Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Begriff der allgemeinen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; allgemeine Bedeutung; Zumutbarkeit der abstrakten Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht; einstweiliger Rechtsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht; ...
- Wolters Kluwer
Verbot des Betriebs eines Gaststättengewerbes während der Corona-Pandemie; Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Rechtsnormen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20
- VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
- VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (31)
- VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20
Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Unter Hinweis auf die laufenden Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene und der konkret absehbaren Regelungen lasse es die Frage, ob in § 32 S.1 IfSG noch eine ausreichende Grundlage für die - wenn auch mit Unterbrechungen - nunmehr über Monate hinweg andauernden Betriebsverbote gesehen werden könne, und ob der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 28.08.2020 - Lv 15/20 - ein "Erst-RechtSchluss" im Hinblick auf das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage entnommen werden könne, erneut ausdrücklich offen.Zudem sei die Rechtsprechung des OVG durch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 28.08.2020 - Lv 15/20 - überholt.
Dies gelte umso mehr, als es dem Senat nach so langer Zeit zugemutet werden könne, sich zu der Frage des Parlamentsvorbehalts eine Meinung zu bilden und das OVG darüber hinaus ohnehin an die Entscheidung des SVerfGH vom 28.08.2020 - Lv 15/20 - gebunden sei.
In der Entscheidung vom 28.08.2020 - Lv 15/20 - hat das Gericht ausgeführt: "[...] Ob die Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG nach Art. 80 Abs. 1 GG zu allen von dem Verordnungsgeber des Saarlandes (und jener anderer Bundesländer) getroffenen Maßnahmen befugt, oder ob nicht Regelungen, die über eine zeitlich begrenzte Einschränkung von Grundrechten besonderen Ranges - wie der Glaubens- und Religionsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Fortbewegungsfreiheit, der Freizügigkeit oder der Berufsfreiheit - hinaus Grundrechtseingriffe von Gewicht über Monate hinweg erlauben, einer förmlichen - parlamentarischen - gesetzlichen Regelung bedürfen, kann dahinstehen (…vgl. insoweit die Frage beispielhaft ansprechend die Entscheidungen des Verfassungsgerichts Brandenburg 03.06.2020 VfGBbg 9/20eA BeckRS 2020, 11248 Rn. 41;… VGH Mannheim 05.06.2020 1 S 1623/20 BeckRS 2020, 11786 Rn. 35).
- BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen bayerische …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
(…BeckOK VwGO/Giesberts VwGO § 47 Rn. 7; BVerfGE 70, 35, 53; aktuell zur Frage der Gaststättenschließung in Bayern: BVerfG, Beschluss v. 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20: Die Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung der bayrischen Infektionsschutzverordnung hat es in der Konsequenz nicht zur Entscheidung angenommen und den Beschwerdeführer auf den fachgerichtlichen Instanzenzug verwiesen.).In diesem Sinne haben jüngst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20) und der Hessische Staatsgerichtshof (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 06.01.2021 - P.St. 2768 -) die Beschwerdeführer unter Hinweis auf die einzuhaltende Rechtswegerschöpfung und den Grundsatz der Subsidiarität auf das zunächst durchzuführende Verfahren nach § 47 Ab. 1 VwGO verwiesen.
24 zu einem anderen Ergebnis gelangt (BVerfG, Beschluss v. 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20 m.w.N.).
- OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 337/20
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verbots des Betriebs von …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Der gegen den Beschluss des OVG vom 12.11.2020 zu erhebende Willkürvorwurf verstärke sich zudem durch den Beschluss des OVG vom 16.11.2020, Az.: 2 B 337/20, in welchem es - wie bereits in seinem Beschluss vom 06.11.2020, Az.: 2 B 306/20, - maßgeblich darauf abgestellt habe, dass die dort in Rede stehenden Dienstleistungsbetriebe (Tattoo- und Piercing-Studios, Massage-Praxen und Kosmetik-Studios) nach der Expertise des RKI keinen nennenswerten Beitrag zum Pandemie-Geschehen leisteten.Die Entscheidung verstößt nicht gegen den in Art. 12 Abs. 1 SVerf zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit Soweit die Beschwerdeführerin beanstandet, dass das OVG in dem angegriffenen Beschluss der Expertise des Robert-Koch-Instituts nicht gefolgt sei, weil das RKI die Gastronomie nicht als Pandemie-"Treiber" bewertet habe, während es unter anderem in den Beschlüssen vom 06.11.2020, Az.: 2 B 306/20, und vom 16.11.2020, Az.: 2 B 337/20, dessen Expertise zu Grunde gelegt habe, greift dies aus mehreren Gründen nicht durch: Zum einen hat das OVG in dem angegriffenen Beschluss die Expertise des RKI in Bezug auf die Gastronomie nicht unberücksichtigt gelassen oder in Zweifel gezogen.
