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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,327
BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht eines Ehegatten über seine Einkünfte - Beweislast hinsichtlich der Erwerbstätigkeit zur Bestimmung der Unterhaltsverpflichtung - Bedeutung des Urteilstatbestands - Unzumutbarkeit einer nachehelichen Unterhaltsbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1570, § 1580, § 1605
    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des Auskunftsanspruchs des Unterhaltsberechtigten

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2243
  • MDR 1984, 34
  • FamRZ 1983, 996
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Hierzu hat der Senat durch Urteil vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) entschieden, daß ein Ehegatte, der durch die Aufnahme eines eheähnlichen Verhältnisses während der Ehe seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 3 i.V. mit § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB eingebüßt hat, jedenfalls dann regelmäßig auch für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt die Voraussetzungen der Härteregelung (§ 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB) erfüllt, wenn das Verhältnis nach der Scheidung andauert.

    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361; Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • RG, 19.10.1920 - II 199/20

    Pflicht zur Abrechnung über die im Rahmen eines Geschaftsverhältnisses geführten …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    In dieses Verfahren gehört etwa der Streit darüber, ob in einer äußerlich ordnungsgemäßen Aufstellung einzelne Posten falsch sind oder überhaupt fehlen (vgl. RGZ 100, 150, 152).

    In derartigen Fällen liegt auch eine beachtliche teilweise Erfüllung der Auskunftspflicht nicht vor, weil der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. auch RGZ 100, 150, 153).

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Die gerichtliche Entscheidung hat vielmehr ungeachtet der bereits vorliegenden Angaben umfassend über Gegenstand und Umfang der Auskunftspflicht zu befinden, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist (vgl. dazu BGHZ 39, 87, 95 f und Urteil vom 6. Februar 1957 - V ZR 126/55 - LM Nr. 4 zu § 1042 ZPO;… MünchKomm/Keller § 259 Rdn. 29;… Göppinger/Häberle Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 345).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Insoweit ist auch ein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten nicht zu erkennen (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680 und vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361;… Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung, an die sich lediglich noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung schließen könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - LM Nr. 6 zu § 254 ZPO m.w.N.), kann nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Insoweit ist auch ein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten nicht zu erkennen (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680 und vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Vom rechtlichen Ausgangspunkt her stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach nur ein einseitiges, klar bei einem Ehegatten liegendes Fehlverhalten geeignet ist, die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB zu erfüllen (vgl. etwa Urteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 654/80 - NJW 1982, 1461 = FamRZ 1982, 463 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Es müssen diejenigen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind (näher Senatsurteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361;… Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige …

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des …

  • BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …

    Daraus folgt, dass die Auskunftspflicht durch Vorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfüllen ist, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand ermöglicht, den Unterhaltsanspruch zu berechnen (Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

    Rn. 19 Ungeachtet bereits vorliegender Angaben hat eine gerichtliche Entscheidung somit umfassend über Gegenstand und Umfang der Auskunftspflicht zu befinden (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92

    Vorlage von Dienst- oder Arbeitsverträgen als Einkommensbeleg

    Entgegen der Auffassung der Revision kann daher nicht von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung des Anspruchs auf Auskunft (samt ausreichenden Belegen) mit der Folge ausgegangen werden, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung anschließen könnte (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheides als Beleg verlangt werden kann (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152) und daneben im Regelfall auch die Vorlage der Kopie der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682 unter 3); von einem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, kann auch die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden (…Senatsurteile vom 7. April 1982 aaO S. 681 unter 2 und vom 29. Juni 1983 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Ein Anspruch auf Ergänzung besteht, wenn der Schuldner in Folge eines Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, NJW 1983, 2243; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 1104; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 261, Rdnr. 22; Münchener- Kommentar- Krüger, BGB, 4. Aufl., § 260, Rdnr. 44; a. A. Staudinger- Bittner, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81   

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https://dejure.org/1983,1459
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BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - IVb ZR 388/81 (https://dejure.org/1983,1459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsorgeunterhalt - Mehrstufige Methode - Hochrechnung - Fiktives Bruttoarbeitsentgelt - Krankenversicherungsbeitrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1578
    Bemessung des Unterhalts im Hinblick auf die Krankenversicherung der geschiedenen Ehefrau

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2937
  • MDR 1984, 34
  • FamRZ 1983, 888
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    4. a) Bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der vom Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442 ff. und vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 864 f.) Es hat Jedoch die 3/7 - Quote aus einem Nettoeinkommen von 5.418 DM gebildet, ohne dieses zuvor um die Kosten der Krankenversicherung für die Ehefrau (205 DM) auf 5.213 DM zu bereinigen.

    rechnung des Elementarunterhalts im Urteil vom 25. Februar 1981 (a.a.O. S. 444 f . ) dargelegt hat, in ausreichendem Maße gerecht.

