Rechtsprechung
| BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort; Willen
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1059
- MDR 1982, 427
- BayObLGSt 1981, 200
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77
Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Der BGH hat bereits in seinem Beschl. v. 30.8.1978 (BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434) ausgesprochen, § 142 Il Nr. 2 StGB erfasse auch den Fall, daß sich der Täter von der Unfallstelle unvorsätzlich, d.h. ohne Kenntnis des Unfalls, entfernt, von diesem vielmehr erst nachträglich erfahren hat. - BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Dieser hat jedoch mit Beschl. v. 11.6.1981 (NJW 1981, 2366) die Sache an das BayObLG zurückgegeben, weil das Urteil des OLG Hamm nicht auf der vom Senat nicht geteilten Rechtsansicht beruhe. - OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78
Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Allerdings hat das OLG Hamm in seinem Urt. v. 20.9.1978 (NJW 1979, 438 = VRS 56 [1979], 340) die Auffassung vertreten, der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setze in jedem Fall - d. h. sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 des § 142 StGB - voraus, daß sich der Täter willentlich, nämlich durch ein von seinem Willen getragenes eigenes Handeln, vom Unfallort entfernt habe; wer gegen seinen Willen vom Unfallort entfernt worden sei, könne daher nicht deshalb, weil er die erforderlichen Feststellungen nicht nachträglich ermöglicht habe, nach § 142 II Nr. 2 StGB bestraft werden. - BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 1 St 553/79
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Der Senat hatte dies zwar zunächst angenommen und dementsprechend durch Beschl. v. 25.4.1980 (VRS 59 [1980], 27 = DAR 1980, 220) die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
- OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
Strafbarkeit nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Leugnens einer …
Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 427
- NStZ 1982, 250
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord
Auszug aus OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81
Wenngleich die verminderte Schuldfähigkeit in der Regel zu einer Minderung der Strafwürdigkeit führt (die Fälle der sog. actio libera in causa ausgenommen), bleibt nach der Rechtsprechung die Entscheidung letztlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls der Beurteilung des Richters anheimgegeben (BVerfG NJW 1979, 207 m.w.N.). - OLG Köln, 18.11.1980 - 1 Ss 957/80
Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81
Dies war auch schon im Hinblick auf die zur Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten und seinen Werdegang getroffenen Feststellungen geboten (langjähriger, spätestens 1973 einsetzender Drogenmißbrauch - auch unter Verwendung von Heroin -, Entzugserscheinungen, schwere Auffälligkeiten in der Persönlichkeit, vgl. die Hinweise in SenE v. 18.11.1980 - 1 Ss 957/80 - ZblJugR 1981, 278), zumal der Angeklagte erwiesenermaßen mehrfach Therapieversuche unternommen hat. - OLG Köln, 19.08.1980 - 1 Ss 538/80
Auszug aus OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81
Dies kann in Betracht kommen, wenn der Täter seinen Zustand des § 21 StGB selbst schuldhaft herbeigeführt hat oder wenn die Verminderung der Schuldfähigkeit durch eine besondere Verwerflichkeit der Tat ausgeglichen wird (…vgl. BVerfG a.a.O.; SenE vom 19.8.1980 - 1 Ss 538/80 - in ZblJugR 1981, 44;… Lenckner in Schönke-Schröder, 20. Aufl. § 21 Rdn. 18 ff.;… weitere Nachweise bei der SenE a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
Strafzumessung bei Trunkenheit im Verkehr: Versagung der Strafmilderung bei …
Rn. 9 b. Zwar kann auch bei bestehender Alkoholabhängigkeit die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter vorwerfbar ihm angebotene Maßnahmen zur Bekämpfung seiner Sucht unterlässt (OLG Köln NStZ 1982, 250;… LK-Schöch a.a.O., § 21 Rn. 58) oder sich der Täter in eine Situation begibt, in der sich das Risiko alkoholbedingter Straftaten vorhersehbar deutlich erhöht (BGHSt 49, 239; NStZ 2008, 619). - OLG Celle, 31.08.1982 - 3 Ss 247/82 Allerdings ist dabei zu beachten, daß die Weigerung des Angeklagten, bestimmte therapeutische Hilfen anzunehmen, nur dann als schulderhöhend berücksichtigt werden kann, wenn sie nicht gerade durch seinen die verminderte Schuldfähigkeit begründenden Zustand bedingt war (vgl. OLG Köln, MDR 1981, 335; OLG Köln, MDR 1982, 427 ).
- OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 3 RVs 127/10
Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen; Therapiebereitschaft
Die Weigerung, entwöhnungstherapeutische Hilfe anzunehmen, kann aber nur dann straferhöhend berücksichtigt werden, wenn diese Haltung nicht gerade durch die Suchterkrankung bedingt ist (OLG Köln NStZ 1982, 250;… Körner, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 652). - OLG Köln, 22.10.1985 - Ss 629/85 Anders liegt der Fall aber, wenn eine langjährige "Drogenkarriere" vorliegt und Anhaltspunkte für eine mehrjährige Suchterkrankung infolge der Einnahme harter Drogen (Heroin) gegeben sind (vgl. SenE MDR 1975, 858; NJW 1976, 1801 , ZblJR 1978, 487; MDR 1982, 427 ; BGH StV 1983, 414 f.; BGH bei Holtz MDR 1978, 109; 1980, 104; s.a. Täschner NJW 1984, 638 [639]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".