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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.10.1968

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,11
BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67 (https://dejure.org/1968,11)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1968 - VIII B 110.67 (https://dejure.org/1968,11)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1968 - VIII B 110.67 (https://dejure.org/1968,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz (WpflG) - Entscheidung über prozessualen Anspruch durch Sachurteil bzw. Prozessurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 111
  • NJW 1968, 2075
  • MDR 1969, 418
  • DVBl 1969, 408
  • DVBl 1969, 409
  • DVBl 1969, 88
 
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Wird zitiert von ... (269)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann im Hinblick auf die Regelung des § 34 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der zuletzt durch Gesetz vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) geänderten Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 391), in Wehrpflichtsachen wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, nur die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (vgl.z.B. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 = NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 736;Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 -, MDR 1968, 352 = NJW 1968, 515 - DÖV 1967, 830).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Dies gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, die behaupteten Verfahrensmängel führten auf eine grundsätzliche Verfahrensfrage(Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG VIII B 7.68 -, NJW 1968, 1107).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß mit dem Vorbringen, über den prozessualen Anspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden, ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren geltend gemacht wird (BVerwGE 13, 141 und 239 mit weiteren Hinweisen; ebenso Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1960, NJW 1960, 1491).
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Abgesehen davon, daß der Beschwerde nicht in der Ansicht gefolgt werden könnte, insoweit sei eine noch klärungsbedürftige Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen worden (vgl. BVerwGE 27, 295 [299]), scheitert ihr Vorbringen hier daran, daß das Verwaltungsgericht Erwägungen zu der von ihm verneinten Nichtigkeit des Einberufungsbescheids nur unter dem verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt der Zulässigkeit der Klage angestellt hat.
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 206.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann im Hinblick auf die Regelung des § 34 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der zuletzt durch Gesetz vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) geänderten Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 391), in Wehrpflichtsachen wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, nur die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (vgl.z.B. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 = NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 736;Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 -, MDR 1968, 352 = NJW 1968, 515 - DÖV 1967, 830).
  • BSG, 26.02.1960 - 3 RJ 148/57
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß mit dem Vorbringen, über den prozessualen Anspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden, ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren geltend gemacht wird (BVerwGE 13, 141 und 239 mit weiteren Hinweisen; ebenso Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1960, NJW 1960, 1491).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Rn. 11 Eine Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung einer prozessualen Vorschrift beruht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - 8 C 110.67 - BVerwGE 30, 111 , vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68 Rn. 20 …und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …

    Rn. 11 a) Ein Verfahrensfehler kann darin liegen, dass ein Gericht - sei es auch nur zum Teil - durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil entscheidet (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468, vom 3. Januar 2017 - 6 BN 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030117B6BN2.16.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 191, vom 26. September 1988 - 2 B 132.88 - Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1 und vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer; …

    Darüber hinaus kann zwar auch in der fehlerhaften Handhabung von Sachentscheidungsvoraussetzungen ein Verfahrensmangel liegen (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1448
BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65 (https://dejure.org/1968,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1968 - VI C 42.65 (https://dejure.org/1968,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1968 - VI C 42.65 (https://dejure.org/1968,1448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als Berufung oder Revision - Entscheidung für eine Revision durch Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist - Ausschluss einer Berufung nach Einlegung einer Sprungrevision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 418
  • DÖV 1969, 723
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 383.63
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Denn wie es genügt, wenn die Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht wird (BVerwGE 18, 53 [54]), so reicht es auch aus, wenn der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt wird (…so auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 134 RdNr. 5, und Koehler, VwGO, § 134 Anm. V 8).

    Es würde jedem vernünftigen Prozeßverfahren widersprechen, ihm gleichwohl aufzuerlegen, den Kläger vorher aufzufordern, zu erklären, welches Rechtsmittel er einlegt; dies um so mehr, als auf die Möglichkeit der Sprungrevision nicht einmal unbedingt in der Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Urteils hingewiesen werden muß (BVerwGE 18, 53 [55]), was aber hier im übrigen geschehen ist.

    Es handelt sich bei dieser Fiktion nicht um die Umdeutung eines unzulässigen in ein zulässiges Rechtsmittel, sie beruht auch nicht auf einer Ermittelung des hypothetischen Parteiwillens oder auf der Auslegung einer Parteierklärung, sie ist vielmehr die gesetzliche Folge der Ablehnung des Zulassungsantrages (BVerwGE 18, 53 [56]).

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Der frühere Kläger könne sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1951 (BGHSt 2, 63) berufen.

