Rechtsprechung
| OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BRAGO § 6
Erbrecht; Kosten und Gebühren; Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages; Erbengemeinschaft; mehrere Auftraggeber iSd § 6 BRAGO; Festsetzung der gesetzlichen Vergütung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auftraggeber; Mehrere Auftraggeber; Erblasser; Rechtsstreit
Papierfundstellen
- MDR 1985, 856
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 28.10.1983 - 14 W 548/83
Auszug aus OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85
Dabei ist entscheidend die formale Parteistellung (vgl. Senat JurBüro 1981, 542 in einer die Anwaltssozietät betreffenden Entscheidung; OLG Koblenz JurBüro 1984, 703).Mag Inhalt des Normzwecks des § 6 BRAGO auch der gewesen sein, dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung für die mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber verbundenen Mehrarbeit zu verschaffen, so ist doch bei der Anwendung dieser Vorschrift nicht zu prüfen, ob eine Mehrarbeit tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1984, 703;… Hartmann, Kostengesetze 21. Aufl. § 6 BRAGO Anm. 2), und zwar weder im Einzelfalle, noch dahin, ob typischerweise die Vertretung bestimmter Parteiengruppen für den Rechtsanwalt keine Mehrarbeit mit sich bringt (vgl. Senatsbeschluß MDR 1985, 857).
- OLG Köln, 07.07.1978 - 17 W 200/78
Auszug aus OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85
Will beispielsweise von den Erben lediglich jeder die Höhe des eigenen Erbanteils festgestellt wissen, so handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so daß die Erhöhungsgebühr nicht anfällt (vgl. OLG Köln MDR 1979, 65).
- OLG Hamm, 28.06.1993 - 23 W 243/93
Mehrvertretungszuschlag bei Fortsetzung eines Rechtsstreits anstelle des …
Er hat nunmehr anstelle eines Auftraggebers die Interessen einer Personenmehrheit wahrzunehmen (so OLG München, JurBüro 1985, 1651; OLG Stuttgart, Justiz 1971, 183).Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck würde verfehlt, würde im Kostenfestsetzungsverfahren jeweils die Prüfung stattfinden müssen, ob dem Rechtsanwalt im Einzelfall durch die Vertretung mehrerer Auftraggeber eine Mehrarbeit erwachsen ist oder erwachsen konnte (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGO , § 6 , Anm. 2; OLG München, JurBüro 1985, 1651; FG Saarland, JurBüro 1990, 602 ).
- OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90
Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern
Kommt es aber, wie dargelegt, nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für die Frage der Erhöhungsgebühr allein darauf an, für wieviele Personen der Rechtsanwalt in der betreffenden Angelegenheit tätig wird, so wird auch in einem solchen Falle, nämlich dem Eintritt einer Erbengemeinschaft in einem von dem Erblasser begonnenen Rechtsstreit, die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ausgelöst (so auch OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln Rpfleger 1988, 118; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Hamm Rpfleger 1989, 80;… Gerold/Schmidt 10. Aufl. § 6 BRAGO Rdn. 9;… vgl. auch Riedel/Sußbauer 6. Aufl. § 6 BRAGO Rdn. 14). - OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90
Abschluß der Instanz; Feststellung mehrerer Erben; Nachlaßpfleger; Unbekannte …
Der von den Bekl. zitierte Beschluß des OLG Köln (AnwBl 1988, 251 [hier: IV (477) 228 b-c]) betrifft nicht den vorliegenden Fall einer Nachlaßpflegschaft für unbekannte Erben, sondern die hier nicht entscheidungserhebliche und übrigens auch vom Senat bejahte Ä Frage, ob bei einer (festgestellten) ungeteilten Erbengemeinschaft überhaupt von "mehreren Auftraggebern« i. S. von § 6 BRAGO gesprochen werden kann (vgl. Senat, MDR 1985, 856 [hier: IV (477) 2 16 a]).
