Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines öffentlich-rechtlich gesicherten fremden Zugangs - Anforderungen an die Einräumung eines Notwegs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 104 (Ls.)
- MDR 1979, 127
- DNotZ 1979, 24
- WM 1978, 1293
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77
Denn nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) könnte die Errichtung eines solchen Gebäudes hier nur gestattet werden, wenn der Grundstücksteil einen eigenen oder einen öffentlichrechtlich gesicherten fremden Zugang zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in der notwendigen Breite hätte Ein nach § 917 BGB beanspruchter Notweg stellt indes weder einen eigenen noch einen öffentlich-rechtlich gesicherten fremden Zugang im Sinn dieser Bestimmungen dar (OVG Münster NJW 1977, 725; vgl. im übrigen auch BVerw NJW 1976, 1987, 1989). - BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
Auszug aus BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77
Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 15. April 1964, V ZR 134/62, LM BGB § 917 Nr. 7 = NJW 1964, 1321 ausgesprochen hat, kann ein Anspruch auf einen Notweg aus § 917 BGB nur für eine nach objektiven Gesichtspunkten den Grundstück angemessene, den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Nutzung hergeleitet werden; eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt keine Grundlage für einen solchen Anspruch. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1976 - X A 509/75
Auszug aus BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77
Denn nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) könnte die Errichtung eines solchen Gebäudes hier nur gestattet werden, wenn der Grundstücksteil einen eigenen oder einen öffentlichrechtlich gesicherten fremden Zugang zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in der notwendigen Breite hätte Ein nach § 917 BGB beanspruchter Notweg stellt indes weder einen eigenen noch einen öffentlich-rechtlich gesicherten fremden Zugang im Sinn dieser Bestimmungen dar (OVG Münster NJW 1977, 725; vgl. im übrigen auch BVerw NJW 1976, 1987, 1989).
- BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …
Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. Senat…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15). - BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …
Denn diese beurteilt sich allein nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers (Senat, Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294). - BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12
Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …
Eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt daher keinen Anspruch auf einen Notweg nach § 917 BGB (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515, 516 Rn. 20).Die langjährige Grundstücksnutzung in einer von dem Nachbarn ermöglichten bestimmten Art und Weise bildet keine Grundlage für die Ordnungsgemäßheit der Benutzung des notleidenden Grundstücks im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat, Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515, 516 Rn. 18).
- BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05
Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines …
An diese Gestattung sind die Beklagten nicht gebunden (vgl. Senatsurt. v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, DNotZ 1979, 24, 25). - BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts besteht Einigkeit darüber, daß eine Grundstücksnutzung, die nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts unzulässig ist, weil sie gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, ohne durch eine Baugenehmigung gedeckt zu sein, auch von der Privatrechtsordnung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77 - LM § 917 BGB Nr. 14, und vom 10. Oktober 1986 - V ZR 115/85 - n.v.; BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282).Die gegenteilige Auffassung, die das Landgericht Landshut im Urteil vom 15. April 1993 und das Oberlandesgericht München im Urteil vom 9. März 1994 vertreten haben, steht nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77 - …und vom 10. Oktober 1986 - V ZR 115/85 - a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - a.a.O.).
