Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Zulassungs zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit der Ausübung des Anwaltsberufs im Nebenberuf - Sofortige Beschwer zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 33, 266
- NJW 1961, 216
- MDR 1961, 142
- DB 1961, 31
Wird zitiert von ... (67)
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Als Rechtsanwalt im Zweitberuf könne nur zugelassen werden, wer rechtlich und tatsächlich in der Lage sei, den Anwaltsberuf neben seinem Hauptberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als bloß gelegentlich auszuüben (BGHZ 33, 266 [268]).Rn. 101 2. Der rechtliche und tatsächliche Handlungsspielraum, der für die Ausübung des Anwaltsberufs unentbehrlich ist, wird vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung danach bestimmt, ob dem Berufsbewerber der Freiraum für eine irgendwie nennenswerte und nicht nur gelegentliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit bleibt (vgl. BGHZ 33, 266 [268] und Pfeiffer in: Festschrift für Walter Oppenhoff, S. 249 [254ff.] m.w.N.).
- BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 58/14
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Ausübung eines …
Die rechtliche Möglichkeit hierzu hat ein Rechtsanwalt, wenn der Arbeitgeber im Anstellungsvertrag oder in einer auf Dauer angelegten Erklärung eine anwaltliche Tätigkeit dieses Ausmaßes erlaubt; die tatsächliche Möglichkeit hat ein Rechtsanwalt, den seine Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber und die Grenzen seiner Arbeitskraft an einer solchen Betätigung nicht hindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. November 1960 - AnwZ (B) 2/60, BGHZ 33, 266, 268 f. und vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 32/77, BGHZ 71, 138, 140).Denn von dem in einem ständigen Dienstverhältnis stehenden Rechtsanwalt kann nicht verlangt werden, dass er so frei und unabhängig ist, dass er sich zwecks Wahrnehmung eines ihm in seiner Eigenschaft als freier Rechtsanwalt obliegenden Termins selbst dann von seinem Arbeitsplatz entfernen kann, wenn sein Arbeitgeber von ihm für den gleichen Zeitraum plötzlich die Vornahme einer in den dienstvertraglichen Bereich fallenden Tätigkeit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1960, aaO S. 269 f.).
Jedoch hat der Senat diesen Grundsatz nicht zur Teilzeit, sondern in Fällen entwickelt, in denen der Rechtsanwalt eine vollwertige zweitberufliche Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. November 1960 - AnwZ (B) 2/60, BGHZ 33, 266, 268; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 1/72, juris Rn. 8; vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 4/75, juris Rn. 12; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 72/77, BGHZ 71, 138, 140; vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 63/90, BRAK-Mitt. 1991, 101; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 14/93, AnwBl. 1993, 536; vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 25/93, BRAK-Mitt. 1993, 219 f.; vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94, BRAK-Mitt. 1995, 212 f.; vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 20/97, juris Rn. 9; vom 16. November 1998 - AnwZ (B) 44/98, NJW-RR 1999, 570; vom 17. März 2003, aaO S. 1527 und vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534 Rn. 28).
- BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer …
Vielmehr kann auch als Rechtsanwalt tätig sein, wessen Arbeitszeit und -kraft überwiegend arbeitsvertraglich gebunden sind (Senatsbeschluss vom 7. November 1960 - AnwZ (B) 2/60, BGHZ 33, 266, 268).Erforderlich ist aber, dass der durch ein Dienstverhältnis gebundene Rechtsanwalt in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben (…Senatsbeschlüsse vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 83/08, NJW 2010, 1381 Rn. 8; vom 23. Dezember 1987 - AnwZ (B) 43/86, BGHZ 100, 87, 93 m.w.N.; vom 7. November 1960, aaO S. 268; vgl. ferner BVerfGE 87, 287, 323).
- BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77
Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus
Zur ordnungsmäßigen Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts gehört es auch, daß der Zulassungsbewerber tatsächlich in der Lage ist, eine nennenswerte eigene anwaltliche Tätigkeit gegenüber dem Gericht auszuüben (Anschluß an BGHZ 33, 266, 268; BGH EGE XIII 58).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann indessen zur Rechtsanwaltschaft nur zugelassen werden, wer auch rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben; eine nur geringfügige Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zu betätigen, reicht nicht aus (BGHZ 33, 266, 268; Beschluß des Senats vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 4/75 = EGE XIII 58 mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des Senats vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 8/75 -, vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 1/77 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 10/77 -).
