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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1757
BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Angehörige eines Angeklagten - Mitangeklagter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3
    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweisperson - Zeugnisverweigerungsrechte

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1118
  • MDR 1992, 593
  • NStZ 1992, 291
  • StV 1992, 145
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Wie der Umstand der fehlenden Schadenswiedergutmachung zu bewerten ist, ist dabei nach Lage des Einzelfall zu beurteilen (BGHSt 34, 345;… vgl. auch Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 36 a).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    In seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90 (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) - hat der Bundesgerichtshof aber bereits die bis dahin in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung aufgegeben, das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, bestehe auch noch nach rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens.
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau …

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Zwar hat der Bundesgerichtshof früher angenommen, daß das Zeugnisverweigerungsrecht - das in einem Verfahren gegen mehrere Beschuldigte in vollem Umfang auch dann gegeben ist, wenn der Zeuge nur Angehöriger eines von ihnen ist (…vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 11 mit weit. Nachw.) - auch dann fortbestehe, wenn der beschuldigte Angehörige des Zeugen verstorben ist (vgl. etwa BGH StV 1981, 117; 1984, 405).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen …

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Zwar wäre bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten eine solche Erwägung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29 a mit weit. Nachw.).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76

    Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Die Strafkammer hat zutreffend den Vermögensschaden der geschädigten Banken bereits darin erblickt, daß deren Vermögen durch die täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung gefährdet worden ist; sie glaubten, Handelswechsel zu erhalten, während es sich in Wahrheit um Finanzwechsel gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 2028; BGH NStE Nr. 20 zu § 263 StGB; Urteil des Senats vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78).
  • BGH, 15.03.1979 - 4 StR 652/78

    Missbräuchliche Diskontierung von Wechseln zu Lasten des Arbeitgebers - …

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Die Strafkammer hat zutreffend den Vermögensschaden der geschädigten Banken bereits darin erblickt, daß deren Vermögen durch die täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung gefährdet worden ist; sie glaubten, Handelswechsel zu erhalten, während es sich in Wahrheit um Finanzwechsel gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 2028; BGH NStE Nr. 20 zu § 263 StGB; Urteil des Senats vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78).
  • BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …

    Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht in dem Verfahren gegen den nichtangehörigen Beschuldigten jedenfalls dann nicht mehr, wenn das zwischen den Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten und dem jetzigen Beschuldigten geknüpfte Band so schwach geworden ist, dass es den empfindlichen Eingriff, den die Zeugnisverweigerung für den noch vor Gericht stehenden Beschuldigten bedeutet, nicht mehr rechtfertigt (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91 Rn. 4, BGHR StPO § 52 Abs. 1. Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 …und vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90 Rn. 21, BGHSt 38, 96;… Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11 Rn. 5, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 14 …und vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08 Rn. 9, BGHSt 54, 1).

    Angenommen wurde ein Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts daher bei rechtskräftiger Verurteilung des Angehörigen (BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90 Rn. 21, BGHSt 38, 96), Tod des Angehörigen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91 Rn. 4 f., BGHR StPO § 52 Abs. 1. Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) sowie rechtskräftigem Freispruch (BGH…, Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 StR 921/92 Rn. 4 ff., BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) und wegen der beschränkten Möglichkeiten zum Wiederaufgreifen des Verfahrens auch bei Einstellung des Verfahrens gegen den angehörigen Beschuldigten nach § 154 StPO (BGH…, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08 Rn. 11 ff., BGHSt 54, 1).

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im …

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9).

