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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1246
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88 (https://dejure.org/1989,1246)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - VII ZR 132/88 (https://dejure.org/1989,1246)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 132/88 (https://dejure.org/1989,1246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anzeigepflicht bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen - Entbehrlichkeit der Behinderungsanzeige - Konsequenzen einer einvernehmlichen Fristverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; VOB/B § 6 Nr. 1 S. 2
    Inhalt der Anzeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elchen Inhalt muß eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B haben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Inhalt muß eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B haben? (IBR 1990, 212)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 403
  • MDR 1990, 709
  • WM 1990, 892
  • DB 1990, 1326
  • BauR 1990, 210
  • ZfBR 1990, 138
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
    Die Anzeige muß alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe für die Behinderung - oder Unterbrechung - ergeben (…Ingenstau/Korbion, a.a.O. B § 6, 1 Rdn. 14; vgl. auch Senatsurteil NJW 1983, 989, 990) [BGH 21.10.1982 - VII ZR 51/82].
  • BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74

    Vertragsstrafe von 0,3% pro Arbeitstag ist wirksam!

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
    Daß mehrfache Besprechungen auf der Baustelle über mögliche Behinderungen, eigene Überzeugung des Auftraggebers von den hindernden Umständen und sich daran anschließende Zusagen über Bauzeitverlängerungen zur Annahme führen können, dem Auftraggeber seien offenkundig "die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt", hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 1. April 1976 - VII ZR 122/74 = BauR 1976, 279, 280/281).
  • OLG Koblenz, 18.03.1988 - 8 U 345/87

    Nachtragsbauaufträge als Ausführungsbehinderungen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
    Landgericht und Oberlandesgericht (dieses NJW-RR 1988, 851) haben die Klage abgewiesen.
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Wird die Behinderung angezeigt, muß die Anzeige alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 132/88, BauR 1990, 210 = ZfBR 1990, 138).
  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung …

    Nur wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert, ist diese wegen Offenkundigkeit entbehrlich (so BGHZ 143, 33, 35 f [BGH 21.10.1999 - VII ZR 185/98] = BGH NJW 2000, 1336 ff.; vgl. auch BGH BauR 1990, 210).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13

    Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!

    Der Auftragnehmer muss daher mitteilen, ob und wann seine Arbeiten nicht bzw. nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können (BGH, Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32), d.h. alle Tatsachen, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit und erschöpfend die Behinderungsgründe ergeben, wobei nur in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, VII ZR 132/88, BauR 1990, 403;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1793 ff. mwN).
  • OLG Köln, 14.08.2003 - 12 U 114/02

    Änderung der Preisermittlungsgrundlagen durch Aufforderung des Bauherrn zur …

    a) Der Umstand, dass die Beklagte die ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfristen verlängert hat, vermag für sich einen Ersatzanspruch gem. § 6 Nr. 6 VOB/B nicht zu begründen, was insbesondere bereits daraus folgt, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch des Unternehmers auf Fristverlängerung gem. § 6 Nr. 2 Abs. 1a VOB/B und diejenigen für einen Schadensersatzanspruch nach Nr. 6 der Bestimmung nicht deckungsgleich sind (vgl. BGH BauR 1990, 210 = NJW-RR 1990, 403).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 U 38/09

    Werklohnansprüche einer Subunternehmerin für Errichtung eines Sportstadions

    Wird eine Behinderung angezeigt, muss die Anzeige nämlich alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben ( BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 132/88, BauR 1990, 210 = ZfBR 1990, 138).
  • LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07

    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

    Denn sie enthalten alle Tatsachen, aus denen sich für die Beklagte mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (vgl. zu den insofern an Behinderungsanzeigen zu stellenden Anforderungen: BGH BauR 1990, 210), eine Benennung der Arbeiten, die ausgeführt werden müssen, aber nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können (vgl. BGH WW 2000, 1336), sowie den Hinweis auf die zu erwartende Bauzeitverzögerung und die damit verbundene Verschiebung der Fertigstellungsfrist.
  • LG Cottbus, 03.03.2010 - 6 O 258/07

