Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10   

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https://dejure.org/2011,7988
BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    § 50 Abs 2 GKG, § 101b Abs 1 Nr 2 GWB, § 3 VgV
    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts anhand der maßgeblichen Auftragssumme durch Wertermittlung der Lose im Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 50 Abs. 2; VgV § 3; GWB § 107 Abs. 2 S. 1
    Bestimmung des Streitwerts anhand der maßgeblichen Auftragssumme durch Wertermittlung der Lose im Vergabeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1206
  • NZBau 2011, 629
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).

    Dafür reicht nicht aus vorzutragen, dass das Gericht sich nicht ausdrücklich mit allen angeführten Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 8 mwN).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bemisst sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme (§ 50 Abs. 2 GKG) nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist (ebenso Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 654 ff.).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Die Schätzung des Streitwerts in einem solchen Fall ist, wie der Bundesgerichtshof angenommen hat, unter Voraussetzungen vorzunehmen, die mit denjenigen vergleichbar sind, unter denen der öffentliche Auftraggeber den Wert der zur Vergabe anstehenden Leistungen zu ermitteln hat, bevor er das entsprechende Vergabeverfahren in die Wege leitet, und deshalb erschien es sachgerecht, dafür die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, NZBau 2011, 629 - SBahn-Verkehr Rhein/Ruhr II).
  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Zu dieser Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10- ausgeführt.

    In dem vom Beschwerdegegner zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.3.2014 - Az.: X ZB 4/10 - war demgegenüber ein solches Vergabeverfahren durchgeführt worden und hatte der Beschwerdeführer ein Angebot abgegeben.

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Ebenso wie im Rahmen von § 50 Abs. 2 GKG ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag auf die Lose zu beziehen, an deren Erbringung der Antragsteller ein mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgtes Interesse hat (BGH NZBau 2011, 629, 630).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es für die Schätzung des Auftragswertes sachgerecht sein, die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH NZBau 2011, 629, 630; vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187, BGH 18.3.2014, Az X ZB 12/13 - zitiert nach juris Rd. 9).

    Das Vergabeverfahren befasste sich auch nicht mit einem nicht näher konkretisierbaren Auftrag in "fernerer Zukunft" (BGH NZBau 2011, 629, 630).

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Bel einer De-Facto-Vergabe ist es sachgerecht, bei der Wertbemessung die in § 3 VgV benannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10).

    Dabei kann davon, ausgegangen werden, dass eine Vergabe der hier streitgegenständlichen Rettungsdienstleistungen auf einen längeren Zeitraum bemessen wird, so dass sich in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV anbietet, auf den 48-fachen Monatswert abzustellen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011, a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Offenes Verfahren

    Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Erlangung des Auftrages; dementsprechend kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, was der Antragsteller angreift, sondern was sein wirtschaftliches Ziel ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, Rn. 3 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 1 Verg 2/11).
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Letztgenanntes Interesse ist maßgeblich (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.07.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II", JurBüro 2012, 28).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Eine Ausnahme gelte dann, wenn Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens vordergründig die Nichtigerklärung eines im Wege einer De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages sei, der Antragsteller aber nicht am Gegenstand dieses Vertrages interessiert und es ungewiss sei, wann und mit welchen Modalitäten ein zukünftiges Vergabeverfahren zur Durchführung anstehe (BGH a.a.O. Tz. 9; Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10 ; [...] Tz. 4).
  • OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12

    Vorlage an den BGH: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher

    Der BGH habe in seinem Beschluss vom 19.7.2011 - X ZB 4/10 - für Aufträge über Dienstleistungen, für die kein Gesamtpreis angegeben werden könne, oder die eine unbestimmte Laufzeit bzw. eine solche von mehr als 48 Monaten haben werden, in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV den Streitwert nach dem 48-fachen Monatswert bemessen.
  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

    Angesichts der hier bestehenden Ungewissheit über einen etwaigen Auftragswert und die Auftragsmodalitäten bei einer etwaigen Ausschreibung war er auf der Basis der Angaben der Parteien zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10).
  • BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im

    Zutreffend geht das Beschwerdegericht auf dieser Grundlage davon aus, dass das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an dem Auftrag sich bei der Vergabe von Dienstleistungen im Schienenverkehr im Ausgangspunkt nach der über die Laufzeit des Vertrags erhaltenen Gegenleistung, mithin den Fahrgeldeinnahmen und den vom Auftraggeber zur Defizitvermeidung gezahlten Zuschüssen auf der Grundlage des Angebots bemisst (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, NZBau 2011, 629 Rn. 3 f. - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II; BGH, NZBau 2014, 452 Rn. 7 ff. - Bioabfallvergärungsanlage).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

  • OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag II - Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 1 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte losweise

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - Verg 45/10

    Gegenstandswert eines Vergabeverfahrens

  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der

  • KG, 11.05.2022 - Verg 5/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses

  • OLG München, 24.09.2012 - Verg 14/12

    Für Streitwertberechnung kann Auftragswert herangezogen werden!

  • OLG Bremen, 09.07.2013 - Verg 1/13

    Auftrag ohne Gesamtpreis und Laufzeit: Auftragssume für Nachprüfungsantrag =

  • KG, 07.01.2013 - Verg 8/11

    Vergabe von Abfallbeseitigungsleistungen

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24753
OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10 (https://dejure.org/2011,24753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2011 - 6 W 55/10 (https://dejure.org/2011,24753)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 6 W 55/10 (https://dejure.org/2011,24753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung außergerichtlicher Tätigkeit auf eine spätere gerichtliche Tätigkeit im Verhältnis zwischen der Staatskasse und dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt; Tatsächliche Bezahlung als Voraussetzung an die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf ...

