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Weitere Entscheidung unten: BAG, 11.11.1986

Rechtsprechung
   BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1320
BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85 (https://dejure.org/1986,1320)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1986 - 7 AZR 175/85 (https://dejure.org/1986,1320)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1986 - 7 AZR 175/85 (https://dejure.org/1986,1320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 23
  • MDR 1987, 874
  • BB 1987, 1319
  • DB 1987, 1641
  • JR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73

    Personalrat - Verhinderung eines Mitglieds - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Der Zweck der genannten Vorschrift besteht darin, im Interesse einer möglichst wirksamen Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Belange stets für eine vollzählige, dem Wählerwillen entsprechende Besetzung der Personalvertretung zu sorgen und selbst kurze Unterbrechungen zu vermeiden (BVerwGE 49, 271 ff.).

    Vielmehr hat der Personalratsvorsitzende, dem das verhinderte Personalratsmitglied die Gründe seiner Verhinderung unverzüglich mitteilen muß, jeweils zu prüfen, ob eine Verhinderung gegeben ist; er darf nicht ohne genaue Prüfung und in eigener willkürlicher Auslegung des gesetzlichen Verhinderungsbegriffs einfach von einer Verhinderung ausgehen (BVerwGE 49, 271, 274).

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Nachwirkender …

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt für den Fall der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds entschieden (Urteile vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76-, vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - und vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969).

    Die Dienststelle hätte sich hierüber durch entsprechende telefonische Anfrage bei der Beschäftigungsdienststelle der Klägerin unschwer Kenntnis verschaffen können (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76 - AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969, zu 1 e der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) entschieden, daß der gekündigte Arbeitnehmer auch außerhalb der Regelung des § 102 Abs. 5 BetrVG, § 79 Abs. 2 BPersVG einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Entlassungszeitpunkt hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses hat, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 548/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrates - Ordentliches Betriebsratsmitglied - …

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt für den Fall der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds entschieden (Urteile vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76-, vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - und vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Dauer der …

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt für den Fall der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds entschieden (Urteile vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76-, vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - und vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 234/63

    Zeugin - Entscheidungserhebliche Aussage - Erneute Vernehmung - Persönlicher …

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85
    Läßt sich die vom Erstgericht vorgenommene Beweiswürdigung nicht von vornherein als fehlerhaft widerlegen und stützt sich diese zudem auf den persönlichen Eindruck des Zeugen und sein Verhalten bei der Beweisaufnahme, so muß das Berufungsgericht den Zeugen erneut vernehmen, bevor es dessen Aussage anders als das Erstgericht würdigt und zu einer anderen Tatsachenfeststellung gelangt (BAG Urteil vom 6. Dezember 1963 - 5 AZR 234/63 - AP Nr. 1 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Dieses ist bei einer zeitweiligen Verhinderung des ordentlichen Mitglieds für deren Dauer vollwertiges Mitglied des Betriebsrats mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23;… Fitting § 25 Rn. 15;… Oetker GK-BetrVG § 25 Rn. 71).
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Sie rücken vielmehr gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für die Dauer der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds in den Betriebsrat nach (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 21).

    Er hängt nicht davon ab, dass die Verhinderung des ordentlichen Mitglieds dem Ersatzmitglied bekannt ist (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - aaO).

    Der besondere Schutz steht ihm selbst dann zu, wenn während der Vertretungszeit keine Betriebsratstätigkeit anfällt (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 21).

    Dies ist der Zeitpunkt, zu dem das verhinderte Betriebsratsmitglied nach den im Betrieb geltenden Arbeitszeitregelungen seine Arbeit aufnehmen konnte (für die Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23; 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - zu II 2 e der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 7 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 23).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung …

    Dieses ist bei einer zeitweiligen Verhinderung des ordentlichen Mitglieds für deren Dauer vollwertiges Mitglied des Betriebsrats mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23;… Fitting § 25 Rn. 15;… Oetker GK-BetrVG § 25 Rn. 54).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Er ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung von der Vertretungstätigkeit Kenntnis hat (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23;… ErfK/Ascheid 3. Aufl. Rn. 34 zu § 15 KSchG;… v. Hoyningen/Huene/Linck § 15 KSchG Rn. 48 mwN).

    Ausgeschlossen ist der Schutz des § 15 KSchG, wenn der Vertretungsfall durch kollusive Absprachen zum Schein herbeigeführt wird (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23) oder das Ersatzmitglied weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt.

    Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG würde seinen Zweck verfehlen, wenn er von der späteren Bestätigung des von dem ordentlichen Betriebsratsmitglied angegebenen Verhinderungsgrundes abhinge (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei …

    Gegen ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Beteiligung des Betriebsrats spricht zudem, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 05.09.1986 (- 7 AZR 175/85, DB 1987, 1641, Rn. 28) ausgeführt hat, dass so wörtlich "die kündigungsberechtigte Stelle sich unmittelbar vor dem Ausspruch einer beabsichtigten Kündigung eines Ersatzmitglieds" über dessen kündigungsrechtliche Stellung Gewissheit zu verschaffen hat, d.h. nicht vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens.

    Rn. 71 a)Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG gilt für Ersatzmitglieder, sobald und solange sie nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied im Betriebsrat vertreten; denn während der Dauer des Vertretungsfalles sind sie vollwertige Mitglieder des Betriebsrats mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein ordentliches Betriebsratsmitglied (…BAG 09.11.1977 - 5 AZR 175/76, NJW 1978, 909 Rn. 11;… BAG 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 888 Rn. 13;… Fitting a.a.O. § 103 Rn. 9; BAG 05.09.1986 a.a.O., Rn. 22; Uhmann, NZA 2000, 576).

    Von einer förmlichen Benachrichtigung des Ersatzmitgliedes oder ähnlichen Voraussetzungen ist das Nachrücken nicht abhängig (…BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 14 ff.; BAG 05.09.1986 a.a.O. Rn. 22).

    In der Regel kann deshalb das Ersatzbetriebsratsmitglied den besonderen Kündigungsschutz vom Arbeitsbeginn des Tages an, an dem ein ordentliches Betriebsratsmitglied, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit, an der Ausübung seines Amts verhindert ist, in Anspruch nehmen (…BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 16; BAG 05.09.1986 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen …

    Sie vertreten das ordentliche Mitglied der Jugendvertretung nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, sondern bezogen auf die Gesamtfunktion (…vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O. S. 284 bzw. S. 20; BAG, Urteile vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 S. 751 und vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23 ).

    Von Rechtsmissbrauch ist auszugehen, wenn ordentliche Mitglieder und Ersatzmitglieder der Jugendvertretung kollusiv zusammenwirken, um unter Vortäuschung einer in Wirklichkeit nicht gegebenen Verhinderung auf Seiten des ordentlichen Mitglieds dem Ersatzmitglied einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu verschaffen (vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1990 - BVerwG 6 P 21.87 - BVerwGE 85, 5 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7 S. 21 f. und vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 17 S. 34; BAG, Urteil vom 5. September 1986 a.a.O. S. 28).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte …

    Das vorliegende Urteil wirkt sich daher, solange es besteht, dahingehend aus, dass die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr begründen kann (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - AP Nr. 26 zu § 15 KSchG 1969).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei …

    Soweit das Bundesarbeitsgericht zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgeführt hat, dass diese nicht stets zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führe, geht es davon aus, dass mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit allenfalls eine Vermutung der Amtsunfähigkeit verbunden ist (…BAG vom 15.11.1984 - 2 AZR 341/83, NZA 1985, 367, Rn. 19; BAG vom 05.09.1986 - 7 AZR 175/85, DB 1987, 1641, Rn. 26).

    Diese Vorschrift will im Interesse einer möglichst wirksamen Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte stets für einen vollzähligen Betriebsrat sorgen, selbst kurzfristige Unterbrechungen vermeiden und den Betriebsrat entsprechend schützen (BAG vom 05.09.1986 a.a.O., Rn. 22).

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen …

    (2) Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Urlaub sind typische und häufige Verhinderungsfälle, die bei Betriebsräten (vgl. BAG, Urteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85, BAGE 53, 23, 27) oder Personalräten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13, ZTR 2014, 54 Rn. 39) dazu führen, dass Ersatzmitglieder eintreten.

    Erscheint ein ordentliches Personalratsmitglied nicht zum Dienst und hat es sich bei seiner Dienststelle krankgemeldet, so müssen der Personalratsvorsitzende und die übrigen Beteiligten mangels gegenteiliger eindeutiger und sicherer Anhaltspunkte davon ausgehen, dass das Personalratsmitglied tatsächlich arbeitsunfähig krank und dadurch an der Ausübung seines Personalratsamtes verhindert ist (BAG, Urteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85, BAGE 53, 23, 28).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …

    Sie vertreten das ordentliche Mitglied der Jugendvertretung nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, sondern bezogen auf die Gesamtfunktion (…vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O. S. 284 bzw. S. 20; BAG, Urteile vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 S. 751 und vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23 ).

