Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 337 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere der Schuld - Wolters Kluwer
Revision - Beschränkung - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 57a
Besondere Schwere der Schuld bei Raubmord
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 208
- NJW 1993, 1999
- MDR 1993, 780
- NStZ 1993, 448
- StV 1993, 344
- JR 1994, 164
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Die Beschwer ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß dies aus prozessualen Gesichtspunkten nur in den Urteilsgründen geschehen ist; denn die Verneinung der besonderen Schuldschwere bedarf - im Gegensatz zu ihrer Bejahung - keiner Aufnahme in den Urteilstenor, weil das Fehlen im Tenor einer Nichtentscheidung oder Verneinung gleichkommt (vgl. BGH NJW 1993, 1084).Rn. 13 a) Wie der Gesetzgeber mit der Androhung lebenslanger Strafe zum Ausdruck gebracht hat, wiegt die Schuld bei einer Mordtat stets außerordentlich schwer (BVerfGE 45, 187, 256, 259; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = StV 1993, 130 = NJW 1993, 1084, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92; Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
Rn. 14 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (NJW 1993, 1084) ausgeführt hat, ist deshalb bei der Bemessung der besonderen Schuldschwere an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen eines besonders schweren Falles anzuknüpfen: Von besonderer Schwere der Schuld kann demnach nur gesprochen werden, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine - vorbehaltlich der günstigen Prognose nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB - Strafverbüßung von (nur) 15 Jahren unangemessen erscheinen würde.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (aaO) bereits entschieden, daß im Falle der Bildung einer lebenslangen Gesamtstrafe nicht schematisch aufgerechnet werden darf (vgl. auch Stree NStZ 1992, 465).
Rn. 19 Den Anforderungen des verfassungsgerichtlichen Beschlusses wird Genüge getan, wenn die besondere Schuldschwere in den Urteilsgründen verneint wird; einer Aufnahme dieses Ausspruchs in den Tenor bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 aaO).
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Es ist regelmäßig zulässig, die Anfechtung eines Urteils, durch das der Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, entsprechend § 344 Abs. 1 StPO auf den - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfG, 3. Juni 1992, 2 BvR 1041/81, BVerfGE 86, 288) vom Schwurgericht zu treffenden - Anspruch über die besondere Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu beschränken.Rn. 5 a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1992 gefordert, die für die Bewertung der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erheblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren festzustellen und die Schuld unter dem für die Aussetzungsentscheidung des § 57a StGB maßgebenden Gesichtspunkt ihrer besonderen Schwere zu gewichten (BVerfGE 86, 288, 310 f.).
Dabei hat es ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die für das spätere Vollstreckungsverfahren notwendige und bindende tatrichterliche Gewichtung der Schuld ungeachtet ihrer mangelnden Auswirkungen auf den Schuld- und Strafausspruch der revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfGE 86, 288, 323 f.).
Dabei haben sie sich - wie das Bundesverfassungsgericht bei seiner verfassungskonformen Auslegung - bei weitestmöglicher Schonung des geltenden Rechts im übrigen tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (BVerfGE 86, 288, 318, 321; 70, 297, 308 f.; 57, 250, 276).
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92;… Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Rn. 13 a) Wie der Gesetzgeber mit der Androhung lebenslanger Strafe zum Ausdruck gebracht hat, wiegt die Schuld bei einer Mordtat stets außerordentlich schwer (BVerfGE 45, 187, 256, 259; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = StV 1993, 130 = NJW 1993, 1084, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).Gerade deshalb ist es ein durch das Gebot der materiellen Gerechtigkeit legitimiertes Anliegen, durch die absolute Strafe des "Lebenslang" auf eine möglichst gleichmäßige Strafpraxis hinzuwirken (BVerfGE 45, 187, 260 f.).