  • rechtsportal.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 15a RVG, § 58 RVG
    Die Geschäftsgebühr des PKH-Anwalts ist gem. § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung anzurechnen. Nur ein verbleibender Rest reduziert den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1206
  • Rpfleger 2012, 89
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZB 3/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 28.09.2010 - XI ZB 7/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    a) Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, Rn. 19 - zitiert nach juris; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG , 19. A., Rn. 35 zu § 58 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 55 Abs. 5 S. 2 RVG in BT-Drs. 16/12717, S. 59 und m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 13.09.2010 - IV ZB 42/09

    Kürzung einer durch die Tätigkeit eines Anwalts in einem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Das betrifft also auch Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, Rn. 10, 11; OLG Zweibrücken, aaO., Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 10.12.2009, 11 W 2649/09, Rn. 14 - jeweils zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.aO., Rn. 43 zu § 58; Schneider, aaO., Rn. 25 zu § 15a ; Kindermann, aaO., 353 f.).
  • OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10
    Das betrifft also auch Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, Rn. 10, 11; OLG Zweibrücken, aaO., Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 10.12.2009, 11 W 2649/09, Rn. 14 - jeweils zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.aO., Rn. 43 zu § 58; Schneider, aaO., Rn. 25 zu § 15a ; Kindermann, aaO., 353 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einerseits vertreten, dass § 58 Abs. 2 RVG auch auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anwendbar sei, was für Verfahren, in denen Wertgebühren nach § 13 RVG entstehen, zu Folge haben soll, dass eine Zahlung auf die Geschäftsgebühr nur auf den Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet wird, soweit sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung übersteigt (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014, 18 W 93/13, Rn. 6; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30. Juli 2012, 14 W 360/12, Rn. 10; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2011, 13 W 29/11, Rn. 10; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 17; Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011, 2 W 18/11, Rn. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2010, 2 WF 33/10, Rn. 26; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 11 W 2649/09, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. März 2008, 15 WF 9/08, Rn. 14; ebenso Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 45; Ahlmann, in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 58 Rn. 26; Kießling, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 58 Rn. 23; Sommerfeldt, in BeckOK RVG, Stand 1. September 2020, § 58 Rn. 6a; Groß, in: Groß, Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 58 RVG Rn. 3;zu Betragsrahmengebühren: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 36).

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 2 W 235/13

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten

    1) Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwalts, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (vgl. OLG Brandenburg MDR 2011, 1206-1207; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 323-324; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 58 Rn. 35 und 36 sowie § 15 a Rn. 15 m.w.N.).
  • SG Berlin, 30.03.2017 - S 164 SF 796/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Da die Staatskasse nicht Dritter im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG ist, kann sie nach Auffassung von Teilen der Rechtsprechung sich auf die Anrechnung nur berufen, wenn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren auch tatsächlich gezahlt worden ist (so z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10; FG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2012, 3 Ko 4024/11 KF; Fundstellen juris).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zwar gelten die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Daraus ergibt sich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Anrechnungsvorschrift des § 58 Abs. 2 RVG auch für den anzurechnenden Teil der Zahlungen auf die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gelten soll (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 6 W 55/10, juris, Rn. 17; Müller-Rabe, aaO).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Überwiegend wird demgegenüber aus § 58 Abs. 2 RVG abgeleitet, dass der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei (KG Beschluss vom 13.01.2009 - 1 W 496/08; OLG München Beschluss vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09; OLG Zweibrücken Beschluss vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10; OLG Braunschweig Beschluss vom 22.03.2011 - 2 W 18/11; Hess FG Beschluss vom 10.05.2011 - 13 KO 580/11; OLG Brandenburg Beschluss vom 25.07.2011 - 6 W 55/10; OLG Oldenburg Beschluss vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung sämtlich zit. n. juris; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O., § 58, Rdn. 43).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vergl. Beschluss vom 12.02.2010 - 18 W 3/10 und Beschluss vom 12.12.2011 - 18 W 214/11) angesichts der entgegenstehenden Entscheidungen des 14. Zivilsenats vom 17.10.2012 - 14 W 88/12 und des 4. Familiensenats vom 16.02.2012 - 4 WF 224/11‡¤‡, und der Entscheidungen des KG Berlin vom 13.01.2009 - 1 W 496/08, des OLG München vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09, des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10, des OLG Braunschweig vom 22.03.2011 - 2 W 18/11, des OLG Brandenburg vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, des OLG Oldenburg vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 und des OLG Celle vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 und angesichts des Umstands, dass nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 4 S.3 RVG eine Beschwerde zum BGH nicht statthaft ist, nicht mehr fest, weil dies einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung abträglich wäre.
  • LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12

    Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr - Anrechnung - Prozesskostenhilfe

    Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (Brandenburgisches OLG vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, Rdnr. 11 zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, 2 WF 33/10, Rdnr. 19 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. Rdnr. 35 zu § 58 RVG m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

    Zwar ist dem Bezirksrevisor darin zuzustimmen, dass die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 14 W 360/12

    Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr des später im Wege der

    Nur wenn der Rechtsanwalt durch die vom Mandanten und der Staatskasse tatsächlich erfolgten Zahlungen mehr erhält als die Wahlanwaltsvergütung, kommt eine Anrechnung auf die PKH-Gebühren in Betracht (ebenso OLG München AGS 2010, 63 ; OLG Oldenburg v. 1.09.2011, 13 W 29/11 unter ausdrücklicher Aufgabe der früher abweichenden Rechtsprechung; OLG Brandenburg MDR 2011, 1206; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 138 ; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 58 Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe, 6. Aufl. 2012, Rn. 796).
  • VG Oldenburg, 13.09.2012 - 11 A 4252/12

    Anrechnung; Geschäftsgebühr; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfegebühren;

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