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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2701
OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 946; ; BGB § 648; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer - Vertrag mit Ein-Mann-GmbH - Grundstück des Alleingesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bauhandwerkersicherungshypothek; Eintragung; Identität; Besteller; Grundstückseigentümer; Vormerkung; Einräumung einer Sicherungshypothek; Einstweilige Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek am Grundstück des GmbH-Alleingesellschafters?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek am Grundstück des GmbH-Alleingesellschafters ? (IBR 2002, 13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1405
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Nach der grundlegenden Entscheidung BGHZ 102, 95 besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass § 648 BGB eng auszulegen und eine rechtliche Übereinstimmung von Eigentümer und Besteller erforderlich ist; eine Übereinstimmung in wirtschaftlicher Hinsicht genügt regelmäßig nicht; insbesondere darf über die rechtliche Verschiedenheit von juristischen Personen und ihren Gesellschaftern nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (…vgl. BGH aaO, S. 101).

    Dabei ist mit der Entscheidung BGH 102, 95, 103 davon auszugehen, dass die wirtschaftliche und rechtliche Beherrschung der H.-GmbH durch den Antragsgegner zur Anwendung von § 242 BGB nicht ausreicht.

    Denn die Gründung einer GmbH dient in der Regel und mit Billigung der Rechtsordnung gerade auch der Beschränkung der persönlichen Haftung (vgl. BGHZ 102, 95, 104).

  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 7 U 99/99

    Personengleichheit von Besteller und Grundstückseigentümer bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Jedenfalls muss sich einem Unternehmer, der mit einer Privatperson verhandelt und dem bei Vertragsschluss eine GmbH als Besteller präsentiert wird, aufdrängen, dass die GmbH nicht Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigter ist; dann aber ist ein Ausnahmefall, der eine Durchbrechung des Grundsatzes der Identität von Besteller und Grundstückseigentümer rechtfertigt, nicht gegeben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Baurecht 2000, 1377).
  • OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00

    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (…vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 12 U 8/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei engen persönlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Aus den genannten Gründen folgt der Senat nicht der z. B. vom OLG Naumburg (NJW-RR 2000, 311) vertretenen Mindermeinung, wonach eine enge persönliche und wirtschaftliche Verflechtung zwischen Besteller und Grundstückseigentümer im Rahmen des § 648 BGB ausreichend sein soll.
  • KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (…vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Dresden, 14.08.1997 - 15 U 1445/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Angenommene Identität zwischen Auftraggeber und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Danach muss das genannte Identitätserfordernis ausnahmsweise dann zurücktreten, wenn bei bloß formaljuristischer Beurteilung ein für den Auftragnehmer untragbares Ergebnis erzielt werden würde (…vgl. BGH aaO, OLG Ffm., Beschluss vom 25.05.2000, siehe Bl. 148 d. A.; OLG Dresden Baurecht 98, 136).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen …

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460;… Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3;… Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461;… Palandt/Sprau, a.a.O.;… Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Wollte man über die Voraussetzungen des Durchgriffs hinaus allein an die beherrschende Stellung des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH anknüpfen, liefe das nämlich darauf hinaus, dass entgegen dem oben genannten Grundsatz im Ergebnis doch eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügen würde (vgl. BGHZ 102, 95/103; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Dresden, BauR 1998, 136; OLG Celle, BauR 2000, 101; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405;… Palandt/Sprau, a.a.O.).

    Gegen eine solche Auslegung spricht vor allem, dass ansonsten der - mit der Gründung einer GmbH regelmäßig verfolgte und von der Rechtsordnung gebilligte - Zweck, die persönliche Haftung zu beschränken, verfehlt würde (vgl. BGHZ 102, 95/103 f.; OLG Frankfurt/M. MDR 2001, 1405 f.; ähnlich OLG Celle, NJW-RR 2005, 460/461 für zwangsläufige Kenntnis eines Ehegatten beim Bau eines gemeinsamen Hauses).

  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung …

    Durch den Eintritt von Sondernachfolgern einzelner der übrigen Wohnungseigentümer ist die Änderung vom Jahr 1993, weil die Verbindlichkeit über die Regelung über die Bildung einer Instandhaltungsrücklage für den Anbau, nur im Verhältnis zu allen Wohnungseigentümern einheitlich beurteilt werden kann, hinfällig geworden (OLG Köln MDR 2001, 1405;… vgl. Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 10 WEG Rn. 10 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer …

    Deshalb kommt eine Durchbrechung des im Gesetz vorgesehenen Identitätserfordernisses unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, in denen bei bloß formaljuristischer Betrachtung untragbare, den Bauhandwerker unerträglich benachteiligende Ergebnisse erzielt würden (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, MDR 2001, 1405).
  • LG Dresden, 29.08.2003 - 8 S 90/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung mit Gas durch eine einstweilige …

    Eine formal-juristische Betrachtung muss u.U. nach Treu und Glauben zurücktreten, wenn diese zu einem völlig untragbaren Ereignis führen würde (vgl. OLG Frankfurt am Main, MDR 2001, 1405f. [OLG Frankfurt am Main 10.08.2001 - 3 W 39/01] ) .

    Das Festhalten an gesetzlichen Anforderungen kann zudem im Einzelfall selbst dann, wenn es möglicherweise zu einem unbilligen Ergebnis führen mag, nicht als schlechthin untragbar erscheinen, wenn in nachlässiger Weise im Vorfeld auf nach den konkreten Umständen nahe liegende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Interessen verzichtet wurde {vgl. OLG Frankfurt am Main, MDR 2001, 1405f. [OLG Frankfurt am Main 10.08.2001 - 3 W 39/01] ).

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