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Weitere Entscheidung unten: GemSOGB, 12.03.1987

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1707
BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85 (https://dejure.org/1987,1707)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1987 - I ZR 134/85 (https://dejure.org/1987,1707)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1987 - I ZR 134/85 (https://dejure.org/1987,1707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommens eines Vertragshändlervertrages im Falle der Nichteinhaltung der an sich vorgesehenen Schriftform - Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach fristloser Kündigung - Treuwidrigkeit einer Berufung auf ein vertraglich vereinbartes Formerfordernis - Bindung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 127, § 154 Abs. 2 § 242
    Zustandekommen eines der an sich vorgesehenen Schriftform nicht genügenden Vertragshändlervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Kfz-VHV, stillschweigender Vertragsschluss, Unklarheitenregel, gewillkürte Schriftform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1073
  • MDR 1987, 905
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 35/83

    Auslegung von AGB; Formularmäßige Vereinbarung der Vertragsübertragung ohne …

    Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
    Voraussetzung ist vielmehr, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (…BGH, Urt. v. 2.7.1962 - VIII ZR 92/61, LM BGB § 157 A Nr. 14; BGH, Urt. v. 11.7.1984 - VIII ZR 35/83, BB 1984, 1511, 1512).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 166/85

    Berücksichtigung von Vertragszeiten bei der Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

    Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. März 1987 - I ZR 166/85 - näher ausgeführt hat, sind bei der Berechnung der Vertragsdauer die dem neuen Vertrag vorangegangenen Vertragsjahre mit einzubeziehen, sofern sie keine Unterbrechung erfahren haben.
  • BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61

    Aufklärungspflicht des Vertreters, Schriftform, Aufklärungspflicht des HV

    Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
    Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Einzelfall jedoch treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1963 - VIII ZR 186/61, LM BGB § 127 Nr. 2).
  • BGH, 02.07.1962 - VIII ZR 92/61

    Beendigung eines auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrags bzgl. der …

    Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
    Voraussetzung ist vielmehr, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH, Urt. v. 2.7.1962 - VIII ZR 92/61, LM BGB § 157 A Nr. 14;… BGH, Urt. v. 11.7.1984 - VIII ZR 35/83, BB 1984, 1511, 1512).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen …

    In diesem Zusammenhang weisen die Kläger zu Recht darauf hin, dass die Rechtsprechung eine konkludente Formabrede z.B. beim Austausch schriftlicher Vertragsentwürfe oder der Übersendung einer schriftlichen Vertragsurkunde angenommen hat (vgl. nur Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1987 I ZR 134/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 1073; Beck'scher Online-Kommentar BGB, § 154 Rz 14, m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 201/89

    Entstehung eines Handelsvertreterverhältnisses bei Ausführung von Geschäften im …

    Für den hier vorliegenden Fall des Fehlens einer vereinbarten Schriftform ist der Bundesgerichtshof vielmehr davon ausgegangen, daß ein Vertrag in solchen Fällen grundsätzlich noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann und nur in Ausnahmefällen die Berufung auf das danach fehlende Formerfordernis treuwidrig sein kann (Urt. v. 19.3.1987 I ZR 134/85, DB 1987, 1562).
  • OLG Koblenz, 14.01.2003 - 3 U 1685/01

    Werklohnforderung abzüglich ersparter Aufwendungen aufgrund eines Vertrages über …

    So kann ein Verstoß gegen gewillkürte Schriftform bereits dann nach Treu und Glauben unbeachtlich sein, wenn die Vertragspartner den Rechtsschein eines wirksamen Vertrages haben entstehen lassen (BGH NJW-RR 1987, S. 1073, 1074).
  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01

    Außergerichtlicher Vergleich / Zustandekommen des Vergleichs bei …

    Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Einzelfall unter Berücksichtigung besonderer Umstände, insbesondere eines vorangegangenen Verhaltens der sich auf den Formmangel berufenden Partei unzulässig sein (BGH, Urteil vom 19.03.1987 - I ZR 134/85 - LM Nr. 8 zu § 127 BGB).

