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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,428
BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
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"Mündliche Nebenabreden bestehen nicht"

Kein Verstoß gegen §§ 9, 11 Nr. 15b AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 12b BGB <Fassung seit 1.1.02>, vgl. auch § 4 AGBG, § 305b BGB <Fassung seit 1.1.02> und § 127 BGB) durch o.g. Klausel, Beweis für das Bestehen von Nebenabreden steht dem Kunden immer offen, hinnehmbare Nichteinhaltung von Transparenz (Hinweis: abweichend offenbar der VIII. Senat: «Neuwagen-Verkaufsbedingungen»)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    AGBG § 9 A, § 11 Nr. 15 b

  • Judicialis

    AGBG § 9 A; ; AGBG § 11 Nr. 15 b

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nebenabredenklausel in Dauerschuldverhältnis

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mündliche Vereinbarungen müssen bewiesen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 207
  • ZIP 1999, 1887
  • MDR 2000, 19
  • WM 1999, 2475
  • MMR 2000, 159
  • BB 1999, 2372
  • DB 2000, 617
  • K&R 1999, 566
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 238/84

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses mündlicher Nebenabreden

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Die Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" in den AGB einer Mobilfunkanbieterin ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, ist eine im wesentlichen inhaltsgleiche Klausel ("Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen") in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für wirksam angesehen worden, und zwar, wie hier, bei einem Dauerschuldverhältnis (BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329, 2330 f).

    Da der Bundesgerichtshof in seiner in NJW 1985, 2329/2331 veröffentlichten Entscheidung betreffend die Klausel unter Ziff. 1 j) - Satz 1 - des Unterlassungsantrags eine von der Auffassung des Senats offensichtlich abweichende Auffassung vertreten hat, ist die Revision zur Herbeiführung einer rechtseinheitlichen Beurteilung geboten.

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Ohnehin wird formularmäßig geschaffenen Beweisanzeichen in der Praxis bei der Beweiswürdigung regelmäßig keine entscheidende Bedeutung zugemessen (…vgl. auch insoweit BGH aaO; s. aus der Rechtsprechung ferner BGHZ 93, 29, 60 f, wo eine entsprechende Klausel im kaufmännischen Verkehr schon früher für wirksam angesehen worden war).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 156/94

    Verjährung der Ansprüche des Käufers nach Vollziehung der Wandelung; …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 70/89

    Bemessung des Honorars für raumbildenden Ausbau bei Fehlen eines schriftlichen …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 83/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Wegfall der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 1998 - 6 U 83/97 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, den Gebrauch der Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" zu unterlassen, und soweit der Kläger ermächtigt worden ist, die Verurteilung der Beklagten hinsichtlich dieser Klausel bekanntzumachen.
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    a) Nach ständiger Rechtsprechung besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGHZ 20, 109, 111; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1999, III ZR 203/98, ZIP 1999, 1887, 1888).
  • BGH, 09.09.2026 - VIII ZR 127/25

    Wann ist die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben?

    Rn. 37 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus der Bestimmung in Ziffer 12 Satz 1 der Verträge, wonach außerhalb dieser Vereinbarungen keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden sind, da diese bereits nicht als Schriftformvereinbarung zu werten ist, sondern lediglich eine sogenannte Vollständigkeitsklausel enthält (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1984 - VIII ZR 214/83, BGHZ 93, 29, 60 f.; vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84, NJW 1985, 2329 unter II 2 a bb; vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98, WM 1999, 2475 unter [I] 2 a;… vom 3. März 2021 - XII ZR 92/19, NJW-RR 2021, 872 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17

    Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung …

    Um eine Tatsachenbestätigung, die lediglich die geltende Beweislastverteilung wiedergibt, handelt es sich vorliegend mithin gerade nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98, NJW 2000, 207 f).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10932
OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98 (https://dejure.org/1999,10932)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.1999 - 2 U 216/98 (https://dejure.org/1999,10932)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 2 U 216/98 (https://dejure.org/1999,10932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95

    Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger …

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG ist nur dann gegeben, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1985, 2328; 1997, 3022, 3023; NJW-RR 1997, 942).

