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Rechtsprechung
   VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52363
VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132 (https://dejure.org/2014,52363)
VG München, Entscheidung vom 05.11.2014 - M 12 K 14.30132 (https://dejure.org/2014,52363)
VG München, Entscheidung vom 05. November 2014 - M 12 K 14.30132 (https://dejure.org/2014,52363)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • VG Regensburg, 21.10.2014 - RO 9 K 14.30217

    "Dublin-Verfahren"

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Folglich kommt nach den einschlägigen europarechtlichen Regularien eine Anordnung der Abschiebung in den ursprünglich zuständigen Mitgliedstaat nach § 34a AsylVfG ebenfalls nicht mehr in Betracht (vgl. VG Regensburg, U.v. 21.10.2014 - RO 9 K 14.30217 - juris Rn. 20).

    Wenn allerdings - wie hier - die Überstellungsfrist abgelaufen ist und allein die Zuständigkeit der Beklagten bleibt, kann der Anspruch auf Durchführung des Asylverfahrens als notwendiger Bestandteil des materiellen Asylanspruchs gegenüber dem dann zuständigen Staat geltend gemacht werden (VG Regensburg, U. v. 21.10.2014 - RO 9 K 14.30217 - juris Rn. 20).

    Rn. 31 Eine Umdeutung des maßgeblichen streitgegenständlichen Bescheides in eine ablehnende Entscheidung nach § 71a Abs. 1 AsylVfG kommt nicht in Betracht, da die Voraussetzungen für eine Umdeutung nach § 47 VwVfG nicht erfüllt sind (s. zum Folgenden: VG Regensburg, U. v. 21.10.2014 - a.a.O. Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Zwar handelt es sich bei den Dublin-Regularien an sich um rein objektive Zuständigkeitsvorschriften, welche grundsätzlich keine subjektiven Rechte der Asylantragsteller begründen (…vgl. BeckOK AuslR/Günther AsylVfG § 27a Rn. 30; Anm. Berlit v. 16.6. 2014 zu BVerwG, B. v. 19.3. 2014 - 10 B 6/14 - juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Ein ausländerrechtliches Eilverfahren auf Erteilung einer Duldung vom 6. Februar 2014 wurde mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (M 25 E 14.590) abgelehnt, die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (10 CE 14.427).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine …

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Für Fälle einer (rechtswidrigen) Einstellung des Asylverfahrens ist geklärt, dass die besondere - auf Beschleunigung und Konzentration auf eine Behörde gerichtete -Ausgestaltung des Asylverfahrens einer auf Asylanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage, auf die das Verwaltungsgericht "durchzuentscheiden" hätte, entgegen steht (BVerwG, U.v.7.3.1995-9 C 264/94 - DVBl 1995, 857).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten …

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Dem Verpflichtungsantrag auf Durchführung eines Asylverfahrens fehlt insoweit das Rechtsschutzbedürfnis, da das Bundesamt nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides bereits von Gesetzes wegen zur Durchführung des Verfahrens verpflichtet ist (vgl. § 31 Abs. 2 AsylVfG; OVG LSA, U.v.2.10.2013, 3 L 643/12 -juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Die Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheides reicht also bereits aus, um das Ziel der Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland zu erreichen (BayVGH, U.v.28.2.2014 -13a B 13.30295).
  • VG Freiburg, 02.02.2012 - A 4 K 2203/11

    Statthafte Klageart bei isolierter Anfechtung einer Abschiebungsandrohung; …

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Ein zusätzlich gestellter Verpflichtungsantrag auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts ist überflüssig, denn die Durchführung des Verfahrens, d.h. die inhaltliche Prüfung des Schutzbegehrens durch das Bundesamt, ist die zwangsläufige Folge einer gerichtlichen Aufhebung des auf §§ 27a, 34a AsylVfG gestützten Bescheides (VG Freiburg, B. v. 2.2. 2012 - A 4 K 2203/11-juris).
  • VG München, 20.02.2014 - M 25 E 14.590

    Keine Geltendmachung eines Anordnungsgrundes

    Auszug aus VG München, 05.11.2014 - M 12 K 14.30132
    Ein ausländerrechtliches Eilverfahren auf Erteilung einer Duldung vom 6. Februar 2014 wurde mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (M 25 E 14.590) abgelehnt, die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (10 CE 14.427).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …

    Käme das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren bei summarischer Prüfung zum Ergebnis, dass die geltend gemachten Abschiebungshindernisse vorlägen, so hätte es die aufschiebende Wirkung der Klage (M 12 K 14.30132) gegen den Bescheid des Bundeamtes vom 20. Januar 2014 anzuordnen, so dass die Abschiebungsanordnung bis zu einer anderweitigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vollziehbar wäre.
  • VG München, 20.02.2014 - M 25 E 14.590

    Keine Geltendmachung eines Anordnungsgrundes

    Rn. 7 Die Bevollmächtigte der Antragstellerin erhob mit Schreiben vom 29. Januar 2014 Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes, mit dem Ziel, diesen aufzuheben und das Bundesamt zu verpflichten, das Asylverfahren in eigener Zuständigkeit durchzuführen (Az. M 12 K 14.30132).

    Rn. 8 Daraufhin beantragte die Bevollmächtigte der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 6. Februar 2014 im Wege des § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die aufschiebende Wirkung der Klage, Az. M 12 K 14.30132 unter Abänderung des Beschlusses vom 5. Februar 2014 anzuordnen (Az. M 12 S7 14.30227).

    Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 12 K 14.30132, M 12 S 14.30134 und M 12 S7 14.30227, sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

  • VG München, 05.02.2014 - M 12 S 14.30134

    Asylrecht; Dublin II -Verfahren; Abschiebung nach Ungarn.

    Rn. 10 den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Januar 2014 aufzuheben und die Antragsgegnerin zu verpflichten, das Asylverfahren in eigener Zuständigkeit durchzuführen (M 12 K 14.30132).
  • VG München, 21.03.2014 - M 12 S7 14.30364

    Inlandsbezogene und zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Reisefähigkeit; …

    Rn. 3 unter Abänderung der Beschlüsse vom 5. Februar 2014 und 10. Februar 2014 die aufschiebende Wirkung der Klage (M 12 K 14.30132) gegen den Bescheid vom 20.1.2014 anzuordnen.
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