- BGH, 22.06.1990 - V ZR 59/89
Entstehung eines Notleitungsrechts
Setzt das Bauvorhaben einen eigenen oder einen öffentlich-rechtlich gesicherten fremden Zugang zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche voraus (vgl. auch § 4 Abs. 1 LBO BaWü), dann wird mit einem nach § 917 BGB beanspruchten Notweg diese Voraussetzung nicht erfüllt (vgl. Senatsurteile v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, LM BGB § 917 Nr. 14 und v. 10. Oktober 1986, V ZR 115/85, Umdruck S. 5;… BVerwG NJW 1976, 1987, 1989, Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 917 Rdn. 2; Lutz/Bergemann, LBO BaWü § 4 S. 10;… Schlotterbeck/von Arnim, LBO BaWü 3. Aufl. § 4 Rdn. 6). - BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung
Sie liegt vielmehr auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Grundstücksnutzung, die nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts unzulässig ist, weil sie gegen öffentlichrechtliche Vorschriften verstößt, ohne durch eine Baugenehmigung gedeckt zu sein, auch von der Privatrechtsordnung nicht als ordnungsmäßig im Sinne des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB anerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77 - LM § 917 BGB Nr. 14, und vom 10. Oktober 1986 - V ZR 115/85 - n.v.). - BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute …
Das ist aber nur mit einer Baulast nach Landesrecht oder einer Dienstbarkeit zu erreichen, nicht mit einem Notweg nach § 917 BGB (Senat, Urteile vom 26. Mai 1978- V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1295, vom 10. Oktober 1986 - V ZR 115/85, unveröff., Umdruck S. 5 und vom 22. Juni 1990 - V ZR 59/89, NJW 1991, 176, 177; BVerwG, NJW 1976, 1987, 1989; OVG Bremen, BRS 66 Nr. 71 S. 330). - BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08
Umfang eines Notwegerechts
Welche Art der Benutzung eines Grundstücks in diesem Sinne ordnungsgemäß ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (…Senat , Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… PWW/Lemke, BGB, 4. Aufl., § 917 Rdn. 11;… Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 917 Rdn. 9 f.;… Staudinger/Herbert Roth, BGB [2002], § 917 Rdn. 18). - BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02
Duldungs- und Kontrahierungszwang einer Gebietskörperschaft als Eigentümerin von …
Ein Notwegerecht kann aber nur für eine nach objektiven Gesichtspunkten dem Grundstück angemessene, den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Nutzung hergeleitet werden; eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt keine Grundlage für ein Notwegerecht (Senat, Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 72/77, LM BGB § 917 Nr. 14). - OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11
Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit
- OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 5 U 75/18
Zulässigkeit einer erneuten Klage auf Duldung eines Notwegs nach rechtskräftiger …
- LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Benutzung eines an das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - 9 B 6.19
Anschlussbeitrag; Hinterlieger; Anschlussmöglichkeit; Notleitungsrecht; …
- VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
- VG Köln, 06.08.2013 - 2 K 3283/11
Hinzukommende Wohnbebauung in Gemengelage aus Landwirtschaft und Wohnen nicht …
- LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
- BGH, 23.09.1993 - V ZR 227/92
- BGH, 10.10.1986 - V ZR 115/85
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im Rahmen einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Verhandlung von Folgesachen in dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 108
- MDR 1979, 127
- FamRZ 1978, 879
- FamRZ 1978, 889
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1977 - IX ZB 64/75
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78
Für diese gilt nach herrschender Lehre grundsätzlich kein Anwaltszwang, wenn die Begründungen für diese Ansicht auch auseinandergehen (vgl. von Hornhardt FamRZ 1978, 170 und die dort in Fußn. 1 zitierten; ferner Diederichsen NJW 1977, 601, 607 zu Fußn. 75; auch die Entscheidung des erkennenden Senats FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1165 - VersR 1978, 450). - BGH, 08.02.1978 - IV ZB 80/77
Zulässigkeit einer Beschwerde in Familiensachen bei Einlegung beim Amtsgericht - …
Auszug aus BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78
Für diese gilt nach herrschender Lehre grundsätzlich kein Anwaltszwang, wenn die Begründungen für diese Ansicht auch auseinandergehen (vgl. von Hornhardt FamRZ 1978, 170 und die dort in Fußn. 1 zitierten; ferner Diederichsen NJW 1977, 601, 607 zu Fußn. 75; auch die Entscheidung des erkennenden Senats FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1165 - VersR 1978, 450).
- OLG Frankfurt, 25.04.1980 - 3 UF 32/79 Die Beschwerdeberechtigung der Rentenversicherungsträger kann sich deshalb allein aus § 20 Abs. 1 FGG ergeben; darüber besteht - soweit ersichtlich - Übereinstimmung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH FamRZ 1978, 889, 890;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Aufl. § 20 Rdn. 4 und § 53b Rdn. 8, jeweils unter Angabe der einschlägigen Literatur).
Für eine Beschwerdeberechtigung der LVA könnten zwar die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner oben zitierten Entscheidung vom 20. September 1978 (FamRZ 1978, 889) sprechen; dort gesteht nämlich der Bundesgerichtshof den Rentenversicherungsträgern - wie allgemein den Behörden - ein Beschwerderecht zu, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung in ihrer Rechtsstellung oder in ihren Rechten betroffen werden.
