Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil ausgesprochenen Jugendstrafe als Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung - Annahme der Beeinträchtigung des mit dem Verschlechterungsverbot verfolgten Zwecks durch die Änderung des ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Reformatio in peius bei Verhängung von Freiheitsstrafe statt gleich hoher Jugendstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 29, 269
- NJW 1980, 1967
- MDR 1980, 769
- JR 1980, 659
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Der erkennende Senat hat im Anschluß an BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] in seinem Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - entschieden, daß die Verhängung einer höheren Jugendstrafe anstelle einer niedrigeren Gefängnisstrafe gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstößt, da Jugendstrafe jedenfalls hinsichtlich der Auswirkungen während der Zeit der Vollstreckung nicht milder sei als Gefängnisstrafe (BGHSt 10, 100, 103).Der 1. Strafsenat hatte in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1954 (BGHSt 5, 366, 370) [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] ausgeführt, daß Jugendstrafe und Gefängnisstrafe an "Strenge" einander gleichstehen und deshalb Jugendstrafe von unbestimmter Dauer dann nicht verhängt werden darf, wenn sich nicht klären läßt, ob der Angeklagte eine Straftat vor oder nach dem Zeitpunkt begangen hat, von dem ab er dem Erwachsenenstrafrecht untersteht.
- BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Das gilt nicht allein für die sog. Anknüpfungs tat Sachen, sondern auch für die Befundtatsachen (BGHSt 7, 238 f). - BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70
Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren - …
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Gegen das Verschlechterungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn die Gesamtschau der verhängten Ahndungsmaßnahmen keine Veränderung zum Nachteil des Betroffenen erkennen läßt (BGHSt 24, 11, 14) [BGH 11.11.1970 - 4 StR 66/70].
- BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Zur Begründung wird insbesondere angeführt, daß die Voraussetzungen für die Aussetzung einer Jugendreststrafe zur Bewährung weit weniger streng seien als bei einer Freiheitsstrafe und daß die Rechtsfolgen, die nach dem Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) an strafgerichtliche Verurteilungen geknüpft sind, dem zu einer Jugendstrafe Verurteilten nicht so nachteilig sind (…vgl. Brunner, Jugendgerichtsgesetz 5. Aufl. § 55 Rdn. 39;… Schaffstein, Jugendstrafrecht 6. Aufl. S. 38; Petersen in NJW 1961, 348, 349 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59]; Kretschmann, Das Verbot der reformatio in peius im Jugendstrafrecht, Dissertation 1968 Saarbrücken S. 133). - BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Der erkennende Senat hat im Anschluß an BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] in seinem Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - entschieden, daß die Verhängung einer höheren Jugendstrafe anstelle einer niedrigeren Gefängnisstrafe gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstößt, da Jugendstrafe jedenfalls hinsichtlich der Auswirkungen während der Zeit der Vollstreckung nicht milder sei als Gefängnisstrafe (BGHSt 10, 100, 103). - BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Das Revisionsgericht hat jedoch diese Rechtsverletzung von Amts wegen zu beachten (BGH LM StPO § 358 Nr. 21; BGHSt 14, 5, 7). - BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des …
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m.w.N.). - BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Bei dem Verbot der reformatio in peius handelt es sich um eine dem Angeklagten durch den Gesetzgeber gewährte Rechtswohltat (BGHSt 9, 324, 332).
- BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer: …
Auch das Verbot der Schlechterstellung steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Senat, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310;… KK-StPO/Paul, 8. Aufl., § 331 Rn. 2;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 331 Rn. 8). - BGH, 04.02.2020 - StB 2/20
Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei …
(3) Hinzu kommt, dass § 88 JGG den zu einer Jugendstrafe Verurteilten - wie der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen bereits ausgeführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 272; vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 274) - bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts der Prüfung der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung "ungleich besser' stellt. - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16
Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog. …
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8;… KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).
- BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …
Was den Angeklagten betrifft, so wird bei Verhängung einer Freiheitsstrafe die in BGHSt 29, 269 näher erläuterte Auswirkung des Verschlechterungsverbots zu beachten sein. - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Es kann dabei dahinstehen, ob Jugend- und Freiheitsstrafe "ihrem Wesen nach völlig verschiedene Strafübel sind", wie in den früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angenommen worden ist (vgl. demgegenüber BGHSt 29, 269, 272, wo darauf hingewiesen wird, daß im Vollzug zwischen den beiden Strafmitteln nach der Bewertung des Gesetzgebers kein Unterschied besteht).Eine Einheits jugendstrafe von - wie hier - drei Jahren und neun Monaten kann nicht einfach in eine gleich hohe Freiheitsstrafe umgewandelt werden, denn das verstieße gegen das Verbot der Schlechterstellung (BGHSt 29, 269).
Auch eine Umwandlung der Jugendstrafe in eine entsprechend niedrigere Freiheitsstrafe (vgl. BGHSt 29, 269, 274) ist im Verfahren nach § 55 StGB ausgeschlossen.
