 4;… vgl. ferner Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 15 TierSchG, Rn. 10a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 5 S 22.11

    Feststellungen des Amtstierarztes; artgerechte Pflege von Pferden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13
    Rn. 8 Bei der Einschätzung u.a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, ist von Bedeutung, dass beamteten Tierärzten insoweit vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (§§ 15 Abs. 2, 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2012 - OVG 5 S 2.12 -, vom 25. Mai 2012 - OVG 5 S 22.11 - …und vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris Rn. 4;… vgl. ferner Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 15 TierSchG, Rn. 10a).
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 25 CS 06.2619
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13
    Sie kann ferner nach § 16a Satz 2 Nr. 1, Satz 1 TierSchG sonstige zur Erfüllung der Tierschutzanforderungen des § 2 erforderliche Maßnahmen treffen, wozu auch die Auflösung eines Tierbestandes gehört, wenn gegenüber dem Halter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde und ohne die Auflösung ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 7. November 2006 - 25 CS 06.2619 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; …

    2009, 349, juris, Rdnr. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.2.2014 - OVG 5 S 22.13 -, juris, Rdnr. 7; Beschl. v. 4.6.2013 - OVG 5 S 3.13 -, LKV 2014, 84, juris, Rdnr. 8; Hirt/Maisack/Moritz, TierschG , 3. Aufl., § 15, Rdnr. 5 und § 16a, Rdnr. 46, jeweils m. w. N.).
  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Rn. 54 Zu den zur Erfüllung der Tierschutzanforderungen erforderlichen Maßnahmen, die die Behörde nach § 16a Satz 1 TierSchG treffen kann, gehört auch die Auflösung eines Tierbestandes, wenn gegenüber dem Halter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde und ohne die Auflösung ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2016 - VG 3 L 552/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, LKV 2014, 84, juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. November 2006 - 25 CS 06.2619 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - 5 S 10.13

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Pferden; Veräußerung im Rahmen einer …

    Dieser Maßnahme, an deren Rechtmäßigkeit keine Zweifel bestehen - vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 4. Juni 2013 im Verfahren OVG 5 S 3.13 -, liegt gemäß § 16a Satz 2 Nr. 3, 1. HS TierSchG eine Gefahrenprognose zugrunde, die bis zu einer erneuten Gestattung der Tierhaltung oder -betreuung fortwirkt (vgl. § 16a Satz 2 Nr. 3, 2. HS TierSchG, wonach das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist).

    Angesichts dessen, dass Herrn Dr. R..., wie der Senat bereits ausführlich in seinem o.g. Beschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 - dargestellt hat, als Amtstierarzt bei der Einschätzung u.a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt und Tiere erheblich vernachlässigt worden sind, vom Gesetz (vgl. §§ 15 Abs. 2, 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG) eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist, lassen sich die vorstehenden Feststellungen und Wertungen nicht durch - mit der Beschwerde erneut zum Ausdruck gebrachte - andere Einschätzungen oder Vorstellungen über eine artgerechte Pferdehaltung entkräften.

    Abgesehen davon, dass die insoweit in Bezug genommene, von der Antragstellerin gefertigte, lediglich 30 Pferde (davon allem Anschein nach die Herrn Niehls am 7. März 2013 weggenommenen 29 Pferde) umfassende Liste Werte zwischen 2.000,- EUR und 5.000,- EUR ausweist, sind auch diese Werte nicht nachgewiesen und angesichts des Wertgutachtens zu den am 7. März 2013 bei Herrn Niehls weggenommenen Pferden und des entsprechenden Zustandes der am 12. März 2013 bei der Antragstellerin sichergestellten Tiere unrealistisch und im Hinblick auf die anderslautenden Wertangaben des Bevollmächtigten der Antragstellerin im Verfahren OVG 5 S 3.13 (je 800,- EUR/Pferd) unglaubhaft.

  • VG Cottbus, 02.12.2014 - 3 L 241/14

    Tierschutz

    Zu den zur Erfüllung der Tierschutzanforderungen erforderlichen Maßnahmen, die die Behörde nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG treffen kann, gehört auch die Auflösung eines Tierbestandes, wenn gegenüber dem Halter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde und ohne die Auflösung ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, LKV 2014, 84, juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. November 2006 - 25 CS 06.2619 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441, juris Rn. 5).