Eine solche Wahrnehmung von Allgemein- und Drittinteressen durch die Rentenversicherungsträger wird von dem Bundesgerichtshof in der angeführten Entscheidung vom 20. September 1978 (FamRZ 1978, 889, 890) zwar in anderem Zusammenhang bejaht; es kann indessen dahingestellt bleiben, ob dieser Auffassung gefolgt werden kann, denn selbst wenn man diese Auffassung teilt, läßt sich daraus keine Beschwerdeberechtigung der Rentenversicherungsträger ableiten: Die Wahrnehmung von Allgemeininteressen oder Interessen Privater vermag nämlich einer Behörde nicht die Rechtsstellung eines materiell Beteiligten an dem FGG-Verfahren, die Voraussetzung der Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 FGG ist, zu gewähren - wie oben dargelegt wurde; materiell Beteiligte ist die Behörde nur insoweit, als sie unmittelbar eigene Interessen wahrnimmt.
- KG, 17.11.1981 - 1 W 2154/81 Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch nach der am 1. Juli 1976 in Kraft getretenen Änderung des § 1355 BGB bestätigt (BGHZ 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164).
Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für den Fall einer italienisch-deutschen Ehe zu Recht dem italienischen Ehemann ein Optionsrecht zugunsten des deutschen Ehenamensrechts zugebilligt worden (BGHZ 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164).
Der hiernach bestehende Unterschied zwischen Option und Namenswahl, auch wenn beide praktisch zusammenfallen können (BGHZ 72, 163, 168 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164), verbietet es nach Ansicht des Senats, auf die kollisionsrechtliche Wahl des deutschen Namensrechts die Fristenregelung des § 13a Abs. 2 S. 2 EheG analog anzuwenden, denn diese Fristenregelung ist speziell auf die nachträgliche Namenswahl beider Ehegatten zugeschnitten.
- OLG Köln, 11.11.1980 - 4 UF 160/80 Die Rentenversicherungen haben aber grundsätzlich ein Beschwerderecht in Versorgungsausgleichsverfahren, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung in ihrer Rechtsstellung oder in ihren Rechten betroffen werden (s. BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160).
Ob es zu der Erfüllung der Voraussetzungen des § 20 FGG ausreicht, daß der Versicherungsträger durch die anzufechtende Entscheidung tangiert wird (so BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160; OLG Celle FamRZ 1980, 70; OLG Bamberg FamRZ 1980, 603; KG FamRZ 1980, 1033; vgl. auch BGH FamRZ 1980, 990, 991 = BGHF 2, 147), oder ob er in seinen eigenen Rechten beeinträchtigt, also negativ betroffen sein muß (so OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 170; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 603; OLG Hamm FamRZ 1980, 604), ist in der Rechtsprechung umstritten.
Der Senat folgt der Tendenz des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 20. September 1978 (FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160), und schließt sich der ersten Ansicht an.
- BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Soweit es sich um den Versorgungsausgleich nach § 1587 b Abs. 1 BGB handelt, ist sie dadurch in ihren Aufgaben und Befugnissen betroffen, daß das Familiengericht bei ihr bestehende Rentenanwartschaften des Ehemannes in bestimmter Höhe auf das ebenfalls bei ihr geführte Konto der Ehefrau übertragen hat (vgl. BGH Beschluß vom 20. September 1978 - IV ZB 97/78 - FamRZ 1978, 889, 890; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - IV b ZB 625/80 - FamRZ 1980, 989, 990). - OLG München, 09.01.1980 - 4 UF 234/79 Anwaltszwang besteht für sie in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht (vgl. BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160).
Es besteht kein Zweifel, daß zum Beispiel die Träger der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Bundesbahnversicherungsanstalt) Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und mittelbare Staatsverwaltung ausüben, also staatliche Stellen im weiteren Sinne unbeschadet der Frage sind, ob ihnen Behördeneigenschaft zukommt (vgl. hierzu einerseits BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160, andererseits BGH NJW 1964, 299).
- OLG Frankfurt, 10.07.1980 - 20 W 329/80 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 56, 193 = FamRZ 1971, 426, und FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164) bestimmt sich der Name in einer Ehe, in der ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt grundsätzlich vorrangig nach dem Heimatrecht des Ehegatten (Personalstatut), für die Beteiligte zu 2b) als deutscher Staatsangehörigen daher nach deutschem Recht.
Wenn demgegenüber das Landgericht - und offenbar auch der Bundesminister des Innern in dem Erlaß vom 26. September 1979 an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein - V II 3-133-211/21 - davon ausgehen, daß ein Ehegatte den zu der Zeit der Eheschließung geführten Namen weiterführe, wenn der ausländische Partner nicht bereit sei, hinsichtlich des Ehenamens deutsches Recht Anwendung finden zu lassen, können sie sich entgegen ihrer Ansicht nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. September 1978 (FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164) stützen.
