Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorausssetzungen für das Vorliegen des Mordmerkmals "mit gemeingefährlichen Mitteln"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB (1975) § 211 Abs. 2
Begriff der gemeingefährlichen Mittel
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 13
- NJW 1986, 1503
- MDR 1986, 420
- StV 1986, 430
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84
Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs; …
Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85
Es erfordert, daß der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH NJW 1985, 1477, 1478).
- LG Berlin, 26.03.2019 - 532 Ks 9/18
Illegales Autorennen: Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft …
Die Qualifikation hat ihren Grund in der besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters, der sein Ziel durch die Schaffung unberechenbarer Gefahren für andere durchzusetzen sucht (BGHSt 34, 13, 14). - BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Unterlassen); Heimtücke
Rn. 4 "Die Kammer hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der herrschenden Meinung in der Literatur eine mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Tötung durch Unterlassen grundsätzlich nicht möglich ist (BGHSt 34, 13 f.;… Schneider in MK StGB § 211 Rdnr. 13;… Eser in Schönke/Schröder 27. Aufl. § 211 Rdnr. 29;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 211 Rdnr. 11; Arzt in FS Roxin S. 855, 858;… a. A. Fischer StGB 56. Aufl. § 211 Rdn. 61;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdnr. 58; offen gelassen von BGHSt 48, 147, 149).Danach muss der Täter das gemeingefährliche Mittel einsetzen, es reicht nicht, wenn er eine bereits vorhandene gemeingefährliche Situation nutzt, unabhängig davon, ob die Gefahr zufällig entstanden, von einer dritten Person verursacht oder von ihm selbst ohne Tötungsvorsatz herbeigeführt worden ist (vgl. BGHSt 34, 13, 14).
Rn. 5 Damit scheidet nach der Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 34, 13, 14) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur die Anwendbarkeit des Mordmerkmals Heimtücke (richtig: mit gemeingefährlichen Mitteln) aus.".
- BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05
Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete …
Die Qualifikation hat ihren Grund in der besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters, der sein Ziel durch die Schaffung unberechenbarer Gefahren für andere durchzusetzen sucht (BGHSt 34, 13, 14).
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Rn. 6 Die Frage, ob ein Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen nicht begangen werden kann (BGHSt 34, 13, 14; ebenso wohl h.M. in der Literatur;… vgl. Eser in Schönke/Schröder 26. Aufl. § 211 Rdn. 29;… Lackner/Kühl 24. Aufl. § 211 Rdn. 11;… Arzt in Festschrift für Roxin, 2001, S. 855, 858;… a.A. Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 58;… Tröndle/Fischer 51. Aufl. § 211 Rdn. 24), kann hier offen bleiben, da der Angeklagte auch von dem dann vorliegenden Versuch des Totschlags strafbefreiend zurückgetreten wäre. - BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches …
Rn. 8 Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. RGSt 5, 309; BGHSt 34, 13, 14).Das der Strafdrohung des Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln zugrundeliegende erhöhte Unwerturteil hat seinen Grund aber in der besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters, der sein Ziel durch die Schaffung unberechenbarer Gefahren für andere durchzusetzen sucht, indem er ein Tötungsmittel verwendet, dessen Gefährdungsbereich für unbeteiligte Dritte er nicht begrenzen kann (BGHSt 34, 13, 14).
- LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19
Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen …
Denn "gemeingefährliche Mittel" liegen vor, wenn der Täter Mittel anwendet, die in der konkreten Tatsituation Leib oder Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen gefährden, sofern der Täter die Gefahr nicht beherrscht; vgl. BGHSt 34, 13, 14; 38, 353, 354; BGH NStZ 2019, 607, 608. Für die Gemeingefährlichkeit ist nicht auf die abstrakte Wirkung, sondern die Eignung zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters abzustellen. Ein PKW ist nicht an sich ein gemeingefährliches Mittel (BGH NStZ 2007, 330). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
aa) Das Mordmerkmal der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel ist erfüllt, wenn der Täter ein Tötungsmittel einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; vom 1. September 1992 - 1 StR 487/92, BGHSt 38, 353, 354; vom 4. Februar 1986 - 5 StR 776/85, BGHSt 34, 13, 14). - BGH, 14.04.2020 - 5 StR 93/20
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur …
Die Qualifikation hat ihren Grund in der besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters, der sein Ziel durch die Schaffung unberechenbarer Gefahren für andere durchzusetzen sucht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 1986 - 5 StR 776/85, BGHSt 34, 13, 14, und vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168 mwN). - LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als …
Rn. 367 Das Merkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGHSt 34, 13, 14, BGHSt 38, 353, 354). - OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14
Strafbarkeit von Mitgliedern der Junud al-Sham durch den Angriff auf das …
Dieses ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGHSt 34, 13 f.). - BGH, 12.11.2019 - 2 StR 415/19
Mord (gemeingefährliches Mittel: Abgrenzung zur Mehrfachtötung)
- BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22
Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend …
- LG Dortmund, 07.12.2020 - 35 Ks 8/20
- LG Aachen, 11.10.2024 - 52 Ks 11/24
- LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03
12 Jahre Haft für Bombenleger
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
- LG Köln, 16.12.1998 - 111-15/98
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Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Schaden bei Betrug durch Täuschung über eine dingliche Sicherheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kreditbetrug - Sicherheit - Vermögensschaden - Mithaftung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB (1975) § 263
Schaden beim Kreditbetrug
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1183
- MDR 1986, 420
- NStZ 1986, 218
- StV 1986, 203
- BB 1986, 2018
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16
Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender …
Übertragen auf den hiesigen Fall bedeutet dies, dass bei der Realisierung der Bürgschaften erforderliche Mitwirkungs- und zu besorgende Gefährdungshandlungen des zu Gunsten der E. dolos vorgehenden Angeklagten einer Kompensation entgegenstehen, zumal persönliche Sicherheiten ohnehin regelmäßig riskanter als dingliche Rechtspositionen - hier das vertragsgemäß zu erwerbende Eigentum - sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1986 - 1 StR 486/85, NJW 1986, 1183;… MüKoStGB/Hefendehl aaO, § 263 Rn. 530). - BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08
Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten; …
Daher liegt im Falle eines Kreditbetruges auch dann, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch infolge der Leistungsunfähigkeit des Darlehensnehmers wertlos ist, ein Vermögensschaden nicht vor, soweit dem Kreditgeber werthaltige Sicherheiten gegeben worden sind, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn, sofort nach Fälligkeit realisieren kann (vgl. BGH NStZ 1999, 353, 354; NJW 1986, 1183). - BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93
Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei …
Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (RG JW 1934, 40; RGSt 74, 129 f.; BGH NJW 1964, 874; BGH StV 1985, 186 f.; 1986, 203; ähnlich: BGH wistra 1988, 188, 190).
- BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität …
Am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung kann es allerdings fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten wettgemacht wird, die das für den Gläubiger gegebene Risiko der Kreditgewährung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1183; vgl. ferner BGHSt 15, 24 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]). - BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit - …
Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31). - BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
Erfordernis der Ersetzung eines während einer früheren Hauptverhandlung …
Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.). - BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch …
Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erfüllung des Tatbestand der Einfuhr mit dem Überschreiten der deutschen Grenze - Aufgabe bestimmter Betäubungsmittel im Ausland zur Beförderung zu einem inländischen Zielbahnhof als Reisegepäck
- rechtsportal.de
Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 420
- NStZ 1986, 274
- StV 1986, 156
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Im Anschluß an diese Rechtsprechung ist auch der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 375) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] davon ausgegangen, das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes erfülle grundsätzlich den Einfuhrtatbestand.In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (…zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Ferner ist nicht zu beanstanden, daß der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG), welches Vergehen in Tateinheit mit dem oben bezeichneten Verbrechen steht (vgl. BGHSt 31, 163, 165/166), verurteilt worden ist. - BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Damit sind die Voraussetzungen auch des § 21 StGB zutreffend verneint worden (vgl. BGH NJW 1981, 1221).
- BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Das haben der 5. Strafsenat (BGHSt 31, 252) für das Verbringen mit einem Schiff in den Freihafen Hamburg und der 3. Strafsenat (BGH StV 1983, 242 = JR 1984, 81/82 m. zust. Anm. Hübner) für die Beförderung einer Sendung auf dem Postweg entschieden. - BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Von besonderen Fallgestaltungen abgesehen (für eine auf fremdes Hoheitsgebiet vorgeschobene Grenzabfertigung vgl. BGHSt 31, 215), tritt also die Vollendung der Tat zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze dieses Hoheitsgebiets überschreitet. - BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Das haben der 5. Strafsenat (BGHSt 31, 252) für das Verbringen mit einem Schiff in den Freihafen Hamburg und der 3. Strafsenat (BGH StV 1983, 242 = JR 1984, 81/82 m. zust. Anm. Hübner) für die Beförderung einer Sendung auf dem Postweg entschieden. - BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83
Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (…zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht". - BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83
Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und unerlaubter Durchfuhr von …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (…zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht". - BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85
Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Soweit der Senat im Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85 - in einem Fall von Einfuhr im Flugreiseverkehr lediglich Versuch angenommen hat, hält er an der dort vertretenen Auffassung nicht fest. - BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (…zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".
- BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von …
Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81;… BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338). - BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus …
Ob die Einfuhr versucht oder vollendet ist, hängt davon ab, ob das Fluggerät - unabhängig von der technischen Durchführung der Zollkontrolle - deutsches Hoheitsgebiet erreicht hat (BGH NStZ 1986, 274 m.w.N. für das Betäubungsmittelrecht; OLG Düsseldorf wistra 1993, 195, 196;… Pottmeyer KWKG § 22 a Rdn. 126). - BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
Begriff der Einfuhr
Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).
- BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten; …
In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen und zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH NStZ 1986, 274; NStZ-RR 97, 70;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 14 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01
Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen …
Hätte der Verurteilte ca. 3 kg Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 400 g in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt (was auch dann der Fall gewesen wäre, wenn das Betäubungsmittel im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung bereits unter zollamtlicher Kontrolle gestanden hätte, BGH NStZ 1986, 274) und hätte er bei der Kontrolle einen gefälschten (...) Führerschein vorgezeigt, so hätte er sich gem. §§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, 267 Abs. 1 letzte Variante StGB strafbar gemacht. - BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze - …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274). - BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr
Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420). - BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland
Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln). - LG Frankfurt/Main, 06.06.1988 - 86 Js 36965/87 Es ist auch nicht einzusehen, warum ein mit der Möglichkeit der Gepäckherausgabe rechnender Drogentransporteur, der die Zollkontrolle auf dem Flughafen nicht passiert hat und in dessen Reisegepäck, ohne daß er darauf Zugriff nehmen konnte, das Rauschgift entdeckt wurde, wegen versuchter Einfuhr von Betäubungsmitteln bestraft wird, wenn sein Reiseziel im Ausland liegt (so zutr. z. B. BGH - 2. Strafsenat, StV 1983, 506; NStZ 1986, 273 = NStE Nr. 4 zu § 29 BtMG ;… Körner, BtMG , 2. Aufl., § 29 Rdn. 278 m.w.N.), während er wegen vollendeter Einfuhr bestraft werden soll, wenn er mit dem Koffer ins Inland wollte (BGH - 1. Strafsenat, NStZ 1986, 274 = NStE Nr. 3 zu § 30 BtMG ;… Körner, a.a.O., Rdn. 282): in beiden Fällen konnte er von der Möglichkeit, sich sein Gepäck und damit das Rauschgift aushändigen zu lassen, keinen Gebrauch machen.
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