    Es ändert sich daran auch nichts dadurch, daß jetzt die Revisionsbegründungsfrist nach § 345 StPO einen Monat beträgt, denn maßgebend für die Möglichkeit einer Bestimmung noch nach Ablauf der Einlegungsfrist ist - abgesehen von der im ganzen verschiedenen Rechtslage und der anderen gesetzgeberischen Entwicklung (BGHSt 2, 63 [68]) - deren Kürze gewesen, an der sich nichts geändert hat (§ 431 StPO).

  • RG, 13.12.1934 - IV B 63/34

    1. Ist in Ehesachen die Sprungrevision gegeben? 2. Gilt auch die Einlegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Zwar kann nach einhelliger Ansicht trotz der Worte "unter Übergehung der Berufungsinstanz", die nur besagen sollen, daß es unter Übergehung einer Entscheidung der Berufungsinstanz geschieht (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 566 a ZPO RGZ 146, 209 und 154, 144 [146]), Sprungrevision noch eingelegt werden, nachdem zuvor Berufung eingelegt worden ist.

    Jedoch sind zwei (wirksame) Rechtsmittel nebeneinander nicht möglich (RGZ 146, 209 [211]; BVerwGE 14, 298 [300]).

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die bei Anwendung des § 57 Abs. 2 BVerwGG aufgetretene Frage, ob das Ziel des Rechtsmittels auch ausreichend erkennbar im Sinne des Beschlusses vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist, wenn die Antragstellung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten worden ist, verneint und ausgeführt, daß es nicht darauf ankommt, was dem Kläger als vernünftiges Ziel unterstellt werden kann, sondern allein darauf, was er hierzu innerhalb der Rechtsmittelfrist erklärt hat (Beschlüsse vom 24. Juni 1968 - BVerwG II C 20.58 - und vom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Jedoch sind zwei (wirksame) Rechtsmittel nebeneinander nicht möglich (RGZ 146, 209 [211]; BVerwGE 14, 298 [300]).
  • BVerwG, 24.06.1958 - II C 20.58

    Versäumung der Revisionsfrist - Begriff des bestimmten Antrags - Vorbehaltlich …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die bei Anwendung des § 57 Abs. 2 BVerwGG aufgetretene Frage, ob das Ziel des Rechtsmittels auch ausreichend erkennbar im Sinne des Beschlusses vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist, wenn die Antragstellung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten worden ist, verneint und ausgeführt, daß es nicht darauf ankommt, was dem Kläger als vernünftiges Ziel unterstellt werden kann, sondern allein darauf, was er hierzu innerhalb der Rechtsmittelfrist erklärt hat (Beschlüsse vom 24. Juni 1968 - BVerwG II C 20.58 - und vom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die bei Anwendung des § 57 Abs. 2 BVerwGG aufgetretene Frage, ob das Ziel des Rechtsmittels auch ausreichend erkennbar im Sinne des Beschlusses vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist, wenn die Antragstellung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten worden ist, verneint und ausgeführt, daß es nicht darauf ankommt, was dem Kläger als vernünftiges Ziel unterstellt werden kann, sondern allein darauf, was er hierzu innerhalb der Rechtsmittelfrist erklärt hat (Beschlüsse vom 24. Juni 1968 - BVerwG II C 20.58 - und vom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 03.03.1937 - V 259/36

    1. Ist Sprungrevision zulässig, wenn zunächst Berufung eingelegt war, die dann …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
    Zwar kann nach einhelliger Ansicht trotz der Worte "unter Übergehung der Berufungsinstanz", die nur besagen sollen, daß es unter Übergehung einer Entscheidung der Berufungsinstanz geschieht (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 566 a ZPO RGZ 146, 209 und 154, 144 [146]), Sprungrevision noch eingelegt werden, nachdem zuvor Berufung eingelegt worden ist.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision - …

    Darüber hinaus hatte die - zugelassene und zulässige - Sprungrevision für alle Prozeßbeteiligten zur Folge, daß das Rechtsmittel der Berufung endgültig ausgeschlossen war und die Sprungrevision nunmehr "allein den weiteren Gang des Verfahrens bestimmte" (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - in BVerwGE 14, 298 [301]; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - in Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 9 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 12.01.1970 - VI C 47.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Es handelt sich also nicht wie in BVerwGE 18, 53 um einen dem § 134 Abs. 2 VwGO entsprechenden Fall, in dem die eingelegte Sprungrevision infolge offensichtlich unbegründeter Zulassung ebenso unzulässig war wie bei Ablehnung der Zulassung, sondern um einen dem § 134 Abs. 4 VwGO entsprechenden Fall, in welchem die (rechtzeitige) Einlegung und ordnungsgemäße Zulassung der Sprungrevision das Rechtsmittel der Berufung vernichten (vgl. dazu Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - [MDR 1969, 418 = JR 1969, 238 = DÖD 1969, 78 = DÖV 1969, 723 = VerwRspr.
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