Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.02.1958 | BGH, 18.04.1958

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,77
BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • opinioiuris.de

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des gesetzgeberischen Eingreifen in das elterliche Erziehungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 320
  • NJW 1958, 1387 (Ls.)
  • NJW 1958, 865
  • MDR 1958, 481
  • DVBl 1958, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Rn. 20 4. Da § 21 Abs. 2 Satz 1 GjS in dem zu prüfenden Umfang gegen Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, erübrigt sich eine Prüfung, ob er insoweit andere Vorschriften des Grundgesetzes verletzt (BVerfGE 6, 55 [82]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Dies ergibt sich daraus, daß der Einzelne nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nicht als isoliertes souveränes Einzelwesen, sondern als verantwortlich lebendes Glied der Gemeinschaft aufgefaßt wird (BVerfGE 4, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Rn. 10 Die Vorlage, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BVerfGE 2, 213 [217]), ist zulässig.
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hieraus folgt, daß die Eltern ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Staates in ihr Erziehungsrecht haben, die nicht durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (BVerfGE 4, 52 [57]).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Enteignungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Soweit das Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens etwa darauf abzielen sollte, kann ihm nicht entsprochen werden (BVerfGE 4, 387 [398]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschützt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194 [204 f.] im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]; 24, 119 [138, 143 f.]).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Dieses umfaßt unter anderem die Befugnis, die Lektüre der Kinder zu bestimmen (BVerfGE 7, 320 [323 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Das so umgrenzte Elternrecht ist ein Grundrecht im klassischen Sinne, das den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe gewährt, soweit diese nicht durch das "Wächteramt" gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]).

    Sie entspricht damit dem Grundsatz, daß individuelle Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der Kinder den Vorrang vor generellen Regelungen haben und der Gesetzgeber sich regelmäßig darauf beschränken muß, die Voraussetzungen für einen Eingriff im Einzelfall zu normieren (vgl. BVerfGE 7, 320 [323 f.]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,745
BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57 (https://dejure.org/1958,745)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1958 - I ZR 3/57 (https://dejure.org/1958,745)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 (https://dejure.org/1958,745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 481
  • GRUR 1958, 393
  • DB 1958, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Rn. 12 Wie der erkennende Senat in der Entscheidung BGHZ 19, 23, 25 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus) ausgeführt hat, ist es für die Beurteilung der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit allein entscheidend, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten - unter der Voraussetzung, daß für sie übereinstimmende, d.h. identische Warenzeichen verwendet würden - demselben Geschäftsbetrieb.

    Das Berufungsgericht hat die Klage weiter unter dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr geprüft und unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 19, 23 (Magirus) ausgeführt, bei starker Verkehrsgeltung des Zeichens könne der Inhaber verlangen, daß eine Hinderung der Werbekraft seines Zeichens durch die Benutzung ähnlicher Zeichen unterbleibe.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.

    Rn. 20 Es ist an sich durchaus möglich, daß ein weltbekanntes Bildzeichen zum Kennzeichen des Unternehmens selbst, d.h. zu einem Firmenzeichen werden und damit nach § 16 UWG Schutz erlangen kann ( BGHZ 19, 23, 28 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 237 ff unter II - Plasticummännchen).

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III).
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.
  • RG, 31.10.1942 - II 57/42

    1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und …

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.
  • RG, 11.01.1927 - II 166/26

    Warenzeichenrecht. Namensschutz. Unlauterer Wettbewerb.

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.
  • RG, 01.07.1943 - II 15/43

    1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
    Zu Unrecht rügt die Revision unter Bezugnahme auf die Salamander-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 171, 147, 151), das Berufungsgericht habe die Art des Vertriebes und der Vertriebsstätten generell ausgeschaltet.
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist allein, ob die miteinander zum Vergleich stehenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß nahe liegt, die unter der gleichen oder einer verwechslungsfähigen Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; GRUR 1955, 487, 488 - Alpha; insbesondere BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; Urt. v. 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen;… Urt. v. 6. Juni 1958 - I ZB 78/57 - Kronenmarke).

    Denn der Verkehr ist daran gewöhnt, daß in demselben Geschäft Waren verschiedenster Hersteller für verschiedene Bedürfnisse derselben Verbraucherschaft angeboten werden; seine Vorstellungen über Warengleichartigkeit im dargelegten Sinne bestimmen sich in erster Linie danach, ob die Waren tatäschlich regelmäßig im gleichen Betrieb hergestellt werden (vgl. Urt. v. 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen).

    Dies entspricht im wesentlichen den Erwägungen, die den Senat in dem ähnlich liegenden Fall der mehrfach erwähnten Anker Zeichen-Entscheidung (Urt. vom 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - unter V S. 11/12 der Abschrift) dazu geführt haben, die Verwechslungsgefahr zwischen dem als Teil der Unter nehmende Zeichnung verwendeten Warenzeichen "Anker" (in "Anker-Teppich-Fabrik") und dem warenzeichenmäßig benutzten Zeichen "Anker" für Polstermöbel (Anker-Polster-Möbel, Anker-Modelle) zu verneinen.