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsgläubiger

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Wenn - wie ausgeführt - der Krankenkassenbeitrag der Ehefrau in dem durch Quotenbildung ermittelten Elementarunterhalt nicht enthalten ist, muß er schon bei der Ermittlung des verteilungsfähigen bereinigten Nettoeinkommens in gleicher Weise abgesetzt werden wie die Krankenkassenbeiträge des Ehemannes (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1980, IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 556).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf …

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Sie sind im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, die in der tat richterlichen Praxis zur Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus dem bereinigten Nettoeinkommen gebildet wird (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 888, und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, beide m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge …

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Sie sind im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, die in der tat richterlichen Praxis zur Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus dem bereinigten Nettoeinkommen gebildet wird (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 888, und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, beide m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 592/80

    Bemessung und Bestimmung der maßgeblichen Verhältnisse für den Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    4. a) Bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der vom Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442 ff. und vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 864 f.) Es hat Jedoch die 3/7 - Quote aus einem Nettoeinkommen von 5.418 DM gebildet, ohne dieses zuvor um die Kosten der Krankenversicherung für die Ehefrau (205 DM) auf 5.213 DM zu bereinigen.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …

    d) Ebenso sind auch die Aufwendungen des Ehemanns für die Krankenversicherung bereits bei dem für die ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Einkommen in Abzug zu bringen, da das Einkommen in Höhe derartiger Aufwendungen für den allgemeinen Lebensbedarf nicht verfügbar ist (vgl. auch Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - FamRZ 1983, 676, 677 und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888, 889).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen …

    Was die Revision gegen diese Bemessungsweise vorbringt, die methodisch dem Senatsurteil vom 1. Juni 1983 (IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888) entspricht, greift im wesentlichen nicht durch.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem …

    Eine Beweisvereitelung (vgl. dazu BGH, NJW 2008, 984) ist dann gegeben, wenn eine Partei dem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung vorwerfbar unmöglich macht oder auch nur erschwert (vgl. BGH, NJW 1983, 2937), indem sie vorhandene Beweismittel beliebiger Art und Zahl vorenthält oder auf andere Weise deren Benutzung verhindert (vgl. BGH, NJW 2008, 984; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 742; OLG Schleswig, Baurecht 2011, 1665).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 70/83

    Geltendmachung des Unterhalts von volljährigen ehelichen Kindern im …

    Diese Aufwendungen waren - genauso wie der vom Berufungsgericht bei der Berechnung des Elementarunterhalts vorweg abgezogene Vorsorgeunterhalt der Ehefrau - für den allgemeinen Lebensbedarf nicht verfügbar (vgl.Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888, 889 m.w.N.).

    Die vom Berufungsgericht zur Bemessung des Vorsorgeunterhalts verwendete sogenannte mehrstufige Berechnungsmethode hat der Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. dazuSenatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Sie sind zusätzlich zum Quotenunterhalt zu zahlen und wie andere ehebedingte Schulden vorab vom Einkommen des Beklagten abzusetzen, so dass der Erwerbstätigenbonus beim Beklagten erst von dem verbleibenden Resteinkommen abgezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1983, 888, 889).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 124/80

    Familienrecht: Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens

    Dabei sind die Kosten für eine Krankenversicherung vorweg zu berücksichtigen und weder im Vorsorgeunterhalt noch in der Quote des Elementarunterhalts enthalten (BGH FamRZ 1983, 888).

    Dieser Zuschlag kann aus der sog. Bremer Tabelle entnommen werden (BGH FamRZ 1983, 888) und beträgt nach allen Tabellen des gesamten Zeitraumes für rund 1.500 DM mtl.

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1986 - 3 UF 155/85

    Angemessenheit ; Krankenvorsorge; Lebensbedarf

    Diese Kosten sind nicht in der Quote enthalten, die nach der Düsseldorfer Tabelle zu der Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen Unterhaltsgläubigers aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners gebildet wird (vgl. auch BGH FamRZ 1983, 676, 677 = BGHF 3, 974; 1983, 888, 889 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 6 = BGHF 3, 1106).

    Wenn aber auf seiten des Unterhaltspflichtigen dessen Kosten für eine angemessene Krankenversicherung vor Anwendung des Verteilungsschlüssels abgesetzt werden dürfen, so sind zu der Vermeidung eines Ungleichgewichts auch die Krankenversicherungskosten des Unterhaltsberechtigten vorab von dem maßgeblichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen, bevor der endgültig geschuldete Elementarunterhalt festgesetzt wird (BGH FamRZ 1983, 676, 677 = BGHF 3, 974; 1983, 888, 889 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 6 = BGHF 3, 1106; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 367; OLG Hamm FamRZ 1982, 172, 174).

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZR 7/82

    Anspruch auf Elementarunterhalt - Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts - …

    Wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat, sind die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit, die gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zum Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gehören, im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, nach der in der Praxis üblicherweise - so auch im vorliegenden Fall - in Anwendung von Unterhaltstabellen aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten der Elementarunterhalt des Berechtigten ermittelt wird (Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Bei der Bemessung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der von dem Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der (vorläufige) Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde, und die sodann nach Ermittlung des Vorsorgeunterhalts zur Berechnung des endgültig zu zahlenden Elementarunterhalts führt (Senatsurteile vom 25. Februar 1981, FamRZ 1981, 442; vom 26. Mai 1982 - FamRZ 1982, 887; vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 2 UF 7/84

    Anspruch auf Unterhalt nach Ehescheidung; Getrennt lebender Ehegatte; …

    Nach den vom Bundesgerichtshof (FamRZ 1981, 442 [BGH 25.02.1981 - IVb ZR 534/80] ; 1983, 888)entwickelten Grundsätzen errechnet sich der Unterhaltsanspruch der Ehefrau wie folgt:.
  • OLG Frankfurt, 31.10.1983 - 1 UF 203/81
    Wegen der Berechnung des Vorsorgeunterhalts im einzelnen nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. Juni 1983 (FamRZ 1983, 888 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 6 = BGHF 3, 1106).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.1995 - 2 UF 223/94

    Ermittlung des anzurechnenden Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt

  • OLG Zweibrücken, 21.01.1997 - 5 UF 78/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 1/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Begründungsfrist - Möglichkeit der …

  • OLG Frankfurt, 17.07.1987 - 1 UF 5/87
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1988 - 6 (9) UF 156/87
  • OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1983 - 2 UF 16/83
  • OLG Bamberg, 11.08.1987 - 7 UF 17/87
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