- OLG Hamburg, 13.10.1986 - 2 W 19/86 In einer gemischt-nationalen Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmte sich der Name der Eheleute auch vor dem am 1. September 1986 erfolgten Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 (BGBl I 1142) grundsätzlich in erster Linie nach ihrem Heimatrecht (Personalstatut); der ausländische Ehegatte konnte jedoch bei gemeinsamem gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute in der Bundesrepublik Deutschland die Anwendung deutschen Rechts über die Bildung des Ehenamens wählen (BGHZ 63, 107 = FamRZ 1975, 24; 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164).
Aus den von dem Beteiligten zu 2) abgegebenen Erklärungen folgt ferner die kollisionsrechtlich erforderliche namensrechtliche Option zugunsten des deutschen Rechts (BGHZ 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164), die vorliegend zugleich mit der Wahl des Geburtsnamens der Beteiligten zu 1) als Ehenamen stattfand.
- KG, 10.11.1981 - 1 W 4070/80 Nach der Änderung der deutschen Sachnorm des § 1355 BGB durch das Erste Eherechtsänderungsgesetz hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung bestätigt (BGHZ 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164).
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 72, 163 = FamRZ 1978, 879 = BGHF 1, 164) hat nunmehr allerdings ausgeführt, er vermöge der Ansicht, wonach es für die Anwendung des § 1355 Abs. 2 S. 2 BGB auf die rechtliche Möglichkeit einer Namenswahl durch die Ehegatten nicht ankomme, nicht beizupflichten: Sie würde, so meint der Bundesgerichtshof, darauf hinauslaufen, für Ausländerehen die Regelung der alten Fassung des § 1355 S. 1 BGB wirksam werden zu lassen, wonach der Name des Mannes, ohne daß die Ehegatten eine Wahlmöglichkeit haben, zum Ehe- und Familiennamen wird.
- OLG Nürnberg, 07.10.1980 - 11 UF 1325/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs; Festsetzung der Beitragsleistung zur …
(vgl. BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160).Die Beschwer der Bundesanstalt liegt darin, daß sie die Auflage des Amtsgerichts, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 139, 54 DM zu begründen nicht erfüllen kann, da der hierfür von dem Antragsteller einzuzahlende Betrag von 24.861,68 DM zu gering ist (vgl. BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160).
- KG, 14.07.1980 - 15 UF 4569/79 In Versorgungsausgleichsverfahren sollte zu der Wahrung der einheitlichen Rechtsanwendung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1978, 889, 890 = BGHF 1, 160) den öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungsträgern die Beschwerdebefugnis nach § 20 Abs. 1 FGG, § 621a Abs. 1 ZPO bereits dann zugestanden werden, wenn sie durch die gerichtliche Versorgungsausgleichsregelung in ihrer rechtlichen Stellung irgendwie betroffen (berührt) sind, ohne daß ein auch nachteiliges Betroffensein festgestellt sein muß.
Demgegenüber läßt es der Bundesgerichtshof (FamRZ 1978, 889, 890 = BGHF 1, 160) für die Beschwerdebefugnis und die Annahme einer Beeinträchtigung eines Rechts des Versicherungsträgers iSd § 20 Abs. 1 FGG schon genügen, daß dem Versicherungsträger aufgegeben worden ist, Rentenanwartschaften des einen Ehegatten in einer bestimmten Höhe auf ein zu errichtendes Konto des anderen Ehegatten zu übertragen, (nur) weil dadurch "die Aufgaben und Befugnisse« des Versicherungsträgers "betroffen« sind.
