Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksame Arrest- Vollziehung; Zustellung einer Fotokopie des Verhandlungsprotokolls; Ausfertigung des Urteils; Vollziehungsfrist
Papierfundstellen
- MDR 1988, 63
- GRUR 1987, 853
- afp 1988, 404
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73
Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in …
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87
Es ist insoweit anerkannten Rechts, daß die Zustellung eines entgegen § 317 Abs. 2 ZPO ausgefertigten Urteils keinerlei Rechtswirkungen entfalten kann, weil die richterlichen Unterschriften unter dem von ihnen gefällten Urteil unerläßlich sind, um das verkündete Urteil zu einer für den Rechtsverkehr tauglichen Urkunde zu machen (vgl. dazu RGZ 82, 422, 424; BGH NJW 1975, 781; 1978, 217). - BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77
Urteilsausfertigung - Richterunterschrift
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87
Es ist insoweit anerkannten Rechts, daß die Zustellung eines entgegen § 317 Abs. 2 ZPO ausgefertigten Urteils keinerlei Rechtswirkungen entfalten kann, weil die richterlichen Unterschriften unter dem von ihnen gefällten Urteil unerläßlich sind, um das verkündete Urteil zu einer für den Rechtsverkehr tauglichen Urkunde zu machen (vgl. dazu RGZ 82, 422, 424; BGH NJW 1975, 781; 1978, 217). - RG, 02.06.1913 - II 405/12
Urteil; Mangel der Unterschriften
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87
Es ist insoweit anerkannten Rechts, daß die Zustellung eines entgegen § 317 Abs. 2 ZPO ausgefertigten Urteils keinerlei Rechtswirkungen entfalten kann, weil die richterlichen Unterschriften unter dem von ihnen gefällten Urteil unerläßlich sind, um das verkündete Urteil zu einer für den Rechtsverkehr tauglichen Urkunde zu machen (vgl. dazu RGZ 82, 422, 424; BGH NJW 1975, 781; 1978, 217). - OLG Hamm, 29.09.1977 - 14 W 32/76
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87
Für die wirksame Vollziehung einer gerichtlichen Entscheidung ist die Parteizustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des verkündeten und von den mitwirkenden Richtern unterschriebenen Entscheids (vgl. dazu OLG Hamm NJW 1978, 830 mit Anmerkung Kramer) unverzichtbar.
- OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 56/08
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung
Dazu kann die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß Schreiben vom 11.12.2007 - auch wenn dieses den Antragsgegner-Vertretern rechtzeitig innerhalb der Vollziehungsfrist zugegangen sein sollte, was streitig ist - nicht gezählt werden (vgl. Senat, Urt. v. 26.02.1987, GRUR 1987, 853; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 445;… Bernecke, a.a.O., Rn. 222; s.a. OLG Dresden NJW-RR 2003, 1721, wonach selbst die Zustellung der einstweiligen Verfügung durch eigenes Einschreiben/Rückschein nicht genügt). - LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei nicht fristgerechter Vollziehung; …
Denn die Ablichtung eines Verhandlungsprotokolls, das lediglich die verkündete Urteilsformel (sonst aber nicht sämtliche Unterschriften der mitwirkenden Richter) enthält, ist zum Zwecke der Parteizustellung schlechthin ungeeignet; die bloße Ablichtung der Abschrift eines Verhandlungsprotokolls bietet keine hinreichende Gewähr für die Authentizität und die Richtigkeit des Urteils (vgl. OLG Hamm GRUR 87, 853). - LG Trier, 22.04.2022 - 11 O 4/22
Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb; Einstweilige Verfügung …
Rn. 21 Dass noch unter dem 26.01.2022 mittels anwaltlichem Schriftsatz die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils vom 17.01.2022 beantragt wurde, kann dagegen nicht als hinreichende Vollziehungsmaßnahme angesehen werden (so wohl auch OLG Hamm, GRUR 1987, 853; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 763, 764), dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass hierdurch noch nicht der notwendige Vollziehungsdruck auf den Aufhebungskläger ausgeübt wurde, da die einstweilige Verfügung gemäß Versäumnisurteil vom 17.01.2022 eine Ordnungsmittelandrohung schon nicht enthalten hat (…vgl. Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, ZPO § 936 Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.09.1987 - 22 W 29/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 79
- MDR 1988, 63
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1987 - 22 W 29/87
Das verpflichtet den Senat, den im ersten Rechtszug eingetretenen Grundrechtsverstoß durch Zulassung der sofortigen Beschwerde selbst zu beseitigen (vgl. BVerfG, NJW 1979, 538 ).
- LAG Thüringen, 29.12.1997 - 9 Ta 135/97 Die Rechtsprechung hat jedoch in ganz bestimmten Sonderfällen dem "Beschwerten" ein Beschwerderecht jenseits der gesetzlichen Vorschriften zugebilligt, wenn die an sich nicht anfechtbare Entscheidung "greifbar gesetzeswidrig" ist (BGHZ 109, 41, 43 f; OLG Braunschweig, MDR 1959, 44; OLG Frankfurt a. M., MDR 1988, 63; OLG Hamm, MDR 1988, 241; FamRZ 1990, 1267; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 225, ZMR 1994, 324;… Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 567 Rnr. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, ZPO, 55. Aufl. 1997, § 707 Rnr. 17, instr.
Die Beschwerde gegen einen (Nicht-) Einstellungsbeschluss gem. § 707 Abs. 1 ZPO kann demnach beispielsweise dann in diesem Rahmen statthaft sein, wenn ein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 579 Abs. 1 ZPO vorliegt, etwa ein nach der Geschäftsverteilung unzuständiger Richter mitgewirkt hat und damit gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen wurde (OLG Frankfurt NJW 1988, 79;… Gift/Baur, a. a. O. Rnr. E 1714) oder wenn die Zwangsvollstreckung ohne jeden Antrag vom Gericht eingestellt worden ist (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1267).
- OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01
Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung …
Die Zulässigkeitssperre gilt nämlich insbesondere auch in Fällen der übereinstimmend unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung und für die Frage des gesetzlichen Richters (KG NJW 1968, 2245; OLG Hamm JMBlNW 1964, 31;… Zöller/Gummer aaO § 568 Rdnr. 8, 18, 20; anders bei ausschließlich zweitinstanzlichen Verfahrensfehlern: RGZ 42, 352, 354 f.; OLG Frankfurt MDR 1988, 63; OLG Koblenz JurBüro 1989, 696; KG MDR 1992, 997). - OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
Rechtsmittel der außerordentlichen Beschwerde bei Verletzung des rechtlichen …
Auch dieser Verstoß stellt, wie oben dargelegt, eine greifbare Gesetzwidrigkeit dar und macht eine - technisch - weitere außerordentliche Beschwerde zulässig und begründet (für einen solchen Fall ausdrücklich auch OLG Frankfurt MDR 1988, 63 ).
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Rechtsprechung
| LG Köln, 08.10.1987 - 26 T 87/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 63
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Rechtsprechung
| LG Wiesbaden, 11.09.1987 - 4 T 479/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 63
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.06.1987 - 2 W 29/87 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 719
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zwangsvollstreckung; Vorläufig vollstreckbares Urteil; Anfechtung eines Beschlusses; Mitwirkung eines unzuständigen Richters
Papierfundstellen
- NJW 1988, 79
- MDR 1988, 63
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