Aus denselben Erwägungen kann ein Verstoß gegen das Willkürverbot auch nicht durch einen Vergleich mit dem Beschluss des OVG vom 16.11.2020 - 2 B 337/20 - begründet werden, mit welchem § 7 Abs. 4 Satz 1 der VO-CP in der Fassung vom 13.11.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Massage-Praxen unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.
- OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20
Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Der gegen den Beschluss des OVG vom 12.11.2020 zu erhebende Willkürvorwurf verstärke sich zudem durch den Beschluss des OVG vom 16.11.2020, Az.: 2 B 337/20, in welchem es - wie bereits in seinem Beschluss vom 06.11.2020, Az.: 2 B 306/20, - maßgeblich darauf abgestellt habe, dass die dort in Rede stehenden Dienstleistungsbetriebe (Tattoo- und Piercing-Studios, Massage-Praxen und Kosmetik-Studios) nach der Expertise des RKI keinen nennenswerten Beitrag zum Pandemie-Geschehen leisteten.Die Entscheidung verstößt nicht gegen den in Art. 12 Abs. 1 SVerf zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit Soweit die Beschwerdeführerin beanstandet, dass das OVG in dem angegriffenen Beschluss der Expertise des Robert-Koch-Instituts nicht gefolgt sei, weil das RKI die Gastronomie nicht als Pandemie-"Treiber" bewertet habe, während es unter anderem in den Beschlüssen vom 06.11.2020, Az.: 2 B 306/20, und vom 16.11.2020, Az.: 2 B 337/20, dessen Expertise zu Grunde gelegt habe, greift dies aus mehreren Gründen nicht durch: Zum einen hat das OVG in dem angegriffenen Beschluss die Expertise des RKI in Bezug auf die Gastronomie nicht unberücksichtigt gelassen oder in Zweifel gezogen.
Mit Beschluss des OVG vom 06.11.2020 - 2 B 306/20 - wurde § 7 Abs. 4 Satz 1 der VO-CP in der Fassung vom 30.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Tattoound Piercing-Studios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt, weil ein sachlicher Grund für die in der Norm enthaltenen Privilegierung von "Friseursalons" gegenüber anderen "körpernahen Dienstleistern" (wie z.B. Tattoo-Studios) nicht erkennbar sei (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06.11.2020, Az.: 2 B 306/20.
- OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde vom 13.11.2020 gegen die Ablehnung ihres Antrags im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch Beschluss vom 12.11.2020 - 2 B 320/20.Den auf vorläufige Außervollzugsetzung gerichteten Antrag wies das OVG mit Beschluss vom 12.11.2020 - 2 B 320/20 - zurück.
V. Die Beschwerdeführerin beantragt, 1. festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.11.2020, Az.: 2 B 320/20, die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 44 der Verfassung des Saarlandes (Berufs- und Gewerbefreiheit), Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes (Gleichheit vor dem Gesetz und Willkürverbot) sowie Artikel 20 (Recht auf effektiven Rechtsschutz) verletzt, 2. die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Beschlusses aufzuheben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zurückzuverweisen, 3. festzustellen, dass Art. 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 (Amtsblatt Teil I Seite 1046) nichtig war.
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08
Grundrechtsträgerschaft der GbR; Grundrechtsträgerschaft der Gesellschaft …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
All diese Grundrechte kann die Beschwerdeführerin auch in ihrer rechtlichen Verbindung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts wahrnehmen und sich infolgedessen auch auf eine mögliche Rechtsverletzung berufen (zu Art. 44 SVerf: SVerfGH, Beschluss v. 27.03.2008 - Lv 2/08 (eA) -, Rn. 9,10 - juris; SVerfGH, Urteil v.01.12.2008 - Lv 2/08, 3/08, 6/08, S. 10 unter Punkt B. 4.).4. Beschwerdebefugnis Beschwerdebefugt ist, wer behauptet, durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder sonstigen verfassungsmäßigen Recht verletzt zu sein, das gerade die Verfassung des Saarlandes gewährleistet (SVerfGH, 27.03.2008, Lv 2/08 e.A. und Lv 3/08 e.A).
Unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (SVerfGH, Urteil v. 01.12.2008 - Lv 2/08, 3/08, 6/08 unter Verweis auf BVerfG, NVwZ 2007, 1287, Tz. 106; BVerfGE 102, 197, 206 f.).
- VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs bei …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Wenn sich, wie vorliegend, die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem Eilverfahren wendet, kann unter Subsidiaritätsgesichtspunkten auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache erforderlich sein (SVerfGH, Beschluss. v. 08.01.2015, Lv 2/14).Von daher sind Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes dann als ausnahmsweise zulässig zu behandeln, wenn die Durchführung des Hauptsacheverfahrens von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder (einfach-) rechtlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. zu diesen Grundsätzen SVerfGH, Beschl. v. 08.01.2015, Lv 2/14 und v. 19.04.2016 - Lv 12/14).
- VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftandrohung; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
15 dass das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht durch Art. 20, auf welchen sich die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang beruft, sondern durch Art. 60 SVerf gewährleistet wird (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 05.09.2007 - Lv 8/06).Allerdings kann - wie bereits erwähnt - dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 60 Abs. 1 SVerf ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).
- BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Hier kann Rechtsschutz auch in Bezug auf spezifisch verfassungsrechtliche Fragen durch die Fachgerichte gewährt werden, sodass es der Befassung durch den Verfassungsgerichtshof auch dann nicht bedürfte, wenn es auf eine weitere Aufklärung tatsächlicher oder rechtlicher Art nicht ankäme (BVerfG, Beschluss v. 31.03.2020 - 1 BvR 712/20). - VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Einstweiliger Rechtsschutz; Betriebsuntersagung; einstweilige Anordnung; Begriff …
Auszug aus VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Da der Verfassungsgerichtshof nicht dazu berufen ist, gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob das ihnen zugrundeliegende Verfahren prozessrechtlich in jeder Hinsicht korrekt gestaltet worden ist, ob der einer Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt den Anforderungen des jeweiligen Prozessrechts entsprechend festgestellt und gewürdigt worden ist, oder ob die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung im einzelnen Fall zutreffen, beschränkt sich die Prüfung auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (SVerfGH, Beschluss v. 08.12.2012 - Lv 1/13), vorliegend die gerügten Verfahrensgrundrechte der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 und 60 SVerf. - VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
Verfassungsbeschwerde; faires Verfahren; Rechtsverletzung durch Anwendung von …
- VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 4/04
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde erst nach Feststellungsklage; …
- VerfGH Saarland, 02.04.2007 - Lv 2/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für Erschöpfung des Rechtswegs bei Verfassungsbeschwerde; …
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- VerfG Brandenburg, 03.06.2020 - VfGBbg 9/20
Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsregel gekippt - …
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 1 S 1623/20
Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung Einzelhandel (juris: CoronaVEinzelhV BW)
- BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
Bebauungspläne Hamburg
- BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
- StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768
Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer …
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
Anhörungsrüge; Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität …
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Rechtfertigung des ausnahmslosen …
- VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20
Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland
- BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
Steinkohle-Anpassungsgesetz
- VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
Rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Erschöpfung des Rechtswegs; …
- VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer kurzzeitigen Inhaftierung einer Person …
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der …
Dies gelte insbesondere dann, wenn der Saarländische Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 - gerade deshalb für überwiegend unzulässig erklärt habe, weil mangels Durchführung des Hauptsacheverfahrens dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt sei. - OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 C 8/20
Bestimmtheitsgrundsatz; Parlamentsvorbehalt; Wesentlichkeitsgrundsatz; Vorrang …
Da sie zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (…BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.; VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 3. März 2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 70 f. m. w. N.;… SachsAnhVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 m. w. N.;… zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei sich schnell erledigenden Verwaltungsakten vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… Kopp/Schenke, a. a. O. § 47 Rn. 90;… Giesberts, in: Posser/Wolf, BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2021 Rn. 43 m. w. N.). - OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 157/23
Notwendigkeit der Schließung von Gastronomiebetrieben während der Corona-Pandemie