    Als Fallgruppen sind in der Rechtsprechung anerkannt die Fälle des endgültigen Abschlusses des Verfahrens gegen den Mitbeschuldigten durch dessen rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96, 101), seinen rechtskräftigen Freispruch (…vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder seinen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …

    Zwar ist anerkannt, dass eine zwischen dem angehörigen Zeugen und dem Angeklagten über einen vormals mitbeschuldigten Angehörigen bestehende Verbindung durch prozessuale Entwicklungen gelockert sein kann und deshalb eine Zubilligung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht mehr rechtfertigt; dies gilt namentlich nach Ableben des früheren Mitbeschuldigten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7), nach dessen rechtskräftiger Verurteilung (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, BGHSt 38, 96, 100 ff.) oder rechtskräftigem Freispruch (BGH…, Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 StR 921/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) und nach erfolgter Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO mit Blick auf eine rechtskräftige Verurteilung im Bezugsverfahren (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 5 ff.).
  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des …

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im …

    Diese Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich - noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - eine wesentliche Einschränkung erfahren (vgl. BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]; BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291; BGH StV 1992, 1; vgl. auch Fischer JZ 1992, 570 ff).

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt beim Tod des angehörigen Beschuldigten (BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291) und bei rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens (BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]).

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch …

    Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92

    Zur inhaltlichen Begründung der Revision durch den Revisionsführer bei vermisster …

    Die auf die Nichtvernehmung zweier Zeugen gestützten Rügen, mit denen die Zubilligung von Zeugnisverweigerungsrechten nach § 52 Abs. 1 StPO zugunsten von Angehörigen eines verstorbenen und eines rechtskräftig abgeurteilten früheren Mitbeschuldigten im Gegensatz zur neuen, nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 96; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) beanstandet wird, scheitern - der Auffassung des Generalbundesanwalts entsprechend - an § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2329
BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92 (https://dejure.org/1992,2329)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 1 StR 4/92 (https://dejure.org/1992,2329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den Strafaussetzungsbeschluß - Strafaussetzung - Entscheidung über die Abhilfe der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Tatsachenvortrag

  • rechtsportal.de

    StPO § 305 a Abs. 1 S. 1, § 306 Abs. 2
    Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der Beschwerdeakten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2169
  • MDR 1992, 593
  • NStZ 1992, 507
  • Rpfleger 1992, 243
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92
    Erst dadurch wird das Beschwerdegericht in die lage versetzt zu prüfen, ob die Geldauflage insbesondere ihrer Höhe nach berechtigt ist oder ob sie dem Verurteilten trotz der durch § 56e StGB eröffneten Möglichkeiten nicht mehr zumutbar (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 2 StGB) und deshalb i.S.d. § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO gesetzwidrig ist (vgl. BGHSt 34, 392, 393).

    Hilft die Strafkammer der Beschwerde (auch weiterhin) nicht ab, wird die Sache dem gemäß § 121 Abs. 2 GVG als Beschwerdegericht zuständigen Oberlandesgericht Nürnberg vorzulegen sein, da nach Abschluß des Revisionsverfahrens die zunächst durch § 305a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht (BGHSt 29, 168, 173; 34, 392, 393 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Sicherstellung der Habe der jüdischen Bevölkerung aus den leer gewordenen Häusern …

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92
    Hilft die Strafkammer der Beschwerde (auch weiterhin) nicht ab, wird die Sache dem gemäß § 121 Abs. 2 GVG als Beschwerdegericht zuständigen Oberlandesgericht Nürnberg vorzulegen sein, da nach Abschluß des Revisionsverfahrens die zunächst durch § 305a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht (BGHSt 29, 168, 173; 34, 392, 393 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92
    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (OLG München NJW 1973, 1143 [OLG München 09.04.1973 - 2 Ws 165/73];… Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 306 Rdn. 7).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Rn. 70 Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (BGH, Beschl. v. 25.02.1992 - 1 StR 4/92; OLG München, Beschl. v. 09.04.1973 - 2 Ws 165/73).

    Rn. 71 Die Zurücksendung der Akte an das Ausgangsgericht erfolgt in diesen Fällen daher nur ausnahmsweise (OLG Hamm, Beschl. v. 9.1.2014 - 1 Ws 579/13), etwa wenn neues Tatsachenvorbringen in der Beschwerdeschrift dies gebietet (BGH, Beschl. v. 25.02.1992 - 1 StR 4/92).

