Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 19.06.1986

Rechtsprechung
   BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,135
BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 337
  • MDR 1986, 962
  • NZA 1986, 688
  • BB 1986, 1986
  • DB 1986, 2497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Das ist dann der Fall, wenn er fremdbestimmte Arbeit zu leisten hat (BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Bei der Prüfung der Frage, ob Dienste in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden, sind alle Umstände des Einzelfalles zu beachten (vgl. schon BAG Urteil vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates - …

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) im Hinblick auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausgeführt, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht nur dann gegeben ist, wenn Arbeitnehmer eingestellt werden, sondern auch dann eingreift, wenn Personen mit ihrem Einverständnis faktisch für eine bestimmte Zeit in den Betrieb eingegliedert werden und dort genauso arbeiten wie jeder Arbeitnehmer dieses Betriebes.
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb - …

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    d) Soweit der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1978 (6 ABR 46/76 - AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe) die Auffassung vertreten hat, das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG beziehe sich nur auf Personen, die als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel - …

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Einer Anrufung des Großen Senats bedarf es nicht, da der Sechste Senat nach dem nunmehr maßgebenden Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts mit Rechtsstreitigkeiten über Bestehen und Grenzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht mehr befaßt ist (vgl. dazu BAGE 12, 51, 55 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    In der sog. Taxifahrer-Entscheidung vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat jedoch erstmals ausgeführt, der Betriebsrat habe nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Nach der Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist, liegt eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch …

    2.a) Der Regelung in Art. 1 § 14 AÜG ist nicht zu entnehmen, dass damit gleichzeitig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Personen, die weder Arbeitnehmer des Betriebes werden sollen noch Leiharbeitnehmer i.S. des AÜG sind, ausgeschlossen sind (Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972).

    Bei der Übertragung bestimmter absonderbarer Arbeiten auf Fremdfirmen und deren Arbeitnehmer müssen die im Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer mit den Arbeitnehmern der Fremdfirmen nicht unmittelbar zusammenarbeiten (vgl. dazu Beschluss vom 15. April 1986, a.a.O.).

    2.a) Der Regelung in Art. 1 § 14 AÜG ist nicht zu entnehmen, dass damit gleichzeitig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Personen, die weder Arbeitnehmer des Betriebes werden sollen noch Leiharbeitnehmer i.S. des AÜG sind, ausgeschlossen sind (Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972).

    Bei der Übertragung bestimmter absonderbarer Arbeiten auf Fremdfirmen und deren Arbeitnehmer müssen die im Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer mit den Arbeitnehmern der Fremdfirmen nicht unmittelbar zusammenarbeiten (vgl. dazu Beschluss vom 15. April 1986, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 138/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3090
LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 138/86 (https://dejure.org/1986,3090)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1986 - 8 Ta 138/86 (https://dejure.org/1986,3090)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 8 Ta 138/86 (https://dejure.org/1986,3090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; Auszubildende; Ausbildung; Anwendbarkeit des KSchG

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 962
  • DB 1987, 748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 602/74

    Arbeitsverhältnis: Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung …

    Auszug aus LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 138/86
    Das Schlichtungsverfahren nach § 111 Abs. 2 ArbGG , das auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung durchzuführen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953), bezweckt die Ausschöpfung aller Einigungsmöglichkeiten vor Einschaltung des ArbG.
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Dagegen wird die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich abgelehnt von KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 35; KR-Friedrich, aaO, § 13 KSchG Rz 36; Hurlebaus, BB 1975, 1533, 1535; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 1 Anm. 8 c, § 13 Anm. 2; KR-Weigand, aaO, §§ 14, 15 BBiG Rz 122, 123; Wenzel, BB 1969, 1402, 1404; LAG Hamm Beschluß vom 19. Juni 1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24; ArbG Koblenz Urteil vom 24. Oktober 1984 - 9 Ca 127/84 - DB 1985, 1952).
  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …

    etwa LAG Hamm 19.6.1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24 = MDR 1986, 962 = DB 1987, 748 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des 1. Abschnitts des KSchG sind auf das Berufsbildungsverhältnis nicht anzuwenden.

    Ob ein Auszubildender mit seinen Einwendungen gegen eine fristlose Entlassung wegen verspäteter Geltendmachung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nicht nach den §§ 4, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG, so dass auch kein Raum für eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ist"; LAG Brandenburg 10.10.1997 - 5 Sa 367/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 39 = EzB § 111 ArbGG Nr. 125 [Leitsatz]: "Es ist mit dem besonderen Bestandsschutz eines Berufsausbildungsverhältnisses nicht vereinbar, auf eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 13 Abs. 1 S. 2, 4 KSchG) anzuwenden, wenn ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nicht existiert (gegen BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - [s. oben, Fn. 72; d.U.])"; früher schon ArbG Koblenz 24.10.1984 - 9 Ca 127/84 - EzB § 13 KSchG Nr. 4 [Leitsatz 2.]: "Für eine Klage eines Auszubildenden gegen die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses genügt es, wenn die Klage in angemessener Frist erhoben wird".S. etwa LAG Hamm 19.6.1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24 = MDR 1986, 962 = DB 1987, 748 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des 1. Abschnitts des KSchG sind auf das Berufsbildungsverhältnis nicht anzuwenden.

    18) S. etwa LAG Hamm 19.6.1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24 = MDR 1986, 962 = DB 1987, 748 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des 1. Abschnitts des KSchG sind auf das Berufsbildungsverhältnis nicht anzuwenden.

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …

    [75] S. etwa LAG Hamm 19.6.1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24 = MDR 1986, 962 = DB 1987, 748 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des 1. Abschnitts des KSchG sind auf das Berufsbildungsverhältnis nicht anzuwenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht