Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines verjährten Schadensersatzanspruchs eines Handelsvertreter gegen den Unternehmer - Arglistige Täuschung eines Handelsvertreter durch den Unternehmer bezüglich der Entstehung von Provisionsansprüchen - Beseitigung der Einrede der Verjährung durch die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Arglistige Täuschung über Entstehung von Provisionsansprüchen, Verjährung, Schadensersatzanspruch des HV, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, arglistiges Verschweigen von provisionspflichtigen Geschäften, Arglist, Provisionsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 194; HGB § 88
Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des Anspruchs
Papierfundstellen
- MDR 1977, 468
- WM 1977, 410
- BB 1977, 414
- DB 1977, 2443
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62
Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Es wurde ausgesprochen, daß unter solchen Umständen der aus der fehlerhaften Architektenleistung hergeleitete Anspruch als unverjährt zu behandeln sei (BGH NJW 1964, 1022, 1023) [BGH 06.02.1964 - VII ZR 99/62]. - BGH, 20.05.1975 - VI ZR 138/74
Schäden an Häusern wegen Veränderung des Grundwasserspiegels durch Bohrungen …
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74]. - BGH, 11.07.1967 - VI ZR 41/66
Rückgriffsanspruch gegen einen Rechtsanwalt - Schuldhaftes Eintretenlassen der …
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
- BGH, 19.05.1970 - VI ZR 27/69
Schadensersatzklage gegen eine Anwaltssozietät infolge Versäumung der Klagefrist …
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74]. - BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/68
Verjährung der Ansprüche nicht vertretener juristischer Personen
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74]. - BGH, 02.07.1968 - VI ZR 39/67
Verjährung von Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem …
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74]. - RG, 17.05.1938 - III 172/37
Welche Pflichten bestehen für einen Rechtsanwalt, der eine Partei vor Erhebung …
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74]. - RG, 26.10.1906 - II 90/06
Replik der Arglist gegen die Einrede bei Verjährung.
Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
Zu Unrecht nimmt das Berufungsgericht an, sich auf die Entscheidung RGZ 64, 220 stützen zu können.
- BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76
Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
Denn ein solcher "sekundärer Ersatzanspruch" hat zur Folge, daß es dem Anwalt versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß (vgl. BGHZ 71, 144, 149; BGH, Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 = LM Nr. 4 zu § 88 HGB), oder, wie es zuweilen auch konstruiert wird, daß nur noch der neue Anspruch gegen ihn durchsetzbar ist (…vgl. das soeben angeführte Senatsurteil vom 1. Februar 1977 a.a.O., S. 619; Scheffler, AnwBl 1969, 50, 51). - OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22
Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag
Rn. 94 Sittenwidrigkeit käme deshalb allenfalls in Betracht im Rahmen der Vertragsdurchführung, z.B. in Form der Vertragsvereitelung durch kollusives Zusammenwirken des Schuldners mit einem Dritten zum Nachteil des Gläubigers (…vgl. Beispiele bei Wilhelmi in: Erman BGB, Kommentar, 16. Aufl. 2020, § 826 Rn. 28), Verleiten zum Vertragsbruch (BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 -, juris) oder durch Täuschung über die Entstehung von Ansprüchen mit der Folge, dass diese verjähren (BGH, Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 -, juris).
- LG Stuttgart, 03.08.2011 - 39 O 19/10
Kürzung der Verjährungsfrist für einen Handelsvertreterausgleich
Hat der Schuldner die Verjährung durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht, muss er die Forderung als unverjährt gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 28.01.1977 -I ZR 171/75 [[...] Tz. 22 ff]).Richtig ist zwar, dass die Rechtsprechung eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Unternehmers, die es ihm verwehrt, sich gegenüber dem Handelsvertreter auf den Eintritt der Verjährung zu berufen, dann annimmt, wenn er den Handelsvertreter durch ein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln davon abgehalten hat, seine Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend zu machen, etwa dadurch, dass er ihm bestehende Ansprüche arglistig verschwiegen hat (BGH, Urteil vom 28.01.1977, a. a. O. [[...] Tz. 25]).
- OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter …
Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger zu 1) so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger zu 1) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.01.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652). - OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter …
Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.1.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652). - OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter …
Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger zu 1) so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger zu 1) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.01.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652). - LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13
Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds; …
Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.). - LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an …
Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.). - LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen Beteiligungen an …
Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.). - OLG Schleswig, 27.11.2008 - 14 U 134/08
Anspruch auf Buchauszug, Beginn der Verjährung für den Anspruch auf Auskunft, …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Vertretungsverhältnisses durch ordentliche Kündigung/ im Einvernehmen - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch fristlose Kündigung - Beweislastverteilung bei Annahme einer hypothetischen Entwicklung - Feststellungen im Rechtssinne durch das ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK (Leitsatz)
Schadensersatz wegen unberechtigter fristloser Kündigung durch den U
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HGB § 89a Abs. 2
Schadensersatzansprüche des Handelsvertreters bei Kündigung des Vertrages durch den Unternehmer
Papierfundstellen
- MDR 1977, 468
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57
Rücktritt von Enteignungsunternehmen
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75
Es handelt sich um die Annahme einer hypothetischen Entwicklung, für die hier die Gesichtspunkte gelten, die für die sogenannten "Anlagefälle" als maßgeblich anerkannt worden sind (vgl. BGHZ 10, 6, 10 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]; 20, 275, 280 [BGH 19.04.1956 - III ZR 26/55]; 29, 207, 219; BGH LM Nr. 20 zu § 249 (Ba) BGB). - BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69
Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75
Der Tatrichter muß die Grundlagen, die für eine solche Entwicklung sprechen, feststellen und daraus seine Überzeugung von dem hypothetischen Ablauf bilden, wobei er auch auf die Grundsätze des § 287 ZPO zurückgreifen kann (vgl. BGH LM Nr. 20 zu § 249 (Ba) BGB; NJW 70, 1970, 1971). - BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75
Es handelt sich um die Annahme einer hypothetischen Entwicklung, für die hier die Gesichtspunkte gelten, die für die sogenannten "Anlagefälle" als maßgeblich anerkannt worden sind (vgl. BGHZ 10, 6, 10 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]; 20, 275, 280 [BGH 19.04.1956 - III ZR 26/55]; 29, 207, 219; BGH LM Nr. 20 zu § 249 (Ba) BGB). - BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55
Hypothetischer Ursachenzusammenhang
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75
Es handelt sich um die Annahme einer hypothetischen Entwicklung, für die hier die Gesichtspunkte gelten, die für die sogenannten "Anlagefälle" als maßgeblich anerkannt worden sind (vgl. BGHZ 10, 6, 10 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]; 20, 275, 280 [BGH 19.04.1956 - III ZR 26/55]; 29, 207, 219; BGH LM Nr. 20 zu § 249 (Ba) BGB). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 87/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 59/75
Dabei fällt die Beweislast für den Einwand, der sich auf einen solchen Geschehensablauf bezieht, der Beklagten zu; sie hat den Zustand herbeigeführt, aus dem der Kläger seine Schadensersatzansprüche herleitet; ihr ist daher auch zuzumuten, die für ihren Einwand erforderlichen Umstände zu beweisen (vgl. BGH JZ 59, 773, 774).
- BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
Obwohl eine Abgrenzung der Vorteilsausgleichung von der Berücksichtigung hypothetischer Schadensverläufe im Einzelfall Schwierigkeiten bereitet (vgl. Rother, Haftungsbeschränkung im Schadensrecht, S. 225 f), ist der Senat der Auffassung, daß hier allein die Grundsätze über die Berücksichtigung hypothetischer Schadensverläufe (vgl. dazu BGHZ 8, 288, 296; 10, 6; 20, 275, 279 f; 29, 207, 215 f;… BGH, Urt. v. 29. Oktober 1959 - VII ZR 197/58, WM 1960, 21, 23 f; v. 13. Oktober 1966 - II ZR 173/64, LM BGB § 249 Ba Nr. 19; v. 30. September 1968 - II ZR 224/66, LM BGB § 249 Ba Nr. 20; v. 8. Dezember 1976 - I ZR 59/75, LM BGB § 249 Ba Nr. 23) anwendbar sind. - BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
So ist nicht geklärt - und von der insoweit darlegungspflichtigen (BGH Urteil vom 13. Oktober 1966 - II ZR 173/64 = NJW 1967, 551; BGH Urteil vom 8. Dezember 1976 - I ZR 59/75 = MDR 1977, 468) Beklagten auch nicht vorgetragen -, welche Anforderungen der Warenhausverordnung im einzelnen nicht erfüllt waren und aus welchen Gründen es nicht möglich gewesen sein soll, einen genehmigungsfähigen Zustand herzustellen. - BGH, 01.03.1985 - V ZR 91/83
Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe des Eigentums an einem Viehbestand zur …
Nur sofern die der geschädigten Person oder Sache innewohnende "Schadensanlage" auch allein zu dem Eintritt eines gleichartigen Schadens geführt hätte, entfällt nach ständiger Rechtsprechung eine Haftung des Schädigers (RGZ 129, 316, 321; BGHZ 29, 207, 215; 78, 209, 213;… BGH Urt. v. 30. September 1968, II ZR 224/66, LM Nr. 20 zu § 249 (Ba) BGB; vom 8. Dezember 1976, I ZR 59/75, LM Nr. 23 zu § 249 (Ba) BGB = MDR 1977, 468;… ebenso Erman/Sirp, BGB 7. Aufl. § 249 Rdn. 45;… Staudinger/Medicus a.a.O. § 249 Rdn. 103;… H. Lange a.a.O. S. 121 ff; jeweils m.w.N.).Für eine derartige hypothetische Entwicklung der Dinge trägt jedoch nicht der Geschädigte, sondern der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 78, 209, 214; BGH Urt. v. 8. Dezember 1976, I ZR 59/75, LM Nr. 23 zu § 249 (Ba) BGB).
Bei der zur Feststellung des Kausalzusammenhanges und des Schadensumfanges erforderlichen erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht, worauf die Revision mit Recht hinweist, von der Beweiserleichterung des § 287 ZPO Gebrauch machen können (…vgl. BGH Urt. v. 27. Februar 1973, VI ZR 27/72, LM Nr. 43 zu § 287 ZPO = NJW 1973, 1413 f sowie Urt. v. 8. Dezember 1976, I ZR 59/75, LM Nr. 23 zu § 249 (Ba) BGB).
- BGH, 04.10.1978 - VIII ZR 167/77
Wasserlieferungs-Vertrag - Geschäftsgrundlage eines Vertrags - Anpassung der …
Damit waren aber andererseits auch spätere Ereignisse und ihre hypothetische Einwirkung auf den Ablauf der Dinge für die Schadensersatzpflicht zu berücksichtigen (BGHZ 10, 6, 9; 29, 207, 215; BGH Urteil vom 8. Dezember 1976 - I ZR 59/75 = LM BGB § 249 [Ba] Nr. 23, jeweils m.w.Nachw.).Allerdings verkennt insoweit die Klägerin die Beweislast, als sie im Revisionsrechtszug lediglich darauf verwiesen hat, sie habe dieses Vorbringen des Beklagten bestritten; da sie sich ihrerseits auf einen hypothetischen Geschehensablauf beruft und im übrigen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend macht, trifft sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH Urteil vom 8. Dezember 1976 - I ZR 59/75 a.a.O. m.w.Nachw.).
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