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| VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33
Jagdrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Die hieraus folgende absolute Unzuverlässigkeit kann durch ein Gutachten, wie etwa zum Drogenkonsum, nicht widerlegt (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 13) und auch durch ein Anti-Aggressionstraining nicht beseitigt werden.Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht angeglichen ist und der Wortlaut von § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG dem von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a WaffG entspricht, kann insoweit auf dieselben Auslegungsmaßstäbe und die waffenrechtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 18).
Dabei ist ein fehlender jagd- oder waffenrechtlicher Bezug einer Straftat nicht entscheidungserheblich, denn auch Straftaten ohne einen solchen Bezug vermögen ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung zu belegen (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 17).
Der Tatbestand des § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ermöglicht es, auch Straftaten, die mit weniger als 60 Tagessätzen bestraft worden sind oder deren Verfolgung eingestellt worden ist, bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit heranzuziehen (BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 16; BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 5 m.w.N.).
- BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
Jagdrecht - Versagung eines Jagdscheins wegen Trunkenheitsfahrt in der …
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Die waffen- oder jagdrechtliche Würdigung, ob bei einem wiederholt straffällig in Erscheinung getretenen Antragsteller nach dem abgeurteilten Verhalten und sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis begründet ist, er könnte mit Waffen missbräuchlich oder leichtfertig ( § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ) oder auch nur nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen ( § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG ), bewegt sich auch in der Regel in allgemein zugänglich Lebens- und Erkenntnisbereichen und erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 3 a.E. m.w.N.).Der Tatbestand des § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ermöglicht es, auch Straftaten, die mit weniger als 60 Tagessätzen bestraft worden sind oder deren Verfolgung eingestellt worden ist, bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit heranzuziehen (BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 16; BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 5 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und …
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Bestehen schwerwiegende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jagdscheinberechtigten wie hier, hat sein Interesse an der weiteren Ausübung seines Jagdrechts gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit am Sofortvollzug der Ungültigkeitserklärung und der Einziehungsverfügung zurückzutreten; zumal wenn er wie der Antragsteller nicht beruflich oder wegen sonst schützenswerter Belange auf die Jagdausübung angewiesen ist (Sächs. OVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - Rz 10).
- VGH Bayern, 11.07.2012 - 21 ZB 12.866
Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Allerdings besteht, anders als der Antragsteller offenbar meint, im Waffen- und Jagdrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG kein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen (BayVGH, B. v. 11. Juli 2012 - 21 ZB 12.866 - Rz 10), was auch für Eintragungen im Erziehungsregister, die den Jagdbehörden im Zusammenhang mit der Bundeszentralregisterabfrage mitzuteilen sind ( § 59 , § 61 Abs. 2 , § 41 Abs. 4 und 1 Nr. 9 BZRG ), gilt. - VGH Bayern, 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Gründe, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen. - VG Düsseldorf, 03.08.2009 - 15 L 938/09
Jagdschein Ungültigkeitserklärung Einziehung Schusswaffe Munition Verwahrung …
Auszug aus VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
Die ernste Besorgnis eines missbräuchlichen oder leichtfertigen Umgangs mit Waffen im Sinne von § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ist bereits dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten einer Person aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze zeigt, dass sie in Konfliktsituationen - insbesondere solchen, in denen sie sich angegriffen glaubt, wie der vom Antragsteller im Verfahren 851 Ds 257 Js 169777/11 geltend gemachten Notwehrlage - nicht angemessen zu reagieren vermag, und/oder wenn sie leicht reizbar ist und zu jähzornigem, unbeherrschtem Verhalten bis hin zur Gewaltanwendung neigt (VG Düsseldorf, B. v. 3. August 2009 - 15 L 938/09 - Rz 23;… Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl. 2010, § 5 Rz 9 m.w.N.; Gade/Stoppa, WaffG, Komm. 2011, § 5 Rz 11 m.w.N.).
- VG Köln, 08.12.2022 - 8 K 5859/21 Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2003 - 21 CS 02.3210 -, juris, Rn. 20; VG München, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - M 7 S 12.4235 -, juris, Rn. 23; Gade, in: ders. (Hrsg.), WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11, 26 (zum insoweit gleichlautenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG); ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 1. April 2021 - 24 CS 21.703 -, juris, Rn. 10; so auch BT-Drucks. 11/4311, S. 4.
- VG Köln, 14.09.2022 - 8 K 2784/21 Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2003 - 21 CS 02.3210 -, juris, Rn. 20; VG München, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - M 7 S 12.4235 -, juris, Rn. 23; Gade, in: ders. (Hrsg.), WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11, 26 (zum insoweit gleichlautenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG); ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 1. April 2021 - 24 CS 21.703 -, juris, Rn. 10; so auch BT-Drucks. 11/4311, S. 4.
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