    Erweckt etwa eine Partei den Rechtsschein, sie gehe von einem wirksamen Vertragsschluss aus und nimmt hierauf die gegnerische Vertragspartei Handlungen zur Vertragserfüllung vor, so steht dies dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens entgegen (vgl. BGH vom 19.03.1987, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04

    Straßenrecht: Öffentliche und Privatstraßen; Erschließungskosten; …

    Dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern - gegebenenfalls - auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (BGH LM BGB § 127 Nr. 2; BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1).
  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 Sa 480/11

    Faktisches Arbeitsverhältnis

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es dem Partner eines Vertragshändlervertrags, der, nach mündlicher Einigung der Parteien über Inhalt, Abschluss und Inkrafttreten des Vertrags mit der Eröffnung der Geschäftsräume des Händlers, bei gewollter Schriftform den dem Händler zur Unterschrift übersandten, von diesem Unterzeichneten Formularvertrag entgegennimmt, ohne selbst zu unterzeichnen und ohne innerhalb einer angemessenen Zeit zu widersprechen, der sich darüber hinaus an der Eröffnung der Geschäftsräume des Händlers mit einer mit diesem gemeinsam durchgeführten Sonderschau beteiligt, nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich nachträglich auf den Mangel der Schriftform zu berufen (BGH 19. März 1987 - I ZR 134/85 - NJW-RR 1987, 1073).
  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05

    Darlehensvertrag: Wirksame Unterzeichnung; Verzicht auf den Zugang der …

    Insoweit bestehen keine Bedenken gegen die Annahme einer wirksamen Unterzeichnung Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Übrigen treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1).
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99

    Unbeachtlichkeit eines Formmangels wegen unzulässiger Rechtsausübung

    BGH NJW-RR 1987, 1073 hat eine formbedürftige Vereinbarung auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ausnahmsweise für wirksam erachtet, weil es sich bei den Parteien um Kaufleute handelte und die andere Partei zwar die Unterschrift des Klägers entgegennahm, den Vertrag aber nicht selbst unterzeichnete, ihn jedoch praktisch in der Folgezeit durch Erfüllung bestätigte.
  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98

    Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung - …

    Aber auch in einem solchen Falle kann die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Einzelfall jedoch treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGH v. 27.03.1963 - VIII ZR 186/61, LM Nr. 2 zu § 127 BGB = MDR 1963, 588 = NJW 1963, 1062; BGH v. 19.03.1987 - I ZR 134/85, LM Nr. 8 zu § 127 BGB = EWiR 1987, 749 (Martinek) = MDR 1987, 905 = NJW-RR 1987, 1073).
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Rechtsprechung
   GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,190
GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86 (https://dejure.org/1987,190)
GemSOGB, Entscheidung vom 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86 (https://dejure.org/1987,190)
GemSOGB, Entscheidung vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 (https://dejure.org/1987,190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten"; Auszubildende in sonstigen Berufsausbildungseinrichtungen als Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 100, 277
  • BVerwGE 77, 370
  • NJW 1987, 2571
  • MDR 1987, 905
  • NZA 1987, 663
  • BB 1987, 1812
  • DB 1987, 1782
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.

    Mit der personalvertretungsrechtlichen Stellung von Jugendlichen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Träger einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung gestanden hatten, habe sich das Bundesverwaltungsgericht lediglich im Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - befaßt.

    Mit der im Ausgangsverfahren von ihm beabsichtigten Entscheidung weicht der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts aber auch nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - ab.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - beruht demgegenüber auf § 3 Abs. 1 PersVG Berlin vom 26. Juli 1974 (GVBl. S. 1669), der als "Dienstkräfte" im Sinne dieses Gesetzes die "Angestellten, Arbeiter und Beamten einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" bezeichnet.

    Haben die Vorschriften der § 5 Abs. 1, § 6 BetrVG einerseits und der § 4 Abs. 1 BPersVG, § 3 Abs. 1 PersVG Berlin andererseits nach alledem einen unterschiedlichen Regelungsinhalt insofern, als die durch sie bestimmten Begriffe "Arbeitnehmer" und "Beschäftigte im öffentlichen Dienst" bzw. "Dienstkräfte" inhaltlich nicht übereinstimmen mit der Folge, daß auch die der Bestimmung dieser Begriffe dienende Wortfolge "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte" im Betriebsverfassungsrecht anders als im Personalvertretungsrecht auszulegen ist, dann weicht der vorlegende 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht in derselben Rechtsfrage im Sinne des § 2 RsprEinhG von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - ab, wenn er § 5 Abs. 1, § 6 BetrVG in dem von ihm zu entscheidenden Ausgangsverfahren so auslegt und anwendet, wie er es beabsichtigt.

  • BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80

    Anfechtung einer Personalratswahl - Wahlberechtigung - Beamten - Angestellten - …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.

    Das sei in den im Vorlagebeschluß als Divergenzentscheidungen bezeichneten Beschlüssen vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - nicht der Fall gewesen.

    Die derart begrenzte Vorlagefrage hätte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts seiner Rechtsauffassung entsprechend beantworten dürfen, ohne den Gemeinsamen Senat im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG, 6 P 1.80 -, 18. März 1982 BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - anrufen zu müssen.

    Im Verfahren BVerwG 6 P 1.80 hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob Polizeibeamte, die als Anwärter für das Amt eines Polizeirats zu einem einjährigen Lehrgang an die Polizei-Führungsakademie abgeordnet waren, während dieses Zeitraumes personalvertretungsrechtlich als Beschäftigte der Akademie anzusehen waren.

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.

    Das sei in den im Vorlagebeschluß als Divergenzentscheidungen bezeichneten Beschlüssen vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - nicht der Fall gewesen.

    Die derart begrenzte Vorlagefrage hätte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts seiner Rechtsauffassung entsprechend beantworten dürfen, ohne den Gemeinsamen Senat im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG, 6 P 1.80 -, 18. März 1982 BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - anrufen zu müssen.

    Im Verfahren BVerwG 6 P 8.79 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Frage zu beantworten, ob Personen, die vom Verein Deutscher Ingenieure zu Dokumentationsassistenten ausgebildet wurden und den praktischen Teil ihrer Ausbildung im Dokumentationszentrum der Bundeswehr absolvierten, während der Dauer der praktischen Ausbildung im Sinne des Personalvertretungsrechts als Beschäftigte des Dokumentationszentrums anzusehen waren.

  • BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.

    Das sei in den im Vorlagebeschluß als Divergenzentscheidungen bezeichneten Beschlüssen vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - nicht der Fall gewesen.

    Die derart begrenzte Vorlagefrage hätte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts seiner Rechtsauffassung entsprechend beantworten dürfen, ohne den Gemeinsamen Senat im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG, 6 P 1.80 -, 18. März 1982 BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - anrufen zu müssen.

    Im Verfahren BVerwG 6 P 39.82 war zu entscheiden, ob Schüler einer nach Landesrecht errichteten Berufsfachschule für landwirtschaftlich-technische Assistenten, die den praktischen Teil ihrer schulischen Ausbildung auf der Grundlage eines besonderen Vertrages in einer Bundesforschungsanstalt ableisteten, während der Dauer des Praktikums berechtigt waren, an der Wahl der bei der Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt bestehenden Jugendvertretung teilzunehmen.

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht; …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    Nur er unterliegt der in ihrem Kern unantastbaren Personalhoheit des Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgebers und nur seine Tätigkeit ist der in ihrem Kern ebenfalls nicht einschränkbaren Organisationshoheit des Trägers der Einrichtung (vgl. dazu Hess. StGH, Urteil vom 30. April 1986 P. St. 1023 - (PersV 1986, 227)) unterworfen; nur er muß sich deswegen mit dem im Vergleich zum Betriebsverfassungsrecht enger ausgestalteten kollektiven Schutz des Personalvertretungsrechts begnügen.
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    Diese Voraussetzung für eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat ist nach dessen Rechtsprechung nicht nur erfüllt, wenn sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt, sondern auch dann, wenn sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 6. Februar 1973 - Gms - OGB 1/72 - (BVerwGE 41, 363, 365)).
  • BFH, 25.01.1984 - I R 7/80

    Ausbildungskosten - Berufsausbildungsverhältnis - Rückstellung

    Auszug aus GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
    Der Bundesfinanzhof hat jedoch auf sein Urteil vom 25. Januar 1985 - I R 7/80 - hingewiesen, das Ausführungen enthalte, die für die Entscheidung in der Vorlagesache wesentlich sein könnten.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - zu II der Gründe, BVerwGE 77, 370).
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem …

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ;… vgl. auch BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 36;… 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9 ;… BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34 , BVerwGE 151, 255 ).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Eine Vorlage wäre nur veranlasst, wenn § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und § 75 Abs. 3 BPersVG hinsichtlich der hier relevanten Rechtsfrage im Wortlaut im Wesentlichen sowie im Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen würden und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen wären (GmSOGB 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 35; 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP RsprEinhG § 4 Nr. 1).
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