Rechtsprechung
| BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 497
- BayObLGZ 1982, 9
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Nach anderer Auffassung umfasst die Wohnnutzung auch die Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste (BayObLG MDR 1979, 232; BayObLGZ 1978, 305, 308; 1982, 9, 14; OLG Frankfurt/Main OLGZ 1983, 61, 62; OLG Celle NZM 2005, 184;… Jennißen/Löffler, WEG, § 13 Rdn. 32; Böhm, DWE 2008, 74, 76).Sie lassen sich wirksam nur verhindern, wenn die Wohnungseigentümer von ihnen nicht erwünschte Formen der Nutzung in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder darin unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen (vgl. z. B. BayObLGZ 1982, 9, 14).
- BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung; …
§ 13 WEG wird durch § 15 Abs. 1 WEG eingeschränkt (BayObLGZ 1982, 9/13).Die von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene einseitige Bestimmung steht dabei, wie sich aus der Verweisung in § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG ergibt, einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (BayObLGZ 1982, 9/12 m.Nachw.; BayObLG ZMR 1987, 63).
Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der in der Literatur überwiegend vertretenen Meinung (…vgl. Weitnauer WEG 6. Aufl. § 15 RdNr. 3 c;… Bärmann/Pick/Merle WEG 6. Aufl. § 12 RdNr. 64;… MünchKomm BGB 2. Aufl. § 12 WEG RdNr. 12;… Erman BGB 7. Aufl. Anhang zu § 10 WEG "Vermietungsbeschränkungen"; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums RdNrn. 186, 328;… Roll Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter 4. Aufl. S. 47; Riedler ZMR 1978, 161/163; a.A. Schmid BlGBW 1982, 143/144; offengelassen in BayObLGZ 1962, 16/23; 1982, 9/13).
- LG Koblenz, 04.08.2016 - 2 S 124/15
Sondereigentum an Asylbewerber überlassen: Gemeinschaft darf Zustimmung nicht …
Dahinter steht der Gedanke, der auch zur Schaffung des § 12 WEG geführt hat, dass die Wohnungseigentümer die Möglichkeit haben sollen, sich gegen das Eindringen fremder Elemente, d. h. unerwünschter Dritter, in ihre Gemeinschaft zu schützen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15.06.1962, V ZB 2/62; ähnlich BayObLG, Beschluss vom 14.01.1982, 2 Z 5/81 in BayObLGZ 1982, 9-15 für eine nach der Gemeinschaftsordnung nur aus einem wichtigen Grund zu verweigernde Verwalterzustimmung für die Nutzungsüberlassung anlässlich der Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste).D. h. der Beklagten darf durch die hier streitbefangene Vermietung kein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwachsen, § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.01.1982, 2 Z 5/81).
- BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 141/03
Schadensersatzpflicht bei Zustimmungsverweigerung zur Vermietung - …
a) Es ist zulässig, als Inhalt des Sondereigentums zu vereinbaren, dass die übrigen Wohnungseigentümer zur Vermietung der Eigentumswohnung schriftlich zustimmen müssen (§ 10 Abs. 2 WEG; siehe BGHZ 37, 203; BayObLGZ 1982, 9/12 f.;… Niedenführ/ Schulze WEG 6. Aufl. § 12 Rn. 3;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 71 und § 12 Rn. 64). - OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86
Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte …
Betrachtet man indessen die Stellung dieses Satzes im Gesamtzusammenhang der Vermietungsregelung und zu einer derartigen Auslegung ist das Rechtsbeschwerdegericht ... befugt, weil die Regelungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f. = NJW 1972, 1464; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1982, 9/13) -, so wird deutlich, daß § 11 Abs. 2 S. 2 der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) keine eigenständige Bedeutung zukommt.Denn obgleich die Regelungen der Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der (späteren) Wohnungseigentümer untereinander einer Vereinbarung derselben nach § 10 Abs. 1 WEG gleichstehen (BayObLGZ 1965, 283/287; 1982, 9/12; OLG Hamm, Rechtspfleger 1978, 60; KG, OLGZ 1982, 131/133), beruhen sie nicht auf einem Vertrag, sondern auf einer einseitigen Erklärung.
