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Weitere Entscheidungen unten: LAG Hamm, 08.08.1991 | LAG Düsseldorf, 14.10.1991

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1693
BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1693)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - XII ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1693)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - XII ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Gerichts zu einer Vorabentscheidung - Aussergewöhnliche Verzögerung eines Verfahrens - Gleichzeitige Entscheidung eines Gerichts über Scheidungsantrag und Folgesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 628 Abs. 1 Nr. 3
    Begriff der unzumutbaren Härte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2491
  • MDR 1992, 59
  • FamRZ 1991, 1043
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90
    Zunächst spricht die Tatsache, daß zwischen dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages und der Entscheidung des Oberlandesgerichts mehr als zweieinhalb Jahre liegen, dafür, daß eine außergewöhnliche Verzögerung des Verfahrens in Betracht kommt (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 54/85 - FamRZ 1986, 898, 899).

    Zu bedenken ist auch, daß im Rahmen der nach dem Gesetz zu würdigenden Bedeutung der aus dem Verbund ausscheidenden Folgesache den Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (§ 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) im allgemeinen weniger Gewicht zukommt als etwa Ansprüchen auf Unterhalt, welche die gegenwärtige Lebenssituation der Parteien unmittelbar berühren (Senatsurteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 54/85 - BGHR ZPO § 628 Abs. 1 Nr. 3 Härte 1).

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 14/90

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag im Verbundverfahren

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90
    Wie der Senat mit Urteil vom 9. Januar 1991 (XII ZR 14/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, ist dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen über den Verfahrensverbund zu entnehmen, daß es sich um zwingende Verfahrensvorschriften handelt, die der Gesetzgeber zur Erreichung des von ihm angestrebten Reformzieles eingeführt hat.
  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90
    Dabei wird auch zu bedenken sein, daß der Ehemann wegen seines Rechtsmittels gegen den Unterhaltsausspruch nicht schlechter gestellt werden darf als die Ehefrau, zu deren Gunsten bei einer Zurückverweisung auf ihr Rechtsmittel hin zunächst das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 28/88 - FamRZ 1989, 957).
  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 137/86

    Wert der Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung über …

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90
    Es kann lediglich nachprüfen, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen rechtsfehlerhaften Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - I ZR 137/86 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 6 m.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.1981 - 1 WF 20/81
    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90
    vom 1. Januar bis 31. Oktober 1988 von monatlich 600, 00 DM, vom 1. November bis 31. Dezember 1988 von monatlich 276, 00 DM und ab 1. Januar 1989 von monatlich 285, 00 DM ausgeht, kann es angesichts der erheblichen Differenz der Beträge für den Ehemann eine unzumutbare Härte darstellen, wenn er während einer langen Dauer des Scheidungsverfahrens den bedeutend höheren Trennungsunterhalt zahlen muß (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1981, 579;… Zöller/Philippi, ZPO 16. Aufl. § 628 Rdn. 7 m.N.; Walter, JZ 1982, 835, 836).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2016 - 18 UF 51/16

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen für die Abtrennung einer Folgesache aus …

    Grundsätzlich ist bei Folgesachen, die Ansprüche auf Unterhalt zum Gegenstand haben, in aller Regel von einer hohen Bedeutung auszugehen, da sie oftmals unmittelbar die aktuelle und künftige Lebenssituation des Anspruchsinhabers betreffen (BGH FamRZ 91, 1043).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 4 UF 211/12

    Voraussetzungen einer Abtrennung nach § 140 II Nr. 5 FamFG - unzulässige …

    Danach kommt im Rahmen einer durch das Gericht zu treffenden Ermessenentscheidung (vgl. BGH FamRZ 1991, 1043) eine Auflösung des Verbunds dann in Betracht, wenn die gleichzeitige Entscheidung über die Folgesache den Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass der Aufschub auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage ist dabei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht (vgl. BGH FamRZ 1991, 1043; 1979, 690) bzw. hier der diesem Zeitpunkt entsprechende Ablauf der Schriftsatzfrist im schriftlichen Verfahren.

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 13 UF 737/13

    Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung wegen einer zu einer unzumutbaren Härte …

    Rn. 22 Ob ein Gericht von der Möglichkeit einer Vorabentscheidung nach § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG Gebrauch macht, steht zwar in seinem Ermessen (vgl. BGH FamRZ 1991, 1043 zu § 628 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZPO a.F.).

