Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.11.1989 - 22 U 166/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grober Undank; Zerüttung der Ehe durch Ehebruch; Schenkung von Grundvermögen; Anspruch auf Rückübereignung
Papierfundstellen
- MDR 1990, 1010
- FamRZ 1990, 1232
- FamRZ 1991, 568
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Insbesondere kann der verfolgte Zweck im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB darin bestehen, dass der Zuwendungsgegenstand dem eigenen Kind der Schwiegereltern dauerhaft zugute kommt, indem dessen Ehe fortbesteht (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1242, 1244; OLG Hamm FamRZ 1990, 1232; vgl. auch Joost JZ 1985, 10, 17 zur unbenannten Zuwendung unter Ehegatten). - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
Insbesondere kann der verfolgte Zweck im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB darin bestehen, dass der Zuwendungsgegenstand dem eigenen Kind der Schwiegereltern dauerhaft zugute kommen soll, indem dessen Ehe fortbesteht (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1242, 1244; OLG Hamm FamRZ 1990, 1232; vgl. auch Joost JZ 1985, 10, 17 zur unbenannten Zuwendung unter Ehegatten). - BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Teilweise wird auch eine Zweckschenkung angenommen mit der Folge eines Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung bei Scheitern der Ehe (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 1232, 1233 [OLG Hamm 30.11.1989 - 22 U 166/89]; OLG Köln FamRZ 1994, 1242 [OLG Köln 10.11.1993 - 27 U 220/92]).
- OLG Köln, 20.10.1994 - 18 U 64/94
Rechtsstreitigkeiten wegen finanzieller Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten …
Aber ein sittlich tadelnswertes, liebloses und auf Undankbarkeit gegenüber dem Kläger deutendes Verhalten kann dem Beklagten nicht angelastet werden, auch wenn er für das Scheitern der Ehe verantwortlich sein sollte (so auch OLG Karlsruhe NJW 1989, 2136; OLG Hamm FamRZ 1990, 1232).Den Fallgestaltungen, wie sie in BGHZ 111, 125; OLG Hamm FamRZ 1990, 1232 und OLG Köln NJW 1994, 1540 entschieden worden sind, lagen jeweils in entscheidenden Punkten andere Sachverhalte zugrunde.
- OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich
In einem Fall, in welchem dem - später ungetreuen - Schwiegersohn der Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewendet worden war, hat das OLG Hamm (in FamRZ 1990, 1233; vgl. hierzu auch Borch in FamRZ 1991, 568 und Seutemann in FamRZ 1992, 544) einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB für gegeben gehalten und eine - durch das Scheitern der Ehe verfehlte - Zweckschenkung angenommen, weil es naheliege, daß der Schwiegervater den nicht erbberechtigten Schwiegersohn nur aufgrund der Erwartung bedacht habe, dessen Ehe mit der Tochter werde auf Dauer Bestand haben und somit die Schenkung der Tochter wirtschaftlich in derselben Weise zugute kommen wie aufgrund einer ihr selbst erbrachten Schenkung. - OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Scheitern der Ehe der Tochter
Die ältere Rechtsprechung, die auf die Entscheidung des BGH vom 23.09.1983 (in FamRZ 1983, 1214 = NJW 1984, 233) zurückgeht, hat in Fällen der vorliegenden Art (Zuwendungen der Schwiegereltern zu dem Erwerb eines Familienheimes bei Einigkeit der Parteien über den Schenkungszweck) nach Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB in Betracht gezogen (so OLG Hamm in FamRZ 1990, 1232 f.; OLG Köln in OLG Report 1994, 23; OLG Düsseldorf in OLG Report 1995, 202). - OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97
Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten; …
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der Aufwendungen; Wahl eines im Rahmen des Zumutbaren möglichst wirtschaftlichen Weges der Schadensbeseitigung ; Bestehen einer gewissen Erkundigungspflicht; Pauschaltarif anstatt ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.06.1989 - 4 W 2497/89
- OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1502
- MDR 1990, 1010
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 1985, 2639).Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Zu Recht hat das Erstgericht die Erstattung der Finanzierungskosten unter Hinweis auf die ständige und allgemein bekannte Rechtsprechung (BGHZ 61, 350 [BGH 06.11.1973 - VI ZR 27/73] ) abgelehnt. - OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 10 U 3/89
Schadensersatz; Mietwagen; Pauschalpreis; Reparatur
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt). - OLG Frankfurt, 15.10.1986 - 13 U 204/85
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt).
- OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere …
Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).Nach den anhaltenden Veröffentlichungen in der Tagespresse setzt die oben zitierte Rechtsprechung ferner zu Recht als bekannt voraus, daß die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietkosten führt (vgl. vor allem OLG Nürnberg ZfS 1990, 191).
- OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Daß neben dem Unfallersatztarif ein solcher Normaltarif existiert, der günstiger ist und - für jedermann offensteht, ist allgemein bekannt (vgl. OLG DAR 1990, 453 ; Zfs 1990, 227; OLG + s 1992, 341). - OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
- OLG Nürnberg, 13.07.1994 - 4 U 713/94
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
Tatsächlich fordert ein Teil der Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht - wie hier - oder nicht (vgl. OLG Nürnberg, ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg, ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134 ; OLG Hamm, ZFS 1993, 11; OLG Köln, VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, NZV 1994, 24 ). - OLG Stuttgart, 24.04.1991 - 11 U 150/90
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines durch einen Verkehrsunfall …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 16.03.1994 - 4 U 3380/93
Grenzen der Schadensminderungspflicht
Zunehmend fordert die Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf MDR 1992, 134 ; OLG Hamm ZFS 1993, 11; OLG Köln VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93). - OLG Nürnberg, 31.10.1990 - 4 U 2014/90
Mietwagenkosten als Bestandteil des Herstellungsaufwands; Ersatz von …
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats, die der überwiegenden Rechtsprechung entspricht, wird jedoch bemerkt, daß grundsätzlich der Geschädigte bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (4 U 2472/89 m.w.N.). - AG Dülmen, 10.08.1993 - 3 C 158/93 Zwar ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine "Marktforschung" zu betreiben, jedoch entspricht es herrschender Rechtssprechung, dass er sich zumindest einen groben Überblick über die Preiswürdigkeit des Angebotes verschaffen muss (vgl. zuletzt OLG Bamberg, ZfS 90, S. 190, OLG Celle a.g.0 und OLG Hamm (Urteil v. 19.06.1989, ZfS 1990, S. 191) Dieser Verpflichtung zur Auswahl kann sich der Geschädigte nicht dadurch entledigen, dass er die Auswahl dem Reparaturbetrieb überlässt.
- AG Dippoldiswalde, 26.10.1995 - 3 C 270/95 Der Kläger darf demnach nicht ohne weiteres das Angebot der erstbesten Mietwagenfirma akzeptieren, muß vielmehr dort nach Sondertarifen fragen und Vergleichsangebote anderer Unternehmen einholen, zumal er ersichtlich (Mietdauer: 15 Tage, kein Vortrag dahin, daß dies vorab nicht erkennbar war) das Ersatzfahrzeug über einen längeren Zeitraum benötigte (OLG Düsseldorf, NZV 1991, 465, 466; OLG Hamm ZfS 1993, 10, 11; OLG Karlsruhe, ZfS 1992, 408; OLG Köln, VersR 1993, 767, 768; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; OLG Stuttgart DAR 1994, 326).
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Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 15.06.1990 - O 51/90 KfH III |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 1010
Wird zitiert von ... (8)
- EGMR, 09.07.2026 - 48047/15 By Presidential Decree no. 51/90 of 27 September 1990, the President of the Republic ratified Protocol No. 7, referring to that same "reservation".
Thus, both Parliament Resolution no. 22/90 of 13 July 1990 approving Protocol No. 7 for ratification and Presidential Decree no. 51/90 of 27 September 1990, whereby the President of the Republic ratified Protocol No. 7, refer to a "reservation" (see paragraph 105 above).