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; …
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2 = Senatsbeschluß vom 14.1.1982 BReg. 2 Z 5/81). - BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 100/88
Zustimmung des Verwalters zur Nutzung einer Eigentumswohnung
- BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91
Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen
(1) Die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die die Überlassung der im Sondereigentum stehenden Räume an Dritte von der Zustimmung des Verwalters abhängig macht, ist gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG wirksam (vgl. BGHZ 37, 203 ff.; BayObLGZ 1982, 9/13; 1987, 291/295 ff.). - BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 95/86
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzungsrecht; Gewerbe; Gewerbliche …
Da die Regelung in 2.7 der Gemeinschaftsordnung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1982, 9/13 m.w.Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 07.12.1981 - 2/9 T 966/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 497
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91
Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels
Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß die in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse nicht allein aus dem Grund für ungültig erklärt werden können, weil die Bestellung des die Versammlung einberufenden Verwalters später rückwirkend beseitigt wird (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532; LG Frankfurt MDR 1982, 497;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 23 Rdnr. 51;… Palandt-Bassenge, aaO., § 24 WEG Rdnr. 2;… Soergel/Stürner, aaO., § 24 WEG Rdnr. 6 a;… Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6). - OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und …
2 Z 162/91">1992, 787; WE 1992, 227; 261; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 313; WE 1993, 111, 112; 1999, 231, 232; LG Frankfurt am Main MDR 1982, 497; 1983, 1027 [ber. - BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (MDR 1982, 497) würde aber die Einberufung einer Eigentümerversammlung davon nicht berührt werden; dort gefaßte Beschlüsse könnten nicht allein aus dem Grund für ungültig erklärt werden, daß die Bestellung des Verwalters später rückwirkend beseitigt wurde. - OLG Köln, 09.01.1996 - 16 Wx 214/95 2 Z 81/86">MDR 1987, 58; OLG Stuttgart WE 1990, 106; für den Fall der Einladung durch einen Verwalter, dessen Wahl nachträglich für ungültig erklärt wurde: LG Frankfurt MDR 1982, 497; BayObLG WE 1991, 367; WE 1992, 227).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| AG Bergheim, 30.12.1981 - 15 II 3/81 (WEG) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 497
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.1988 - II ZR 51/88
Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung
Soweit sich Rechtsprechung und Schrifttum gegen die Zulässigkeit der sogenannten Eventualeinberufung aussprechen, gelten diese Stellungnahmen nahezu ausschließlich der Auslegung von Vereins- und Gesellschaftssatzungen, die für den Fall des Scheiterns einer ersten Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung an der Nichterreichung bestimmter in der Satzung festgelegter Voraussetzungen die Einberufung einer unter geringeren Anforderungen beschlußfähigen Versammlung vorsehen, ohne jedoch die Eventualeinberufung dieser Wiederholungsversammlung ausdrücklich für statthaft zu erklären (vgl. KG JW 1926, 1675; JW 1935, 715; JW 1938, 2675; LG Bonn RPfl. 1984, 240;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein 13. Aufl. Rdnr. 204;… Müko/Reuter, BGB 2. Aufl. § 36 Rdnr. 4), oder der Auslegung von § 25 Abs. 3 und 4 WEG, wo für die Versammlung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern ein solches zweistufiges Verfahren schon von Gesetzes wegen vorgesehen ist (vgl. OLG Celle NdsRPfl. 1978, 149 f.; OLG Bremen RPfl. 1980, 295; AG Bergheim MDR 1982, 497 f. [AG Bergheim 30.12.1981 - 15 II 3/81 WEG]; Stöber RPfl.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".