Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.03.1983 - 1 W 15/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 269
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirkungen der Klagerücknahme; Deklaratorischer Beschluß; Verzicht auf Kostenerstattung
Papierfundstellen
- MDR 1983, 675
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 28.12.2004 - 4 Ni 38/02 Diese Rechtsfolge der Klagerücknahme tritt kraft Gesetzes ein (vgl OLG Frankfurt MDR 1983, 675;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl § 269 Rn 33);.
Für den Erlass eines derartigen Beschlusses kann ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn die Beklagte schon einen Kostentitel besitzt oder die Kosten übernommen hat, wenn sie der Klägerin gegenüber verzichtet hat, wegen der Kosten zu vollstrecken oder mit ihr einen Kostenvergleich geschlossen hat (vgl OLG Hamm VersR 1994, 834; OLG Karlsruhe WRP 1986, 352; OLG Frankfurt MDR 1983, 675; OLG München MDR 1975, 585; BGH GRUR 1972, 726 - Vergleichskosten;… Baumbach/Hartmann aaO, § 269 Rn 44 mwN).
- BPatG, 23.10.2000 - 10 W (pat) 1/00 Sind sich die Beteiligten - wie im vorliegenden Fall - über die außergerichtliche Kostenregelung nicht einig, steht dem Antragsteller nur die Möglichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß offen (…vgl Baumbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl § 269 Rdn 40, 41; OLG Frankfurt MDR 1983, 675; KG VersR 1994, 1491).
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Rechtsprechung
| OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 121
Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Verkehrsanwalts. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 02.02.1983 - 12 O 4351/81
- OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 675
- Rpfleger 1983, 328
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83
Das Landgericht übersieht, daß es für seine Entscheidung über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs entsprechend dessen doppelter Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen hat, insbesondere des Tathergangs und des dabei zutage tretenden Verschuldens des Beklagten und eines etwaigen Mitverschuldens des Klägers, abgesehen von den beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnissen (BGHZ 18, 149).
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Rechtsprechung
| AG Schwetzingen, 28.02.1983 - 1 F 316/83 e A I |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 675
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.03.1983 - 25 W 1014/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 675
Wird zitiert von ...
- OLG München, 27.07.1989 - 5 W 2003/89 Es handelt sich nämlich vorliegend nicht um die vom Gericht anzuordnende Berichtigung eines Urteils (§ 319 Abs. 1 ZPO ) oder eines Vollstreckungsbescheides (vgl. OLG München OLGZ 1983, 324/325 = MDR 1983, 675/676), sondern um die von der Antragstellerin vorgenommene Berichtigung der Parteibezeichnung im Mahnbescheid (§ 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ), der insoweit als wesentlicher Bestandteil der Klageschrift (§ 697 Abs. 1 ZPO ) zugleich einen vorbereitenden Schriftsatz gemäß § 129 ZPO gleichkommt (Bank JurBüro 1980, 801/802).
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