    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine außergewöhnliche Verzögerung regelmäßig dann in Betracht, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages und des Scheidungsausspruchs mehr als zwei Jahre liegen (vgl. BGH FamRZ 1991, 1043 und FamRZ 1986, 898, 899).

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2021 - 6 UF 139/21

    Der Umstand, dass ein Ehegatte, wenn die Ehe nicht vorab geschieden wird, für die …

    Jene Vorschrift verpflichtet das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten zur Ausübung seines ihm hinsichtlich dieser Fragen eingeräumten Ermessens (BGH FamRZ 1991, 1043).

    Dafür, dass die Ehefrau vorliegend die Verbundentscheidung verzögert, um sich möglichst lange den Genuss der mit der Scheidung wegfallenden Trennungsunterhaltszahlungen des Ehemannes zu erhalten (BGH FamRZ 1991, 2491;… OLG Brandenburg, a.a.O.;… OLG Hamm, a.a.O.), finden sich hingegen in den Akten weder der Ehesache noch der Folgesachen Versorgungsausgleich oder nachehelicher Unterhalt greifbare Anhaltspunkte.

  • OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 10 UF 43/13

    Ehescheidungsrecht: Scheidungsverfahren; Abtrennung einer Folgesache; mehrjährige …

    Eine Abtrennung kann jedoch dann gerechtfertigt sein, wenn während des Getrenntlebens erheblicher Unterhalt zu zahlen war, während sich die Unterhaltsverpflichtung im Zuge der Entscheidung über den Scheidungsantrag verringern oder diese gar wegfallen würde (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1991, 1043; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 579.

    Rn. 24 Mit Blick auf die auch der Antragsgegnerin anzulastende zögerliche Verfahrensführung ist in der Gesamtschau der Annahme das Amtsgericht zu folgen, dass jedenfalls heute eine unzumutbare Härte für den Antragsteller im Sinne von § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG vorliegt (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, FamRZ 1991, 1043;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 140 FamFG, Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2011 - 6 UF 128/10

    Scheidungsverbundverfahren: anwendbares Verfahrensrecht; Zulässigkeit der …

    Rn. 22 Jene Vorschrift verpflichtet das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten zur Ausübung seines ihm eingeräumten Ermessens (BGH FamRZ 1991, 1043) hinsichtlich der Frage, ob sich der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Die Antragsgegnerin müsste vielmehr die Folgesache verzögert haben, um möglichst lange die mit der Scheidung wegfallende Unterhaltsrente zu beziehen (BGH FamRZ 1991, 2491; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. November 2010 - 9 UF 26/10 -, juris; OLG Hamm, FamRZ 2007, 651).

  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer …

    Denn auch dann bleibt es dabei, daß rechtstechnisch lediglich eine Anregung vorliegt, eine - im Ermessen des Gerichts stehende (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. Mai 1991 - XII ZR 108/90 - FamRZ 1991, 1043, 1044) - Abtrennung vorzunehmen.
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2021 - 6 UF 139/21

    Ehescheidungverbund: Abtrennung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" wegen …

    Jene Vorschrift verpflichtet das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten zur Ausübung seines ihm hinsichtlich dieser Fragen eingeräumten Ermessens (BGH FamRZ 1991, 1043).

    Dafür, dass die Ehefrau vorliegend die Verbundentscheidung verzögert, um sich möglichst lange den Genuss der mit der Scheidung wegfallenden Trennungsunterhaltszahlungen des Ehemannes zu erhalten (BGH FamRZ 1991, 2491;… OLG Brandenburg, a.a.O.;… OLG Hamm, a.a.O.), finden sich hingegen in den Akten weder der Ehesache noch der Folgesachen Versorgungsausgleich oder nachehelicher Unterhalt greifbare Anhaltspunkte.