Diese an keinerlei Bedingungen geknüpfte und nicht einseitig widerrufbare Erklärung genügt (vgl. dazu BGHZ 33, 266, 268; Beschlüsse des Senats vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 - vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 1/72 = EGE XII 34 (36); vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 9/74 = EGE XIII 30 (32); vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 1/77 - und vom 10. November 1977 - AnwZ (B) 10/77 -).
Maßgebend ist allein, ob die durch die anderweitige Inanspruchnahme bedingten Grenzen seiner Arbeitskraft im Einzelfall ihm noch eine ordnungsmäßige Betätigung als Anwalt von mehr als unerheblichem Umfang gestatten (vgl. BGHZ 33, 266, 267/268; Beschlüsse des Senats vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 8/75 -).
- BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 83/08
Vereinbarkeit eines Hauptberufs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 …
Der rechtliche und tatsächliche Handlungsspielraum, der für die (weitere) Ausübung des Anwaltsberufs unentbehrlich ist, wird vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung danach bestimmt, ob der Anwalt in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als nur gelegentlich auszuüben (BGHZ 33, 266, 268; BGH, Beschl. v. 16. November 1998 - AnwZ (B) 44/98, NJW-RR 1999, 570; v. 17. März 2003 - AnwZ (B) 3/02, NJW 2003, 1527).Für seine gegenteilige Auffassung kann sich der Antragsteller nicht auf die Entscheidungen vom 7. November 1960 (AnwZ (B) 2/60, BGHZ 33, 266 = NJW 1961, 216) und vom 17. März 2003 (AnwZ (B) 3/02, NJW 2003, 1527) berufen, in welchen der Senat die Ausübung des Anwaltsberufs neben einer vollschichtigen abhängigen Berufstätigkeit jeweils für zulässig erachtet hat.
- BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 12/60
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - …
Mit dem Beruf eines Rechtsanwalts würde diese Tätigkeit jedoch dann unvereinbar sein, wenn der Antragsteller infolge dieses Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich außerstande sein sollte, neben seinem Dienstverhältnis in nicht unerheblichem Umfange als freier Rechtsanwalt tätig zu sein (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats BGHZ 33, 266 und 272).Das aber würde dem Willen des Gesetzes widersprechen, wie er in § 46 BRAO Ausdruck gefunden hat (vgl. auch BGHZ 33, 266, 270) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 2/60].
Allerdings mögen aus einem ständigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis, das die Arbeitszeit und -kraft des Beschäftigten überwiegend in Anspruch nimmt, psychologische Bindungen und damit unter Umständen Gefahren für die Unabhängigkeit des Bewerbers erwachsen (vgl. BGHZ 33, 276, 279) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; es mögen sich aus ihm Werbemöglichkeiten eröffnen (vgl. BGHZ 33, 276, 280) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60] oder im Einzelfall zeitliche oder sachliche Konfliktslagen ergeben (vgl. BGHZ 33, 266, 270) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 2/60].
Es braucht daher hier nicht entschieden zu werden, ob der Mangel eines dahingehenden Willens es rechtfertigen würde, die Zulassung zu versagen (ebenso BGHZ 33, 266, 271) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 2/60].
- BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 3/02
Tätigkeit eines Leitenden Arztes als Rechtsanwalt
Maßgebend dafür ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob der Rechtsanwalt neben seinem anderen Beruf in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem wenn auch beschränkten, so doch nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als nur gelegentlich auszuüben; eine bloß geringfügige Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zu betätigen, reicht nicht aus (BGHZ 33, 266, 268;… Senatsbeschluß vom 16. November 1998, aaO). - BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Angestellter eines Steuerberatungsunternehmens)
in BGHZ 33, 266, 272, 276 = NJW 61, 216, 218, 219 Bezug genommen. - BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 8/60 Wie der Senat in den Sachen ... (BGHZ 33, 266, 271/272 = NJW 61, 216 und BGHZ 33, 276, 279/280 = NJW 61, 219) dargelegt hat, hat das Gesetz (§ 46 BRAO) den sog. Syndikusanwalt anerkannt, der in einem von dem Prinzip der Über- und Unterordnung beherrschten Arbeitsverhältnis steht.
