Rechtsprechung
| BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Erziehung zu Freikörperkultur
- opinioiuris.de
Erziehung zu Freikörperkultur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Grenzen des gesetzgeberischen Eingreifen in das elterliche Erziehungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 12.07.1956 - 2 Ss 488/56
- BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Papierfundstellen
- BVerfGE 7, 320
- NJW 1958, 1387 (Ls.)
- NJW 1958, 865
- MDR 1958, 481
- DVBl 1958, 396
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Rn. 20 4. Da § 21 Abs. 2 Satz 1 GjS in dem zu prüfenden Umfang gegen Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, erübrigt sich eine Prüfung, ob er insoweit andere Vorschriften des Grundgesetzes verletzt (BVerfGE 6, 55 [82]). - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Dies ergibt sich daraus, daß der Einzelne nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nicht als isoliertes souveränes Einzelwesen, sondern als verantwortlich lebendes Glied der Gemeinschaft aufgefaßt wird (BVerfGE 4, 7 [15 f.]). - BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
Straffreiheitsgesetz
Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Rn. 10 Die Vorlage, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BVerfGE 2, 213 [217]), ist zulässig. - BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52
Erziehungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hieraus folgt, daß die Eltern ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Staates in ihr Erziehungsrecht haben, die nicht durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (BVerfGE 4, 52 [57]). - BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
Enteignungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Soweit das Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens etwa darauf abzielen sollte, kann ihm nicht entsprochen werden (BVerfGE 4, 387 [398]).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschützt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194 [204 f.] im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]; 24, 119 [138, 143 f.]). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Dieses umfaßt unter anderem die Befugnis, die Lektüre der Kinder zu bestimmen (BVerfGE 7, 320 [323 f.]). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Das so umgrenzte Elternrecht ist ein Grundrecht im klassischen Sinne, das den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe gewährt, soweit diese nicht durch das "Wächteramt" gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]).Sie entspricht damit dem Grundsatz, daß individuelle Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der Kinder den Vorrang vor generellen Regelungen haben und der Gesetzgeber sich regelmäßig darauf beschränken muß, die Voraussetzungen für einen Eingriff im Einzelfall zu normieren (vgl. BVerfGE 7, 320 [323 f.]).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Zum Inhalt des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG als Freiheitsgarantie für Ehe und Familie gehört es allerdings, diese prinzipiell in erster Linie wirken und den Staat nur insoweit eingreifen zu lassen, als sie nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]). - BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
Bereits in der Entscheidung BVerfGE 7, 320 sei entschieden, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährdeten.Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluß vom 10. März 1958 (BVerfGE 7, 320 [325]) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährden: "Zeitschriften, die durch Bild für Nacktkultur werben, können verschieden ausgestaltet sein und sind es in der Tat auch.
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
Dabei ist davon auszugehen, daß das Kind einen Anspruch auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit hat (vgl. § 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 [BGBl. I S. 633]; BVerfGE 7, 320 [323]). - BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschützt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]; 24, 119 [138, 143 f.]).Rn. 40 Da das Tätigwerden des Staates hierbei darauf gerichtet ist, den Ausgleich zwischen den beiden eigenständigen und durch das Elternrecht geschützten Rechtspositionen der Eltern vorzunehmen, ohne ihren Vorrang als Erziehungsträger anzutasten, ist er nicht an die strengen Voraussetzungen gebunden, die für einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht vorliegen müssen (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]; 24, 119 [138, 142 ff.]).
- BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58
Weibliche Vornamen für Knaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Mit der Erziehung zum Haß gegen den anderen Elternteil oder auch nur zu seiner unberechtigten Ablehnung wird das dem Erziehungsberechtigten zustehende erzieherische Ermessen (vgl. BVerfGE 7, 320 [BVerfG 10.03.1958 - 1 BvL 42/56]) verlassen. - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
- BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04
Einschränkung des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters durch die Zivilgerichte
- BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
- BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93
Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige …
- StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880
Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen
- KG, 28.05.1980 - 18 UF 1322/80
- BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.03.1976 - V B 18/76
- BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Entzug der alleinigen elterlichen Sorge; Primäre Entscheidungszuständigkeit der …
- AG Kleve, 12.04.2006 - 19 F 77/06
Rechtsantragsstelle, Sorgerechtsverfahren, Geschäftstelle, …
- BVerfG, 27.01.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
- AG Kleve, 28.04.2006 - 19 F 120/06
Rechtsantragsstelle; Sorgerechtsverfahren; Geschäftsstelle; Zuständigkeit
- OVG Berlin, 07.12.1972 - V B 37.71
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 13 B 12522/93
Ausländerrechtliche Verfügung ; Zustellung an gesetzlichen Vertreter; …
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205
Elterliche Gewalt
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2003 - 10 A 11042/03
Kindernachzug, familiäre Lebensgemeinschaft, Vormundschaft, …
- BVerfG - 1 BvL 50/56 (anhängig)
- BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67
Fürsorgeerziehung für verheiratete Frau
- LG Koblenz, 09.06.1983 - 4 T 219/83
Eintragungsfähigkeit des Namens "Pumuckl" als männlicher Vorname; Anforderungen …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 481
- GRUR 1958, 393
- DB 1958, 486
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Rn. 12 Wie der erkennende Senat in der Entscheidung BGHZ 19, 23, 25 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus) ausgeführt hat, ist es für die Beurteilung der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit allein entscheidend, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten - unter der Voraussetzung, daß für sie übereinstimmende, d.h. identische Warenzeichen verwendet würden - demselben Geschäftsbetrieb.Das Berufungsgericht hat die Klage weiter unter dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr geprüft und unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 19, 23 (Magirus) ausgeführt, bei starker Verkehrsgeltung des Zeichens könne der Inhaber verlangen, daß eine Hinderung der Werbekraft seines Zeichens durch die Benutzung ähnlicher Zeichen unterbleibe.
Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III).
Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.
Rn. 20 Es ist an sich durchaus möglich, daß ein weltbekanntes Bildzeichen zum Kennzeichen des Unternehmens selbst, d.h. zu einem Firmenzeichen werden und damit nach § 16 UWG Schutz erlangen kann ( BGHZ 19, 23, 28 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 237 ff unter II - Plasticummännchen).
- BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III). - BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen.
- RG, 31.10.1942 - II 57/42
1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und …
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen. - RG, 11.01.1927 - II 166/26
Warenzeichenrecht. Namensschutz. Unlauterer Wettbewerb.
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen. - RG, 01.07.1943 - II 15/43
1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Zu Unrecht rügt die Revision unter Bezugnahme auf die Salamander-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 171, 147, 151), das Berufungsgericht habe die Art des Vertriebes und der Vertriebsstätten generell ausgeschaltet.
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Entscheidend ist allein, ob die miteinander zum Vergleich stehenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß nahe liegt, die unter der gleichen oder einer verwechslungsfähigen Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; GRUR 1955, 487, 488 - Alpha; insbesondere BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; Urt. v. 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen;… Urt. v. 6. Juni 1958 - I ZB 78/57 - Kronenmarke).Denn der Verkehr ist daran gewöhnt, daß in demselben Geschäft Waren verschiedenster Hersteller für verschiedene Bedürfnisse derselben Verbraucherschaft angeboten werden; seine Vorstellungen über Warengleichartigkeit im dargelegten Sinne bestimmen sich in erster Linie danach, ob die Waren tatäschlich regelmäßig im gleichen Betrieb hergestellt werden (vgl. Urt. v. 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen).
Dies entspricht im wesentlichen den Erwägungen, die den Senat in dem ähnlich liegenden Fall der mehrfach erwähnten Anker Zeichen-Entscheidung (Urt. vom 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - unter V S. 11/12 der Abschrift) dazu geführt haben, die Verwechslungsgefahr zwischen dem als Teil der Unter nehmende Zeichnung verwendeten Warenzeichen "Anker" (in "Anker-Teppich-Fabrik") und dem warenzeichenmäßig benutzten Zeichen "Anker" für Polstermöbel (Anker-Polster-Möbel, Anker-Modelle) zu verneinen.
Fehlt es an dieser Alleinstellung, dann ist für den Sonderschutz unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung kein Raum (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.1957 - I ZR 38/56 - Technika und vom 14.2.1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen).
- BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
"MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware
Diese Ausführungen werden von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen; dagegen ist aus Rechtsgründen auch nichts zu erinnern (vgl. BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; Urt. v. 14.2.1958 - I ZR 3/57, GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen). - OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99
EuroCity ./. Euro City
Zwar ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, daß die Kennzeichnungskraft einer Marke auch auf sehr weit entfernt liegende Produktbereiche ausstrahlt (BGH GRUR 1956, 172, 177 f. - Magirus; BGH GRUR 1958, 393, 394 f. - Ankerzeichen; BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück; GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711).
- BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat ist zutreffend von dem Rechtsbegriff der Warengleichartigkeit ausgegangen, der in der Magirus-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 19, 23, 25) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] formuliert und von ihm seither stets festgehalten worden ist (vgl. GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen - GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen - GRUR 1959, 25, 26 - Triumph - GRUR 1961, 343 f - Meßmer Teo - und S. 231 - Hapol).Um dieses Merkmal zutreffend abzugrenzen, ist jeweils zu fragen, ob der beteiligte Verkehr die in Rede stehenden Waren jedenfalls dann derselben Herstellungsstätte zuschreiben würde, wenn sie mit identischen Zeichen versehen wären (BGH GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen).
- BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …
Die Verkehrsauffassung, die sich, in der Regel auf die tatsächlichen Verhältnisse gründet (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen), Orientiert sich aber in erster Linie daran, in welchen Betrieben regelmäßig solche Waren hergestellt werden. - OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99
Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca
Rn. 64 Zwar ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Kennzeichnungskraft einer Marke auch auf weit entfernt liegende Produktbereiche ausstrahlt (BGH GRUR 1956, 172, 177 f. - Magirus; BGH GRUR 1958, 393, 394 f. - Ankerzeichen; BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück; GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711). - BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Die Vorstellungen der beteiligten Verkehrskreise, und zwar gerade auch bei den über Vertriebswege besser unterrichteten Fachkreisen, bestimmen sich naturgemäß in erster Linie danach, ob die Waren tatsächlich regelmäßig in gleichen Betrieben hergestellt werden (BGH GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; GRUR 1959, 25, 26 - Triumph). - BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen
Die oft schwierige Feststellung der entsprechenden Warenkenntnis der Käuferkreise muß sich daher möglichst an objektiven Merkmalen orientieren, denn grundsätzlich bildet der Verkehr seine Vorstellungen nach den tatsächlichen Verhältnissen auf den betreffenden Warengebieten (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen;… Reimer, Warenzeichenrecht, 4. Aufl., Kap. 14 Rdz, 5 und 18). - LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96
Fabergé
Es wurde als ein Gebot der Rechtssicherheit angesehen, die Warengleichartigkeit nicht von dem Grad der Verwechslungsfähigkeit des Zeichens abhängig zu machen (vgl. BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH, GRUR 1957, 125 - Troika; GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; 1959, 25 - Triumph; 1963, 572 - Certo; 1968, 550 - Propan). - BGH, 06.06.1958 - I ZR 78/57
Rechtsmittel
Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung in der Frage der Warengleichartigkeit auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 -, in der die Warengleichartigkeit im Sinne des Warenzeichengesetzes zwischen Teppichen und Polstermöbeln verneint worden ist. - OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90
Verbesserungsschutz der Marke "Wella"
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Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 481
- GRUR 1958, 437
- DB 1958, 595
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).In den Urteilen des erkennenden Senats I ZR 157/53 vom 11. November 1955 - Magirus - (GRUR 1956, 172 [175], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 19, 23 ) und I ZR 38/56 vom 25. Oktober 1957 - Technika - ist die Gleichartigkeit zwischen motorbetriebenen Geräten und Motoren schlechthin sowie die Gleichartigkeit zwischen optischen und physikalischen Einrichtungen als Teilen von Großbaumaschinen und diesen Maschinen selbst nicht grundsätzlich verneint, vielmehr darauf abgestellt worden, ob nach der Verkehrsauffassung im ersten Fall der Motor, im zweiten Fall die optische Einrichtung als bestimmend für das Wesen des ganzen Geräts angesehen wurde.
- RG, 02.11.1909 - II 20/09
Warenzeichengesetz; Gleichartige Waren
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).Es will vielmehr nur auf die grundsätzliche Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 72, 146 zurückgreifen, wonach der Begriff der Warengleichartigkeit so weit zu ziehen sei, daß der Verbraucher vor Verwechslung und Täuschung geschützt wird.
- BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Rn. 51 Das Berufungsgericht legt in rechtlicher Hinsicht seinen Ausführungen die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Juni 1956 - Hausbücherei - ( BGHZ 21, 66, 78 ff ) [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] zugrunde und sieht in tatsächlicher Hinsicht den Verwirkungseinwand dadurch als ausgeräumt an, daß die Klägerin am 10. August 1951, noch ehe die Beklagten einen schutzwürdigen Besitzstand an ihrem Zeichen "Nicoline" auch für die im Klagantrag zu I genannten Fertigwaren erworben haben konnten, durch die Erhebung des Widerspruchs gegen die Anmeldung des später unter Nr. 672 901 für die Beklagte zu 2) eingetragenen Zeichens "Nicoline" gegenüber beiden Beklagten genügend klar zum Ausdruck gebracht habe, daß sie die Benutzung dieses Zeichens für die streitigen Fertigwaren nicht dulden werde.
- BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
Alpha
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
In den Urteilen des erkennenden Senats I ZR 157/53 vom 11. November 1955 - Magirus - (GRUR 1956, 172 [175], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 19, 23 ) und I ZR 38/56 vom 25. Oktober 1957 - Technika - ist die Gleichartigkeit zwischen motorbetriebenen Geräten und Motoren schlechthin sowie die Gleichartigkeit zwischen optischen und physikalischen Einrichtungen als Teilen von Großbaumaschinen und diesen Maschinen selbst nicht grundsätzlich verneint, vielmehr darauf abgestellt worden, ob nach der Verkehrsauffassung im ersten Fall der Motor, im zweiten Fall die optische Einrichtung als bestimmend für das Wesen des ganzen Geräts angesehen wurde. - RG, 01.07.1943 - II 15/43
1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - RG, 15.01.1924 - II 269/23
Warenzeichen
Auszug aus BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -).
- BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68
"Begleitende Marke" in der Textilbranche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65
Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …
Da das angefochtene Urteil auch keine nachprüfbaren Ausführungen darüber enthält, ob und wieweit die Entwicklung auf dem in Frage stehenden Warengebiet über diese ältere Spruchpraxis hinweggegangen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 437 - Tricoline für Hemden und Hemdenstoffe; vgl. ferner GRUR 1966, 432, 434 - Epigran), kann es insoweit nicht aufrecht erhalten werden. - BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61
Rechtsmittel
Ähnlich wie in dem Urteil BGH GRUR 1958, 437, in dem eine Warengleichartigkeit zwischen Hemdenstoffen und Oberhemden - wenn auch mit abweichender Begründung im einzelnen - bejaht worden ist, kann die Frage der Warengleichartigkeit daher im gegenwärtigen Streitfall noch in der Revisionsinstanz geprüft und bejaht werden.
- BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits in der Tricoline-Entscheidung näher dargelegt, auch in anderen Fällen könne eine Gleichartigkeit zwischen Halbfabrikaten (z.B. Hemdenstoff) und der daraus hergestellten Fertigware (z.B. Oberhemden) in Betracht kommen (GRUR 1958, 437, 440f); die für den Regelfall entwickelten Begriffe hinderten nicht, Fälle anderer Art unmittelbar aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen; durch die Gewährung des Schutzes für eingetragene Warenzeichen und die Ausdehnung dieses Schutzes auf gleichartige Waren wolle das Gesetz verhindern, daß der Verkehr Waren, die nicht aus dem Betrieb des Zeicheninhabers stammten, wegen eines daran angebrachten gleichen oder verwechslungsfähigen Zeichens irrtümlich als aus seinem Betrieb stammend ansehen könne. - BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen
Das kann schon deshalb nicht gebilligt werden, weil die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im wesentlichen auf dem Gebiete der tatsächlichen Beurteilung liegt, und zwar insofern, als sie weitgehend von objektiven Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängt, die für die Bildung der maßgebenden Verkehr sauf Fassung über die wirtschaftliche Nähe der zu vergleichenden Warenarten von Bedeutung sind (BGH GRUR 1958, 437, 441 - Tricoline; 1962, 522, 524 - Ribana; 1963, 572, 573 - Certo; 1964, 26 - Milburan; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 9. Aufl., § 5 Rdz. 21 und 25; Tetzner. - BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59
Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …
Diese Begriffsbestimmung soll allerdings lediglich eine im Hinblick auf typische Fälle entwickelte Hilfe für die Anwendung des Gesetzes darstellen und nicht daran hindern, je nach Lage des Falles auch andere Umstände in den Vordergrund zu rücken (BGH GRUR 1958, 437 - Tricoline). - BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72
Zeichenrechtliche Gleichartigkeit von Vor- und Fertigprodukt
Zwar ist in der Tricoline Entscheidung (BGH GRUR 1958, 437), wie das Bundespatentgericht nicht verkannt hat, insoweit auf den Zeitpunkt der Anmeldung des prioritätsjüngeren Zeichens abgestellt worden. - BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62
Rechtsmittel
Hiernach ist, wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen hat, zu fragen, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die unter der gleichen oder einer verwechselbaren Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. u.a. BGH GRUR 1958, 437, 439 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - "Tricoline"; BGH GRUR 1961, 343, 344 - "Messmer-Tee").
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