Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes, wenn ein "weiteres" (erstes) Versäumnisurteil irrig als "zweites" bezeichnet wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 345, § 511
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1448
- MDR 1997, 495
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß.Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957).
Unter diesen Umständen widerspricht es nicht dem Meistbegünstigungsgrundsatz, daß der Beklagte das Einspruchsverfahren ohne die Beschränkung durchführen kann (vgl. auch BGHZ 40, 265, 268).
- BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen …
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß. - BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85
Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß.
- BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92
Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Das Oberlandesgericht hat sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Dezember 1993 (V ZR 275/92, NJW 1994, 665 f) gestützt. - BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der …
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Die Beschwerdeführerin brauchte sich nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, weil die weitere sofortige Beschwerde zulässigerweise (§ 569 Abs. 1 1. Halbs. ZPO) nicht unmittelbar beim Bundesgerichtshof eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1984 - IVa ZB 114/83, NJW 1984, 2413, 2414;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 569 Rdnr. 8;… MünchKomm-ZPO/Braun, § 569 Rdnr. 5). - BGH, 21.10.1993 - V ZB 45/93
Bestimmung des Berufungsgerichts gegen eine Entscheidung eines Kreisgerichts
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß. - BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89
Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils …
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957). - BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64
Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957). - BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschlußverfahren in Landwirtschaftsachen
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957). - BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 268/82
Anspruch auf rückständigen Mietzins und Nebenkosten - Anfechtung eines …
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
In einem solchen Falle kann der Betroffene das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder der Berufung angreifen (BGH, Urt. v. 8. Februar 1984 - VIII ZR 268/82, VersR 1984, 287, 288; OLG Köln MDR 1969, 225; OLG Nürnberg OLGZ 1982, 447, 448; OLG Schleswig SchlHAnz 1987, 171, 172; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1468, 1469). - OLG Nürnberg, 08.12.1981 - 11 U 2523/81
- OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 U 131/90
- OLG München, 22.05.2019 - 15 U 148/19
Zulässigkeit der Klage bei Fehlen der Anspruchsbegründung im Termin zur …
Hat ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form als Urteil oder Beschluss erlassen, dann darf der Fehler des Gerichts nicht zu Lasten der Parteien gehen; deshalb ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Grundsatz der Meistbegünstigung: BGHZ 40, 265; 98, 362; BGH NJW 97, 1448; MDR 2002, 1204; Schenkel MDR 2003, 136; Althammer/Löhnig NJW 2004, 1567;… Zöller/Heßler, vor §§ 511-541, Rdnr. 30). - BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …
Das der tatsächlichen (inkorrekten) Entscheidungsform entsprechende Rechtsmittel ist folglich nur dann statthaft, wenn gegen eine formell richtige Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2006 - II ZB 10/05 - NJW-RR 2006, 1184, 1185 ; vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448 m.w.N.; Althammer/ Löhnig, NJW 2004, 1567, 1568; MünchKomm/Rimmelspacher ZPO 3. Aufl. vor §§ 511 ff. Rdn. 80, 84; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. Einleitung Rechtsmittel Rdn. 52, 22. - BGH, 13.12.2004 - II ZR 249/03
Nachträgliches rechtliches Gehör bei Nichtzulassung der Revision
Sie als zulässig zu behandeln, besteht hier kein Anlaß, weil die Beklagte daneben von dem einzig statthaften Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erste Berufungsurteil Gebrauch gemacht hat, hiervon also durch das Berufungsgericht nicht abgehalten wurde, und es nicht Sinn des Meistbegünstigungsgrundsatzes ist, eine Prozeßpartei zum Nachteil der anderen in prozessualer Hinsicht besser zu stellen, als sie bei korrekter Entscheidung bzw. bei prozessual richtigem Vorgehen des Gerichts stünde (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96, NJW 1997, 1448; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 965;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. vor § 511 Rdn. 32).
- BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05
Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse; …
Auf den Meistbegünstigungsgrundsatz kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, weil er die beschwerte Partei lediglich gegen solche Nachteile schützen soll, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen; er soll aber nicht zu einer Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges führen (BGHZ 124, 192, 194 f. m.w.Nachw; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96, NJW 1997, 1448). - OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18
Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis
Deshalb ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (BGH NJW 1997, 1448; BGH MDR 2002, 1204; BGH MDR 2018, 615;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 vor § 511 m.w.N.). - KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03
Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid; …
Der den Vertrauensschutz sichernde Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung auch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zulässig ist, wenn dieses der Sache nach ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; BGHZ 46, 112, 113;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., v. § 511 Rn. 32). - BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Eine solche Entscheidung ist dann zwar inhaltlich falsch; das Gericht hat bei ihr aber keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448;… Stein/Jonas/Grunsky aaO, § 338 Rdn. 3). - BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98
Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Da das Berufungsgericht mithin bei der Partei Unsicherheit über den statthaften Rechtsbehelf geschaffen hat, liegt ein Verlautbarungsfehler vor, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führt, den Einspruch als zulässig zu behandeln (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364/5; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85 - NJW 1987, 442, 443 und vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665, 666 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - BGHR ZPO § 345 Einspruch, zulässiger 1). - OLG Jena, 03.07.2020 - 4 U 1201/19
Verfahren bei Säumnis: Begriff des Verhandelns zur Hauptsache
Aufgrund des sog. Meistbegünstigungsgrundsatzes können die Beklagten in einem solchen Fall das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder der Berufung angreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.1996 - IX ZB 108/96 - Rn. 9, juris). - OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes …
Aufgrund des sog. Meistbegünstigungsgrundsatzes können die Beklagten in einem solchen Fall das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder der Berufung angreifen ( BGH vom 19.12.1996, IX ZB 108/96). - LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung, …
- OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Anordnung einer Prozesskostensicherheit: Statthaftigkeit der Beschwerde bei …
- OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der örtlichen …
- LAG Hamm, 05.10.2010 - 19 Sa 803/10
Zurückverweisung bei fehlerhaftem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
- OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 565/01
Zwischenurteil zur örtlichen Zuständigkeit - unzulässige Beschwerde bei …
- OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
- BGH, 17.07.2017 - IX ZR 189/16
- OLG Brandenburg, 18.03.1999 - 9 UF 227/98
Rechtsmittel gegen fehlerhaft erlassene Entscheidung - Urteil statt Beschluss - …
- OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01
Prozessstandschaft bei Eigeninteresse an der Geltendmachung einer Forderung
- OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung …
- OLG Brandenburg, 23.09.1998 - 3 U 55/98
Wenn der Hauptmieter kündigt - in der Wohnung bleiben?
- OLG Dresden, 14.11.2011 - 4 U 1557/11
Meistbegünstigungsgrundsatz
- OLG Oldenburg, 05.12.2005 - 15 U 73/05
Entscheidung durch ein "1. Versäumnisurteil" trotz vorangegangenem …
- OLG Naumburg, 25.07.2001 - 12 W 22/01
Unzulässiger Rechtsweg - keine Abweisung durch Versäumnisurteil - sofortige …
- OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Urteilsberichtigung: Sofortige Beschwerde gegen eine vor Urteilserlass …
- OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines …
- OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 198/01
Verbraucherschutz; Klauseln in Energielieferungsverträgen; Verbandsklage; …
- OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 15 UF 41/23
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestätigung eines Versäumnisurteils in …
- LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
Leitsatz
- BPatG, 03.11.2004 - 9 W (pat) 701/04
- OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 9 WF 98/99
Klage auf Auskunft und Zahlung von Ehegattenunterhalt; Auferlegung der Kosten bei …
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Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall - Beweislast für die Erstreckung der Sicherungsabrede auf ein ein gewährtes Darlehen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
ZPO § 286
Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 892
- MDR 1997, 495
- VersR 1997, 878
- WM 1997, 591
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87
Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung …
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669). - BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89
Darlegungs- und Beweislast für aus der Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen …
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669).
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung
Die Beweislastverteilung bedarf grundsätzlich einer normativen Regelung(BGH 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96 - WM 1997, 591). § 22 AGG trägt der Situation Rechnung, dass dem Anspruchsteller im Regelfalle die vollständige Beweisführung, dass das Motiv für die ungünstigere Behandlung ein in § 1 AGG genannter Grund ist, nicht möglich ist und er damit regelmäßig keine Tatsachen vortragen kann, die dazu führen, dass das Gericht das Vorliegen des Benachteiligungsgrundes als wahr erachtet. - BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16
Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit
Es geht auch - anders als der Kläger meint - bei der Annahme eines Anscheinsbeweises nicht um eine unzulässige Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall (vgl. hierzu BGH 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96 - zu II 1 der Gründe), sondern um allgemeine Grundsätze des Beweisrechts, die hier kartellrechtlich determiniert sind. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
Arbeitnehmer - Anspruch auf Auszahlung der Rentenleistungen einer privaten …
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall kommt nicht in Betracht (BGH v. 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892).
- OLG Jena, 08.11.2017 - 2 U 507/16 Aus den Ansätzen in der Bilanz der F zum 31.12.2010, mit der u.a. eine Forderung der Gesellschaft gegen den Beklagten in Höhe von 177.085,35 Euro infolge von Entnahmen ausgewiesen wurde (Bl. 13, 42 der Akte) folgt keine Beweislastumkehr, da eine der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen vorliegt und eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall unzulässig ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96, Rn. 13, juris).
- OLG Hamm, 16.04.2013 - 27 U 139/12
GmbH; Stammeinlage; Einzahlung; Beweislast
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen ist unzulässig (BGH NJW-RR 97, 892). - KG, 20.10.2017 - 4 U 90/15
Erweiterung einer Grundschuldsicherung in der Krise: Wirksamkeit der Vereinbarung …
Dazu gehört insbesondere die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96, MDR 1997, 495, Rn. 14 nach juris; BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669). - OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02 Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozeßrisiko kalkulierbar bleiben muß, ( BGH, Urteil vom 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892 ).
- LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10
Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten; …
Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozessrisiko kalkulierbar bleiben muss, (BGH, Urt. vom 17.12.1996 - XI ZR 41/96, NJW-RR 1997, 892;… für den Pflegebereich ausdrücklich ebenso LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.2009 - 7 O 246/08, PflR 2010, 321). - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 69/07
Teilurteil: Entscheidung über nicht alle gestellten Anträge mit Urteil
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH NJW 1990, 392; BGH NJW-RR 1997, 892;… Palandt-Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 1191 Rn. 27). - LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung …
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall ist aber unzulässig (BGH NJW-RR 1997, 892). - LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 36/00
Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung; …
- OLG München, 20.11.2003 - 29 U 3416/03
Abmahnung wegen Verdachts der Honorarunterschreitung
- LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen; grobe Fahrlässigkeit …
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