    Von Rechtsmissbrauch ist auszugehen, wenn ordentliche Mitglieder und Ersatzmitglieder der Jugendvertretung kollusiv zusammenwirken, um unter Vortäuschung einer in Wirklichkeit nicht gegebenen Verhinderung auf Seiten des ordentlichen Mitglieds dem Ersatzmitglied einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu verschaffen (vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1990 - BVerwG 6 P 21.87 - BVerwGE 85, 5 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7 S. 21 f. und vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 17 S. 34; BAG, Urteil vom 5. September 1986 a.a.O. S. 28).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2016 - 10 Sa 929/15

    Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der …

  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.2564

    Nachrücken, Ersatzmitglied

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …

  • ArbG Wuppertal, 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09

    Fristlose Kündigung BR-Mitglied

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes gemäß PersVG BW § 28 Abs 1 wegen häufigem …

  • LAG Niedersachsen, 14.05.1987 - 3 Sa 1233/86

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Verhinderung eines ordentlichen …

  • LAG Köln, 14.07.2004 - 7 Sa 108/04

    Ersatzbetriebsratsmitglied, Sonderkündigungsschutz, Bestreiten mit Nichtwissen, …

  • LAG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 TaBVGa 113/25

    Eilantrag auf Durchführung der Abteilungsversammlungen oder Betriebsversammlungen

  • LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84

    Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Attestfälschung

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Rechtsprechung
   BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,793
BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85 (https://dejure.org/1986,793)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 3 AZR 186/85 (https://dejure.org/1986,793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan - Kapitalgesellschaft - Durchgriff - Alleingesellschafter - Gesellschafter - Ordentliche Gerichte - Revision

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, § 73 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 317
  • NJW 1987, 2606
  • MDR 1987, 874
  • BB 1987, 1396
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen - …

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
    Das ergebe sich aus dem Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, mit Anmerkung von Grunsky).

    Grunsky (ArbGG, 4. Aufl., § 2 Rz 32 und Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen), will diese Fallgestaltung dem vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fall gleichstellen.

    Nur wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hat, soll es dem Revisionskläger nach dem Willen des Gesetzgebers versagt sein, den Zuständigkeitsstreit noch in dritter Instanz fortzusetzen (BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen …

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
    Bei der Durchgriffshaftung wird lediglich dem persönlich nicht haftenden Gesellschafter ausnahmsweise nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben untersagt, sich auf das Fehlen einer persönlichen Haftung zu berufen (Urteil des Senats vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, zu III 1 a der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
    Rechtsnachfolger i. S. von § 3 ArbGG sind danach Personen, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten i. S. der §§ 2 und 2 a ArbGG an Stelle der im gesetzlichen Zuständigkeitskatalog genannten Parteien führen (noch weitergehend wegen einer Gesetzeslücke Urteil des Senats vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
    Das gilt für den Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
    Das gilt für den Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines …

    Die Zuständigkeitsregelung der §§ 2 ff ArbGG bezieht sich nach anerkannter Rechtsauffassung auf den prozessualen Streitgegenstand und nicht auf Art und Schwierigkeit etwaiger Vorfragen, zumal es auch keinen Erfahrungssatz gibt, welche Vorfragen aus welchem Rechtsgebiet sich voraussichtlich stellen werden (BAGE 53, 317, 322) .

    Die zu § 3 ArbGG veröffentlichte Rechtsprechung versteht den Begriff des Rechtsnachfolgers allerdings in einem weiten Sinne (BAGE 53, 317, 321 ; 94, 52, 56 ; 106, 10, 12 ;… BAG, Urt. v. 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90, AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96, ZIP 1997, 1850, 1851; v. 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03, ZIP 2003, 1617, 1618;… BGH, Beschl. v. 16. November 2006 - IX ZB 57/06, ZIP 2007, 94, 95 Rn. 9; a.A. BAGE 70, 350, 351, 355) .

  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Gesellschafter seiner Arbeitgeberin (GmbH) im Wege des Durchgriffs in Anspruch nimmt (Bestätigung von BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung als prozessuale Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG beurteilt (Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979).

    Entscheidend ist nicht die durch den Arbeitsvertrag oder seine Vor- und Nachwirkungen begründete Rechtsstellung als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern die durch das Arbeitsverhältnis begründete Rechts- und Pflichtenzuständigkeit (vgl. Kuchinke, Anm. zu BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 -, aaO, in SAE 1988, 306 f.).