  • OLG Brandenburg, 06.08.2020 - 13 UF 114/18

    Scheidungsverfahren: Verlautbarungsfehler; Abtrennung wegen außergewöhnlicher …

    Die Verfahrensdauer beurteilt sich nach der Zeit zwischen Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages und der Entscheidung des Senates (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - XII ZR 108/90 -, Rn. 10, juris) und liegt mit mehr als sechs Jahren über dem Dreifachen dessen, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Richtpunkt für eine normale und für eine schon außergewöhnliche Verfahrensdauer eines Verbundverfahrens betrachtet werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 02. Juli 1986 - IVb ZR 54/85 -, Rn. 18, juris;… Helms in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 140 FamFG, Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00

    Verfahrensverbund, Abtrennung von Folgesachen, außergewöhnliche Verzögerung des …

    Zweifelhaft ist auch, ob bei der Zeitberechnung die Dauer des Berufungsverfahrens mitzuberücksichtigen ist, wenn der Berufungsangriff gerade die Abtrennungsentscheidung betrifft (für eine Nichtberücksichtigung MünchKomm/Finger, aaO, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1991, 1043, 1044, die als Belegstelle nicht einschlägig erscheint).

    Eine vergleichbare Interessenabwägung hat der Bundesgerichtshof für den Fall vorgenommen, dass ein Ehegatte ein Urteil über Trennungsunterhalt in Händen hat und Grund zu der Annahme besteht, dass der andere Ehegatte nach materiellem Recht erheblich weniger Unterhalt schuldet als zuerkannt (FamRZ 1991, 1043).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 4 UF 282/16

    Anforderungen an den Sachvortrag nach § 117 Abs. 1 S. 1 FamFG

  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 9 UF 54/09

    Ehescheidungsverfahren: Abtrennung einer Scheidungsfolgesache wegen unzumutbarer …

  • OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 UF 26/10

    Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung der Folgesachen Nachehelichenunterhalt und …

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 4/96

    Anfechtung der Auflösung des Scheidungsverbundes; Abtrennung von Folgesachen

  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt; …

  • OLG Naumburg, 29.06.2001 - 14 WF 108/01

    Versorgungsausgleich - Nichtabtrennung im Scheidungsverbund - Anfechtung - …

  • OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 13 UF 67/20
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 27 UF 232/00

    Abwägung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO , ob die Ehescheidung vor einer Folgesache …

  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 2 WF 173/97

    Abtrennung; Verbund; Ermessensentscheidung; Beschwerde, außerordentliche

  • OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 255/13

    Dauer des Verfahrens berechtigt allein nicht zur Abtrennung einer …

  • OLG Koblenz, 16.12.2003 - 11 UF 117/03

    Begriff der Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer Härte

  • OLG Saarbrücken, 14.07.1994 - 6 UF 13/94

    Abtrennung der Zugewinnausgleichssache vom Verbund

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 08.08.1991 - 8 TaBV 50/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4843
LAG Hamm, 08.08.1991 - 8 TaBV 50/91 (https://dejure.org/1991,4843)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.08.1991 - 8 TaBV 50/91 (https://dejure.org/1991,4843)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. August 1991 - 8 TaBV 50/91 (https://dejure.org/1991,4843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Unwirksamkeit eines Einigungsstellenanspruchs; Mitbestimmungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 59
  • BB 1991, 1940
  • BB 1991, 2020
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03

    Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

    g) Die Fälligkeit einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht auch dem ganz überwiegenden Verständnis der Rechtsprechung und Literatur (LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16; LAG Köln 21. September 1983 - 9 Ta 148/83 - DB 1984, 568;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rz. 2012;… APS-Biebl 2. Aufl. KSchG § 10 Rn. 41;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 779 BGB Rn. 48;… J.H. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 7. Aufl. Kapitel IV Rn. 341;… Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 271 Rn. 9; Gerauer BB 1991, 2020; Klar NZA 2003, 543; Schielek FA 2004, 198).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen …

    Bevor auf den Hilfswert zurückgegriffen werden darf, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Wert zu finden, der für den Rechtsanwalt angemessene und für den Auftraggeber tragbare Gebühren ergibt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.1981 - AnwBl. 1982, 312; LAG Hamburg, Beschluss vom 24.05.1988 - DB 1988, 1404; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 18 = NZA 1993, 42; LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.1991 - BB 1991, 1940 = MDR 1992, 59; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.1999 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41;… Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 267; Bertelsmann, Gegenstandswerte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren S. 18; Schäder, Streitwert-Lexikon Arbeitsrecht, S. 92;… Meier, Streitwert im Arbeitsrecht, 2000, Rz. 336 ff. m.z.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Richtig ist zwar, dass bei der Anfechtung eines Einigungsstellenspruches auch die Mindestlaufzeit der umstrittenen Regelung zu berücksichtigen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.1991 - MDR 1992, 59).
  • ArbG Passau, 27.05.1997 - 3 Ca 651/97