    Verzögerung der Vorleistungen des Auftraggebers wegen schlechten Wetters: …

    Entgegen der Ansicht der Beklagten braucht der Anzeigende jedoch nicht mitzuteilen, welchen ungefähren Umfang und welche ungefähre Höhe ein Ersatzanspruch gegebenenfalls hätte (BGH BauR 1990, 210).
  • OLG Hamm, 12.10.2004 - 24 U 158/03
    Wird die Behinderung angezeigt muss die Anzeige alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (BGH BauR 2000, 722,- 723; BauR 1990, 210).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,673
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft, Wahrung des Interessen des Beklagten (Sicherheit für Prozeßkosten)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines ursprünglichen Inhabers einer sicherungshalber abgetretenen Forderung auf Erfüllung dieser Forderung in gewillkürter Prozessstandschaft - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Vermögensverfall - Abdeckung des Prozesskostenrisikos durch Bankbürgschaften - ...

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1117
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • ZIP 1990, 330
  • MDR 1990, 709
  • WM 1990, 655
  • DB 1990, 1324
  • BauR 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Die Ermächtigung ist auch nicht nachträglich sittenwidrig geworden; es kommt insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Erteilung an (Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933 m.N.).

    Auch angesichts dessen sind an die Fortdauer des Eigeninteresses des ursprünglichen Gläubigers der eingeklagten Forderung an deren Geltendmachung keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933).

    Auch hier (vgl. etwa Senatsurteil BGH NJW 1989, 1932, 1934) ist nicht zu verkennen, daß die Klägerin der ursprüngliche Vertragspartner des Beklagten war.

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Schutzwürdig ist dieses Interesse der Klägerin allerdings nur dann, wenn der Beklagte durch die gewählte Art der Prozeßführung nicht unbillig benachteiligt wird (BGHZ 96, 151, 155 f).

    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.

    Die Annahme eines solchen Mißbrauchs drängte sich im Falle BGHZ 96, 151 schon aus der zeitlichen Abfolge der maßgebenden Umstände auf, insbesondere der Ablehnung der Konkurseröffnung über das Vermögen der späteren Klägerin, dann erst Offenlegung der Abtretung, Eingeständnis der Überschuldung der späteren Klägerin, schließlich Klageerhebung durch sie und ihre Ermächtigung durch die Zessionarin.

  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 150/88

    Formularmäßige Einschränkung der Abtretung einer Werklohnforderung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Diese Grundsätze beruhen auf der Überlegung, daß ein erkennbarer Mißbrauch der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht hingenommen werden kann (…a.a.O. S. 156; vgl. auch Senatsurteil BauR 1989, 610, 611 = ZfBR 1989, 199, 200).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Dieses Interesse ist ferner anzuerkennen, wenn der Zedent abgetretene Gewährleistungsansprüche geltend macht, weil im Falle der Nichtdurchsetzbarkeit der abgetretenen Rechte seine subsidiäre Eigenhaftung wieder auflebt (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76].
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Der Beklagte hat sich hierzu nicht abschließend geäußert (zur Beachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren vgl. BGHZ 85, 288, 290).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76

    Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit - …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Das schutzwürdige Eigeninteresse ist beispielsweise angenommen worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925).
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines …

    Ein solches Interesse des Zedenten ist anzuerkennen, wenn eine Sicherungsabtretung - wie im Streitfall - zur Rückführung eines Darlehens bestimmt ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117; vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Rn. 320 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen im Prozess geltend machen, wenn ihm der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, er an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, juris, Rn. 21;… Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 343/89, juris, Rn. 14; Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, juris, Rn. 8;… Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, juris, Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV; …

    In der Rechtsprechung nämlich ist anerkannt, daß jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Prozeßweg zugunsten des neuen Gläubigers verfolgen darf, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (vgl. etwa BGHZ 96, 151 (152 f.) 100, 217 (218) NJW 90, 1117 jeweils m. w. N.).
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