    Vielmehr werden die für die Entscheidung maßgeblichen Grundsätze in den Urteilen vom 10. Februar 1993 (NJW 1993, 1133), 8. April 1997 (NJW-RR 1997, 942) und; 4. Juli 1997 (NJW 1997, 3022) ausdrücklich wiederholt.

    Die im Ergebnis abweichende Entscheidung des BGH im Urteil vom 8. April 1997 (a.a.O.) betraf eine Laufzeitklausel in einem bloßen Wartungsvertrag über eine zudem erkennbar veraltete Telekommunikationseinrichtung aus den 30er-Jahren, die sich im Eigentum des Vertragspartners befand.

  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über …

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG ist nur dann gegeben, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1985, 2328; 1997, 3022, 3023; NJW-RR 1997, 942).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Bundesgerichtshof von seiner Auffassung zu der Zulässigkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der zehnjährigen Laufzeit eines zwischen Kaufleuten geschlossenen Mietvertrages über eine Fernsprechnebenstellenanlage im Urteil vom 13. Februar 1985 (vgl. NJW 1985, 2328) auch in der Folgezeit nicht abgerückt.

    Der BGH hat eine inhaltsgleiche Klausel ausdrücklich gebilligt (vgl. NJW 1985, 2328, 2329).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum …

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG ist nur dann gegeben, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1985, 2328; 1997, 3022, 3023; NJW-RR 1997, 942).

    Vielmehr werden die für die Entscheidung maßgeblichen Grundsätze in den Urteilen vom 10. Februar 1993 (NJW 1993, 1133), 8. April 1997 (NJW-RR 1997, 942) und; 4. Juli 1997 (NJW 1997, 3022) ausdrücklich wiederholt.

  • OLG Oldenburg, 14.12.1995 - 1 U 128/95

    Kostennachteile bei der Berücksichtigung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Die Auffassung des Senats, zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren in einem Mietvertrag über eine Fernsprechnebenstellenanlage steht nicht nur in Einklang mit; der von der Klägerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG ... (Urteil vom 17. Januar 1996 - 1 U 128/95) und des OLG ... (BB 1997, 1439), das die in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts ... (NJW-RR 1997, 1082) abgeändert hat.

    Dieser Wert entspricht im Übrigen der Beurteilung des OLG ... in dem von der Klägerin vorgetragenen Urteil vom 17. Januar 1996 (1 U 128/95), das für einen Vertrag über die Nutzung einer Fernmeldenebenstelle nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Feststellung gelangt ist, dass nur etwa 5 % der Nettomiete auf die echten variablen Kosten und damit auf den ersparten Wartungskostenanteil entfallen (Bl. 59 d.A.).

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Gerade der Umstand, dass bei einem Mietvertrag von vornherein im Einzelnen feststeht, welcher Gebrauch der Mietsache dem Mieter eingeräumt werden soll, erleichtert die Übernahme des Verwendungsrisikos, weil dieses Risiko auch bei langfristigen Verträgen dann in etwa kalkulierbar ist (vgl. BGH NJW 1997, 193, 194).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Nach dem Tode des ursprünglichen Beklagten während des Berufungsrechtszugs im November 1998 ist das Verfahren gemäß §§ 246 Abs. 1, 239 ZPO mangels Aussetzungsantrag ohne Unterbrechung mit der Maßgabe fortgesetzt worden, dass Prozesspartei nunmehr die Ehefrau und Alleinerbin des ursprünglichen Beklagten als dessen Rechtsnachfolgerin ist (vgl. BGHZ 121, 263, 265).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Formularmäßige Preisänderungsvorbehalte sind nur dann nicht nur angemessen, wenn sie es dem Verwender ermöglichen, über die Abwälzung der Kostensteigerung hinaus den vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung einseitig anzuheben (vgl. BGH NJW 1985, 855, 856 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Vielmehr werden die für die Entscheidung maßgeblichen Grundsätze in den Urteilen vom 10. Februar 1993 (NJW 1993, 1133), 8. April 1997 (NJW-RR 1997, 942) und; 4. Juli 1997 (NJW 1997, 3022) ausdrücklich wiederholt.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 10 U 55/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Vertragslaufzeit für die …