- OLG Nürnberg, 24.01.1980 - 10 UF 231/79
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 657/81
Folgen der Einlegung der Beschwerde in Familiensachen für das Rechtsmittel - …
- OLG Köln, 04.07.2019 - 15 U 95/18
- BGH, 03.02.1993 - XII ZB 141/92
Kein Anwaltszwang für öffentliche Körperschaft in höheren Rechtszügen einer FGG …
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZB 625/80
Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am …
- OLG Köln, 06.05.2002 - 14 UF 24/02
Kostenbeschwerde in einem Verfahren über die Feststellung einer Vaterschaft
- OLG Schleswig, 26.03.1980 - 12 UF 172/79
- OLG München, 04.11.1987 - 2 UF 993/87
Beschwerderecht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Träger der …
- BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
Folgen der Anfechtung eines Verbundurteils - Folgen der beschränkten Anfechtung …
- OLG Frankfurt, 01.04.1987 - 5 UF 246/85
- OLG Schleswig, 27.06.1980 - 12 UF 139/79
Zusatzversorgung; Öffentlicher Dienst; Kirchliche Zusatzversorgungskasse; …
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZB 634/80
Weitere Beschwerde gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde des Jugendamtes als …
- OLG Nürnberg, 23.01.1980 - 11 UF 8/79
Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Rechtmäßigkeit …
- OLG Nürnberg, 16.09.1980 - 11 UF 1298/80
Zum Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten
- OLG Nürnberg, 28.05.1980 - 11 UF 782/80
- BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 602/80
Einlegung der Beschwerde durch eine Behörde der gesetzlichen Rentenversicherung …
- OLG Düsseldorf, 17.11.1987 - 5 UF 165/87
- OLG Hamm, 26.11.1982 - 15 W 24/81
Anwendung deutschen Namensrechts; Antrag auf Berichtigung des …
- OLG Nürnberg, 03.02.1982 - 11 UF 3408/81
- OLG Köln, 26.03.1981 - 21 UF 13/81
Betroffenheit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung im Lichte des …
- OLG Hamm, 08.01.1981 - 1 UF 228/80
Beschwerde der Landesversicherungsanstalt Westfalen und der …
- OLG Nürnberg, 13.10.1980 - 11 UF 1737/80
Anspruch auf Versorgungsausgleich bei Ehescheidung; Berichtigung von …
- OLG Nürnberg, 23.09.1980 - 11 UF 1569/80
Beschwerde des geschiedenen Ehemannes und der Bundesversicherungsanstalt für …
- OLG Hamburg, 31.07.1980 - 15 UF 90/80
- OLG Celle, 29.10.1979 - 18 UF 112/79
Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gegen den vom …
- OLG München, 09.05.1979 - 4 UF 43/79
- KG, 23.01.1979 - 17 WF 4357/78
Abschluss eines Pflegevertrages bezüglich eines Kindes; Verfahren zur Regelung …
- OLG Düsseldorf, 07.11.1985 - 3 UF 199/85
- OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts …
- OLG Nürnberg, 16.06.1981 - 11 UF 1531/80
- BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 683/80
Einlegung der Beschwerde durch eine Behörde der gesetzlichen Rentenversicherung …
- OLG Nürnberg, 15.07.1980 - 10 UF 1122/80
- OLG Nürnberg, 02.07.1980 - 10 UF 243/79
- OLG Frankfurt, 27.03.1980 - 2 UF 260/79
- OLG Hamm, 25.02.1980 - 3 UF 395/79
- OLG Stuttgart, 29.05.1979 - 17 UF 20/79
Beschwerdebefugnis der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei …
- BGH, 13.12.1978 - IV ZB 121/78
Versorgungsausgleich durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- OLG Hamm, 26.05.1982 - 3 UF 395/80
- KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81
- OLG Nürnberg, 16.09.1980 - 11 UF 826/80
Zum Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten
- OLG Nürnberg, 02.06.1980 - 11 UF 940/80
Anforderungen an Zulässigkeit einer Beschwerde; Rechtsfolgen der …
- OLG Nürnberg, 10.03.1980 - 10 UF 230/79
- OLG Stuttgart, 12.11.1979 - 17 WF 321/79
Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses; Anweisung an den Urkundsbeamten der …
- OLG Bremen, 22.01.1985 - 5 UF 79/84
- OLG Oldenburg, 05.02.1981 - 5 Wx 23/80
- OLG Hamm, 14.04.1980 - 4 UF 67/80
- OLG Hamm, 20.12.1979 - 4 UF 300/79
Rechtmäßigkeit einer Versorgungsausgleichsregelung ; Berechnung eines …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil - Wert der Beschwer bei der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts - Erfordernis der Revisionszulassung für die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Wert der Beschwer bei der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts; Erfordernis der Revisionszulassung für die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Wert der Beschwer bei der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts; Erfordernis der Revisionszulassung für die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 166
- MDR 1979, 127
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1975 - VII ZR 242/73
Auszug aus BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77
Es lag daher ein Fall unabwendbarer Säumnis vor, in dem ein Versäumnisurteil nicht ergehen durfte (BGH in NJW 1976, 196). - BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72
Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts …
Auszug aus BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77
Vor der Änderung des § 513 Abs. 2 ZPO war in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob für die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil der ersten Instanz das weitere Zulässigkeitserfordernis der Berufungssumme (§ 511 a ZPO) galt oder nicht (vgl. BAG NJW 1973, 870 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO mit Anm. Vollkommer;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 4, jeweils m.w.N.).
