Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Kostenstreitwerts - Kostenstreitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 59, 17
- NJW 1972, 1235
- MDR 1972, 678
- VersR 1972, 861
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.Das gilt in erster Linie von § 22 Satz 1 GKG, auf den sich der Beschluß BGH V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 (= NJW 1968, 2061) stützt.
Wie groß dieser Vorteil ist, ist eindruckvoll deutlich geworden, seitdem die Instanzgerichte - dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) folgend - zunehmend bei der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip auch für die Berechnung des Kostenstreitwerts anwandten.
Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).
Nach der amtlichen Begründung entspringt dieser Gesetzesvorschlag dem "Bestreben nach möglichst einfachen Regelungen"; die im Anschluß an die BGH-Entscheidung vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) vorgedrungene Auffassung, daß Aufrechnungsforderungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollten, führe zu einer Reihe gesetzlich zu klärender Fragen, deren Regelung "eine erhebliche Kompliziertheit" ergebe.
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65
Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Die oben aufgeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und die sich anschließende umfangreiche und kontroverse Rechtsprechung der Instanzgerichte über den Kostenstreitwert bei der Hilfsaufrechnung sind auch nicht durch eine kontroverse Auslegung einzelner Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes ausgelöst worden, sondern durch die Entscheidung II ZR 130/65 vom 1. Juni 1967 (BGHZ 48, 212 [BGH 01.06.1967 - II ZR 130/65]), nach der im Hinblick auf § 322 Abs. 2 ZPO im Falle der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip für die Berechnung der Beschwer (§ 546 ZPO) dann anzuwenden ist, wenn das untere Gericht die aufgerechnete Gegenforderung aberkannt hatte. - BGH, 04.04.1968 - VII ZR 144/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.
- BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66
Garantie eines Mindeststundenlohnes - Absehen von einer erneuten Vernehmung der …
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert. - OLG Bremen, 27.11.1970 - 2 W 157/68
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535). - Drs-Bund, 01.10.1971 - BT-Drs VI/2644
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der z. Zt. den gesetzgebenden Körperschaften vorliegt (Bundestagsdrucksache VI/2644), soll durch Einfügung eines neuen Abs. 3 bei § 16 GKG klargestellt werden, daß der Wert einer Forderung, mit der aufgerechnet wird, bei der Bewertung des Streitgegenstandes außer Betracht bleibt.
- BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04
Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der …
Was Streitgegenstand ist, wird durch den Antrag des Klägers bestimmt (GrSZ, BGHZ 59, 17, 18; BGHZ 117, 1, 5; Senat, BGHZ 124, 313, 317). - BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21
Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn
Nach § 39 Abs. 1 GKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet (sog. "Additionsprinzip", vgl. BGH GS 16. Mai 1972 - GSZ 1/72 - zu 3 der Gründe, BGHZ 59, 17), soweit nichts anderes bestimmt ist. - BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72
Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …
Es kommt mithin auf das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Beseitigung dieser im Urteil ausgesprochenen Zug-um-Zug-Leistung an (vgl. RGZ 112, 209; 133, 288, 289; RG HRR 1934, 1625; RG JW 1936, 322), das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen ist (BGHZ 59, 17, 21).Die Rechtskraft erfaßt nicht darüber hinaus die vom Beklagten geltend gemachten Einwendungen oder Einreden (BGHZ 59, 17, 18; BGH NJW 1973, 146).
- BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
Kostenstreitwert bei unselbständiger Anschlußrevision
Es ist ein kostenrechtliches Grundprinzip, daß der Streitwert sich nach den das Verfahren einleitenden und den Streitgegenstand bestimmenden Anträgen richtet (siehe vor allem §§ 11 Abs. 2 GKG, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZPO; § 14 Abs. 1 GKG; BGHZ 59, 17, 18).Denn es ging dort gerade um eine an sich regelwidrige Erhöhung des Streitwerts: Weil die Prozeßaufrechnung für den Streitgegenstand, nach dem der Streitwert sich an sich richtet, ohne Bedeutung ist, wäre sie, wenn die Regelung des § 19 Abs. 3 GKG unterblieben wäre, wertmäßig nicht zu berücksichtigen (zum früheren Rechtszustand BGHZ 59, 17).
- BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 225/86
Streitwert für Klage auf Einräumung eines Nießbrauchs; Bemessung des Streitwerts …
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (…BT-Drucks. 7/2016, S. 72) hat im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats in Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1972 - (GSZ 1/72 = BGHZ 59, 17) weder die Aufrechnung werterhöhend berücksichtigt noch eine Addition des Wertes von Haupt- und Hilfsantrag vorgesehen. - BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 10/77
Festsetzung des Streitwertes für den Revisionsrechtszug unter Berücksichtigung …
Es ist ein kostenrechtliches Grundprinzip, daß der Streitwert sich nach den das Verfahren einleitenden und den Streitgegenstand bestimmenden Anträgen richtet (siehe vor allem §§ 11 Abs. 2 GKG, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 GKG; BGHZ 59, 17, 18;… Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 4. Aufl. S. 88, 89;… Schneider, Streitwert-Kommentar 3. Aufl. S. 78 ff).Denn es ging dort gerade um eine an sich regelwidrige Erhöhung des Streitwerts:Weil die Prozeßaufrechnung für den Streitgegenstand, nach dem der Streitwert sich an sich richtet, ohne Bedeutung ist, wäre sie, wenn die Regelung des § 19 Abs. 3 GKG unterblieben wäre, wertmäßig nicht zu berücksichtigen (zum früheren Rechtszustand BGHZ 59, 17).
- BGH, 30.06.1977 - VIII ZR 111/76
Ablehnung der Änderung einer Wertfestsetzung auf Grund des materiellen …
Streitwertfestsetzung und Kostenentscheidung sind zwar formal unabhängig voneinander, stehen innerlich aber doch in engem Zusammenhang miteinander, was besonders bei Hilfsanträgen und bei der Hilfsaufrechnung ganz offensichtlich ist, und was auch die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Abgrenzungsfragen stets anerkannt hat (vgl. z.B. GSZ in BGHZ 59, 17 ff, 21 f). - OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer …
So könne ein Klauselverwender einen umfassenden Ausschluss beispielsweise durch die beschreibende Ergänzung "auch wenn Einwirkungen auf einem Unfall des Versicherten beruhen" erreichen (BGH NJW 1972, 1235). - OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 4 W 72/05
Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen den …
Würde man deshalb aber dem Rechtsanwalt die Befugnis einräumen, aus eigenem Recht die informatorisch durch Beschluss erfolgte Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes anzufechten, würde das von § 62 S. 1 ZPO verfolgte Ziel, eine unterschiedliche Festsetzung von Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert zu vermeiden (BGHZ 59, 17, 18), unterlaufen. - OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der …
So könne ein Klauselverwender einen umfassenden Ausschluss beispielsweise durch die beschreibende Ergänzung "auch wenn die Einwirkungen auf einem Unfall des Versicherten beruhen" erreichen (BGH NJW 1972, 1235). - BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90
Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel - …
- BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 503/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Revision und Streitwert
- BGH, 16.05.1973 - VIII ZR 42/72
Auslegung der Zusatzerläuterung "patentiert" einer zum Verkauf angebotenen Ware - …
- OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 26/92
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; …
- OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
- BGH, 13.10.1977 - III ZR 141/75
Klage auf Zahlung eines Anwaltshonorars - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlende …
- BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72
Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise …
- BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91
Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung
- OLG Nürnberg, 11.12.1979 - 7 UF 196/79
Verhältnis zwischen dem ehelichen und dem nachehelichen Unterhaltsanspruch; …
- BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96
Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer …
- OLG Stuttgart, 06.05.1993 - 13 U 37/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Schiedsvereinbarung in einem Bauvertrag
- BGH, 26.01.1977 - IV ZR 208/75
Vorliegen und Umfang einer Beschwer - Auslegung der Anordnung einer …
- LAG Niedersachsen, 12.03.1980 - 4 Ta 4/80
Streitwert: Drittschuldnerklage - Anwendungsbereich des § 6 ZPO
- BGH, 30.06.1972 - I ZR 86/71
Verweigerung des Armenrechts
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 58, 341
- NJW 1972, 1519
- MDR 1972, 678
- GRUR 1972, 663
- DB 1972, 1626
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65
Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des …
Auszug aus BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69
Dieser Regelung ist der allgemeine Grundsatz des Gesetzes zu entnehmen, daß in den Fällen der Teilerledigung und/oder des Teilanerkenntnisses der Instanzenzug hinsichtlich der diese Teile betreffenden Kosten auch dann beim Oberlandesgericht enden soll, wenn im Urteil eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen worden ist, und wenn gegen dieses Urteil zulässigerweise Revision eingelegt wird (so auch BGH NJW 1967, 1131 = LM Nr. 9 ZPO § 567 Abs. 3). - BGH, 21.09.1970 - VII ZR 222/68
Beweisführung - Warenlagerung - Verschulden - Wassereinbruch
Auszug aus BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69
Der III. Zivilsenat ( VersR 1970, 573, 576) und der VII. Zivilsenat (insoweit in VersR 1971, 126 nicht abgedruckt) haben auf Antrage erklärt, an ihrem entgegenstehenden Standpunkt nicht festhalten zu wollen.
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08
Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des …
Für diesen Teil wird das Berufungsgericht die bisherige Kostenentscheidung beizubehalten haben (vgl. BGH, BGHZ 58, 341, 342 ; 107, 315, 321 f. ; Beschluss vom 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - JurBüro 1984, 1505, 1506 f.). - BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …
Für diesen Teil wird das Berufungsgericht die bisherige Kostenentscheidung beizubehalten haben (vgl. BGH, BGHZ 58, 341, 342; 107, 315, 321 f.; Beschluss vom 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - JurBüro 1984, 1505, 1506 f.). - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92
Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung
Gleichwohl kann die Kostenentscheidung insgesamt vom Revisionsgericht aufgehoben werden (BGHZ 58, 341, 342).
- BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88
Wechsel des Hauptmieters
In Fällen der Teilerledigung endet der Instanzenzug hinsichtlich der Kosten, die sich auf den erledigten Teil erstrecken, nach dem Grundgedanken des § 567 Abs. 3 ZPO auch dann beim Oberlandesgericht, wenn - wie hier - durch Urteil einheitlich über die gesamten Kosten befunden wurde und gegen dieses Urteil im übrigen zulässigerweise Revision eingelegt wird (BGH Urteile vom 24. Februar 1967 - V ZR 110/65 = WM 1967, 533 und vom 28. April 1972 = BGHZ 58, 341, 342).Diesen wird das Berufungsgericht, sofern nach dem Ergebnis der erneuten Verhandlung und Entscheidung über den Zahlungsanspruch eine Kostenquotelung erforderlich sein sollte, auszusondern und als rechtskräftig beschieden zu behandeln haben (vgl. BGHZ 58, 341, 342).