Deswegen hat der Senat in dem erwähnten Beschluß BGHZ 33, 266 = NJW 61, 216 bereits entschieden, daß der in einem ständigen Dienstverhältnis stehende Bewerber zur Rechtsanwaltschaft nur zugelassen werden kann, wenn er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, den freien Anwaltsberuf in einem nicht unerheblichen Maße auszuüben.
Die tatsächliche Möglichkeit zur mehr als bloß gelegentlichen Ausübung des Anwaltsberufes hat ein Syndikus, den seine Inanspruchnahme durch seinen Arbeitgeber und die Grenzen seiner Arbeitskraft an einer solchen Betätigung nicht hindern (so BGHZ 33, 266, 269 = NJW 61, 216).
- BGH, 26.02.1962 - AnwZ (B) 47/61
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Dadurch ist er nach der rechtlichen Seite in die Lage versetzt, die freie Anwaltstätigkeit in dem Maße auszuüben, wie er es nach seinem Ermessen für angezeigt hält (vgl. BGHZ 33, 266, 268).Die bloße Möglichkeit, daß der Antragsteller bei der Ausübung des Anwaltsberufes mit den sich aus seinem ständigen Dienstverhältnis ergebenden Pflichten gelegentlich in Konflikt geraten kann, ist kein Grund, ihm die Zulassung zu versagen (vgl. BGHZ 33, 266, 270).
Möglicherweise hat der Ehrengerichtshof das Maß dessen verkannt, was mit den Worten gemeint ist, ein Bewerber müsse in der Lage sein, den Anwaltsberuf in einem "irgendwie nennenswerten Umfang", einem "nicht unerheblichen Maße" auszuüben (vgl. BGHZ 33, 266, 268; 34, 382, 391).
- LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 384/12
Befreiung, Versicherungspflicht, gesetzliche Rentenversicherung, Rechtsanwalt, …
- LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 564/11
Versicherungspflicht, Rentenversicherung, Rechtsanwalt, Bayerische …
- BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts als Rechtsanwalt
- BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 3/84
Professor als Rechtsanwalt
- BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
- BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 10/77
Auswirkungen der Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts …
- BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 27/75
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 11/82
Versagung einer Rechtsanwaltszulassung - Tätigkeit als Rechtsanwalt im Nebenberuf
- BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 63/90
Rechtsanwalt - Zulassung - Lektor in einem Verlag
- BGH, 19.01.1970 - AnwZ (B) 17/69
Umfang des Verfahrens nach §§ 9, 38 BRAO
- BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 19/61
Zulassung des Prokuristen einer Bank als Rechtsanwalt - Beschreibung des …
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 17/60
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt - Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 …
- BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 12/83
Versagung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Tätigkeit eines Rechtsanwalts …
- BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 31/61
Anspruch auf Zulassung zur Anwaltschaft - Vereinbarkeit einer Tätigkeit mit der …
- AGH Baden-Württemberg, 25.11.1995 - AGH 26/95
Unvereinbare Tätigkeit
- BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 8 BRAO
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60
Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz
- BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 56/94
Rechtsanwalt - Schadensabteilungsleiter
- BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63
Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus
- BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76
Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der …
- BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 1/72
Zulassung als Rechtsanwalt - Notwendigkeit einer Zustimmung des Dienstherrn - …
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67
Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)
- BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 25/93
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unvereinbarkeit einer Tätigkeit …
- BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 14/93
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit einer …
- BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 4/75
Zulassung als Rechtsanwalt - Tätigkeit als Prokurist in leitender Stellung in der …
- BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61
Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die …
- BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 39/92
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen zu großer Entfernung …
- BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 8/75
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61
Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur …
- BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60
Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)
- BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 34/93
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund der Ausübung einer mit …
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
- BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 16/60
Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Wirtschafts- oder Buchprüfer
- BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 27/79
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 77/93
Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit eines anderen …
- BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/74
Rechtsmittel
- BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 9/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 8/69
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 22/61
Kanzleieinrichtung und Zulassungsversagungsgrund nach § 7 Nr. 8 BRAO
- BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 4/76
Rechtsmittel
- BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70
Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter …
- BGH, 24.02.1964 - AnwZ (B) 18/63
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 43/61
Rechtsmittel
- BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61
Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 47/94
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unvereinbarkeit einer …
- BGH, 25.10.1978 - AnwZ (B) 4/76
- BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 7/69
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 14/60
Voraussetzungen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Fortsetzung eines …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 1 ZU 89/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit als …
- BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 11/68
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 17/61
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1961 - AnwZ (B) 7/61
Rechtsmittel
- AGH Bayern, 30.06.2003 - BayAGH I - 7/02
Zulassung - Widerruf wegen Unvereinbarkeit der anderweitigen Tätigkeit
- AGH Baden-Württemberg, 15.03.1997 - AGH 42/96
Verletzung des Zweigstellenverbotes eines Rechtsanwaltes; Verlegung einer …
- BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 2/67
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt - Notwendigkeit der Einrichtung einer …
- BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 3/64
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweis eines Berufungsurteiles zur Wiedergabe von einer Zeugenaussage auf einen zu den Akten gebrachten Aktenvermerk eines Berichterstatters und Entnahme dieses Aktenvermerkes nach Abfassung des Urteils - Beantragung der Verlängerung einer Revisionsbegründungsfrist ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 142
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54
Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Ausnahmsweise kann es die Bedeutung einer zustimmenden Erklärung haben, wenn der Antragsgegner, sofern er hätte ablehnen wollen, nach Treu und Glauben hätte reden müssen (BGHZ 18, 212,216; Urteil vom 8. April 1957 - III ZR 251/55 - NJW 1957, 1107). - BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 286/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Selbst von dem Erfordernis der Mitteilung des Aktenvermerks hat schließlich der erkennende Senat im Urteil vom 1. März 1957 (VIII ZR 286/56 - LM ZPO § 141 Nr. 2) in einem Fall abgesehen, in dem die Aufzeichnung des Berichterstatters, die das Ergebnis der Vernehmung enthielt, den Anwälten deshalb nicht mitgeteilt worden war, weil das Gericht das Urteil unmittelbar im Anschluß an die Verhandlung verkündet hatte. - BGH, 08.04.1957 - III ZR 251/55
Annahmeerklärung durch formularmäßige Zusendung eines Lotterieersatzloses mit …
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Ausnahmsweise kann es die Bedeutung einer zustimmenden Erklärung haben, wenn der Antragsgegner, sofern er hätte ablehnen wollen, nach Treu und Glauben hätte reden müssen (BGHZ 18, 212,216; Urteil vom 8. April 1957 - III ZR 251/55 - NJW 1957, 1107).
- BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
In einem ähnlich gelagerten Fall hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 150/55 - LM ZPO § 280 Nr. 6 -) die Revisionsrüge zurückgewiesen, da sie der nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO erforderlichen Begründung deshalb entbehre, weil die angegebenen Tatsachen nicht erkennen ließen, ob und inwieweit das Urteil auf dem Mangel beruhen könne. - BGH, 17.02.1959 - VIII ZR 142/58