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt, §§ 565, 514 Abs. 2 ZPO (…MünchKommZPO/Wenzel 3. Aufl. § 565 Rdn. 3;… MünchKommZPO/Rimmelspacher 3. Aufl. § 539 Rdn. 20;… Wieczorek/Schütze/Prütting, ZPO 3. Aufl. §§ 543 Rdn. 3, 542 Rdn. 51 und 565 Rdn. 3;… Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 539 Rdn. 16 und § 543 Rdn. 2;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 66. Aufl. § 565 Rdn. 3;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 27. Aufl. § 565 Rdn. 2;… Hk-ZPO/Kayser 2. Aufl. § 565 Rdn. 2; ebenso zu § 566 ZPO a.F. BGH, Urt. v. 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77, NJW 1979, 166;… a.A. Hannich in Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002 mit Zustellungsreformgesetz § 543 Rdn. 4).Für dieses Ergebnis spricht schließlich, dass der Gesetzgeber den Verweis auf die Vorschriften über die Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen im Wortlaut aus § 566 ZPO in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung unverändert übernommen hat, obwohl ihm bekannt war, dass der Bundesgerichtshof (Urt. v. 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77, NJW 1979, 166) daraus abgeleitet hat, dass die Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen auch in der Revision keiner Zulassung bedarf.
- BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14
Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige …
Denn es ist seit der Änderung des § 514 Abs. 2 ZPO (§ 513 Abs. 2 ZPO aF) durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) anerkannt, dass die Revision nach den Vorschriften der § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes oder eine Zulassung zulässig ist (BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR (Ü) 1/15 Rn. 7;… Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 3; Urteil vom 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77, NJW 1979, 166). - BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85
Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03
Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision
Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einklang mit der überwiegenden Auffassung im Schrifttum für sog. Zweite Versäumnisurteile eines Oberlandesgerichts die Auffassung vertreten, nach § 566 ZPO (jetzt § 565 ZPO) seien im Revisionsverfahren die für die Berufung geltenden Vorschriften über die Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen anzuwenden und aus § 513 Abs. 2 ZPO folge die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil ohne Streitwertgrenze für den Fall, dass die Berufung darauf gestützt werde, ein Fall der Säumnis liege nicht vor (BGH 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - MDR 1979, 127; 24. Januar 1985 - I ZR 113/84 - VersR 1985, 542;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO § 565 Rn. 2;… ebenso: Bepler in: Düwell/Lipke ArbGV ArbGG § 72 Rn. 4 mwN; Grunsky ZZP 1993, 371;… Hannich in: Hannich/Meyer-Seitz ZPO-Reform 2002 mit Zustellungsreformgesetz § 543 ZPO Rn. 4; Walchshöfer Anm. zu BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - AP ZPO § 566 Nr. 3). - BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils - …
In seinem Urteil vom 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - (ZZP 92, S. 370, auch NJW 1979, 166) hat der Bundesgerichtshof für das Revisionsverfahren der ZPO aus dieser Gesetzesergänzung bedeutsame Konsequenzen gezogen. - BAG, 12.12.1991 - 8 AZR 43/91
Revision gegen zweites Versäumnisurteil
Während der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - ZZP 1979, 370 = NJW 1979, 166) angenommen hat, nach der Neufassung des § 513 Abs. 2 ZPO könne an dem Erfordernis der Revisionszulassung gem. § 546 Abs. 1 ZPO für die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil nicht festgehalten werden, hat das Bundesarbeitsgericht (…BAGE 53, 396 = AP, a.a.O.) die Auffassung vertreten, § 72 Abs. 1 ArbGG 1979 regele erschöpfend, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts Revision eingelegt werden könne. - BGH, 30.06.1981 - VI ZR 301/79
Verhandlungstermin - Unverschuldetet Versäumung
Das ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber nunmehr mit der Vorschrift des § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F. den Streit um die Erforderlichkeit einer Rechtsmittelsumme in solchen Fällen im Sinne der Verneinung entschieden hat (BGH Urt. v. 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 NJW 1979, 166, das allgemein Zustimmung gefunden hat; für viele Grunsky ZZP 92, 371).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".