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| VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
- VGH Bayern, 12.01.2023 - 4 CE 22.2400
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - juris Rn. 27 ff.).Wo das nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen und in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes droht (vgl. BVerfG, B.v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 14.02.2020 - 4 CE 19.2440
Äußerungsrecht eines Bürgermeisters - Sachlichkeitsgebot
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (…Sachlichkeitsgebot, vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 - juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.2.2020 - 4 CE 19.2440 - juris Rn. 43).Der erste Bürgermeister hat in dieser Funktion eine allgemeine Aussage zu dem Planungsstand des Vorhabens getroffen und damit in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben gehandelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2020 - 4 CE 19.2440 - juris Rn. 42; VGH BW, U.v. 9.10.1989 - 1 S 5/88 - NJW 1990, 1808/1809).
- VGH Bayern, 29.06.2007 - 21 CE 07.1224
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 3).Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (…vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 14;… BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20;… B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12;… B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die …
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Auch wenn Amtsträgern, soweit sie sich in dieser Eigenschaft äußern, das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zukommt, gilt die genannte Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil auch für amtliche Äußerungen (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2018 - 4 ZB 17.1488 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.01.2025 - 2 N 20.515
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Dieser Umstand sei dem Antragsteller bestens bekannt, denn er führe seit geraumer Zeit ein Normenkontrollverfahren gegen diesen Bebauungsplan vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (2 N 20.515). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Das muss auch gelten, wenn sich diese Elemente, wie häufig, mit Elementen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls wenn sich beide nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt (vgl. BVerfG, B.v. 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - juris Rn. 16;… BGH, U.v. 29.1.2002 - VI ZR 20.01 - juris Rn. 25). - BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem …
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2020 - 4 B 19.1354 - juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 17.8.2010 - 1 BvR 2585/06 - juris Rn. 21). - BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Hierzu zählen auch das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sog. "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13/07 - juris Rn. 16). - BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (…vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 14; BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20;… B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12;… B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16;… B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5). - BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung
Auszug aus VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898
Rn. 16 Das aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst den Schutz vor staatlichen Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (st. Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. B.v. 14.7.2004 - 1 BvR 263/03 - juris Rn. 1). - BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
- BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96
Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88
Widerruf von Äußerungen im Gemeinderat/Abgrenzung Tatsachenbehauptung - …
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354
Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler …
- VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100
Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
- VGH Bayern, 12.04.2018 - 21 CE 18.136
Anordnung der Verlängerung einer erteilten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung
- VGH Bayern, 21.08.2018 - 5 C 18.1236
Beschwerde erfolgreich - Prozesskostenhilfe wird gewährt
- VGH Bayern, 21.05.2010 - 5 B 09.3164
Diagnose eines Amtsarztes; Anspruch auf Unterlassen (hier verneint); …
- VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des …
- VG Meiningen, 27.06.2024 - 2 E 522/24
Untersagung der Veröffentlichung von Teilen eines vom Landrat auf seinem Facebook …
Der Antrag kann nur Erfolg haben, wenn und soweit sich sowohl Anordnungsanspruch als auch Anordnungsgrund aufgrund der Bezeichnung und Glaubhaftmachung als überwiegend wahrscheinlich erweisen (VG München, B. v. 17.10.2023 - M 7 E 22.898 - BayVGH, B. v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris).Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (VG München, B. v. 17.10.2023 - M 7 E 22.898 -a. a. O.;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 123 Rn. 14;… BVerwG in st. Rspr., z.B. B. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m. w. N.).
Dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren (VG München, B. v. 17.10.2023 - M 7 E 22.898 -a. a. O.;… BayVGH, U. v. 29.1.2020 - 4 B 19.1354 - juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerfG, B. v. 17.8.2010 - 1 BvR 2585/06 - juris Rn. 21).
Die beanstandete Äußerung ist dabei in dem Gesamtkontext, in dem sie gefallen ist, zu beurteilen und darf nicht aus dem Zusammenhang herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (VG München, B. v. 17.10.2023 - M 7 E 22.898 -a. a. O.;… BGH, U. v. 3.2.3009 - VI ZR 36.07 - juris Rn. 11).
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