- LG Stralsund, 04.10.2011 - 6 O 77/11
Gerichtsstand bei Werklohnklage des Bauunternehmers
Wie das LG Frankenthal (…a.a.O.; Tz. 21) insbesondere auch zurecht ausführt, teilt im Übrigen eine nicht unerhebliche Zahl von Instanzgerichten und Literaturbeiträgen die Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht (so u.a. LG Konstanz, Beschluss vom 22.02.1983 - 4 O 558/82, BauR 1984, 86; LG Wiesbaden, Beschluss vom 28.01.1983 - 9 O 498/82, BauR 1984, 88; LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.06.1990 - O 51/90 KfH III, MDR 1990, 1010; LG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.1985 - 3 O 180/85, BauR 1985, 721 f.; LG Tübingen, Beschluss vom 30.04.1982 - 2 O 50/82, BauR 1983, 590 f.; LG Dortmund, Urteil vom 08.05.1980 - 2 O 352/79 [unveröffentlicht]; Völker, BauR 1981, 522, 523; Schmidt, MDR 1993, 410, 411; ferner für eine Architektenhonorarklage, der Sache nach aber übertragbar, EuGH, Urteil vom 15.01.1987 - 266/85, Slg. 1987, 239 ff. = NJW 1987, 1131, sowie OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.11.1989 - 4 U 83/89, BauR 1990, 513 f., und Geimer, NJW 1987, 1132 f.; vgl. insoweit auch - für den Erfüllungsort der Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag - LG Krefeld, Beschluss vom 27.07.1977 - 2 O 262/77, MDR 1977, 1018, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 4 ff., und Stöber, NJW 2006, 2661, 2662 ff. m.w.N.). - OLG Dresden, 23.01.2004 - 1 AR 3/04
Verfahrensrecht - Erfüllungsort für Werklohnanspruch ist Ort des Bauwerks
Ebenso kommt es für die Bindungswirkung nicht darauf an, dass das Amtsgericht Leipzig in seinem Verweisungsbeschluss einer vertretbaren Mindermeinung (LG Karlsruhe, MDR 1990, 1010; LG Saarbrücken, BauR 2000, 144) gefolgt ist.Der vereinzelt vertretenen Gegenansicht (LG Karlsruhe, MDR 1990, 1010; LG Saarbrücken, BauR 2000, 144) wird nicht gefolgt.
- OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage
Die vom Landgericht Lübeck zitierte Gegenansicht des LG Karlsruhe - geäußert in einem Beschluß (MDR 1990, 1010) aus dem Jahre 1990 - hat sich ersichtlich nicht durchgesetzt. - OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des …
So räumt denn auch das Amtsgericht Landau a.d. Isar ein, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Literatur und bei Instanzgerichten nicht ganz unumstritten ist (a.A. etwa LG Karlsruhe MDR 1990, 1010; LG Saarbrücken BauR 2000, 144). - OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund …
Teilweise wird in Rechtsprechung und Literatur auch die Meinung vertreten, es gebe bei Bauverträgen keinen gemeinsamen Erfüllungsort; gemäß § 269 Abs. 1 BGB sei für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers der Wohnsitz bzw. der Sitz des Auftraggebers bei Vertragsschluss (…vgl. die Nachweise bei Werner/Pastor a.a.O.; LG Karlsruhe MDR 1990, 1010) maßgeblich. - LG Frankenthal, 08.07.1998 - 5 O 520/98
Verfahrensrecht - Bauwerkvertrag: Zuständiges Gericht für Werklohnklage
b) Dieser keinesfalls als einhellig und bei genauerer Betrachtung kaum als herrschend zu bezeichnenden Meinung (zur Gegenansicht in Rechtsprechung und Literatur vgl. etwa LG Karlsruhe in MDR 1990, 1010; LG Braunschweig in BauR 1985, 721 f; LG Konstanz in BauR 1984, 86f.; LG Wiesbaden in BauR 1984, 88; LG Tübingen in BauR 1983, 590 f; Schmid in MDR 1993, 410 f; Geimer in NJW 1987, 1132 f; Völker in BauR 1981, 522 f. jeweils m.w.N. sowie - jeweils einen Architektenvertrag betreffend - EuGH in NJW 1987, 1131 f. und OLG Zweibrücken in BauR 1990, 513 f) vermag sich die erkennende Kammer nicht anzuschließen. - LG München II, 28.07.2003 - 1 O 4326/03
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit in Bausachen: Ein Lotteriespiel!
auf den "Schwerpunkt der vertragscharakterischen Leistung" abgestellt wird, überzeugt dies nicht, wie Prechtel in NJW 1999, 3617, 3618, Fn. 32, und MDR 2001, 591, 592 (insoweit wird jeweils Bezug genommen, vgl. auch LG Karlsruhe MDR 1990, 1010) eingehend nachgewiesen hat (…es handelt sich bei der angeblich "h.M. ohnehin nur um ein "Phantom" (a.a.O.)).
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