Rechtsprechung
| BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19, § 24 Abs. 3
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch Beschwerdegericht - Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch Beschwerdegericht
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1047
- MDR 1998, 1245
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 17/90
Vergütung des gemeinsamen Vertreters im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; …eröffnet (vgl. BVerfG NJW 1982, 1454 ; BayObLG DB 1996, 721 m. w. N.).
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; … - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; …
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; … - BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
eröffnet (vgl. BVerfG NJW 1982, 1454 ; BayObLG DB 1996, 721 m. w. N.). - BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; … - BGH, 16.09.1993 - IX ZB 45/93
Voraussetzungen für eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer …
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
3 Z 142/87">NJW 1988, 72; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 62; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 16). - BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62
Bestellung eines Notariatsverwesers
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Der Ausschluß der Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen gemäß § 24 Abs. 3 FGG entspricht einer vernünftigen und gebotenen Verfahrenskonzentration (vgl. BGHZ 39, 162/168 f.). - BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Das hat aber zur Voraussetzung, daß die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (vgl. BGHZ 109, 41 /43 f.; 119, 372/374; BGH NJW 1993, 1865 ; NJW-RR 1994, 1212/1213; BayObLGZ 1995, 92/93; BayObLG DB 1996, 721; …
- BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …
Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182;… Bassenge § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).Ein Verstoß gegen eindeutiges materielles Recht (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1997, 200) genügt ebenso wenig wie ein Verstoß gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, zu denen insbesondere das Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs zählt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Köln MDR 2001, 589;… Bassenge aaO).
- BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 21/02
Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer …
Diese Möglichkeit ist jedoch auf die Fälle des greifbaren Gesetzesverstoßes beschränkt, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGHZ 109, 41/43/44; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047/1048; Bassenge/ Herbst Rn.16;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 39).Ein Verstoß gegen die Gewährung des rechtlichen Gehörs eröffnet grundsätzlich keine weitere Instanz (BGHZ 130, 97; BayObLG NJW-RR 1998, 1047;… Bassenge/Herbst Rn. 16).
Voraussetzung für diesen Ausnahmebehelf ist e in tatsächlich vorliegender krasser Gesetzesverstoß (vgl. BGHZ 109, 41/43 f.; BayObLG NJW-RR 1998, 1047), allein die Behauptung eines Gesetzesverstoßes reicht nicht aus.
- OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05
Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des …
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn das rechtliche Gehör oder ein sonstiges Verfahrensgrundrecht verletzt wurden oder eine greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182).
- BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).Ein Verstoß gegen eindeutiges materielles Recht (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1997, 200) genügt ebenso wenig wie ein Verstoß gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, zu denen auch das Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs zählt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Köln MDR 2001, 589;… Bassenge aaO).
- OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren
Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden. - OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03
Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die …
Zwar war bis zum Inkrafttreten der Zivilprozessreform nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass unanfechtbare Entscheidungen dann ausnahmsweise mit einer im Gesetz nicht vorgesehenen außerordentlichen Beschwerde angegriffen werden können, wenn eine greifbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 109, 41/43 = NJW 1990, 840; BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Frankfurt am Main FGPrax 1997, 200). - OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit des Erlasses und der Ablehnung einer …
Weder der Erlass einer einstweiligen Anordnung, noch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung sind anfechtbar (BGHZ 39, 168, NJW 1993, 2040, NJW-RR 1997, 1149; BayObLG NJW-RR 1998, 1047;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 24 jeweils zu § 24 Abs. 2 FGG;… Demharter: GBO, 24. Aufl., § 76, Rdnr. 9;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 502). - BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182). - OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02
Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden. - BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde
Zwar wurde in der Vergangenheit bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BayObLG NJW-RR 1998, 1047). - OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 390/03
Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft; Rechtsmittel gegen die …
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.01.1998 - 3 W 248/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhörung einer Nacherbin als Auskunftsperson oder als Beteiligte; Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift eines gemeinsamen Testamentes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen - VI 93/81
- LG Kaiserslautern, 26.11.1997 - 1 T 178/97
- OLG Zweibrücken, 08.01.1998 - 3 W 248/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1244
- MDR 1998, 1245
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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