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (JW 1905, 233) die Auffassung vertreten, das Unterbleiben der weiteren mündlichen Verhandlung nach Beweisaufnahme begründe die Revision nicht, wenn nicht behauptet werde, daß die Parteien nach der Beweisaufnahme noch das Wort zur mündlichen Verhandlung über sie begehrt hätten, und nicht angegeben werde was noch vorgetragen worden wäre (Urteil v. 16. Mai 1956 - V ZR 183/55 - LM BGB § 273 Nr. 6 - ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 17. Februar 1959 - VIII ZR 142/58 - und vom 5. Mai 1959 - VIII ZR 41/58 -). - BGH, 16.05.1956 - V ZR 183/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (JW 1905, 233) die Auffassung vertreten, das Unterbleiben der weiteren mündlichen Verhandlung nach Beweisaufnahme begründe die Revision nicht, wenn nicht behauptet werde, daß die Parteien nach der Beweisaufnahme noch das Wort zur mündlichen Verhandlung über sie begehrt hätten, und nicht angegeben werde was noch vorgetragen worden wäre (Urteil v. 16. Mai 1956 - V ZR 183/55 - LM BGB § 273 Nr. 6 - ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 17. Februar 1959 - VIII ZR 142/58 - und vom 5. Mai 1959 - VIII ZR 41/58 -). - BGH, 05.05.1959 - VIII ZR 41/58
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (JW 1905, 233) die Auffassung vertreten, das Unterbleiben der weiteren mündlichen Verhandlung nach Beweisaufnahme begründe die Revision nicht, wenn nicht behauptet werde, daß die Parteien nach der Beweisaufnahme noch das Wort zur mündlichen Verhandlung über sie begehrt hätten, und nicht angegeben werde was noch vorgetragen worden wäre (Urteil v. 16. Mai 1956 - V ZR 183/55 - LM BGB § 273 Nr. 6 - ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 17. Februar 1959 - VIII ZR 142/58 - und vom 5. Mai 1959 - VIII ZR 41/58 -). - RG, 05.01.1931 - VI 455/30
Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein …
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
So hat das Reichsgericht (RGZ 131, 119) ausgeführt, es genüge nicht die Rüge, daß unter Verletzung der Bestimmung des § 313 ZPO im Tatbestand auf Akten als Gegenstand der Verhandlung ohne Bezeichnung der einzelnen Aktenbestandteile Bezug genommen sei; zur Aufhebung könnte die Rüge in dieser Allgemeinheit nicht führen, sondern nur dann, wenn die Revision die Verletzung in Beziehung zu einem bestimmten Prozeßvorgang gesetzt, insbesondere die prozeßwidrige Erledigung oder Übergehung von Beweisanträgen gerügt oder Ungewißheit über das Parteivorbringen geltend gemacht hätte. - BGH, 11.10.1956 - II ZR 153/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Der tragende Gesichtspunkt für diese Ansicht besteht darin, dem Revisionsgericht und den Parteien die Nachprüfung zu ermöglichen, ob das Beweisergebnis dem Berufungsgericht in seinem wesentlichen Inhalt gegenwärtig gewesen und von ihm erschöpfend gewürdigt worden ist (BGH Urteil vom 11. Oktober 1956 - II ZR 153/55 - LM ZPO § 161 Nr. 5 = NJW 1956, 1878; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1959 - VIII ZR 83/58 -). - BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Urteil vom 16. Januar 1957 - V ZR 82/55 - die Bezugnahme noch für genügend angesehen, wenn die Abschriften des Aktenvermerks den Parteivertretern zusammen mit der Ausfertigung des inzwischen in einem besonderen Verkündungstermin ergangenen Berufungsurteils übersandt werden. - BGH, 23.06.1959 - VIII ZR 83/58
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Ergibt sich aus dem Prozessvorgang, in dem der Verfahrensverstoß liegt, aber nicht ohne weiteres die mögliche Kausalität der Verfahrensverletzung für das Urteil, so müssen in der Revisionsbegründung die Tatsachen angegeben werden, die die Möglichkeit begründen, dass das Berufungsgericht ohne die Verfahrensverletzung anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59, MDR 1961, 142;… Krüger in MünchKomm/ZPO, ZPO, 4. Aufl., § 551 Rn. 22;… Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 551 Rn. 7). - BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83
Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB, …
Es muß daher in der Revisionsbegründung dargelegt werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruhen kann (Senatsurteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 = LM ZPO § 554 Nr. 23 Bl. 2 R/3; BGH Beschluß vom 25. März 1980 - VI ZR 98/79 = VersR 1980, 751, 752 m. Nachw.). - BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76
Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung
Wird nämlich mit der Revision eine verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung gerügt, bei der nicht schon aus der Art des Verfahrens mangels folgt, daß das Urteil auf ihm beruhen kann, so müssen in der Revisionsbegründung die Tatsachen angegeben werden, die die Möglichkeit ergeben, daß ohne Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (Senatsurteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 = LM ZPO § 554 Nr. 23).