Dies gelte insbesondere dann, wenn der Saarländische Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 - gerade deshalb für überwiegend unzulässig erklärt habe, weil mangels Durchführung des Hauptsacheverfahrens dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt sei.Rn. 92 Entgegen der Ansicht der Antragstellerin musste der Verordnungsgeber daher davon ausgehen, dass eine Reduzierung von Kontakten mittels einer Schließung von Gastronomiebetrieben ein taugliches Mittel zur Eindämmung weiterer Infektionen mit dem hochansteckenden Virus SARS-CoV-2 war.[vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 60 ff., sowie Beschluss des Senats vom 12.11.2020 - 2 B 320/20 -, juris, Rn. 13, unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris, sowie BayVGH, Beschluss vom 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.5.2024 - 13 D 238/20.NE -, juris, Rn. 140 ff. (zum Verbot von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken)][vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 60 ff., sowie Beschluss des Senats vom 12.11.2020 - 2 B 320/20 -, juris, Rn. 13, unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris, sowie BayVGH, Beschluss vom 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.5.2024 - 13 D 238/20.NE -, juris, Rn. 140 ff. (zum Verbot von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken)] Dies gilt unabhängig davon, ob Gaststätten bis dahin als "Treiber" des Infektionsgeschehens in Erscheinung getreten waren oder nicht oder wie sich die Rechtsprechung des Senats zu diesem Punkt entwickelt hat.[vgl. zu Letzterem auch SVerfGH, Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 -, juris, Rn. 87 ff.][vgl. zu Letzterem auch SVerfGH, Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 -, juris, Rn. 87 ff.] Nach den Feststellungen des RKI im Epidemiologischen Bulletin, Nr. 38/2020 (Stand: 17.9.2020), kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Gastronomie zumindest bis Mitte Oktober 2020 nur in untergeordnetem Maße einen Beitrag zu den Übertragungen des Virus im öffentlichen Bereich geleistet hat,[vgl. RKI, Epidemiologisches Bulletin 38/2020 vom 17.9.2020, S. 11, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?*blob=publicationFile,] zuletzt besucht am 31.7.2024 [vgl. RKI, Epidemiologisches Bulletin 38/2020 vom 17.9.2020, S. 11, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?*blob=publicationFile,] zuletzt besucht am 31.7.2024 indes hat das RKI für den Zeitraum ab Mitte Oktober 2020 festgestellt, dass es bundesweit in verschiedenen Landkreisen Ausbrüche gab, die mit unterschiedlichen Situationen in Zusammenhang standen (u. a. - worauf die Antragstellerin verweist - mit größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis und in Betrieben), wobei COVID-19-bedingte Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen gemeldet worden waren und es zudem in zahlreichen Landkreisen zu einer zunehmend diffusen Ausbreitung von SARS-COV-2-Infektionen in der Bevölkerung gekommen war, ohne dass Infektionsketten noch eindeutig nachvollziehbar waren.[vgl. S. 2 des Täglichen Lageberichts des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 20.10.2020, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Okt_2020/2020-10-20-de.pdf?*blob=publicationFile#:~:text=Insgesamt%20wurden%20in%20Deutschland%20373.167,mit%20COVID%2D19%2DErkrankungen,] zuletzt besucht am 16.7.2024, sowie hierzu ebenso OVG NRW, Beschluss vom 9.11.2020 - 13 B 1656/20.NE -, juris, Rn. 36 ff. [vgl. S. 2 des Täglichen Lageberichts des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 20.10.2020, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Okt_2020/2020-10-20-de.pdf?*blob=publicationFile#:~:text=Insgesamt%20wurden%20in%20Deutschland%20373.167,mit%20COVID%2D19%2DErkrankungen,] zuletzt besucht am 16.7.2024, sowie hierzu ebenso OVG NRW, Beschluss vom 9.11.2020 - 13 B 1656/20.NE -, juris, Rn. 36 ff. Aus Sicht des RKI sollten daher Menschenansammlungen - besonders in Innenräumen - möglichst gemieden werden.[vgl. die Täglichen Lageberichte des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 28.10.2020 und vom 30.10.2020, a.a.O., jeweils S. 2][vgl. die Täglichen Lageberichte des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 28.10.2020 und vom 30.10.2020, a.a.O., jeweils S. 2] Im Hinblick auf dieses diffuse Ausbruchsgeschehen und die im Rahmen des gastronomischen Betriebs stattfindenden Kontakte sowie das damit einhergehende erhöhte Infektionsrisiko erweist sich die seinerzeitige Wirkungsprognose des Verordnungsgebers als plausibel.
Rn. 109 Die Schließung von gastronomischen Betrieben durch § 7 Abs. 1 Satz 1 VO-CP war ein gewichtiger Eingriff in die Berufsausübungsübungsfreiheit der Antragstellerin (Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG und auch Art. 44 SVerf[vgl. hierzu SVerfGH, Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 31 f.][vgl. hierzu SVerfGH, Beschluss vom 3.3.2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 31 f.]).
- VerfGH Saarland, 20.05.2021 - Lv 27/20
Begriff der allgemeinen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; allgemeine …
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass § 55 Abs. 3 S. 2 VerfGHG als Ausnahmevor- schrift grundsätzlich eng auszulegen ist (zuletzt SVerfGH Beschl. vom 03. März 2021 - Lv 26/20 -, juris).Eine allgemeine Bedeutung, die eine Vorabentscheidung des Verfassungs- gerichtshofs zulässt, muss daher - grundsätzlich - auf solche Fälle beschränkt blei- ben, in denen es evident nur um die Auslegung spezifischen Verfassungsrechts geht (SVerfGH, Beschl. vom 03. März 2021 - Lv 26/20 -, Rn. 62, juris).
