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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82   

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https://dejure.org/1982,4633
OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 308, 888
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung durch das Gericht ohne dahingehenden Antrag des Gläubigers.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 589
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Im Übrigen wäre auch der Antrag auf "Androhung" eines Zwangsgeldes dahin auszulegen gewesen, dass es sich um eine Antragstellung nach § 888 ZPO handelt (vgl. OLG Köln, MDR 1982, 589).
  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Ohnehin braucht der Gläubiger die Art oder Höhe des Zwangsmittels nicht anzugeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. März 1982 - 4 WF 34/82, MDR 1982, 589; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Es kann wiederum offenbleiben, ob dies zutrifft (so wohl Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, nunmehr 14. Aufl., Kap. H Rn. 244; anders wohl etwa OLG Köln, MDR 1982, 589; NJW-RR 1998, 716; siehe ferner BT-Drucks. 13/341, S. 41 mwN).
  • OLG Köln, 14.08.1995 - 2 W 129/95

    Festsetzung von Zwangsgeld in der Zwangsvollstreckung

    Dem Landgericht stand es daher ohne Verstoß gegen § 308 ZPO frei, das Zwangsgeld sofort festzusetzen, wenn es dies angesichts der Schwerfälligkeit des Vollstreckungsverfahrens oder angesichts des Schweigens der Beklagten innerhalb der Stellungnahmefrist für zweckmäßig hielt (ebenso KG FamRZ 1979, 298 und OLG Köln, 4. Zivilsenat, MDR 1982, 589).

    Es wird daher mit Recht gesagt, daß auch die Festsetzung des Zwangsgeldes als Beugemittel der Sache nach nur eine Androhung der bei Nichterfüllung der Verpflichtung drohenden Zwangsmaßnahme ist (OLG Köln MDR 1982, 589 unter Bezug auf LAG Berlin Rpfleger 1975, 374).

  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Daß die Klägerin nicht erst die Androhung von Zwangsmitteln, sondern gleich deren Anordnung beantragt hat, ist in diesem Zusammenhang unschädlich, weil in beiden Fällen im Sinne des § 888 Abs. 1 ZPO bezweckt wird, den "Schuldner zur Vornahme der Handlung ... anzuhalten" (OLG Köln MDR 1982, 589).

    Eine vorherige Zwangsmittel-Androhung ist in § 888 Abs. 1 ZPO - anders als in § 890 Abs. 2 ZPO - nicht vorgeschrieben, was damit zusammenhängt, daß das Ordnungsmittel Ahndungscharakter hat und deshalb Verschulden voraussetzt (BVerfG NJW 1981, 2457 ), während das Zwangsmittel eine verschuldensunabhängige Beugemaßnahme darstellt (OLG Köln MDR 1982, 589).

  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 1 W 721/08

    Unvertretbare Handlung - Kostentragungspflicht des Schuldners trotz

    Dies ergibt sich daraus, dass sich der Antrag des Gläubigers nach dem Wortlaut des § 888 ZPO nur darauf erstreckt, den Schuldner zur Vornahme der Handlung anzuhalten (so ebenfalls OLG Köln in MDR 1982, 589; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 22).
  • OLG Köln, 30.11.1988 - 2 W 228/88

    Auskunftserteilung als eine unvertretbare nur dem Schuldner als

    Vielmehr kann er - wie im Streitfall geschehen - auch in der Weise zur Erfüllung der im Vollstreckungstitel genannten Verpflichtung "angehalten" werden, daß das Zwangsmittel sogleich festgesetzt wird (vgl. KG NJW 1969, 57; OLG Köln, MDR 1982, 589 [OLG Köln 05.03.1982 - 4 WF 34/82] ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 765 [OLG Hamm 14.11.1985 - 4 W 106/85] , 766 ).
  • OLG Köln, 03.10.1983 - 4 WF 210/83

    Anordnung auf Auszug aus der ehelichen Wohnung als Verpflichtung zur Räumung oder

    Andererseits ist die Aufnahme einer Strafandrohung in den Vollstreckungstitel unschädlich, da es bei einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ohnehin einer der Festsetzung vorangehenden Androhung nicht bedarf (OLG Köln MDR 1982, 589; OLG München OLGZ 1982, 101; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl. § 888 Anm. 2 C mwN), so daß die Festsetzung hier nicht etwa deshalb verweigert werden darf, weil die Androhung unzulässigerweise mit dem Erlaß des Vollstreckungstitels verbunden worden wäre.
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   OLG Bamberg, 10.03.1982 - 7 WF 4/82   

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https://dejure.org/1982,6824
OLG Bamberg, 10.03.1982 - 7 WF 4/82 (https://dejure.org/1982,6824)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.03.1982 - 7 WF 4/82 (https://dejure.org/1982,6824)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. März 1982 - 7 WF 4/82 (https://dejure.org/1982,6824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 589
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 15.11.1994 - 2 W 113/94

    Befangenheit, Ablehnung, Beschwerdewert, Streitwert, Zulässigkeit,

    Es wird die Auffassung vertreten, es handele sich unabhängig von der Natur des Hauptsacheverfahrens stets um eine eigenständige nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, deren Streitwert gem. § 12 Abs. 2 GKG zu bestimmen sei (OLG Köln MDR 1976, 322 = RPfleger 1976, 226 = VersR 1976, 895; OLG Bamberg MDR 1982, 589 = Rpfleger 1982, 313 = JurBüro 1982, 1376; OLG Nürnberg MDR 1983, 846 = JurBüro 1983, 1222 = AnwBl.1983, 516; Zöller - Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 3 Rn 16 " Ablehnung "; Schneider, Streitwert-Kommentar, 10.Aufl., Rn 76 ff " Ablehnung von Richtern, Schiedsrichtern und Sachverständigen " ).
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   OLG Frankfurt, 02.02.1982 - 5 W 7/81   

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https://dejure.org/1982,4107
OLG Frankfurt, 02.02.1982 - 5 W 7/81 (https://dejure.org/1982,4107)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.1982 - 5 W 7/81 (https://dejure.org/1982,4107)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 5 W 7/81 (https://dejure.org/1982,4107)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 34/88

    Abänderung der Streitwertfestsetzung der unteren Instanz durch das

    Soweit darüber hinaus von den genannten Kommentatoren die Meinung vertreten wird, das Rechtsmittelgericht dürfe auch ohne die in § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG genannten Voraussetzungen seine Entscheidung überprüfen, mit der es den Wertansatz der Vorinstanz geändert hat (vgl. OLG Frankfurt am Main MDR 1982, 589), betrifft dies einen anderen Fall, der hier nicht zur Entscheidung steht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - 9 B 5.08

    Streitwert bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme von Miteigentümern eines

    Eine Änderung von Amts wegen widerspräche der Befriedungsfunktion des förmlich ausgestalteten Streitwertbeschwerdeverfahrens (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 1989 - 4 W 29/89 -, MDR 1990, 63, und Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage 2008, § 63 GKG, Rdnr. 49; siehe zum Ausschluss einer Gegenvorstellung in einem derartigen Fall BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83 -, juris; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 1982 - 5 W 7/81 -, MDR 1982, 589).
  • LG Köln, 22.10.1997 - 29 T 264/97

    Streitwert: Wohnungseigentum - Entziehung - Wohngeld

    Es soll nicht jegliche Änderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden (so auch OLG Frankfurt, MDR 1982, 589 für § 25 GKG, siehe auch BGH, Rpfleger 1989, 385).
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