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Weitere Entscheidung unten: VG München, 02.06.2015

Rechtsprechung
   VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776   

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https://dejure.org/2016,51605
VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2016,51605)
VG München, Entscheidung vom 08.09.2016 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2016,51605)
VG München, Entscheidung vom 08. September 2016 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2016,51605)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1347

    Kein Vertrauensschutz bei erneuter Ausweisung eines straffälligen …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2016 zurückgewiesen (Az.: 10 C 15.1347).

    Vorliegend konnte der Kläger allerdings in keiner Weise darauf vertrauen, dass der Beklagte nach der Aufhebung des ersten Ausweisungsbescheides in der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2010 seine Ausweisung nicht weiter betreiben würde (vgl. BayVGH, B. v. 2.6.2016 - 10 C 15.1347).

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Damit gibt die Neufassung von § 53 Abs. 3 AufenthG die Voraussetzungen wieder, die nach ständiger Rechtsprechung (…z. B. EuGH, U. v. 8.12.2011 - C-371/08 Ziebell - juris Rn. 80; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hinblick auf Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (vgl. auch BayVGH, B. v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 13).

    In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass gegen die Anwendung der ab 1. Januar 2016 geltenden neuen Ausweisungsvorschriften auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige auch mit Blick auf Art. 13 ARB 1/80 (sog. Stillhalteklausel) keine Bedenken bestehen, weil sich die materiellen Anforderungen, unter denen diese Personen ausgewiesen werden dürfen, nicht zu ihren Lasten geändert haben und jedenfalls in der Gesamtschau eine Verschlechterung der Rechtspositionen eines durch Art. 13, 14 ARB 1/80 geschützten türkischen Staatsangehörigen nicht feststellbar ist (…vgl. BayVGH, U. v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 28; B. v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 14;… B. v. 11.7.2016 - 10 ZB 15.837 - Rn. 11 jeweils m. w. N.).

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Er stellt ein großes Übel für den Einzelnen und eine soziale und wirtschaftliche Gefahr für die Menschheit dar (EuGH, U. v. 23.11.2010 - C-145/09 - juris Rn. 47;… BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, B. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (VGH B-W, U. v. 13.1.2016, - 11 S 889/15 - juris; OVG NRW, U. v. 10.5.2016 - 18 A 610/14 - juris).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, B. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (VGH B-W, U. v. 13.1.2016, - 11 S 889/15 - juris; OVG NRW, U. v. 10.5.2016 - 18 A 610/14 - juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Er stellt ein großes Übel für den Einzelnen und eine soziale und wirtschaftliche Gefahr für die Menschheit dar (…EuGH, U. v. 23.11.2010 - C-145/09 - juris Rn. 47; BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 19).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06
    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Insbesondere sollen in die Abwägung die Kriterien mit einbezogen werden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insoweit zu Art. 8 EMRK entwickelt worden sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der Betroffenen, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, etwaige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, etwaige aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte und/oder die Kinder im Abschiebezielland begegnen können, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (…BT-Drs 18/4097, S. 49; EGMR, U. v. 12.1.2010 - 47486/06, , in Fortschreibung der Boultif/Üner Kriterien; OVG NRW, U. v. 22.3.2012, - 18 A 951/09 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (BVerfG, B. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (VGH B-W, U. v. 13.1.2016, - 11 S 889/15 - juris; OVG NRW, U. v. 10.5.2016 - 18 A 610/14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen …

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Insbesondere sollen in die Abwägung die Kriterien mit einbezogen werden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insoweit zu Art. 8 EMRK entwickelt worden sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der Betroffenen, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, etwaige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, etwaige aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte und/oder die Kinder im Abschiebezielland begegnen können, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (…BT-Drs 18/4097, S. 49; EGMR, U. v. 12.1.2010 - 47486/06, , in Fortschreibung der Boultif/Üner Kriterien; OVG NRW, U. v. 22.3.2012, - 18 A 951/09 - juris).
  • VG München, 13.02.2014 - M 10 K 13.2626

    Ausweisung; faktischer Inländer; Wiederholungsgefahr (bejaht)

    Auszug aus VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
    Die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 6 GG sowie Art. 8 EMRK sind zu berücksichtigen, so dass die schutzwürdigen Belange des Klägers und die Folgen der Ausweisung für seine Angehörigen in die Befristungsentscheidung einzubeziehen sind (…vgl. zu dem Ganzen BVerwG, U. v. 10.7.2012 a. a. O. Rn. 42 f.; VG München, U. v. 13.2.2014 - M 10 K 13.2626 - juris Rn. 48).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 10 ZB 15.837

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffälligen türkischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 10 ZB 19.129

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag bzgl. der Ablehnung der Berufungszulassung

    Mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019 (10 ZB 17.87), mit dem sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. September 2016 (M 12 K 14.3776) abgelehnt worden ist.
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Rechtsprechung
   VG München, 02.06.2015 - M 12 K 14.3776   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55525
VG München, 02.06.2015 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2015,55525)
VG München, Entscheidung vom 02.06.2015 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2015,55525)
VG München, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - M 12 K 14.3776 (https://dejure.org/2015,55525)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 2. Juni 2015 (M 12 K 14.3776), mit dem es den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen die mit Bescheid vom 31. Juli 2014 verfügte Ausweisung abgelehnt hat.
  • VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214

    Erfolglose Anhörungsrüge mangels Verstoßes gegen Anspruch auf rechtliches Gehör

    Rn. 7 Der klägerische Vortrag, bei dem (erneuten) Erlass einer Ausweisungsverfügung nach der Aufhebung einer früheren Ausweisungsentscheidung handele es sich um eine Rücknahme des aufhebenden Bescheides, also um die "Rücknahme einer Rücknahme", wurde bereits im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht (siehe die Wiedergabe des klägerischen Vorbringens im Beschluss des VG München vom 2.6.2015, M 12 K 14.3776, S. 24 unten bis S. 25 oben).
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