Rechtsprechung
| BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers im Wohnungseigentumsverfahren; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landshut - UR II 5/80
- LG Landshut, 25.07.1980 - T 42/80
- BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Papierfundstellen
- MDR 1982, 323
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Ein Eigentümerbeschluß ist - als Gesamtakt - ein Rechtsgeschäft (BayObLGZ 1959, 457/465; 1977, 226/231;… Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 24, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 5, je zu § 23).Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60).
- KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80
Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung die Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG bejaht (vgl. BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f.; 1975, 327/328; KG OLGZ 1981, 304 f.).Die Ansprüche auf Rechenschaftsablegung und auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ergeben sich - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - aus §§ 675, 666, 667 BGB (vgl. BayObLGZ 1979, 30/32; KG OLGZ 1981, 304 f.).
- BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Diese Befugnis steht grundsätzlich jeweils dem Träger des Rechts zu (BayObLGZ 1979, 56/58).Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60).
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60). - BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70
Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung die Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG bejaht (vgl. BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f.; 1975, 327/328; KG OLGZ 1981, 304 f.). - BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Die Fehlerhaftigkeit der Einberufung und die (möglicherweise) mangelnde Beschlußfähigkeit - etwa unter dem Gesichtspunkt einer erforderlichen Mitwirkung der Antragsgegnerin als Eigentümerin von 65 Wohnungen -haben deshalb nicht die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses bewirkt (vgl. BayObLGZ 1980, 29/35 m.Nachw.; BayObLG WEM 1979, 135/136). - BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung; …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Deshalb wird die Abdingbarkeit der einschlägigen Bestimmungen allgemein angenommen (vgl. BayObLGZ 1972, 314/319; Bärmann/ Pick/Merle RdNr. 3, Weitnauer/Wirths vor RdNr. 1, je zu § 24). - BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Bei dem von der Rechtsbeschwerde angeführten Senatsbeschluß vom 27.1.1970 (BayObLGZ 1970, 1 = NJW 1970, 1136) handelte es sich um einen Fall, in dem ein Eigentümerbeschluß rechtzeitig angefochten worden war. - BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung die Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG bejaht (vgl. BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f.; 1975, 327/328; KG OLGZ 1981, 304 f.). - BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75
Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60). - BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
- BayObLG, 24.11.1959 - BReg. 2 Z 164/59
Streitigkeit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer …
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …
Denn die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind bei fehlerhafter Einberufung nicht schon aus diesem Grund nichtig (BayObLG MDR 1982, 323; WE 1991, 285; jüngst Beschluss vom 13.12.2001, 2Z BR 93/01; OLG Köln WuM 1996" 246). - OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98
Einberufung der Eigentümerversammlung durch den zurückgetretenen Verwalter
In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluß d. Senats vom 9.1.1996, WE 96, 311) folgt der Senat der überwiegend vertretenen Meinung, daß auf diese Weise zustande gekommene Beschlüsse zwar rechtswidrig, jedoch nicht nichtig sind (vgl. z.B. BayObLG MDR 82, 323; OLG Frankfurt OLGE 85, 142; KG OLGE 90, 421 sowie weitere Nachweise bei OLG Köln WE 96, 311). - KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen …
Jeder andere Wohnungseigentümer bedarf, wenn er eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen will, hierzu in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB der gerichtlichen Genehmigung (BayObLG MDR 1982, 323; BayObLGZ 1970, 1; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142).Es trifft auch zu, daß Beschlüsse, die auf einer von einem Wohnungseigentümer ohne gerichtliche Ermächtigung einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefaßt wurden, nur anfechtbar, nicht aber wegen der fehlerhaften Einberufung nichtig sind (…OLG Frankfurt a.a.O.; BayObLG MDR 1982, 323).
- OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses über die …
a) Zutreffend geht das Landgericht zum Einen davon aus, dass ein Verstoß gegen § 24 Abs. 3 und Abs. 5 WEG nur die Anfechtbarkeit der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber deren Nichtigkeit zur Folge hat (BayObLG WE 1991, 285; WuM 1991, 131; MDR 1982, 323; NJW-RR 2000, 676; ZWE 2002, 360). - OLG Köln, 09.01.1996 - 16 Wx 214/95 Rn. 8 Was die Folgen des Einberufungsmangels für den im vorliegenden Verfahren angefochtenen Beschluß vom 21.11.1994 angeht, folgt der Senat der in der Rechtsprechung ganz überwiegend vertretenen Auffassung, daß in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung Beschlüsse gefaßt werden können, die zwar rechtswidrig, aber nicht ohne weiteres nichtig sind (vgl. BayObLG MDR 1982, 323; OLG Frankfurt OLGE 1985, 142; OLG Düsseldorf DWEigt 1989, 28; KG OLGE 1990, 421;… weitere Nachweise bei Weitnauer-Lüke, 8. Auflage 1995, § 23 Rn. 14).
- OLG Frankfurt, 06.02.1985 - 20 W 438/84
Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangel
- OLG Hamm, 20.11.1989 - 15 W 308/89
Wirksamkeit einer Verwalterwahl bei Nichteinladung aller Wohnungseigentümer zu …
Vielmehr sind von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen der Wohnungseigentümer zulässig, die unbedenklich auch das Einberufungsrecht durch einen einzelnen Wohnungseigentümer vorsehen können (BayObLGZ 1972, 314, 319; BayObLG MDR 1982, 323 sowie in …
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