- OLG Bamberg, 08.02.1991 - 6 W 26/90
Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Sie wird nach wohl noch überwiegender Meinung mit der Begründung verneint, das alte Auftragsverhältnis erlösche durch den Tod des Auftraggebers nicht (§§ 672, 675 BGB), die von diesem erteilte Prozeßvollmacht gelte fort (§ 86 ZPO), die Rechtsnachfolger träten lediglich in das bestehende Auftragsverhältnis ein (z. B. OLG Bamberg - 4. Zivilsenat - JurBüro 1978, 1179, mit zustimmender Anmerkung von Mümmler - darauf hat sich die Rechtspflegerin bezogen - SchlHOLG JurBüro 1979, 524; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 403; OLG Düsseldorf RPfleger 1982, 199; OLG Koblenz JurBüro 1988, 1162; Göttlich/Mümmler: BRAGO, 17. Aufl., Stichwort "Mehrere Auftraggeber" Ziff. 6.3 - a.A. z. B.: OLG München MDR 1985, 856 [OLG München 19.06.1985 - 11 W 1333/85]; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89]; SchlHOLG JurBüro 1990, 57, unter Aufgabe seiner früheren Auffassung, s.o.;… Riedel/Sußbauer: BRAGO, 6. Aufl., § 6 RdNr. 14;… Gerold/Schmidt (von Eicken): BRAGO, 10. Aufl., § 6 RdNr. 9). - OLG Stuttgart, 05.09.1990 - 8 W 419/90
Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Erben; Erhöhung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Beschwerde gegen …
Während die früher herrschende, heute jedoch nur noch von einer Minderheit vertretene Ansicht, auf die sich auch die Klägerin beruft, dahin geht, daß der Anwalt wegen des über den Tod des Auftraggebers hinaus unveränderten Fortbestandes des noch vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages weiterhin nur einen Auftraggeber habe, auch soweit er den Rechtsstreit auf Weisung der Erben für diese fortsetze (so OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 795; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 401; dasselbe in JurBüro 1982, 1346; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1179;… Baumbach/Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGebO § 6 Anm. 2 B "Erbengemeinschaft"; Mümmler JurBüro 1982, 189, 190), nimmt die inzwischen ganz überwiegende Meinung an, daß dann, wenn die Erben den Anwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits anweisen, sie auch ohne Erneuerung des vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages eine Mehrheit von Auftraggebern i.S.d. § 6 BRAGebO darstellen (so OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln JurBüro 1986, 1663, 1964; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89] ; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90] ; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGebO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGebO 6. Aufl. § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, BRAGebO 7. Aufl. § 6 Rdnr. 6). - OLG Hamburg, 10.03.1989 - 8 W 63/89
Ansehen von Miterben einer Erbengemeinschaft als mehrere Auftraggeber auf …
Der Senat verkennt dabei nicht, daß die Frage, ob Miterben einer Erbengemeinschaft auch dann, wenn sie lediglich einen durch den Tod des Erblassers unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen, als mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO anzusehen sind, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie im Schrifttum lebhaft umstritten ist (bejahend: OLG Köln, JurBüro 1986, Sp. 1663 ff; OLG München, MDR 1985, S. 856 f. [OLG München 19.06.1985 - 11 W 1333/85] ; Gerold/Schmidt, BRAGO, 9. Aufl., § 6 Rn. 9 und 16; zweifelnd: LAG Hamm, JurBüro 1984, Sp. 389 ff; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 6. Aufl., § 6 Rn. 14; verneinend: OLG Nürnberg.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.05.1985 - 4 W 199/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 856
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe
Dies gilt auch, wenn der von der Durchsuchung Betroffene an dem familiengerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war und er die Durchsuchung der Wohnung nur deshalb aufgrund des familiengerichtlichen Beschlusses gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu dulden hatte, da die nach dem Beschluss Verpflichtete gemeinsam mit ihm in einer Wohnung lebte (…vgl. Kindl, in: Saenger, ZPO [Stand: 7. Aufl. 2018], § 758a, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 -, MDR 1985, 856).
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