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Wie der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1992 (GSSt 1/92, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) entschieden hat, kann das in den Bereich der Überschneidung beider Tatbestände fallende Unrecht dem Angeklagten nur einmal angelastet werden. - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Vielmehr ist, wie bei mehreren zeitigen Freiheitsstrafen, der zeitliche, örtliche und situative Zusammenhang der Straftaten zu beachten und die Gesamtstrafe in der Regel um so niedriger zu bemessen, je enger sich dieser Zusammenhang darstellt (…BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4, § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Dabei haben sie sich - wie das Bundesverfassungsgericht bei seiner verfassungskonformen Auslegung - bei weitestmöglicher Schonung des geltenden Rechts im übrigen tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (BVerfGE 86, 288, 318, 321; 70, 297, 308 f.; 57, 250, 276). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Dabei haben sie sich - wie das Bundesverfassungsgericht bei seiner verfassungskonformen Auslegung - bei weitestmöglicher Schonung des geltenden Rechts im übrigen tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (BVerfGE 86, 288, 318, 321; 70, 297, 308 f.; 57, 250, 276). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Das ist vom Revisionsgericht hinzunehmen; denn - wie sonst auch bei der Überprüfung von Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHSt 29, 319, 320) - ist dem Revisionsgericht hier ebenfalls eine sachliche Richtigkeitskontrolle versagt. - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77
Revision Ablehnungsgesuch
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Täter mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder durch eine Handlung mehrere Menschen ermordet hat oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (vgl. dazu auch BVerfGE 45, 363, 372). - BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92;… Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464). - BGH, 22.10.1992 - 4 StR 451/92
Revisionsgericht - Fehlender Ausspruch - Schuld
- BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93
Verwerfung der Revision - Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der …
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 716/92
- KG, 27.07.2020 - 4-58/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208). - BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Rn. 31 Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Der 4. Strafsenat ist nämlich der Ansicht, daß dem Revisionsgericht eine sachliche Richtigkeitskontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung, ob eine besondere Schuldschwere gegeben ist, versagt sei und das Revisionsgericht seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen dürfe; vielmehr sei vom Revisionsgericht nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht habe (Urt. vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 - NJW 1993, 1999, 2000, insoweit in BGHSt 39, 208 nicht abgedruckt).Sie ist vielmehr eine Entscheidung für das Vollstreckungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht aus diesem herausgelöst und dem Tatrichter übertragen hat (BGHSt 39, 208).
Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541).
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541). - BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21
Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig
aa) Grundsätzlich kann zwar eine Rechtsmittelbeschränkung auf die vollstreckungsrechtliche Vorfrage des Vorliegens besonderer Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wirksam erfolgen, weil die Bejahung oder Verneinung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sowohl den Schuldspruch wegen Mordes als auch die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe unberührt lässt (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59).Vielmehr wird mit diesen Erwägungen lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld in der Regel zu berücksichtigende Umstand der Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 211; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12; Beschluss vom 23. Januar 2014 ? 2 StR 637/13) hier nicht vorliegt und dass dieser Aspekt somit im Rahmen der umfassenden Gesamtbewertung durch das Schwurgericht die Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht erhöht.
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Die Grundsätze des Revisionsrechtes sind bei der Überprüfung von Entscheidungen nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB lediglich analog und unter weitestgehender Schonung ihrer bisherigen Strukturen heranzuziehen, da es sich der Sache nach um die Überprüfung einer im Urteil mitzuentscheidenden "vollstreckungsrechtlichen Vorfrage" handelt (BGHSt 39, 208, 209).Rn. 8 2. Eine Beschränkung der Revision (nach § 344 Abs. 1 StPO) ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig, wenn die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im übrigen erforderlich zu machen (BGHSt 29, 359, 364 m.w.Nachw.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 318 Rdn. 6 m.w.Nachw.; Pikart in KK 3. Aufl. Rdn. 3 zu § 344, BGHSt 39, 208, 209).
Rn. 9 Im Regelfalle wird man danach die Revisionsbeschränkung auf die Frage des Ausspruches zu § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB für zulässig erachten können (BGHSt 39, 208, 209;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 7 zu § 344).
