Weitere Entscheidung unten: KG, 09.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08   

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https://dejure.org/2009,3699
OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges auf einem öffentlichen Parkplatz mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Schadensteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall auf Parkplatz: Schadenteilung bei Unfall durch offene Autotür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3038
  • MDR 2010, 79
  • NZV 2009, 499
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Der von ihnen zitierten Ansicht des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 242) ist nicht zu folgen, weil die Anknüpfung des Gebührenanspruchs an die Rechtspflichten des Rechtsanwalts außer Acht lässt, dass "Herr" des Vertrages mit dem Anwalt der Mandant ist, der auch bei zutreffender Beratung durch den Anwalt aus Kosten- oder anderen Gründen eine abweichende Entscheidung über den Umfang der Auftragerteilung treffen kann.
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Auch das OLG Köln (VersR 1995, 719) hat die ständig wechselnde Verkehrssituation auf öffentlichen Parkplätzen als Grund dafür angeführt, dass der sonst geltende Vertrauensschutz des Vorfahrtberechtigten nicht uneingeschränkt gelte, er vielmehr in besonderem Maße auch mit Vorfahrtverletzungen zu rechnen habe und sich deshalb bei Sichtbehinderung nur in den Kreuzungsbereich hineintasten dürfe.
  • LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

    Ob insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) festgestellt werden kann, richtet sich auch danach, inwiefern die Geschwindigkeit, insbesondere beim Einbiegen in die Parklücke, in der Situation angemessen gewesen ist und inwieweit der Beklagte zu 1) in der Lage gewesen ist zu erkennen, dass sich noch eine Person im Fahrzeug des Klägers befand, mit deren Aussteigen aus dem Fahrzeug jederzeit zu rechnen gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Betriebsgefahr des sich in Bewegung befindlichen Beklagtenfahrzeugs höher zu veranschlagen ist als die Betriebsgefahr des bereits stehenden Klägerfahrzeugs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Regelmäßig erscheint bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung angemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

    Die den Parkplatz befahrenden Fahrzeugführer haben deshalb hohe Sorgfaltspflichten und sind sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2002 - 12 U 111/01 - KGR 2002, 364 = VM 2003 Nr. 11 = VRS 104, 24 = NZV 2003, 381; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 - NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parktasche einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Denn das Amtsgericht habe sich ausdrücklich in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 9. Juni 2009 ​- 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) gesetzt und den von diesem aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar erklärt.
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    Ausgangspunkt für die Schadensersatzpflicht der Unfallbeteiligten dem Grunde nach ist die Straßenverkehrsordnung, da es sich bei dem Unfallort zwar um ein privates, jedoch bestimmungsgemäß jedermann zugängliches Gelände handelt (BGH NVZ 2012, 394; OLG Frankfurt NJW 2009, 3038), so dass die Haftungsanteile gemäß §§ 7, 17 StVG zu verteilen sind.

    Auf der anderen Seite hat aber auch der die haltenden bzw. abgestellten Fahrzeuge auf Parkplätzen und Tankstellen passierende Verkehr auf diese nach § 1 Abs. 2 StVO in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, da hier mit einem Türöffnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Frankfurt NJW 2009, 3038; OLG Köln, a.a.O.; LG Saarbrücken NJW-RR 2016, 354).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Das Urteil des Amtsgerichts setzt sich bewusst und ausdrücklich in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) und erklärt den von diesem hier aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar, da die Begründung des Oberlandesgerichts nicht trage.
  • AG Haßfurt, 20.03.2012 - 2 C 578/11

    Haftung beim Parkplatzunfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einparken auf

    In der Regel ist bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer während dieses Einparkvorgangs teilweise geöffneten Fahrzeugtür des bereits geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen (Fortführung von OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08 - Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

    An die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen sind nämlich gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen ist (siehe dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08, Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

    Diese Situation erfordert besondere Umsicht durch eine vollständige Konzentration auf die gesamte Umgebung (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 -, juris).

    Grundsätzlich sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke ein- oder ausparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel - ohne weitere, besondere Umstände im Einzelfall - bei einer Kollision des ein- oder ausparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 53/20

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Dies gelte insbesondere für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08).

    Die Beschwerdeführerin habe nicht einmal für ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten sprechende Tatsachen konkret vorgetragen, sondern allein mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08) offenbar angenommen, dass ohne nähere konkrete Anhaltspunkte stets (scheinbar) von einem - gleichgewichtigen - schuldhaften Pflichtenverstoß auch des rechtwinklig Einfahrenden auszugehen sei, nur weil ein entsprechender Unfall beim Öffnen der Fahrertür geschehe.

  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

  • AG Wiesbaden, 04.04.2017 - 91 C 4014/16

    Haftungsquote bei Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür auf Parkplatz beim

  • AG Rheine, 04.02.2021 - 14 C 122/20

    Alleinhaftung des Türöffners bei Kollision mit einem Einparkenden auf dem

  • AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls

  • AG Böblingen, 04.12.2009 - 1 C 2048/09

    Zur Haftung beim Einparken und Beschädigung einer sich öffnenden Tür des daneben

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Rechtsprechung
   KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9267
KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09. April 2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung - Finanzierung eines Ersatzwagens

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 79
  • NZV 2010, 209
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 268/96
    Auszug aus KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08
    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches führen (so auch die vom Kläger zitierte Senatsentscheidung vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80).
  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Ein Geschädigter kann nämlich nur dann Nutzungsausfallentschädigung über einen außergewöhnlich langen Zeitraum verlangen, wenn er die gegnerische Versicherung ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm wegen fehlender finanzieller Mittel, auch nicht durch Aufnahme eines Kredits, eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist und deshalb ein ungewöhnlich hoher Nutzungsausfallschaden droht ( KG, Urteil vom 09. April 2009, Az.: 12 U 23/08, zitiert nach juris , Rdnr. 18, 23).
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