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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.1983 - 1 W 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2410
OLG Frankfurt, 28.03.1983 - 1 W 15/83 (https://dejure.org/1983,2410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.1983 - 1 W 15/83 (https://dejure.org/1983,2410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 1983 - 1 W 15/83 (https://dejure.org/1983,2410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 269

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkungen der Klagerücknahme; Deklaratorischer Beschluß; Verzicht auf Kostenerstattung

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 675
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 28.12.2004 - 4 Ni 38/02
    Diese Rechtsfolge der Klagerücknahme tritt kraft Gesetzes ein (vgl OLG Frankfurt MDR 1983, 675;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl § 269 Rn 33);.

    Für den Erlass eines derartigen Beschlusses kann ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn die Beklagte schon einen Kostentitel besitzt oder die Kosten übernommen hat, wenn sie der Klägerin gegenüber verzichtet hat, wegen der Kosten zu vollstrecken oder mit ihr einen Kostenvergleich geschlossen hat (vgl OLG Hamm VersR 1994, 834; OLG Karlsruhe WRP 1986, 352; OLG Frankfurt MDR 1983, 675; OLG München MDR 1975, 585; BGH GRUR 1972, 726 - Vergleichskosten;… Baumbach/Hartmann aaO, § 269 Rn 44 mwN).

  • BPatG, 23.10.2000 - 10 W (pat) 1/00
    Sind sich die Beteiligten - wie im vorliegenden Fall - über die außergerichtliche Kostenregelung nicht einig, steht dem Antragsteller nur die Möglichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß offen (…vgl Baumbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl § 269 Rdn 40, 41; OLG Frankfurt MDR 1983, 675; KG VersR 1994, 1491).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3808
OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83 (https://dejure.org/1983,3808)
OLG München, Entscheidung vom 14.04.1983 - 25 W 1125/83 (https://dejure.org/1983,3808)
OLG München, Entscheidung vom 14. April 1983 - 25 W 1125/83 (https://dejure.org/1983,3808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 675
  • Rpfleger 1983, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG München, 14.04.1983 - 25 W 1125/83
    Das Landgericht übersieht, daß es für seine Entscheidung über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs entsprechend dessen doppelter Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen hat, insbesondere des Tathergangs und des dabei zutage tretenden Verschuldens des Beklagten und eines etwaigen Mitverschuldens des Klägers, abgesehen von den beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnissen (BGHZ 18, 149).
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Rechtsprechung
   AG Schwetzingen, 28.02.1983 - 1 F 316/83 e A I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12955
AG Schwetzingen, 28.02.1983 - 1 F 316/83 e A I (https://dejure.org/1983,12955)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 28.02.1983 - 1 F 316/83 e A I (https://dejure.org/1983,12955)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 28. Februar 1983 - 1 F 316/83 e A I (https://dejure.org/1983,12955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 675
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.03.1983 - 25 W 1014/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13593
OLG München, 17.03.1983 - 25 W 1014/83 (https://dejure.org/1983,13593)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1983 - 25 W 1014/83 (https://dejure.org/1983,13593)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1983 - 25 W 1014/83 (https://dejure.org/1983,13593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 675
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 27.07.1989 - 5 W 2003/89
    Es handelt sich nämlich vorliegend nicht um die vom Gericht anzuordnende Berichtigung eines Urteils (§ 319 Abs. 1 ZPO ) oder eines Vollstreckungsbescheides (vgl. OLG München OLGZ 1983, 324/325 = MDR 1983, 675/676), sondern um die von der Antragstellerin vorgenommene Berichtigung der Parteibezeichnung im Mahnbescheid (§ 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ), der insoweit als wesentlicher Bestandteil der Klageschrift (§ 697 Abs. 1 ZPO ) zugleich einen vorbereitenden Schriftsatz gemäß § 129 ZPO gleichkommt (Bank JurBüro 1980, 801/802).
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