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Allerdings gilt dies nur, wenn - wie bei jeder wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne daß eine Überprüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr., s. nur BGHSt 24, 185, 187 f.; 29, 359, 364 f.; 38, 362, 363, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359). - BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11
Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens …
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann es sich ergeben, dass zwischen den Erörterungen zur Schuld- und Straffrage eine so enge Verbindung besteht, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne dass der nicht angefochtene Teil mitberührt wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364; Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209;… KK-Paul, aaO, § 318 Rn. 7a mwN). - BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13
Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe …
Das Zusammentreffen zweier Mordmerkmale führt aber für sich genommen nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, und zwar auch dann nicht, wenn die Mordmerkmale - wie hier - auf materiell verschiedenen schulderhöhenden Umständen beruhen; erforderlich ist auch in diesem Fall eine Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 - NJW 1993, 1999, 2000; Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/98, StV 1998, 420, 421; Urteil vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05, NStZ-RR 2006, 236, 237). - BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08
Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB …
Rn. 11 Dass das Landgericht nicht ausdrücklich auf den tateinheitlich begangenen Raub mit Todesfolge eingegangen ist, stellt ebenfalls keinen Rechtsfehler dar, denn beim Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und Mord aus Habgier ist das Unrecht, das in der Herbeiführung des Todes liegt, bereits Gegenstand des Schuldspruchs nach § 211 StGB (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10; insoweit nicht in BGHSt 39, 208 f. abgedruckt). - LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22
25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
- LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von …
- BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93
Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der …
- BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld …
- LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
Besondere Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …
- BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …
- BGH, 17.04.2025 - 3 StR 146/24
Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; revisionsgerichtliche Kontrolle); …
- BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02
Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer …
- BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo; …
- BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01
Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang; …
- BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
Besondere Schuldschwere (Anknüpfung bei Gesamtstrafe; Erforderliche …
- OLG Karlsruhe, 27.07.1993 - 1 Ws 103/93
- LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
- BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei …
- LG Kassel, 22.05.2020 - 10 Ks 3610 Js 44002/18
- BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes
- BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93
Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften …
- BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01
Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter …
- KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; …
- BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
Besondere Schwere der Schuld im Falle eines Mordes - Auslegung des Merkmals der …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16
Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen …
- OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17
Mehrfache Verwendung eines falschen Kennzeichens als einheitliche Straftat
- OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
- OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug
- KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose …
- BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …
- OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14
Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf …
- KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Anforderungen an das Feststellen der Schwere der Schuld
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
- LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
- KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
Berufung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer …
- OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 4 U 157/04
Treuhänderische Verwaltung von Anlagebeteiligungen als anwaltliche Tätigkeit; …
- OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
- KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
- KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
- OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss 29/16
Unterlassene Prüfung der Unterbringung in Entziehungsanstalt
- KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
- BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93
Anforderungen an die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld
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| OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 3 Ws 6/93 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Strafaussetzung; Widerruf; Verurteilung; Bewährung
Papierfundstellen
- MDR 1993, 780
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist in diesem Zusammenhang eine neue Prognose anzustellen und ein Widerruf anlässlich solcher Neutaten zulässig, in denen angesichts der aktuellen Lebensumstände des Verurteilten - also unter Berücksichtigung etwaiger positiver Veränderungen nach der Begehung der neuen Tat - zum Ausdruck kommt, dass er seine kriminelle Lebensführung nicht geändert hat (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20, juris Rn. 14; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 Ws 201/09, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95, JMBl NW 1996, 8, 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 Ws 965-966/95, NStZ-RR 1996, 185; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 526, 527; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 1974 - 1 Ws 510/74, VRS 62, 263, 264;… siehe auch LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 14).Dementsprechend müssen die frühere Tat und das neue Delikt nicht einen kriminologischen Zusammenhang aufweisen oder nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein (vgl. Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26 - 27/11 u.a., juris Rn. 35; Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 Ws 111/19, juris Rn. 8; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 Ws 31/14, juris Rn. 8; KG…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 2 Ws 1/23, juris Rn. 11; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26. März 1980 - StB 10/80 zu dem Nichterfordernis einer Vergleichbarkeit nach Art und Schwere; ebenso OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388 bezüglich des Nichterfordernisses eines kriminologischen Zusammenhangs; offengelassen hinsichtlich eines kriminologischen Zusammenhangs BGH…, Beschluss vom 24. November 1995 - StB 89/95, BGHR StGB § 56f Abs. 1 Straftat 1).
- OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 113/97 Die Straftat muß jedoch zur Überzeugung des für die Prognose zuständigen Gerichts feststehen; hierfür ist in der Regel ein Geständnis erforderlich, insbesondere dann, wenn die Prüfung wie hier außerhalb einer Hauptverhandlung erfolgt (vgl. zu § 57 StGB Senatsentscheidungen NStZ 1987, 1821; B.v. 17.07.1992 - 1 Ws 122/92 - 08.01,1997 - 1 Ws 346/96 - OLG Hamm NStZ 1992, 350 ;… Tröndle StGB § 57 Rdnr. 6 b a.E.; zu § 56 f StGB Senatsentscheidung MDR 1974, 245; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780 ;… Tröndle StGB § 56 f Rdnr. 3 b a.E.).