Es ist des Weiteren davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin durch die Inan- spruchnahme der in Aussicht gestellten umfassenden staatlichen Hilfeleistungen ihre wirtschaftlichen Einbußen zumindest verringern kann, sodass auch hierbei - unabhän- gig von der Frage des rechtlichen Charakters der Hilfeleistungen - die wirtschaftlichen Einbußen zumindest verringert werden können (SVerfGH Beschl. v. 03. März 2021 - Lv 26/20 -, Rn. 65, juris).
- OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht; …
Da sie zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (…BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 2020 a. a. O. m. w. N.; VerfGH Saarland, Beschl. v. 3. März 2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 70 f. m. w. N.;… SachsAnhVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 m. w. N.;… zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei sich schnell erledigenden Verwaltungsakten vgl. SächsOVG, Urt. v. 21. April 2021 a. a. O. Rn. 17, …und Beschl. v. 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 13 f.). - VerfGH Saarland, 20.06.2025 - Lv 9/24
Vermögensarrest, Geldwäsche, Tatverdacht, Eigentumsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, …
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 55 Abs. 3 SVerfGHG, vgl. SVerfGH, Beschl. vom 3. März 2021 - Lv 26/20, m.w.N.) ist ebenfalls gewahrt. - VerfGH Baden-Württemberg, 11.10.2021 - 1 VB 103/20
- VerfGH Saarland, 07.05.2025 - Lv 1/25
Vermögensarrest, Zustellung, materielles Bundesrecht, verfassungsgerichtliche …
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 55 Abs. 3 SVerfGHG, vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 3. März 2021 - Lv 26/20, juris m.w.N.) ist ebenfalls gewahrt. - VerfGH Saarland, 12.01.2024 - Lv 14/23
Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 55 Abs. 3 SVerfGHG, vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 3. März 2021 - Lv 26/20, juris m.w.N.) ist ebenfalls gewahrt. - VerfGH Saarland, 10.06.2024 - Lv 11/23
Abgabenrechtliche Zugangsfiktion
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 55 Abs. 3 SVerfGHG, vgl. VerfGH, Beschl. v. 03.03.2021 - Lv 26/20, juris m.w.N.) ist ebenfalls gewahrt. - VerfGH Saarland, 28.07.2021 - Lv 10/21
Rechtsanwalt; Ablehnung der Vollstreckung; Anerkenntnisurteil; …
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Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20 eA |
Volltextveröffentlichung
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Ausreichende gesetzliche Ermächtigung; Voraussetzungen der ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung; Schließung von Gastronomiebetrieben; Folgenabwägung; Corona-Pandemie
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20
- VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20 eA
- VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Diesen - auf Außervollzugsetzung des Verbots - gerichteten Antrag hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch Beschluss vom 12.11.2020 (2 B 320/20) zurückgewiesen.festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.11.2020, Az.: 2 B 320/20, die Beschwer- deführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Satz 1 in Verbin- dung mit Artikel 44 der Verfassung des Saarlandes (Berufs- und Gewerbefreiheit), Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes (Gleichheit vor dem Gesetz und Willkürverbot) sowie Artikel 20 (Recht auf effektiven Rechtsschutz) verletzt, 2. die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Beschlusses aufzu- heben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Ent- scheidung an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu- rückzuverweisen, 3. Art. 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Änderung infektions- rechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 (Amtsblatt Teil I Seite 1046) - nunmehr vom 13.11.2020 (Amtsblatt Teil I Seite 1110) - für nichtig zu erklären.
- BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes schließt sich insoweit den Erwä- gungen des Bundesverfassungsgerichts Beschl. v. 11.11.2020 1 BvR 2530/20 - juris an. - VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Lv 9/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung mangels …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidi- arität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. VerfGH Beschl. v. 23.10.2020 Lv 9/20 m.w.N.).
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08
Grundrechtsträgerschaft der GbR; Grundrechtsträgerschaft der Gesellschaft …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der 6. - VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10
Folgenabwägung; einstweilige Anordnung; Nichtraucherschutz; striktes Rauchverbot …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der 6. - BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77
Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw. …
- VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07
Einstweilige Anordnung; Begriff des schweren Nachteils; schwerer Nachteil; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der 6.
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