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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6820
OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Nach herrschender Meinung kann eine Widerklage noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben werden, und zwar in der erleichterten Form nach § 261 Abs. 2 ZPO durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung mit einer der Möglichkeiten des § 297 ZPO (Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rdnr. 9 und Zöller-Greger, § 261 Rdnr. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 3; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 261 Rdnr. 31; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rdnr. 19 und 47; BGH NJW-RR 92, 1085 - siehe auch BGH NJW 2000, 2512 f. und OLG Hamburg MDR 95, 526 zur Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Nach herrschender Meinung kann eine Widerklage noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben werden, und zwar in der erleichterten Form nach § 261 Abs. 2 ZPO durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung mit einer der Möglichkeiten des § 297 ZPO (Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rdnr. 9 und Zöller-Greger, § 261 Rdnr. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 3; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 261 Rdnr. 31; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rdnr. 19 und 47; BGH NJW-RR 92, 1085 - siehe auch BGH NJW 2000, 2512 f. und OLG Hamburg MDR 95, 526 zur Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage).
  • OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils; arglistiges Verschweigen eines Mietrückstandes im

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Der Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 99, 882 f.), wonach die Widerklage in der mündlichen Verhandlung nur in zulässiger Weise erhoben werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers den überreichten Widerklageschriftsatz ausdrücklich als zugestellt annimmt, kann daher nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 27.05.2004 - 18 U 114/03

    Erfordernis einer Zustimmung bzw. Genehmigung des Aufsichtsrats für einen

    Da die Erhebung einer nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erhobene Widerklage unzulässig ist (vgl. BGH NJW 2000, 2512; HansOLG Hamburg MDR 1995; OLG Köln OLGR 2004, 137) und es keiner Wiedereröffnung bedarf, um über den Widerklageantrag zu verhandeln, verbietet sich die Wiedereröffnung, um die angekündigte Erhebung einer Widerklage zu ermöglichen.
  • LAG Hessen, 18.07.2014 - 10 Sa 187/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit einer Ausreisepauschale bei

    Dies gilt auch für die Widerklage ( vgl. OLG Köln, 03. Februar 2004 - 3 U 111/03 - Rn. 8, Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13908
KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
KG, Entscheidung vom 17.02.2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 145
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Trennung von Klage und Widerklage

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 29 O 670/03
  • KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03
    Im vorliegenden Fall ist die Trennung von Klage und Widerklage aus Sicht des Beschwerdegerichts schon deshalb nicht zu beanstanden, weil sich die mit Schriftsatz vom 1. Dezember 2003 eingereichte "Drittwiderklage" den gestellten Anträgen nach ausschließlich gegen eine bisher am Rechtsstreit nicht beteiligte Person gerichtet hat und die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine nur gegen einen bislang nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten gerichtete Widerklage ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH NJW 2001, 2094 ff.), nicht ersichtlich sind.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08

    Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO

    7 Die analog § 145 Abs. 1 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässige Abtrennung von Verfahren ist nicht selbstständig anfechtbar, sondern nur zusammen mit der verfahrensabschließenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1995, 3120; KG MDR 2004, 962; Bassenge, FGG, 10. Aufl., Einl. Rn. 70; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 145 Rn. 6a).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 13 Ta 67/10

    Kein unmittelbares Rechtsmittel bei Prozesstrennung

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Trennungsbeschluss des ArbG Potsdam vom 15.12.2009 - 7 Ca 1698/09 - wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von 1000,- ? als unzulässig verworfen, da ein Rechtsmittel gegen eine angeordnete Trennung nach § 145 ZPO vom Gesetz nicht vorgesehen ist und ein verfahrensfehlerhafter Gebrauch der Trennung gegebenenfalls durch ein Rechtsmittel gegen das Urteil selbst geltend gemacht werden kann (allgemeine Meinung, vgl. nur KG Berlin 17.02.2004 - 12 W 320/03 - MDR 2004, 962; Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 145 Rz. 6a mwN ).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13095
LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03 (https://dejure.org/2004,13095)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17.03.2004 - 11 T 278/03 (https://dejure.org/2004,13095)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17. März 2004 - 11 T 278/03 (https://dejure.org/2004,13095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03
    Die Gegenauffassung (z.B. BGHZ 106, 359; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 71; OLG Hamm MDR 2000, 175) vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93
    Auszug aus LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03
    Schließlich ist bei der Bewertung des Interesses in der Hauptsache im Gegensatz zu der positiven Feststellungsklage streitwertmäßig auch kein Abschlag vorzunehmen (a.A. OLG Köln OLGR 1994, 114; OLG Frankfurt MDR 1995, 207).
  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

    Auszug aus LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03
    (so auch OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1472; OLG München NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 114; Zöller - Herget § 3 ZPO Rn. 16 Stichwort: Einseitige Erledigungserklärung).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09

    Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung

    Das Gericht müsse unverändert über den ursprünglichen Streitgegenstand, nämlich die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit des klägerischen Begehrens entscheiden (OLG Schleswig OLGR 2005, 527, 528; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 256; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1472; 2004, 342; OLG Köln FamRZ 1995, 1214; OLG München NJW-RR 1996, 1472; 1996, 956, 957; LG München I NJW-RR 2001, 429; LG Duisburg, Beschl. v. 02.10.2003, Az. 11 T 199/03, MDR 2004, 419 und Beschl. v. 17.03.2004, Az 11 T 278/03, MDR 2004, 962; OLG Düsseldorf (10. ZS) JurBüro 1994, 114; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Anh § 48 GKG zu § 3 ZPO Rn 45, 49; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh § 3 Rn 45, 49; Deckenbrock/Dötsch JurBüro 2003, 287).
  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490; ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 383/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den

    Insoweit kann auch offen bleiben, ob und inwieweit die einseitige Erledigungserklärung hinsichtlich des Klageantrages zu 1) eine Streitwertreduzierung bewirkt (für unveränderte Streitwerthöhe die wohl überwiegende instanzgerichtliche Auffassung, so z.B. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.05.2005 - 9 U 123/04, OLGR 2005, 527, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 2; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.10.1995 - 6 W 19/95, NJW-RR 1996, 1472, hier zitiert nach Juris, dort Leits.; LG Duisburg, Beschluss vom 17.03.2004 - 11 T 278/03, MDR 2004, 962, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 30 ff. m.w.N.; dagegen nur auf die Kosten aus dem Ursprungsstreitwert abstellend u.a. der BGH, zuletzt mit Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 13 m.w.N.).
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