    Die arbeitsrechtlichen Ansprüche des Klägers sind ausschließlich gegenüber der GmbH rechtskräftig festgestellt (vgl. Grunsky, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Urteil vom 11. November 1986 (- 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979) bestehen nicht.

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur …

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen als unzulässig abweist, kann mit der Revision angefochten werden, § 73 Abs. 2 ArbGG ist auch nicht analog anwendbar (im Anschluß an BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen und BAGE 53, 317, 318 f. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, zu A der Gründe).

    Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinen Urteilen vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen) und vom 11. November 1986 (BAGE 53, 317, 318 f. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, zu A der Gründe, mit insoweit ablehnender Anmerkung von Grunsky) ausgeführt hat.

    Jedenfalls für die Zuständigkeitsabgrenzung ist der Begriff der Rechtsnachfolge weit auszulegen (BAGE 53, 317, 321 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe; allgemeine Ansicht im Schrifttum, vgl. u.a. Dietz/Nikisch, ArbGG, 1954, § 2 Rz 135;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 3 Rz 4; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 3 Rz 5;… Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 5. Aufl., § 82 IV. 12.).

    § 3 ArbGG gilt nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung zugunsten Dritter oder bei der Durchgriffshaftung des Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; BAGE 53, 317, 320 f. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …

    aa) Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum weit auszulegen (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 321; Ascheid, Urteils- …und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht 2. Aufl. Rn. 568;… ErfK/Schaub ArbGG § 3 Rn. 3;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 3 Rn. 5;… Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 3 Rn. 4;… GK-ArbGG/Wenzel § 3 Rn. 10).

    § 3 ArbGG gilt deshalb nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320 f.; BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 21).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Dem Kläger wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a.A.: Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    Der Revision des Klägers ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso den Fall der gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Der Kommanditist tritt nur neben, nicht an die Stelle des sachlich verpflichteten Arbeitgebers (Grunsky, Anm. BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979) und haftet nur in Höhe seiner (noch nicht erbrachten) Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB).

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Insoweit kommt es auf die konkrete Darlegung der Beschränkung in der Freiheit der Gestaltung der Tätigkeit oder eine etwaige Verpflichtung zur Ablegung der Prüfung an (vgl. BAG, 20. September 2000, 5 AZR 271/99, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 8).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die …

    Der Klägerin wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    Der Revision der Klägerin ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Der Kommanditist tritt nur neben, nicht an die Stelle des sachlich verpflichteten Arbeitgebers (Grunsky, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979) und haftet nur in Höhe seiner (noch nicht erbrachten) Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB).

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als …

    Der Klägerin wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    Der Revision der Klägerin ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Der Kommanditist tritt nur neben, nicht an die Stelle des sachlich verpflichteten Arbeitgebers (Grunsky, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979) und haftet nur in Höhe seiner (noch nicht erbrachten) Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB).

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als …

    Dem Kläger wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    Der Revision des Klägers ist zwar zuzugeben, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur den Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers als Rechtsnachfolge angesehen hat, sondern ebenso die gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung dazu zählt (BAGE 53, 317 ff. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, bei einem Alleingesellschafter einer GmbH; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979, zu dem Durchgriff bei Gruppenunterstützungskassen).

    Der Kommanditist tritt nur neben, nicht an die Stelle des sachlich verpflichteten Arbeitgebers (Grunsky, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979) und haftet nur in Höhe seiner (noch nicht erbrachten) Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Rechtsweg

    Es genügt, daß ein Dritter den Rechtsstreit anstelle der in den §§ 2, 2a ArbGG genannten Prozeßparteien führt, etwa weil er dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320 f. = AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 10; 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52, 56 = AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 71 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen …

  • BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01

    Rechtsweg - Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer auf …

  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …

  • LAG Berlin, 27.03.1996 - 6 Ta 3/96

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …

  • LAG Nürnberg, 05.09.1995 - 3 Ta 175/95

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Rechtsstreitigkeiten aus unerlaubten …

  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 899/04

    Arbeitsrechtsweg bei deliktischem Anspruch des Arbeitnehmers gegen …

  • OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05

    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf …

  • KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem …

  • LAG Bremen, 24.09.1991 - 1 Sa 159/90

    Durchgriffshaftung ; Gesellschafter; Konzernmäßige Beherrschung; …

  • LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01

    Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge

  • LAG Hessen, 03.02.1994 - 16 Ta 2/94

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung eines Anspruchs aus …

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines …

  • LAG Hamm, 06.01.1997 - 9 Ta 172/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt; Sofortige Beschwerde gegen die …

  • KG, 18.09.1995 - 2 U 373/95
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