    Fehlt es an dieser Alleinstellung, dann ist für den Sonderschutz unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung kein Raum (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.1957 - I ZR 38/56 - Technika und vom 14.2.1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen).

  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Diese Ausführungen werden von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen; dagegen ist aus Rechtsgründen auch nichts zu erinnern (vgl. BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; Urt. v. 14.2.1958 - I ZR 3/57, GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Zwar ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, daß die Kennzeichnungskraft einer Marke auch auf sehr weit entfernt liegende Produktbereiche ausstrahlt (BGH GRUR 1956, 172, 177 f. - Magirus; BGH GRUR 1958, 393, 394 f. - Ankerzeichen; BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück; GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711).
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat ist zutreffend von dem Rechtsbegriff der Warengleichartigkeit ausgegangen, der in der Magirus-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 19, 23, 25) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] formuliert und von ihm seither stets festgehalten worden ist (vgl. GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen - GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen - GRUR 1959, 25, 26 - Triumph - GRUR 1961, 343 f - Meßmer Teo - und S. 231 - Hapol).

    Um dieses Merkmal zutreffend abzugrenzen, ist jeweils zu fragen, ob der beteiligte Verkehr die in Rede stehenden Waren jedenfalls dann derselben Herstellungsstätte zuschreiben würde, wenn sie mit identischen Zeichen versehen wären (BGH GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen).

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …

    Die Verkehrsauffassung, die sich, in der Regel auf die tatsächlichen Verhältnisse gründet (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen), Orientiert sich aber in erster Linie daran, in welchen Betrieben regelmäßig solche Waren hergestellt werden.
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99

    Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca

    Rn. 64 Zwar ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Kennzeichnungskraft einer Marke auch auf weit entfernt liegende Produktbereiche ausstrahlt (BGH GRUR 1956, 172, 177 f. - Magirus; BGH GRUR 1958, 393, 394 f. - Ankerzeichen; BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück; GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711).
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Die Vorstellungen der beteiligten Verkehrskreise, und zwar gerade auch bei den über Vertriebswege besser unterrichteten Fachkreisen, bestimmen sich naturgemäß in erster Linie danach, ob die Waren tatsächlich regelmäßig in gleichen Betrieben hergestellt werden (BGH GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Die oft schwierige Feststellung der entsprechenden Warenkenntnis der Käuferkreise muß sich daher möglichst an objektiven Merkmalen orientieren, denn grundsätzlich bildet der Verkehr seine Vorstellungen nach den tatsächlichen Verhältnissen auf den betreffenden Warengebieten (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen;… Reimer, Warenzeichenrecht, 4. Aufl., Kap. 14 Rdz, 5 und 18).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

    Es wurde als ein Gebot der Rechtssicherheit angesehen, die Warengleichartigkeit nicht von dem Grad der Verwechslungsfähigkeit des Zeichens abhängig zu machen (vgl. BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH, GRUR 1957, 125 - Troika; GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; 1959, 25 - Triumph; 1963, 572 - Certo; 1968, 550 - Propan).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung in der Frage der Warengleichartigkeit auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 -, in der die Warengleichartigkeit im Sinne des Warenzeichengesetzes zwischen Teppichen und Polstermöbeln verneint worden ist.
  • OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90

    Verbesserungsschutz der Marke "Wella"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1429
BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57 (https://dejure.org/1958,1429)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1958 - I ZR 10/57 (https://dejure.org/1958,1429)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1958 - I ZR 10/57 (https://dejure.org/1958,1429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 481
  • GRUR 1958, 437
  • DB 1958, 595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).

    In den Urteilen des erkennenden Senats I ZR 157/53 vom 11. November 1955 - Magirus - (GRUR 1956, 172 [175], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 19, 23 ) und I ZR 38/56 vom 25. Oktober 1957 - Technika - ist die Gleichartigkeit zwischen motorbetriebenen Geräten und Motoren schlechthin sowie die Gleichartigkeit zwischen optischen und physikalischen Einrichtungen als Teilen von Großbaumaschinen und diesen Maschinen selbst nicht grundsätzlich verneint, vielmehr darauf abgestellt worden, ob nach der Verkehrsauffassung im ersten Fall der Motor, im zweiten Fall die optische Einrichtung als bestimmend für das Wesen des ganzen Geräts angesehen wurde.

  • RG, 02.11.1909 - II 20/09

    Warenzeichengesetz; Gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).

    Es will vielmehr nur auf die grundsätzliche Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 72, 146 zurückgreifen, wonach der Begriff der Warengleichartigkeit so weit zu ziehen sei, daß der Verbraucher vor Verwechslung und Täuschung geschützt wird.