  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender …

    Rn. 17 In Ausnahmefällen ist jedoch die Sache an das Vordergericht zurück zu geben, wenn mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (BGH NJW 1992, 2169; BGH NStZ 1987, 519; OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 = BeckRS 1996, 31394615; OLG München.

    Sinn des Abhilfeverfahrens ist es - bei begründeter Beschwerde -, dass dem Erstrichter die Korrektur seiner eigenen Erscheinung ermöglicht und dem Beschwerdegericht die Befassung mit der Sache erspart wird (vergleiche: BGH NJW 1992, 2169;… OLG München a.a.O.).

  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im …

    In Ausnahmefällen kann ein Begründungsmangel jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Januar 2009 - 1 Ws 629/08, juris; ebenso BGH NJW 1992, 2169; NStZ 1987, 519; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154; StV 1996, 421;… LR-Matt StPO 26. Aufl. § 306 Rn. 21).
  • LG Lübeck, 15.08.2023 - 6 Qs 14/23

    Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des …

    Denn dieses soll dem Beschwerdegericht die Befassung mit der Sache ersparen (BGH vom 25.2.1992 - 1 StR 4/92;… MüKo/Neuheuser, 1. Aufl. 2016, § 306 StPO Rn. 13).
  • BGH, 27.01.2022 - 6 StR 1/22

    Ergänzung des Kostenausspruchs um die Auslagenentscheidung

    An einer Entscheidung über die gemäß § 305a Abs. 1 StPO zulässige Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss (§ 268a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StPO) sieht sich der Senat mangels Zuständigkeit gehindert; die Sache ist nicht entscheidungsreif, weil die zunächst erforderliche Abhilfeentscheidung (§ 306 Abs. 2 StPO) noch nicht ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 1 StR 4/92, NStZ 1992, 507).
  • OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96

    Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; …

    Rn. 23 Die Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses vom 24. Januar 1996 und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Überprüfung und Entscheidung im Abhilfeverfahren, da die Nichtabhilfeentscheidung vom 24. Januar 1996 eine hinreichende Begründung vermissen läßt (vgl. BGH, NJW 1992, 2169; BGH, NStZ 87, 519; Löwe-Rosenberg, StPO 24 Aufl. § 306 RN 22).
  • LG Cottbus, 24.02.2009 - 24 Qs 16/09

    Beschwerde des Angeschuldigten gegen die vorläufige Einstellung des Verfahrens …

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (so ausdrücklich BGH NJW 1992, 2169).
  • BFH, 29.03.1996 - X B 198/95

    Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen …

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluß vom 3. Juli 1987 2 StR 213/87 (BGHSt 34, 392) zu § 306 der Strafprozeßordnung (StPO) ausgeführt, anläßlich der Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen bislang nicht begründeten Beschluß müsse sich das Vordergericht mit rechtlich erheblichem Beschwerdevorbringen befassen, seine Überlegungen in einem begründeten Beschluß (§ 360 Abs. 2 StPO) darlegen und dadurch das Beschwerdegericht in die Lage versetzen, die angefochtene Maßnahme zu überprüfen (vgl. auch BGH-Beschluß vom 25. Februar 1992 1 StR 4/92, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2169).
  • LG Braunschweig, 16.12.2024 - 2b Qs 372/24

    Terminsverlegung, Ablehnung, Beschwerde, Abhilfe, Zurückverweisung

    Dieser Aufgabe kann es nur gerecht werden, wenn sämtliches vor Weiterleitung der Akten an das Beschwerdegericht aktenkundige Vorbringen des Beschwerdeführers berücksichtigt wird (BGH MDR 1992, 593-594).
  • LG Braunschweig, 16.12.2024 - 2b Qs 371/24

    Terminsverlegung, Ablehnung, Beschwerde, Abhilfe, Zurückverweisung

    Dieser Aufgabe kann es nur gerecht werden, wenn sämtliches vor Weiterleitung der Akten an das Beschwerdegericht aktenkundige Vorbringen des Beschwerdeführers berücksichtigt wird (BGH MDR 1992, 593-594).
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