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen …
a) Das in § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO für das Rechtsmittelverfahren und in § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO für die Wiederaufnahme normierte Verbot der Verschlechterung gewährleistet, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel bzw. einem Wiederaufnahmeantrag Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung ein Nachteil erwachsen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 331 Rn. 1 mwN). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 4 S 51.19
Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Versagungsgrund wegen …
Rn. 7 Die vom Antragsgegner betonte Gleichwertigkeit von Jugendstrafe und Gefängnisstrafe (Freiheitsstrafe) hinsichtlich des Vollzugs (so schon der BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80 - juris Rn. 10 und 12) ist für die Bestimmung von Sinn und Zweck des § 20 Abs. 3 Nr. 2 JAO unergiebig, da diese Ermessensvorschrift erst eingreift, sobald die Strafe nicht mehr vollzogen wird. - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270). - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …
Jedoch ist für die Bemessung der Strafe das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO zu beachten, im Fall der Verhängung einer Freiheitsstrafe nach den Maßstäben von BGHSt 29, 269. - BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …
Da eine Einbeziehung unter den hier gegebenen Umständen nicht notwendig zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen muss und es im Übrigen auf eine Gesamtschau der Ahndungsmaßnahmen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270 mwN), steht hier auch das Schlechterstellungsverbot der Nachholung einer Einbeziehung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 mwN). - BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97
Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe
- OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08
Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von …
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger …
- BGH, 03.07.2024 - 4 StR 390/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: schwerwiegend, dauernd, …
- OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug, …
- OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer …
- OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92
Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit …
- OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11
Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den …
- OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe
- LG Köln, 19.06.2020 - 322 Ns 17/20
Verschlechterungsverbot, Jugendberufungsverfahren, Unterbringung, Jugendstrafe
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08
Härteausgleich; Verschlechterungsverbot
- BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 57.00
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Bahnbeamten - Verrichten des Dienstes …
- OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
- KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das …
- OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12
Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei …
- OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung; …
- BGH, 15.05.1997 - 4 StR 89/97
Reichweite des Verschlechterungsverbotes bei Änderung der Strafart - Erhöhung …
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
- OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 2a Ss 114/00
Betrug; Üble Nachrede; Urkundenfälschung ; Nachholung der Gesamtstrafenbildung ; …
- OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
- OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09
Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der …
- OLG Hamm, 16.05.2024 - 3 ORs 28/24
Aufnahme des Urteilstenors in ein Hauptverhandlungsprotokoll
- OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs V 175/92
Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer längeren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe
- OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86
- BGH, 16.07.1980 - 3 StR 229/80
Fehlende Mitteilung der dem Vorbringen des Sachverständigen zugrunde liegenden …
- OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 473/07
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei Änderung einer Freiheitsstrafe in …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils oder Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft durch einen Freispruch - Vorliegen von Gesetzeseinheit bei Handlungseinheit wie bei Handlungsmehrheit - Rechtskraftwirkungen im Sinne des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1807
- MDR 1980, 769
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121;… Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121;… Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).
- BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121;… Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121;… Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).
- BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Ihr Ausmaß bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf das Ziel des Verfahrens, zur gesetzmäßigen Entscheidung zu gelangen, durch Anerkennung oder Verneinung der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 25, 72, 75/76; 27, 70, 72;… Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn, 28; Eb. Schmidt, Lehrkomm. II § 318 Erl. 9).
- BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76
Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Ihr Ausmaß bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf das Ziel des Verfahrens, zur gesetzmäßigen Entscheidung zu gelangen, durch Anerkennung oder Verneinung der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 25, 72, 75/76; 27, 70, 72;… Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn, 28; Eb. Schmidt, Lehrkomm. II § 318 Erl. 9). - BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Nach der zugelassenen Anklage und den Feststellungen der beiden tatrichterlichen Urteile stand bei rechtsfehlerfreier Würdigung des Sachverhalts stets außer Frage, daß der Angeklagte auf Grund von Gesetzeseinheit (Fall der Subsidiarität) wegen unterlassener Hilfeleistung nur verurteilt werden kann, wenn eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord nicht in Frage kommt, und daß eine Beihilfe zum versuchten Tötungsdelikt die Bestrafung wegen unerlaubter Hilfeleistung ausschließt (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 285). - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Nach der zugelassenen Anklage und den Feststellungen der beiden tatrichterlichen Urteile stand bei rechtsfehlerfreier Würdigung des Sachverhalts stets außer Frage, daß der Angeklagte auf Grund von Gesetzeseinheit (Fall der Subsidiarität) wegen unterlassener Hilfeleistung nur verurteilt werden kann, wenn eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord nicht in Frage kommt, und daß eine Beihilfe zum versuchten Tötungsdelikt die Bestrafung wegen unerlaubter Hilfeleistung ausschließt (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 285). - BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ. - BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62
Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung, …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ. - RG, 28.04.1899 - 1158/99
Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ. - BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts - …
Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ. - RG, 26.09.1932 - II 625/32
Rechtliches Verhältnis zwischen Tabakmaterialsteuerhinterziehung, …
- RG, 12.10.1899 - 2903/99
Inwieweit findet eine selbständige Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08
Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt
Nur in den Fällen, in denen die nicht angefochtene Teilentscheidung andere prozessuale Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO betrifft, kommt es zu einer Teilrechtskraft mit den Folgen eines Strafklageverbrauchs (vgl. BGH NJW 1980, 1807;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Einl. Rdnr. 185;… Brunner, in KMR, § 318 Rdnr. 3 ff.; Frisch, in SK StPO, vor § 296 Rdnrn. 282 ff.;… Gössel, in Löwe/Rosenberger, StPO, 25. Aufl., § 318 Rdnrn. 27 ff.;… vgl. auch Seitz, in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 67 Rdnr. 34a).Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807;… Gössel, a.a.O.;… Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).
- BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des …
Mit Rücksicht auf die Forderung nach innerer Einheit des tatrichterlichen Erkenntnisses ist es daher nicht angezeigt, die Aufhebung auf die Verurteilung wegen Strafvereitelung zu beschränken und den neuen Tatrichter damit an die Feststellungen zur Vortat und zur nicht erweislichen Beteiligung der Angeklagten M. daran zu binden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80, NJW 1980, 1807). - BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93
Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess …
Die Rechtsmittelbeschränkung ist unwirksam, das Urteil daher insgesamt angefochten (RGSt 51, 305, 307; BGHSt 6, 229, 230; 19, 46, 48; 21, 256, 258; 24, 185, 187 ff.; BGH NJW 1980, 1807; NStZ 1984, 566;… Hanack in LR § 344 Rdn. 27).
- BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei …
Wegen dieses Subsidiaritätsverhältnisses unterliegt das gesamte Urteil der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1980, 1807).".Etwas anderes könne hier nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80 (= NJW 1980, 1807) hergeleitet werden.
Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).
- BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86
Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten
Im Falle der Begründetheit der Revision hätte das Revisionsgericht nur einheitlich über das gesamte Tatgeschehen entscheiden können; damit war auch der Teilfreispruch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; BGH NJW 1980, 1807; BGH, Urteil vom 22. November 1984 - 2 StR 535/84 S. 13 f.). - OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das …
Rn. 10 2. Der Senat hatte von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen, ob bzw. inwieweit die mit Schriftsatz des Verteidigers vom 24.01.2017 erklärte teilweise Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO) und ob das Berufungsgericht die hieraus resultierende Bindung an die dem - dann rechtkräftig gewordenen - Schuldspruch zugrunde liegenden amtsgerichtlichen Feststellungen zu Unrecht entgegen § 327 StPO nicht beachtet hat (BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4). - OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17
Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
Rn. 8 Nach Auffassung des Senats, der von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen hatte, ob bzw. inwieweit die mit der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23.02.2016 erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO - BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4), hat das Fehlen von Feststellungen zur Beschaffenheit der vom Angeklagten getragenen Turnschuhe sowie zu deren konkret gefährlichem Einsatz im amtsgerichtlichen Urteil nicht die vom Landgericht angenommene Unwirksamkeit der Beschränkung der staatsanwaltlichen Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch zur Folge, auch wenn die amtsgerichtlichen Feststellungen insoweit einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden, weil sie die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zu tragen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 StR 488/14 - juris; NStZ 2017, 164 f.). - BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch
Das Ausmaß der Bindungswirkung bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf die übergeordneten Verfahrensziele der auf Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ausgerichteten staatlichen Strafrechtspflege sowie der Verpflichtung zu einem gesetzmäßigen Verfahren (BGH NJW 1980, 1807;… LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 318 Rn. 34). - OLG Saarbrücken, 20.05.2016 - Ss 28/16
Strafsache: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch …
Rn. 6 Auf die - wie hier - zulässige Revision hat das Revisionsgericht von Amts wegen - unabhängig von einer sachlichen Beschwer des Beschwerdeführers und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter - zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des Ersturteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden (OLG Düsseldorf, VRS 100, 187;… Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2013 - Ss 73/2013 [41/13] - und 8. Juli 2015 - Ss 28/2015 [25/15] - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 352 Rn. 4 m.w.N.), insbesondere, ob die erklärte Berufungsbeschränkung wirksam war (BGH, NJW 1980, 1807; Senatsbeschlüsse wie vor;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 318 Rn. 33;… § 352 Rn. 4). - KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …
Gegen die Wirksamkeit der vom Angeklagten erklärten Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß, die das Revisionsgericht im Falle einer zulässigen Revision von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298; OLG Hamm NJW 1973, 1141, 1143; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 27; OLG Koblenz VRS 74, 270, 271;… Meyer-Goßner § 318 StPO Rdn. 33, § 352 StPO Rdn. 4), bestehen keine Bedenken. - BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
- KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener …
- BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84
Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte …
- OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 1 Ss (24) 649/83
Ausgestaltung der ordnungswidrigkeitsgesetzlichen Ahndung eines wegen Fehlens …
- OLG Hamm, 22.06.1999 - 4 Ss 529/99
Unwirksamkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf …
- BGH, 18.11.1983 - 2 StR 533/83
Versuchte Anstiftung zum erpresserischen Menschenraub - Gesetzeseinheit zwischen …
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