Rechtsprechung
| BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an den Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern - 7 UR II 21/99
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3647/99
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 464
- MDR 2000, 105
- NZG 2000, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ).b) Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 187 ZPO kommt wegen dessen Satz 2 nicht in Betracht; die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 22 Abs. 1 FGG ist wie eine Notfrist der Zivilprozeßordnung zu behandeln (BayObLGZ 1985, 20/22 f.; BayObLG WuM 1995, 68/69, jeweils m.w.N.).
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ). - OLG Nürnberg, 30.06.1998 - 1 W 1666/98
Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ). - BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99
Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Darauf, ob der Schriftsatz vor der Hinausgabe der Entscheidung einem Richter des Beschwerdegerichts vorgelegt worden ist oder nicht - was hier aber nach dem Vermerk des Richters D. Bl. 49 d.A. der Fall war - kommt es dabei nicht an (vgl. BayObLG NZM 1999, 908 m.w.N.). - BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 49/94
Fehlende Angabe bei förmlicher Zustellung einer Entscheidung in einer …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
b) Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 187 ZPO kommt wegen dessen Satz 2 nicht in Betracht; die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 22 Abs. 1 FGG ist wie eine Notfrist der Zivilprozeßordnung zu behandeln (BayObLGZ 1985, 20/22 f.; BayObLG WuM 1995, 68/69, jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - 10 S 358/18
Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an …
2 Z 76/84">MDR 1985, 506; Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 122/99 - MDR 2000, 105, 106; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998, 1369; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996, 766, 767; OLG Hamm, Urteil vom 06.10.1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984, 2372). - LAG Hessen, 06.10.2006 - 4 Ta 435/06
Kein Ordnungsgeld mangels wirksamer Ladung bei Zustellungsfehler
Eine Ersatzzustellung im Geschäftsraum kommt bei den Mitgliedern der Vertretungsorgane juristischer Personen ebenso wenig wie bei Gesellschaftern in Betracht (BGH 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97/341 zu B II 2; OLG Hamm 06. Oktober 1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984/2372; OLG Brandenburg 09. Oktober 1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996/766; OLG Nürnberg 30. Juni 1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998/369 zu II; BayObLG 04. November 1999 - 2 Z BR 122/99 - NJW-RR 2000/464 zu II 2 1 a). - OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 19 W 16/05
Ordnungsgeldverhängung bei Nichterscheinen des persönlich geladenen …
Eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten der GmbH konnte an ihn nicht erfolgen (BayObLG MDR 2000, 105; OLG Hamburg OLGR 2003, 50). - LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06
Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den …
Eine solche Ersatzzustellung ist bei einer juristischen Person nur gegenüber dieser selbst, nicht aber gegenüber ihren Organen oder Gesellschaftern möglich (BGH 16. April 1986 - XIII ZB 26/85 - BGHZ 97/341, zu B II 2; OLG Hamm 06. Oktober 1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984/2372; OLG Brandenburg 09. Oktober 1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996/766; OLG Nürnberg 30. Juni 1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998/1369, zu 2; BayObLG 04. November 1999 - 2Z BR 122/99 - NJW 2000/464, zu II 2 a). - LG Kleve, 10.11.2015 - 4 O 211/13
Verjährung; Hemmung; Gütestelle; Güteantrag; Verfahrensordnung; Formalien, …
Der Geschäftsraum einer Genossenschaft ist kein Geschäftsraum ihrer Vorstandsmitglieder im Sinne von § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, weil diese als rechtlich selbständige juristische Person einen eigenen Gewerbebetrieb unterhält (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 464; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 766, 767, jeweils zur entsprechenden Rechtslage beim Geschäftsführer einer GmbH; LAG Hessen NZA-RR 2007, 266, 267 zur entsprechenden Rechtslage beim Vorstandsmitglied einer AG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.11.1999 - 1 W 24/99 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zum Erfordernis der Begründung eines Ablehnungsgesuches
Papierfundstellen
- MDR 2000, 105
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 13 W 7/24
Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung über Ablehnungsgesuch; Besorgnis der …
Diese Erwägungen gelten gleichermaßen für den Fall, dass die beklagte Partei in einem Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt und einen mit dieser Sache befassten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.1999 - 1 W 24/99, juris Rn. 3). - OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
Richterablehnung im einstweiligen Verfügungsverfahren einer …
Wegen des sachlichen Zusammenhangs, in dem die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst mit der Frage steht, ob der abgelehnte Richter an der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mitwirken darf, besteht für die Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung - ebenso wie für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst - nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung kein Anwaltszwang (vgl. Brand. OLG, Beschluss vom 10.11.1999 - 1 W 24/99, OLG-NL 00, 46; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.1996 - 16 W 73/96, SchlHA 96, 222;… Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 Rn 16;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 46 Rn 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".