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.10.1991 - 7 Ta 216/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4064
LAG Düsseldorf, 14.10.1991 - 7 Ta 216/91 (https://dejure.org/1991,4064)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1991 - 7 Ta 216/91 (https://dejure.org/1991,4064)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 7 Ta 216/91 (https://dejure.org/1991,4064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 12 Abs. 7; BRAGO § 57 Abs. 2; GKG § 17
    Streitwert: Klage gegen Drittschuldner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnforderung des Arbeitnehmers; Unterhaltsforderung ; Pfändung einer Lohnforderung ; Überweisung zur Einziehung ; Klagewert ; Drittschuldner ; Lohnansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 59
  • AnwBl 1992, 398
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 21.10.1982 - 8 Ta 264/82

    Streitwert; Dreifacher Jahresbetrag; Drittschuldner; Pfändungsgläubiger; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1991 - 7 Ta 216/91
    Die hier vertretene Auffassung entspricht denn auch der ganz herrschende In Meinung (vgl. LAG Niedersachsen, JurBüro 1980, 1375 ; LAG Hamm, AnwBl 1983, 38 ; LAG Saarland, JurBüro 1988, 725; OLG München, JurBüro 1985, 1522 mit zust. Anm. Mümmler = KostRspr. GKG § 17 Nr. 71 (für das Verhältnis § 17 Abs. 3 GKG zu § 17 Abs. 1 GKG );… GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 143;… Schneider, Streitwertkommentar, 9. Aufl., Rdn. 3594;… a.A., soweit ersichtlich, nur Lappe, aaO).
  • OLG München, 23.07.1985 - 15 W 1951/85
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1991 - 7 Ta 216/91
    Die hier vertretene Auffassung entspricht denn auch der ganz herrschende In Meinung (vgl. LAG Niedersachsen, JurBüro 1980, 1375 ; LAG Hamm, AnwBl 1983, 38 ; LAG Saarland, JurBüro 1988, 725; OLG München, JurBüro 1985, 1522 mit zust. Anm. Mümmler = KostRspr. GKG § 17 Nr. 71 (für das Verhältnis § 17 Abs. 3 GKG zu § 17 Abs. 1 GKG );… GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 143;… Schneider, Streitwertkommentar, 9. Aufl., Rdn. 3594;… a.A., soweit ersichtlich, nur Lappe, aaO).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.1980 - 4 Ta 4/80

    Streitwert: Drittschuldnerklage - Anwendungsbereich des § 6 ZPO

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1991 - 7 Ta 216/91
    Die hier vertretene Auffassung entspricht denn auch der ganz herrschende In Meinung (vgl. LAG Niedersachsen, JurBüro 1980, 1375 ; LAG Hamm, AnwBl 1983, 38 ; LAG Saarland, JurBüro 1988, 725; OLG München, JurBüro 1985, 1522 mit zust. Anm. Mümmler = KostRspr. GKG § 17 Nr. 71 (für das Verhältnis § 17 Abs. 3 GKG zu § 17 Abs. 1 GKG );… GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 143;… Schneider, Streitwertkommentar, 9. Aufl., Rdn. 3594;… a.A., soweit ersichtlich, nur Lappe, aaO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 Sa 266/00

    Streitwert der Drittschuldnerklage des Pfändungsgläubigers unter Einschluss …

    Da Streitgegenstand nicht die der Pfändung zugrunde liegende Forderung, sondern die gepfändete Forderung des Arbeitnehmers ist, richtet sich der Wert der Drittschuldnerklage nach der gepfändeten Forderung (vgl. LAG Düsseldorf Beschluss vom 14.10.1991 - 7 Ta 216/91 - JurBüro 1992, 91; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16.1.1989 - 6 WF 123/88 - JurBüro 1989, 849; LAG Saarland Beschluss vom 23.12.1987 - 2 Ta 30/87 - JurBüro 1988, 725; LAG Hamm Beschluss vom 21.10.1982 - 8 Ta 264/82, AnwBl. 1983, 38).
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