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Rechtsprechung
   VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71447
VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048 (https://dejure.org/2010,71447)
VG München, Entscheidung vom 23.03.2010 - M 2 S 09.5048 (https://dejure.org/2010,71447)
VG München, Entscheidung vom 23. März 2010 - M 2 S 09.5048 (https://dejure.org/2010,71447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verzicht; Erschließungseinheit; Aufwand; Verteilung des Aufwands; Rechtmäßigkeit der Herstellung; Einwand der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • VG München, 11.12.2006 - M 2 S 06.2752
    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie des die Vorausleistung betreffenden Verfahrens M 2 S 06.2752 und auf die vorgelegten Akten der Antragsgegnerin verwiesen.

    Das Grundstück der Antragstellerin kann über den Grünsteifen - jedenfalls in dem gepflasterten Bereich (auf ca. 2,60 m Länge) - auch betreten werden, so dass insofern auch eine tatsächliche Zugangsmöglichkeit besteht (vgl. hierzu Foto in der Gemeindeakte IV.28, Foto Nr. 2 zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 13.11.2009 sowie die in dem Verfahren M 2 S 06.2752 vorgelegten Fotos der Antragsgegnerin).

    Darüber hinaus fehlte es auch an einer außenwirksamen Regelung (siehe bereits Beschluss des erkennenden Gerichts vom 11.12.2006, M 2 S 06.2752 im Vorausleistungsverfahren, Beschlussabdruck S. 14 und BayVGH, a.a.O., S. 4).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 6 CS 07.39
    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Rn. 33 Die Abrechnung als Erschließungseinheit bestehend aus der Erschließungsanlage … Weg und der Erschließungsanlage "…" kommt nicht in Betracht (siehe bereits BayVGH v. 27.9.2007 - 6 CS 07.39 -, Beschlussabdruck S. 5).

    Rn. 44 Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Beschluss vom 27. September 2007 - 6 CS 07.39 (betreffend das Verfahren über die Vorausleistung zum Erschließungsbeitrag) ausgeführt, dass schon der Wortlaut der Nr. 5 b der Begründung des Bebauungsplans keinen Verzicht zum Ausdruck bringt, sondern allenfalls die (unzutreffende) Rechtsauffassung, dass die Kosten für schon vorhandene Straßen "den bereits erschlossenen Grundstücken nicht angelastet werden" können.

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Dem ist in der Regel auch dann genügt, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück noch ein zur öffentlichen Straße gehörender Streifen von ortsüblicher Breite liegt, das Grundstück etwa durch einen Geh- und/oder Radweg von der Fahrbahn getrennt ist (BVerwG v. 1.3.1991, DVBl 1991, 593/595).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 15/17), wonach es für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichte, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag, so dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben (vgl. BVerwGE 72, 143/151; 90, 208/209; 95, 176/179).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Rn. 34 Die Zusammenfassung von zwei (oder mehr) selbstständigen Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit (§ 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB) setzt tatbestandlich voraus, dass zwischen ihnen eine funktionale Abhängigkeit dergestalt besteht, dass die Anlieger der einen Anlage (Nebenstraße) auf die Benutzung der anderen Anlage (Hauptstraße) angewiesen sind, um das übrige Straßennetz der Gemeinde zu erreichen (vgl. zuletzt BVerwG v. 10.6.2009 - 9 C 2/08 -).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 15/17), wonach es für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichte, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag, so dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben (vgl. BVerwGE 72, 143/151; 90, 208/209; 95, 176/179).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 15/17), wonach es für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichte, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag, so dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben (vgl. BVerwGE 72, 143/151; 90, 208/209; 95, 176/179).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung …

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Die auf dem Grundstück der Antragstellerin befindliche Einfriedungsmauer entlang der Grundstücksgrenze zum … Weg hindert das Erschlossensein nicht, da es sich bei der Mauer um ein ausräumbares Hindernis handelt (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 606).
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 15/17), wonach es für das Vorliegen einer Erschließungseinheit schon ausreichte, wenn ein "in unmittelbarem Zusammenhang stehendes, siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgrenzbares System mehrerer Erschließungsanlagen" vorlag, so dass danach "ganze Satellitenstädte, die nach einer einheitlichen Planung entstehen, hinsichtlich des Erschließungsaufwandes einheitlich abgerechnet werden" könnten, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben (vgl. BVerwGE 72, 143/151; 90, 208/209; 95, 176/179).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 6 CS 06.2299
    Auszug aus VG München, 23.03.2010 - M 2 S 09.5048
    Unter diesen Gegebenheiten hindert der Grünstreifen weder das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB noch des § 133 Abs. 1 BauGB (ebenso sogar für den Fall, dass es an einem befestigten Zugang über den Grünstreifen fehlt: BayVGH vom 27.10.2006 - 6 CS 06.2299 -).
  • VG München, 08.11.2011 - M 2 K 10.5553

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; Verzicht; …

    Rn. 27 Im Übrigen verwies die Beklagte auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München vom 23. März 2010 im Eilverfahren M 2 S 09.5048 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2010 (6 CS 10.985) und vom 14. Oktober 2010 (6 CS 10.2144).

    Rn. 29 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens M 2 S 09.5048 sowie auf die vorgelegten Akten der Beklagten und der Widerspruchsbehörde verwiesen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die "Ortsmitte" zusammen mit dem … Weg und weiteren Anbaustraßen städteplanerisch als eine "Einheit" angesehen werden kann; insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 23.3.2010 in dem Verfahren M 2 S 09.5048, Seite 10/11 Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 analog).

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Gerichts vom 23. März 2010 in dem Verfahren M 2 S 09.5048, Seite 11/12/13 Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO).

    Auch insoweit wird auf die Gründe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 23. März 2010 (M 2 S 09.5048, Seite 13/14) Bezug genommen.

    Auf die Gründe des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 23. März 2010 im Verfahren M 2 S 09.5048, Seite 14 und des Beschlusses des BayVGH vom 10. August 2010 in dem Verfahren 6 CS 10.985, Seite 3/4 wird Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).

    Wegen der weiteren Einwände gegen den abgerechneten Erschließungsaufwand wird auf den Beschluss der Kammer vom 23. März 2010 im Verfahren M 2 S 09.5048 Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2025 - 6 LA 139/24

    Straßenausbaubeitrag; Bestimmung der öffentlichen Einrichtung und des …

    Rn. 25 Des Weiteren machen sowohl das VG Berlin (…Urt. v. 28.11.2019 - 13 K 94.16 -, juris Rn. 18) als auch das VG Darmstadt (…Urt. v. 03.11.2015 - 4 K 1093/13.DA -), welches vom VGH Kassel zitiert wird (…Beschl. v. 11.03.2016 - 5 A 2912/15.Z -, juris Rn. 1, 4), sowie das VG München (Beschl. v. 23.03.2010 - M 2 S 09.5048 -, juris Rn. 39 - vom Kläger fälschlicherweise auf den 23.03.2012 datiert -) keine näheren Ausführungen zu der auf dem betroffenen Grundstück zulässigen oder tatsächlichen Nutzung.
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