    Die Antragsteller verkennen, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14/OVG 5 M 25.14 -, juris Rn. 5;… vom 5. Februar 2014 - OVG 5 S 22.13 -, juris Rn. 7;… vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4;… vom 6. Juni 2013 - OVG 5 S 10.13 -, juris Rn. 12; vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, juris Rn. 8;… vom 11. Juni 2012 - OVG 5 S 2.12 -, juris Rn. 5;… vom 25. Mai 2012 - OVG 5 S 22.11 -, juris Rn. 5;… vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris Rn. 4), der sich die Kammer anschließt, der Einschätzung der Amtstierärzte bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (vgl. § 15 Abs. 2, § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Rn. 4 Bei der Einschätzung u.a. der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, ist von Bedeutung, dass beamteten Tierärzten insoweit vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist (§§ 15 Abs. 2, 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 6. Juni 2013 - OVG 5 S 10.13 -, vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, vom 11. Juni 2012 - OVG 5 S 2.12 -, vom 25. Mai 2012 - OVG 5 S 22.11 - …und vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, juris Rn. 4;… vgl. ferner Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 15 TierSchG, Rn. 10a).
  • VG Köln, 04.09.2019 - 21 K 6578/18

    Leguanhaltung in Einzimmerwohnung war tierschutzwidrig

    Rn. 39 - vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, juris -.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 11 ME 369/21

    Auswahlermessen; Bestandsauflösung; Haltungs- und Betreuungsverbot; Rinder; …

    Dieses hat zwar mit Beschluss vom 4. Juni 2013 ausgeführt, dass die zuständige Behörde nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG auch die Auflösung eines Tierbestands anordnen könne, "wenn gegenüber dem Halter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde und ohne die Auflösung ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (OVG BB, Beschl. v. 4.6.2013 - OVG 5 S 3.13 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BayVGH, Beschl. v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18

    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die …

    Ein amtlicher, wenngleich nicht im statusrechtlichen Sinne "verbeamteter" Tierarzt gehört zu den beamteten Tierärzten im Sinne des § 15 Abs. 2 TierSchG, da beamtete Tierärzte gemäß § 2 Abs. 2 Tierseuchengesetz solche sind, die in einem Anstellungsverhältnis zur zuständigen Behörde stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass schlichtes Bestreiten sowie die Beibringung entsprechender eidesstattlicher Versicherungen von Bekannten oder Kunden des Antragstellers eine amtstierärztliche Beurteilung nicht zu entkräften vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, juris Rn. 8, und Senatsurteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 30.06.2020 - 7 B 1487/20

    Amtstierarzt; Beurteilungskompetenz; Veterinär

    Das Gericht verweist insofern auf die besondere fachliche Kompetenz des Amtsveterinärs, dessen fachliche Beurteilung in einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen besonderes Gewicht zukommt (…BVerwG, Beschl. v. 2. April 2014 - 3 B 62.13 - juris, Rn. 7;… BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2013 - 11 LC 206/12 - juris, Rn. 28;… BVerwG, Beschl. v. 3. August 2009 - 11 ME 187/09 - juris, Rn. 15;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 5 S 22.13 - juris, Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4. Juni 2013 - 5 S 3.13 - juris, Rn. 8;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 15 Rn. 5 und § 16a Rn. 46, jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 52.17

    Haltungsbedingungen bezüglich Rinder; Vertrauen in Amtstierärzte

  • VG Berlin, 19.08.2014 - 24 K 406.12

    Fortnahme und Sicherstellung von Tieren; Erlass eines Tierhaltungs- und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 5 S 22.13

    Verbot der Haltung und Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere; wiederholte …

  • VG Gießen, 05.12.2025 - 4 L 6310/25

    Haltungs- und Betreuungsverbot für Rinder

  • VG Oldenburg, 10.10.2019 - 7 B 2917/19

    Amtstierarzt; Beurteilungskompetenz; Veterinär

  • VG Cottbus, 30.12.2020 - 3 L 573/20
  • VGH Hessen, 25.02.2020 - 5 B 2699/19

    Käfighaltung von Ziervögeln

  • VG Potsdam, 30.05.2022 - 3 L 266/22
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