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87
Metro III
Im Umfange der Aufhebung ist die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, das auch über die Kosten des Verfahrens zu befinden hat, mit Ausnahme der Kosten für den übereinstimmend erledigt erklärten Teil der Klage, über welchen - entgegen dem Begehren der Revision der Beklagten - in unanfechtbarer Weise gemäß § 91 a ZPO abschließend entschieden ist (…Urt. v. 24.02.1967 - V ZR 110/65, WM 1967, 533;… BGH, Urt. v. 07.11.1980 - I ZR 160/78, GRUR 1981, 424, 426 - Tag der offenen Tür II; vgl. auch BGHZ 58, 341, 342). - BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
Gastrokritiker
Daran hat sich nicht dadurch etwas geändert, daß sie wegen der gleichzeitigen Entscheidung über die weiteren Anträge des Klägers in Form eines Urteils ergangen ist (BGHZ 58, 341, 342). - BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00
Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren
Sollen derartige Entscheidungen der Oberlandesgerichte keiner weiteren Sachprüfung unterzogen werden, muß dies auch gelten, wenn die Kosten(teil)entscheidung ausnahmsweise wegen der gleichzeitigen Entscheidung über weitere Anträge der Klage mit der Berufung angefochten worden ist (BGHZ 58, 341, 342; 107, 315, 317 f.; 113, 362, 363 f.;… BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, WRP 1990, 488, 498 - Metro III). - BGH, 22.05.1984 - III ZB 9/84
Wirkung der Anschlußberufung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der …
Soweit darin die auf den in der Hauptsache erledigten Klageteil entfallenden Kosten gemäß § 91 a ZPO dem Kläger auferlegt worden sind, ist die Entscheidung allerdings nicht anfechtbar (BGH Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 110/65 = NJW 1967, 1131; vgl. ferner BGHZ 58, 341); insoweit hat das Bayerische Oberste Landesgericht die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig verworfen.Dem Berufungsgericht wird durch Aufhebung des gesamten Beschlusses Gelegenheit gegeben, eine neue Kostenentscheidung zu treffen; dabei sind die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten auszusondern und als rechtskräftig verteilt zu betrachten (BGHZ 58, 341, 342;… vgl. Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 91 a Rn, 34).
- BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90
Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung
Der Bundesgerichtshof erachtet in ständiger Rechtsprechung die Revision für unzulässig, soweit mit ihr im Fall der Anfechtung einer mit einer sogenannten gemischten Kostenentscheidung verbundenen Sachentscheidung die erneute Überprüfung der auf § 91 a ZPO beruhenden Kostenentscheidung begehrt wird (BGHZ 58, 341, 342; 107, 315, 317 f.;… BGH, Urt. v. 24.2.1967 - V ZR 110/65, NJW 1967, 1131;… Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, WRP 1990, 488, 499 - Metro III). - OLG Nürnberg, 15.07.1997 - 3 U 290/97
Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie Verletzung des …
Bei der Ermittlung dieses Wertes können bei Verletzung eines Architektenurheberrechts die Honorarsätze der HOAI nicht unmittelbar übernommen werden, da diese wie die früher für Architektenleistungen geltende GOA keine Honoraranteile für die Einräumung eines Nutzungsrechts am Urheberrecht des Architekten bzw. gar einer Rechtsübertragung enthalten (vgl. BGH GRUR 1972, 663 - "Wählamt" = BGHZ 61, 82). - OLG Hamburg, 30.07.2020 - 3 W 53/20
Irreführung durch Auslobung von doppelter Kaufpreisrückzahlung bei …
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81
Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung
- BGH, 17.07.1998 - V ZR 117/97
Bemessung der dem Erben gegenüber dem Auflassungsanspruch des Fiskus zu …
- OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 102/97
Erfolgsrisikobeteiligung bei Arzneimitteln
- BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89
Keine Warenzeichenübertragung mit Teilen des Geschäftsbetriebs bei Übertragung …
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92
Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit
- BGH, 08.03.1973 - VII ZR 214/71
Ausgleich für eine umsatzsteuerliche Mehrbelastung - Ausgleich für den Wegfall …
- BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72
Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem …
- BGH, 28.05.1973 - II ZR 23/72
Beendigung eines Rechtsmittelzuges - Entscheidet das Berufungsgericht über die …
- BGH, 08.12.1983 - VII ZB 11/83
Begehren auf Änderung einer Kostenentscheidung eines Gerichts bei …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".