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Rn. 51 Das Berufungsgericht legt in rechtlicher Hinsicht seinen Ausführungen die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Juni 1956 - Hausbücherei - ( BGHZ 21, 66, 78 ff ) [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] zugrunde und sieht in tatsächlicher Hinsicht den Verwirkungseinwand dadurch als ausgeräumt an, daß die Klägerin am 10. August 1951, noch ehe die Beklagten einen schutzwürdigen Besitzstand an ihrem Zeichen "Nicoline" auch für die im Klagantrag zu I genannten Fertigwaren erworben haben konnten, durch die Erhebung des Widerspruchs gegen die Anmeldung des später unter Nr. 672 901 für die Beklagte zu 2) eingetragenen Zeichens "Nicoline" gegenüber beiden Beklagten genügend klar zum Ausdruck gebracht habe, daß sie die Benutzung dieses Zeichens für die streitigen Fertigwaren nicht dulden werde.
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    In den Urteilen des erkennenden Senats I ZR 157/53 vom 11. November 1955 - Magirus - (GRUR 1956, 172 [175], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 19, 23 ) und I ZR 38/56 vom 25. Oktober 1957 - Technika - ist die Gleichartigkeit zwischen motorbetriebenen Geräten und Motoren schlechthin sowie die Gleichartigkeit zwischen optischen und physikalischen Einrichtungen als Teilen von Großbaumaschinen und diesen Maschinen selbst nicht grundsätzlich verneint, vielmehr darauf abgestellt worden, ob nach der Verkehrsauffassung im ersten Fall der Motor, im zweiten Fall die optische Einrichtung als bestimmend für das Wesen des ganzen Geräts angesehen wurde.
  • RG, 01.07.1943 - II 15/43

    1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • RG, 15.01.1924 - II 269/23

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
    Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …

    Da das angefochtene Urteil auch keine nachprüfbaren Ausführungen darüber enthält, ob und wieweit die Entwicklung auf dem in Frage stehenden Warengebiet über diese ältere Spruchpraxis hinweggegangen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 437 - Tricoline für Hemden und Hemdenstoffe; vgl. ferner GRUR 1966, 432, 434 - Epigran), kann es insoweit nicht aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Ähnlich wie in dem Urteil BGH GRUR 1958, 437, in dem eine Warengleichartigkeit zwischen Hemdenstoffen und Oberhemden - wenn auch mit abweichender Begründung im einzelnen - bejaht worden ist, kann die Frage der Warengleichartigkeit daher im gegenwärtigen Streitfall noch in der Revisionsinstanz geprüft und bejaht werden.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits in der Tricoline-Entscheidung näher dargelegt, auch in anderen Fällen könne eine Gleichartigkeit zwischen Halbfabrikaten (z.B. Hemdenstoff) und der daraus hergestellten Fertigware (z.B. Oberhemden) in Betracht kommen (GRUR 1958, 437, 440f); die für den Regelfall entwickelten Begriffe hinderten nicht, Fälle anderer Art unmittelbar aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen; durch die Gewährung des Schutzes für eingetragene Warenzeichen und die Ausdehnung dieses Schutzes auf gleichartige Waren wolle das Gesetz verhindern, daß der Verkehr Waren, die nicht aus dem Betrieb des Zeicheninhabers stammten, wegen eines daran angebrachten gleichen oder verwechslungsfähigen Zeichens irrtümlich als aus seinem Betrieb stammend ansehen könne.
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Das kann schon deshalb nicht gebilligt werden, weil die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im wesentlichen auf dem Gebiete der tatsächlichen Beurteilung liegt, und zwar insofern, als sie weitgehend von objektiven Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängt, die für die Bildung der maßgebenden Verkehr sauf Fassung über die wirtschaftliche Nähe der zu vergleichenden Warenarten von Bedeutung sind (BGH GRUR 1958, 437, 441 - Tricoline; 1962, 522, 524 - Ribana; 1963, 572, 573 - Certo; 1964, 26 - Milburan; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 9. Aufl., § 5 Rdz. 21 und 25; Tetzner.
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …

    Diese Begriffsbestimmung soll allerdings lediglich eine im Hinblick auf typische Fälle entwickelte Hilfe für die Anwendung des Gesetzes darstellen und nicht daran hindern, je nach Lage des Falles auch andere Umstände in den Vordergrund zu rücken (BGH GRUR 1958, 437 - Tricoline).
  • BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72

    Zeichenrechtliche Gleichartigkeit von Vor- und Fertigprodukt

    Zwar ist in der Tricoline Entscheidung (BGH GRUR 1958, 437), wie das Bundespatentgericht nicht verkannt hat, insoweit auf den Zeitpunkt der Anmeldung des prioritätsjüngeren Zeichens abgestellt worden.
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62

    Rechtsmittel

    Hiernach ist, wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen hat, zu fragen, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die unter der gleichen oder einer verwechselbaren Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. u.a. BGH GRUR 1958, 437, 439 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - "Tricoline"; BGH GRUR 1961, 343, 344 - "Messmer-Tee").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht