Rechtsprechung
| LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen einer unberechtigten Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche des Arbeitsnehmers wegen einer unberechtigten Abmahnung; Erteilung einer Abmahnung als Vertragsverletzung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Recht der freien Meinungsäußerung; ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.06.1997 - 12 Ca 2897/95
- LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1036
- MDR 1998, 1038
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Er weist als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin, macht ihn auf eine Verletzung der Pflichten aufmerksam und fordert ihn für die Zukunft zu vertragsgetreuem Verhalten auf, im Regelfall unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Falle erneuter Vertragsverletzungen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteile vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - und vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nrn. 29 und 32;… ferner Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 61 IV 1 mit Nachweisen;… Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 2. Aufl. 1994, S. 117 ff und 123 ff, ebenfalls mit Nachweisen).Letztlich wurzelt das Recht des Arbeitgebers zur Abmahnung von Vertragsverstößen in den Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO).
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus den Personalakten wird vielmehr in jüngeren Entscheidungen daraus hergeleitet, daß der Arbeitgeber seine sich aus § 242 BGB ergebende Fürsorgepflicht verletzt, wenn er einem Arbeitnehmer grundlos Nachteile zufügt oder ihn der Gefahr eines Schadens aussetzt, wobei der Umfang der Fürsorgepflicht im einzelnen aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen und wobei zu beachten ist, daß sich beide Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Abmahnung auf Rechte berufen können, die ihre Wurzel im Grundgesetz haben (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO; ferner Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nr. 33).
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 -, EzA BGB § 611 - Fürsorgepflicht - Nr. 38 ausgeführt, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers werde durch unrichtige, sein berufliches Fortkommen berührende Tatsachenbehauptungen beeinträchtigt; der Arbeitnehmer könne daher in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht in Form von unzutreffenden oder abwertenden Äußerungen deren Widerruf und Beseitigung verlangen; das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht des Arbeitgebers zur freien Meinungsäußerung über den Arbeitnehmer, Art. 5 Abs. 1 GG , finde seine Schranke an dieser geschützten Rechtssphäre des Arbeitnehmers. - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus den Personalakten wird vielmehr in jüngeren Entscheidungen daraus hergeleitet, daß der Arbeitgeber seine sich aus § 242 BGB ergebende Fürsorgepflicht verletzt, wenn er einem Arbeitnehmer grundlos Nachteile zufügt oder ihn der Gefahr eines Schadens aussetzt, wobei der Umfang der Fürsorgepflicht im einzelnen aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen und wobei zu beachten ist, daß sich beide Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Abmahnung auf Rechte berufen können, die ihre Wurzel im Grundgesetz haben (BAG…, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO; ferner Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nr. 33).
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfordert einen wesentlich stärkeren Eingriff in den Rechtskreis des Arbeitnehmers, wobei im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung auch die Belange des Arbeitnehmers und seine aus den Art. 5 und 12 GG herzuleitenden Interessen berücksichtigt werden müßten (BAG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 -). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Er weist als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin, macht ihn auf eine Verletzung der Pflichten aufmerksam und fordert ihn für die Zukunft zu vertragsgetreuem Verhalten auf, im Regelfall unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Falle erneuter Vertragsverletzungen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteile vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - und vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nrn. 29 und 32;… ferner Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 61 IV 1 mit Nachweisen;… Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 2. Aufl. 1994, S. 117 ff und 123 ff, ebenfalls mit Nachweisen). - BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer Entscheidung vom 15.02.1973 (2 AZR 16/72 -, AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 im Anschluß an Gumpert, BB 1971, 959 ff) für möglich gehalten, daß eine nach § 1 KSchG sozialwidrige und deshalb unwirksame Kündigung "an sich" eine sogenannte positive Vertragsverletzung darstellt (zur parallelgelagerten Problematik, ob die unberechtigte Aufkündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses zugleich eine positive Vertragsregelung darstellt: Klinkhammer, Positive Forderungsverletzung durch Mietvertragskündigung, NJW 1997, 221 ff m.w.N.). - BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70
Kündigungsabfindung - Schadenersatzanspruch
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer Entscheidung vom 15.02.1973 (2 AZR 16/72 -, AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 im Anschluß an Gumpert, BB 1971, 959 ff) für möglich gehalten, daß eine nach § 1 KSchG sozialwidrige und deshalb unwirksame Kündigung "an sich" eine sogenannte positive Vertragsverletzung darstellt (zur parallelgelagerten Problematik, ob die unberechtigte Aufkündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses zugleich eine positive Vertragsregelung darstellt: Klinkhammer, Positive Forderungsverletzung durch Mietvertragskündigung, NJW 1997, 221 ff m.w.N.).
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Es überwiegen die das Vorliegen von Mobbing ablehnenden oder nicht in die rechtliche Prüfung miteinbeziehenden Urteile (LAG Bremen, Urteil vom 28.4.2000, - 3 Sa 284/99 - Anspruch auf Schmerzensgeld wegen mobbingbedingter freiwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes; LAG Köln, Urteil vom 7.1.1998 - 2 Sa 1014/97 - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen durch Mobbing herbeigeführter psychischer Erkrankung; LAG Frankfurt, Urteil vom 26.8.1997, - 7 Sa 535/97 -, ArztR 1998 S. 146, unberechtigte Ausübung des Rechts, wegen Mobbing die Arbeitsleistung zurückzubehalten und darauf folgende fristlose Kündigung). - LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20
Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige …
Erforderlich ist also eine schikanöse Tendenz bzw. ein Schikanecharakter (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. Januar 1998 - 2 Sa 1014/97, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. August 2007 - 11 Sa 302/07, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris). - LAG Nürnberg, 02.07.2002 - 6 (3) Sa 154/01
Mobbing, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (so ausführlich auch LAG Köln vom 07.01.1998, Az. 2 Sa 1014/97). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 302/07
Schmerzensgeld wegen Mobbings
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (vgl. LAG Köln 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97, MDR 1998, 1036 f). - LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Arbeitnehmerkündigung - Auflösungsverschulden - Schadensersatzanspruch
Rn. 77 Ganz davon abgesehen, kommt im Falle einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schadensersatzanspruch ohnedies nur in Betracht, wenn die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und/oder besondere Umstände eine besondere Genugtuung erforderlich machen und in anderer Weise kein befriedigender Ausgleich geschaffen werden kann (vgl. LAG köln vom 07.01.1998 -- 2 Sa 1014/97 -- MDR 98, 1036; Künzel, Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, Band I, Nr. 2.1. - ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1011/20 Erforderlich ist also eine schikanöse Tendenz bzw. ein Schikanecharakter (LAG Köln…, Urteil vom 10.07.2020 - 4 Sa 118/20 - juris Rdn. 78; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007- 11 Sa 302/07 - juris).
- ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (vgl. LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97). - ArbG Lübeck, 07.09.2000 - 2 Ca 1860b/00
Schmerzensgeld wegen Mobbing; Verschuldete widerrechtliche Verletzung des Körpers …
- LAG Hamm, 22.02.2002 - 7 Sa 1292/01
Mobbing, Häufung von Abmahnungen, Gemeindeinterne Veröffentlichungen über die …
- ArbG Lübeck, 07.09.2000 - Ö D 2 Ca 1850b/00
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings; Ungerechtfertigte Abmahnung; …
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf einstweilige Verfügung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 23.01.1998 - 4 Ga 1/98
- LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1036
- NZA-RR 1998, 422
Wird zitiert von ... (33)
- LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit
Nach § 62 Abs. 2 ArbGG, § 936 ZPO i. V. m. §§ 917, 918 ZPO ist ein Verfügungsgrund nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf die sofortige Erfüllung des Anspruchs im Sinne einer Notlage dringend angewiesen ist (LAG Hamm vom 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41, unter 1. der Gründe). - ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per …
Vielmehr bedürfe es zu seiner erfolgreichen Einforderung im Eilverfahren eines über die pure Nichtbeschäftigung hinausgehenden aktuellen "Notstandes" des Antragstellers 109 So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.
wird die Annahme, die Unwiederbringlichkeit verflossener Zeit stelle "keinen Notstand" im Sinne des Eilrechtsschutzes dar 131 S. LAG Hamm 18.2.1998 (Fn. 107) [II.1.] - Zitat auch Fn. 107. S. LAG Hamm 18.2.1998 (Fn. 107) [II.1.] - Zitat auch Fn. 107. , damit begründet, es könnten sonst "sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügung im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden" 132 S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].
S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].
109) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.
132) S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].
- LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01
Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im ungekündigten …
Dieser Umstand unterscheidet sich auch von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18.02.1998 (- 3 Sa 297/98 - NZA-RR 1998, 422), auf die die Beklagte sich beruft.Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, Urteil vom 18.02.1998 - MDR 1998, 1036 = NZA-RR 1998, 422).
- LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03
Beschäftigungsanspruch
Das in einem Parallelrechtsstreit ergangene Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24.04.2003 - 10 Sa 301/03 - berücksichtigt (ebenso wie das in diesem Urteil zitierte Urteil des LAG München vom 21.09.1998 - 3 Sa 933/98) vor allem nicht ausreichend das Gebot effektiven Rechtsschutzes eines zweifelsfrei bestehenden Anspruchs, soweit dieses Urteil den Erlass einer Beschäftigungsverfügung generell, also auch wenn der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei besteht, davon abhängig macht, "dass die sofortige Erfüllung des glaubhaft zu machenden Beschäftigungsanspruchs angesichts des im konkreten Fall besonders schutzwürdigen Interesses des Antragstellers an der Beschäftigung zwingend geboten ist, weil er sonst einen ihm nicht zuzumutenden Rechtsverlust erleidet", einen solchen Rechtsverlust aber "in aller Regel nicht schon dann" anerkennt, "wenn ein Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit freigestellt ist" (so allerdings auch etwa LAG Hamm 18.02.1998 NZA-RR 1998, 422). - LAG Hamm, 18.09.2003 - 17 Sa 1275/03
Kein gerichtlicher Erlass einer einstweiligen Verfügung auf tatsächliche …
Dabei ist zwar dem Verfügungskläger dahingehend zufolgen, dass sowohl die vom Arbeitsgericht Minden in dessen seitens des Verfügungsklägers mit seiner hier vorliegenden Berufung angegriffenen Urteil vom 22.07.2003 - 1 (3) Ga 16/03 - vertretene Auffassung als auch die von der damaligen richterlichen Besetzung der Dritten Berufungskammer des Landesarbeitsgerichts Hamm in deren Urteil vom 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - NZA-RR 1998, 422 vertretene Ansicht, nämlich dass ebenfalls in dem Fall, bei dem der seitens seines Arbeitgebers ordentlich gekündigte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Wege einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung seine tatsächliche arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist begehre, für den arbeitsgerichtlichen Erlass dieser einstweiligen Verfügung von vornherein dann der Verfügungsgrund fehle und daher der Antrag des gekündigten Arbeitnehmers auf den gerichtlichen Erlass der obigen einstweiligen Verfügung durch die Arbeitsgerichte bereits als prozessual unzulässig zurückzuweisen sei, wenn die vorstehende tatsächliche arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers durch seinen bisherigen Arbeitgeber sowie dabei lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zur Abwehr von wesentlichen Nachteilen für den gekündigten Arbeitnehmer und/oder nicht aus sonstigen gewichtigen Gründen auf Seiten des gekündigten Arbeitnehmers erforderlich sei, weder der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch der ständigen Rechtsprechung der anderen Arbeitsgerichte, der anderen Berufungskammern des Landesarbeitsgerichts Hamm und der Berufungskammern anderer Landesarbeitsgerichte entsprechen.d) Aus allen vorstehenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts folgt dann jedoch, dass sowohl entgegen der obigen Ansicht des Arbeitsgerichts Minden in seinem hier vorliegenden Urteil vom 22.07.2003 - 1 (3) Ga 16/03 - als auch entgegen der obigen Auffassung der damaligen richterlichen Besetzung der Dritten Berufungskammer des Landesarbeitsgerichts Hamm in deren Urteil vom 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - zum einen jedem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein tatsächlicher arbeitsvertragsgemäßer Beschäftigungsanspruch nicht nur in dem Fall zusteht, bei dem ansonsten "dem Arbeitnehmer" wesentliche Nachteile drohen, vielmehr lediglich in dem Fall nicht zusteht, bei dem die arbeitsgerichtliche Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers ergibt, dass die Interessen "des Arbeitgebers" an einer tatsächlichen Nichtbeschäftigung seines Arbeitnehmers gewichtiger sowie schützenswerter sind, zum anderen in dem Fall, bei dem die arbeitsgerichtliche Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers ergibt, dass die Interessen "des Arbeitgebers" an einer tatsächlichen Nichtbeschäftigung seines Arbeitnehmers nicht gewichtiger sowie nicht schützenswerter sind, grundsätzlich der Verfügungsgrund für eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragte einstweilige Verfügung zu seiner tatsächlichen arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung seitens seines Arbeitgebers vorliegt, da nämlich nach der obigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die arbeitsgerichtliche Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers hinsichtlich einer tatsächlichen arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber seitens der Arbeitsgerichte bereits bei der Prüfung des Verfügungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber und nicht erst bei der Prüfung des Verfügungsgrundes vorzunehmen ist (LAG Hamm, Urteil vom 08.02.1996 - 16 Sa 15/96 - LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 312, 313 f, m.w.N.), und ferner in dem Fall, bei dem die arbeitsgerichtliche Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers nunmehr ergibt, dass die Interessen "des Arbeitgebers" an einer tatsächlichen Nichtbeschäftigung seines Arbeitnehmers doch gewichtiger sowie schützenswerter sind, jetzt der Antrag des Arbeitnehmers, arbeitsgerichtlich gegen seinen Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung zu seiner tatsächlichen arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung durch seinen Arbeitgeber zu erlassen, von den Arbeitsgerichten nicht etwa als prozessual unzulässig, vielmehr als materiell-rechtlich unbegründet zurückzuweisen ist, da nämlich im vorstehenden Fall kein Verfügungsanspruch auf Seiten des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber vorliegt.
- LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung, …
Ist die Berechtigung der Position des Verfügungsklägers keinen ernsthaften Zweifeln ausgesetzt, genügt vielmehr ein überwiegendes Interesse an der zeitnahen Durchsetzung, um eine Eilentscheidung des Gerichts zu rechtfertigen (vgl. LAG Hamm…, Urteil vom 12.Dezember 2001, a.a.O.;… Urteil vom 8.November 2004, a.a.O.; überholt daher LAG Hamm, Urteil vom 18.Februar 1998 - 3 Sa 297/98 = NZA-RR 1998, 422). - LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06
Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis …
Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, Urteil vom 18.02.1998 - MDR 1998, 1036 = NZA-RR 1998, 422). - ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09 Antragserwiderungsschrift S. 2 [2.] (Bl. 48 GA) mit Hinweis auf LAG Hamm [ 18.2.1998 - 3 Sa 297/88] NZA-RR 1998, 422.
70So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. [Juris, Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.
- LAG München, 14.09.2005 - 9 Sa 891/05
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei …
Als Verfügungsanspruch kommen bei allen Arten der einstweiligen Verfügung sämtliche Ansprüche in Betracht, die nicht Arrestansprüche sind, somit auch ein Anspruch auf Beschäftigung; dies ist in Rechtsprechung und Literatur mittlerweile einhellige Ansicht (…vgl. z.B. Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 243 Rz. 35;… GK-ArbGG § 62 Rz. 69a;… Walker, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilprozess, Rz. 676; LAG Hamm NZA-RR 1998, 422, LAG München 5 Ta 185/92 NZA 1993; 1131; LAG Berlin DB 1980, 2449; LAG Hamburg NZA 1993, 140). - LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
Denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung des Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügung im vereinfachten summarischen Verfahren statt des Hauptsacheverfahrens entschieden werden (vgl. LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - MDR 1998, 1036). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein …
- LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07
einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis; …
- LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04
Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung
- ArbG Frankfurt/Main, 08.10.1998 - 2 Ga 214/98
Auf konkrete Stelle gerichteter Beschäftigungsanspruch ; Freistellung bis Ablauf …
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08
Weiterbeschäftigung; einstweilige Verfügung bei unstreitigem Bestand des …
- ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03
Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten …
- LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04
Einstweiliger Rechtsschutz / Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist / …
- LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98
Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung; …
- ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05
Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das …
- ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Freistellungsklausel; Kündigung; Arbeitsvertragsformular
- LAG Hamm, 05.05.2000 - 10 Sa 598/00
Weiterbeschäftigung eines Wahlbewerbers / Betriebratsmitglieds / Versetzung / …
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz
- ArbG Düsseldorf, 27.12.2006 - 4 Ga 99/06
- ArbG Stuttgart, 15.01.2026 - 28 Ga 82/25
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch - Operateur
- ArbG Saarlouis, 03.06.2009 - 1 Ga 3/09
- LAG Köln, 28.08.2008 - 13 Ta 237/08
Einstweilige Verfügung; Beschäftigung Schwerbehinderter
- ArbG Cottbus, 06.01.2010 - 7 Ga 19/09
Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung auf einem Ausbildungsplatz zur …
- ArbG Dortmund, 15.02.2007 - 9 Ga 10/07
Teilbetriebsstillegung, Interessenausgleich, Entlassungssperre, …
- ArbG Bochum, 13.10.2004 - 5 Ga 46/04
Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen …
- ArbG Berlin, 20.09.2006 - 35 Ga 16918/06
- LG Offenburg, 03.03.2006 - 5 O 142/05
- ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
- ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 9 Ga 188/03
Beschäftigungsanspruch - Anspruch auf Ausübung seiner konkreten Berufstätigkeit
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