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Die Auffassung des Senats, zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren in einem Mietvertrag über eine Fernsprechnebenstellenanlage steht nicht nur in Einklang mit; der von der Klägerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG ... (Urteil vom 17. Januar 1996 - 1 U 128/95) und des OLG ... (BB 1997, 1439), das die in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts ... (NJW-RR 1997, 1082) abgeändert hat.
  • LG Mönchengladbach, 10.01.1997 - 2 S 216/95
    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Die Auffassung des Senats, zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren in einem Mietvertrag über eine Fernsprechnebenstellenanlage steht nicht nur in Einklang mit; der von der Klägerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG ... (Urteil vom 17. Januar 1996 - 1 U 128/95) und des OLG ... (BB 1997, 1439), das die in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts ... (NJW-RR 1997, 1082) abgeändert hat.
  • OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 131/00

    Mietvertrag ; Preisanpassungsklausel; Kostenelementeklausel; …

    Der Senat hat insoweit bereits mehrfach entschieden, dass Verträge über die Vermietung von Telekommunikationsanlagen auch bei einer entsprechend langen festen Bindung der Parteien keinen Bedenken begegnen (vgl. Senat, OLGR 1997, 245; Senat, Urt. v. 21. Juli 1999 - 2 U 216/98; OLGR 1999, 317).

    Die Klausel unterscheidet sich insbesondere auch von der vom Senat in dem Urteil vom 21. Juli 1999 (2 U 216/98) für wirksam gehaltenen Klausel, nach der reine Personal- und Kostensteigerungen im Rahmen von Preisanpassungsklauseln weitergegeben werden können.

    Der Senat hat insoweit in seiner bisherigen Rechtsprechung auch keine Bedenken gesehen, bei entsprechenden Verträgen abgesetzte Wartungskostenersparnisse von 5 % für angemessen zu halten (vgl. Urt. v. 21. Juli 1999 - 2 U 216/98).

  • AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02

    Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und …

    Unter der Berücksichtigung hoher Entwicklungs- und Vorhaltekosten hat die Rechtsprechung insofern teilweise eine 10-jährige Vermietung einer Fernsprechnebenanlage bzw. Telefonanlage (…BGH NJW 1997, 3022 ff. [=WM a. a. O.]; BGH NJW 1993, 1133 f.; BGH NJW 1985, 2328 f. [=WM 1986, 58]; OLG Celle MDR 2000, 19 f.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 953; OLG Düsseldorf OLG-Report 1997, 218 = BB 1997, 1439; LG Mönchengladbach NJW-RR 2001, 1351), eine 12-jährige Vertragsbindung für Breitkabelanschlüsse (BGH NJW 1993, 1133) und eine 10-jährige Laufzeit für Telefonanlagenwartungs-Verträge (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 952 f.; LG Berlin NJW-RR 1999, 1436 f.; Dr. Jürgen Strauß, NJW 1995, 697 f.) gerade noch für unbedenklich angesehen, wobei jedoch in der Rechtsprechung auch andere Auffassungen vertreten wurden (LG Hildesheim NJW-RR 1989, 56 f.; LG Mainz CR 1990, 595 f.).
  • OLG Hamburg, 05.04.2002 - 1 U 9/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer elfjährigen Mietdauer für eine Telefonanlage

    Auch in der übrigen Rechtsprechung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 1993, 7 U 106/93, juris-Datenbank; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 953; OLG Köln, NJW-RR 1995, 758 ; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 409 f~; OLG München, Urteil vom 30. April 1997, 7 U 2136/97, juris-Datenbank; OLG Celle, Urteil vom 21. Juli 1999, MDR 2000, 19 f.) herrscht noch heute die Auffassung vor, dass eine Vertragsdauer von zehn Jahren und mehr für die Anmietung von Telefonanlagen jedenfalls unter Kaufleuten grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
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