Die Entscheidung über den etwaigen Widerruf kann - anders als eine Prognoseentscheidung nach § 460 StPO , §§ 55, 56, 58 Abs. 2 StPO (s.o. zu II 2 b) - bis zum Abschluß des neuen Strafverfahrens zurückgestellt werden (vgl. Senatsentscheidung Die Justiz 1964, 44; MDR 1974, 245; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780 ;… Tröndle StGB § 56 f Rdnr. 2 a, 3 b).
- OLG Brandenburg, 26.08.2024 - 1 Ws 109/24
Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in …
Die Verlängerung der Bewährungszeit ist - wie auch der Widerruf der Bewährung - auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich zulässig (allgemeine Ansicht, siehe Gesetzesmaterialien BT-Drucks. 8/3857, 12; 9/22, 5; vgl. auch BGH NStZ 1998, 586; KG Berlin NJW 2003, 2468, 2469; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf MDR 1985, 516; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254;… MK-Groß, StGB, § 56 f Rn. 38;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 56 f Rn. 19).
- OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 1 Ws 196/19
Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Erteilung weiterer …
Die Verlängerung der Bewährungszeit ist - wie auch der Widerruf der Bewährung - auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich zulässig (allgemeine Ansicht, siehe Gesetzesmaterialien BT-Drucks. 8/3857, 12; 9/22, 5; vgl. auch BGH NStZ 1998, 586; KG Berlin NJW 2003, 2468, 2469; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf MDR 1985, 516; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254;… MK-Groß, StGB, § 56 f Rn. 38;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 56 f Rn. 19). - OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 114/22
Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der …
Der Widerruf ist - entgegen der im Begründungsschriftsatz vom 14. September 2022 geäußerten Rechtsansicht - auch noch nach längerem Ablauf der Bewährungszeit zulässig (allgemeine Ansicht, siehe Gesetzesmaterialien BT-Drucks. 8/3857, 12; 9/22, 5; vgl. auch BGH NStZ 1998, 586 ; KG Berlin NJW 2003, 2468, 2469; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780 ; OLG Hamm NStZ 1998, 478 ; OLG Düsseldorf MDR 1985, 516 ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254 ;… MK-Groß, StGB , § 56 f Rdnr. 38;… Fischer, StGB , 69. Aufl., § 56 f Rdnr. 19). - KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung
Jedoch ist der Einstellung nach dieser Vorschrift weder zu entnehmen, daß die zugrunde liegende Straftat begangen wurde, noch reicht die Zustimmung eines Angeklagten zur Einstellung als Beweis dafür aus (…vgl. BVerfG aaO.; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780). - OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08
Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der …
Der Widerruf ist auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich zulässig (…allgemeine Ansicht, siehe Gesetzesmaterialien BT-Drucks. 8/3857, S. 12; 9/22, S. 5; vgl. auch BGH NStZ 1998, 586;… KG Berlin NJW 2003, S. 2468, 2469; OLG Karlsruhe MDR 1993, S. 780;… OLG Hamm NStZ 1998, S. 478;… OLG Düsseldorf MDR 1985, S. 516;… OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, S. 254;… MK-Groß, StGB 2005, § 56 f Rdnr. 38;… Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 56 f Rdnr. 19). - OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08
Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der …
Denn der Widerruf ist nach allgemeiner, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 1 Ws 233/00 -, 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 -, 23. Dezember 2005 - 1 Ws 209/05 -, 20. Februar 2007 - 1 Ws 26/07 und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - BGH NStZ 1998, 586; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 479; OLG Oldenburg NdsRpfl 2002, 270 f.; Thüringer OLG VRS 113, 324 ff.;… KG Beschl. v. 11. Januar 2008 - 1 AR 1755/07 - Fischer, StGB, 55. A., § 56 f Rn. 19 m.w.N.) auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich möglich, wenn auch nicht zeitlich unbeschränkt. - OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 11/22 Der Widerruf ist - entgegen der im Begründungsschriftsatz vom 14. September 2022 geäußerten Rechtsansicht - auch noch nach längerem Ablauf der Bewährungszeit zulässig (allgemeine Ansicht, siehe Gesetzesmaterialien BT-Drucks. 8/3857, 12; 9/22, 5; vgl. auch BGH NStZ 1998, 586; KG Berlin NJW 2003, 2468, 2469; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf MDR 1985, 516; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254;… MK-Groß, StGB, § 56 f Rdnr. 38;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56 f Rdnr. 19).
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