Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Die Verfassungsrechtsprechung des Bundes hat folgerichtig die Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Gestaltung eines gerichtlichen Verfahrens auch über die durch das Grundgesetz ausdrücklich gewährleisteten Grundrechte hinaus stellt, als Inhalt eines "allgemeinen Prozessgrundrechts" betrachtet, das Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 78, 123, 126; 69, 381, 385, 57, 250, 275).Das Zivilgericht darf sich vor allem nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen Fehlern einer Partei keine Nachteile im Verfahren erwachsen lassen und muss Rücksicht gegenüber den erkennbaren rechtlichen Interessen der Partei üben (BVerfGE 78, 123 ff.).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (…von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204). - BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Denn die der Verfassung des Saarlandes zu entnehmenden Grundrechte auf rechtliches Gehör und faires Verfahren sind den durch das Grundgesetz gewährleisteten entsprechenden Grundrechten inhaltsgleich (BVerfG NJW 1998, 1296).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (…von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (…von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
Die Verfassungsrechtsprechung des Bundes hat folgerichtig die Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Gestaltung eines gerichtlichen Verfahrens auch über die durch das Grundgesetz ausdrücklich gewährleisteten Grundrechte hinaus stellt, als Inhalt eines "allgemeinen Prozessgrundrechts" betrachtet, das Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 78, 123, 126; 69, 381, 385, 57, 250, 275). - EuGH - C-367/02 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Deutsche Telekom
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.06.2003 - Lv 7/02
betreffend das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 29.08.2002 (AZ: 3A C 367/02) in der Fassung des Beschlusses des Amtsgerichts Lebach vom 19.11.2002.
- OLG Saarbrücken, 10.04.2025 - 1 Ss OWi 112/24
Straßenverkehrs-OWi: BGH-Vorlage zu Beweisverwertungsverbot wegen fehlender …
Zwar ist die Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichtsbarkeit von vornherein auf die Verletzung von mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Landesverfassungsrechten beschränkt (vgl. BVerfGE 96, 345; BayVerfGHE 51, 49; BerlVerfGH, NVwZ 1999, 1332; BbgVerfG, LVerfGE 8, 82; HessStGH NJW 1999, 49; RpVerfGH NJW 2001, 2621; SächsVerfGH, LVerfGE 8, 301; SVerfGH, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Lv 7/02 - ThürVerfGH DVBl 2001, 560; ThürVBl 2007, 215). - OLG Saarbrücken, 14.03.2024 - 1 Ss OWi 7/24
Herausgabe der Messdaten in einem Verfahren wegen fahrlässiger Überschreitung der …
Zwar ist die Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichtsbarkeit von vornherein auf die Verletzung von mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Landesverfassungsrechten beschränkt (vgl. BVerfGE 96, 345; BayVerfGHE 51, 49; BerlVerfGH, NVwZ 1999, 1332; BbgVerfG, LVerfGE 8, 82; HessStGH NJW 1999, 49; RpVerfGH NJW 2001, 2621; SächsVerfGH, LVerfGE 8, 301; SVerfGH, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Lv 7/02 - ThürVerfGH DVBl 2001, 560; ThürVBl 2007, 215). - VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09
Faires Verfahren; rechtsstaatliches Verfahren; rechtliches Gehör; Verfahren nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller Rechtsschutz; …
Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, …und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH…, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.
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