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes …
Es handelt sich nämlich nicht um einen Verfahrensverstoß, der schon seiner Art nach ergibt, daß die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 - MDR 1961, 142). - BGH, 04.07.1973 - VIII ZR 156/72
Auflösung einer Gesellschaft und Bestellung eines Liquidators - Wirksamkeit einer …
Wird nämlich mit der Revision eine verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung gerügt, bei der nicht schon aus der Art des Verfahrensmangels folgt, daß auf ihm das Urteil beruhen kann, so müssen in der Revisionsbegründung die Tatsachen angegeben werden, die die Möglichkeit ergeben, daß ohne Verfahrensverletzung anders entschieden wäre (BGH Urt. vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 = LM ZPO § 554 Nr. 23). - BGH, 12.04.1961 - V ZR 152/59 Die vom VIII. Zivilsenat in seinem späteren Urteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 (insoweit in MDR 1961, 142 nicht veröffentlicht) auf Grund der besonderen Gestaltung des zu Grunde liegenden Falls gegen diese Ansicht geäußerten Zweifel vermag der erkennende Senat nicht zu teilen.
- BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 157/71
Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs - Unterbleiben …
In dem Urteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 - LM ZPO § 554 Nr. 23 hat indes der erkennende Senat hervorgehoben, es sprächen gewichtige Gründe dafür, daß die das Ergebnis der Vernehmung enthaltende Aufzeichnung des Berichterstatters den Prozeßbevollmächtigten der Parteien vor der Urteilsverkündung wenigstens dann mitgeteilt sein müsse, wenn die Entscheidung in einem besonderen Termin verkündet wird (ebenso mit ausführlicher Begründung Mezger, NJW 1961, 1701). - BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 201/61 Nr. 20/51">NJW 1952, 505), Da ein solcher Verstoß keinen unbedingten Revisionsgrund darstollt, kann er der Revision nur dann zum Erfolge verhelfen, wenn die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß das angefochtene Urteil auf ihm beruhte In dieser Richtung fehlt es indes an jeglichem Vortrag der Revision« Sie hat insbesondere nicht geltend gemacht, daß die auf Grund der erwähnten Akten getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts unrichtig oder unvollständig seien« Gegen die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie sich vielmehr überhaupt nicht gewandt, sondern sie bekämpft das Berufungsurteil im wesentlichen mit rechtlichen Erwägungen« Die zur Begründung der Verfahrensrüge erforderliche Darlegung, daß der aufgezeigte Verfahrensverstoß für die dom Kläger nachteilige Entscheidung des Berufungsgerichts ursächlich gewesen sein könne, fehlt somit in der schriftlichen Revisionsbegründung« Die Verfahrensrüge ist daher nicht in einer der Vorschrift des 5 554 Abs« 5 Nr « 2 Buchst«b ZPO entsprechenden Y/eise ausgeführt worden (vgl" Urt« d« erkennenden Senats vom 12« Oktober I960 - VIII ZR 169/59 - DM ZPO § 554 Nr. 23) und kann schon aus diesem Grunde nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen«.
- BGH, 25.03.1980 - VI ZR 98/79
Nichtannahme der Revision - Heilung etwaiger Verfahrensfehler - Zulässigkeit der …
Schließlich haben die Beklagten auch nicht aufgezeigt, daß der Berichterstattervermerk in irgend einem Punkt unrichtig war, dessen Nichtbeachtung die Entscheidung beeinflußt haben könnte (s. Senatsurteile v. 21. März 1972 - VI ZR 211/70 = VersR 1972, 641 und v. 28. Mai 1974 - VI ZR 65/73 = VersR 1974, 1021; Urteil des VIII. Zivilsenats v. 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 = LM ZPO § 554 Nr. 23). - BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 188/73
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage bei einem noch nicht zu …
Wird nämlich eine Verfahrensverletzung gerügt, bei der nicht aus der Art des Verfahrensmangels folgt, daß das Urteil auf ihm beruhen kann, so müssen in der Revisionsbegründung die Tatsachen angegeben werden, die die Möglichkeit ergeben, daß ohne Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BGH Urt. vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 = LM ZPO § 554 Nr. 23).
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